Startende Rotte Eurofighter Typhoon © Bundesheer

Luftraumsicherungsoperation DÄDALUS 2020

by Doppeladler

Vom 20. bis 24. Jänner 2020 beteiligte sich das Bundesheer an der Sicherung des Luftraums über dem 50. Weltwirtschaftsforum (WEF – World Economic Forum) im Schweizer Ski-Ort Davos. Es galt etwa 3.000 TeilnehmerInnen – von Greta Thunberg bis Donald Trump – zu beschützen.

Aufgrund der grenznahen Lage erging wie in den Vorjahren seitens der Schweiz das Ersuchen, während der Dauer der Veranstaltung den Luftraum durch die Österreichischen Luftstreitkräfte abzusichern. Damit sollten Störaktionen oder gar Anschläge aus der Luft verhindert werden.
Mit der Luftraumsicherungsoperation DÄDALUS 2020 schließt das Bundesheer den Schutzschirm der Schweizer Luftwaffe im Norden über Vorarlberg und Tirol.

Erneut kommt das bewährte gestaffelte System zum Einsatz, um auf unterschiedliche Luftfahrzeuge reagieren zu können – vom Heißluftballon bis zum Business-Jet, der annähernd Schallgeschwindigkeit erreicht:

Sechs bewaffnete Bell OH-58B KIOWA wurden in der Pontlatz-Kaserne in Landeck stationiert. Fünf bewaffnete Pilatus PC-7 TURBO TRAINER operierten vom Flughafen Innsbruck aus. Auch die drei als luftgestütztes Funkrelais eingesetzten Pilatus PC-6 TURBO PORTER starteten vom Flughafen der Tiroler Landeshauptstadt aus. Sie sorgten über gute Verbindungen von einem Alpental ins nächste.

Die Eurofighter TYPHOON operierten wie gewohnt von ihrem Heimatflughafen aus, dem Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg. Wir konnten acht TYPHOONs im aktiven Einsatz identifizieren: 7L-WA, 7L-WC, 7L-WD, 7L-WH, 7L-WL, 7L-WM, 7L-WN, 7L-WO.

In Vorarlberg sind in Hohenems ein Sikorsky S-70A-42 BLACK HAWK, eine Agusta Bell AB-212 und eine Sud-Aviation SA 316B ALOUETTE III stationiert. Diese Hubschrauber stehen auch für die aus 22 Personen bestehende ERTA-Einheit („Emergency Response Team Air“) zur schnellen Reaktion auf Flugunfälle bereit.

Wir kommen somit auf 25 Flächenflugzeuge und Hubschrauber. Am Boden wurde das Luftlagebild der weitreichenden ortsfesten Radarstationen des Luftraumüberwachungssystems GOLDHAUBE mit mobilen Radargeräten verdichtet, um eine verdeckte Annäherung an Davos durch Tiefflieger auszuschließen. Insgesamt standen mehr als 1.000 Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres im Einsatz.

Das Flugbeschränkungsgebiet erstreckt sich in einem Radius von 45 km um DavosZum Start von DÄDALUS 2020 gab es ein Fotoshooting mit zwei Eurofighter Typhoon © BundesheerDie Pilatus PC-7 sind mit Gun-Pods bewaffnet © BundesheerAufklärungs- und Zielzuweisungsradar zur Verdichtung des Luftlagebildes © BundesheerPilatus PC-7 über den winterlichen Alpen © BundesheerS-70 BLACK HAWK beim Trainingseinsatz der ERTA-Einheit für Flugunfälle © Bundesheer

STAATSVERTRAG REGELT NACHEILE

Erstmals kommt im Zuge der Luftraumsicherung für das WEF 2020 die Nacheile auf Grundlage des Staatsvertrags „Grenzüberschreitende Luftraumüberwachung“ vollständig zur Anwendung. Gemäß diesem im Februar 2019 abgeschlossenen Abkommens ist es österreichischen und Schweizer Piloten erlaubt, für Abfangeinsätze in „Nacheile“ den Luftraum des jeweils anderen Staates zu benutzen. Damit wird wertvolle Zeit zur Reaktion auf nicht-militärische Gefahren aus der Luft gewonnen. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung insbesondere der Einsatz von Waffen als „ultima ratio“ im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten. Ein ähnlicher Staatsvertrag mit Deutschland steht übrigens kurz vor dem Abschluss.

EINE LUFTRAUMVERLETZUNG

Luftfahrzeuge, welche gegen die kundgemachte Flugbeschränkung verstoßen, werden von Militärluftfahrzeugen nach den im Luftfahrthandbuch Österreich, ENR 1.12 verlautbarten Verfahren (Abfang von zivilen Luftfahrzeugen) angesteuert. Des Weiteren werden in solchen Fällen verwaltungsstrafrechtliche Schritte gem. § 169 LFG eingeleitet. Dass es nicht nur bei bloßen Ankündigungen bleibt, hat sich nach vielen Jahren bereits herumgesprochen.

Während DÄDALUS 2020 kam es dennoch zu einer Luftraumverletzung durch ein Kleinflugzeug. Der Pilot hatte das temporäre Flugbeschränkungsgebiet missachtet. Das Luftfahrzeug wurde durch eine PC-7 des Bundesheeres abgefangen und aus dem Sperrgebiet geführt. Alles weitere ist Angelegenheit der zivilen Behörden.
In Summe wurden aber auch 231 zivile Fluggenehmigungen erteilt und überwacht. Davon 121 durch berechtigte Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber des Innenministeriums oder des ÖAMTC. Weiteren 63 Luftfahrzeugen wurde das Ein- und Durchfliegen des Flugbeschränkungsgebietes durch die Luftraumüberwachungszentrale in St. Johann im Pongau genehmigt.

Weiterführende Links:

Titelbild: Startende Rotte Eurofighter Typhoon © Bundesheer / Koppitz

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