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Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Vertreter
der Eurofighter GmbH unterzeichneten am 1. Juli 2003 den Eurofighter-Kaufvertrag,
der am 22. August 2003 rechtskräftig wurde.
Seither ist er sowohl
für die EADS als auch für die Republik Österreich bindend.
Gekauft werden 18 Eurofighter Typhoon mit vertraglich genau definierten Eigenschaften und Fähigkeiten. Diese enstprechen jenen der zweiten Tranche, in die bereits die Erfahrungen mit der derzeit produzierten Tranche I Version eingeflossen sind. Entgegen anders lautenden Meldungen steht im Vertrag nicht ausdrücklich Tranche II, da dieser Standard zum damaligen Zeitpunkt noch nicht exakt definiert war. Österreich war mit seiner Unterschrift nicht nur der erste fixe Kunde dieser "2. Generation", sondern auch der erste Exportkunde des Eurofighters. Die ersten vier Typhoons sollen 2007 in Österreich landen. Bei den ersten sechs Maschinen wird es sich aufgrund von Verzögerungen bei den Verhandlungen über das Tranche II Paket noch um Tranche I Block 5 Maschinen handeln. Diese Maschinen werden bei der ersten größeren Werkswartung auf Kosten der Eurofighter GmbH auf Tranche II aufgerüstet werden. Der Unterschied liegt lediglich im Bereich des Missionscomputers und der Softwareversion. In weiterer Folge sollen 2008 12 und 2009 die restlichen 2 Maschinen angeliefert werden. |
© Eurofighter
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Der Systempreis beträgt 1,959 Mrd. Euro. Dabei handelt es
sich um einen Fixpreis. Er beinhaltet die Kosten der 18 Flugzeuge inklusive
der Finanzierungskosten, der Simulatorkosten, der Logistikkosten und der
Kosten der für die Wartung und den Flugbetrieb erforderlichen Ausrüstung
etc. Der Fly-Away Preis - also die Kosten von 18 "nackten" Typhoons - würde 1,132 Mrd. Euro betragen. Das ergibt einen Stückpreis von 62,9 Mio. Euro für die österreichischen Eurofighter. |
die Anschaffung.
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Gezahlt wird in insgesamt 18 Halbjahresraten - und zwar ab 2007. Das
ergibt eine Bundes- |
BT001 - der erste
Eurofighter der Royal Air Force. © Eurofighter |
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Die Betriebskosten lassen sich derzeit nur abschätzen und
wurden mit maximal 50 Mio. Euro pro Jahr beziffert. Das Heeresbudget soll
über den die Betriebskosten der Draken hinausgehenden Betrag erhöht
werden - etwa 28.000 Euro pro Flugstunde. Die Betriebskosten mit jenen anderer Länder zu vergleichen ist nicht möglich, denn sie hängen u.a. von der Organisation und Logistik der Luftwaffe, den Flugstunden und dem Aufgabenspektrum ab. So müssen deutsche Piloten auch Luft-Boden Einsätze trainieren. Teilweise findet ihr Training in den USA statt. Mit österreichischen Verhältnissen sind diese Zahlen nicht zu vergleichen. Unabhängig von der Typenentscheidung fallen bei der Einführung des Draken-Nachfolgers auch Kosten an, die nicht Bestandteil des Vertrages mit der EADS sind. Für die Pilotenausbildung, Umbaumaßnahmen auf den Flughäfen und am Luftraumüberwachungssystem Goldhaube, Bewaffnung, Freund/Feind-Erkennung usw. wurden vom Rechnungshof bis zum Jahr 2015 463 Mio. EUR budgetiert. das Bewaffnungspaket Neben den serienmäßig eingebauten Bordkanonen wird ein Startpaket aus 20 Kurzstrecken-Luft/Luft-Raketen Iris-T und 4 Mittelstrecken- Luft/Luft-Raketen AIM-120C AMRAAM beschafft werden. Diese Bewaffnung trägt den Zweck der Luftraumüberwachungsaufgaben und der Selbstverteidigung Rechnung. Entgegen anders lautenden Gerüchten können natürlich alle 18 Flugzeuge mit Lenkwaffen bestückt werden. die Gegengeschäfte. EADS hat Gegengeschäften (Offsets) in der Höhe von 203% zugestimmt. Somit sollen bis 2015 als "Gegenleistung" Aufträge in der Höhe von 4 Mrd. Euro an die österreichische Wirtschaft gehen. Etwa 150 Projekte mit einem Volumen von insgesamt einer Mrd. Euro sind bereits kurz nach Vertragsabschluss vereinbart worden. Gegengeschäfte werden nur angerechnet, wenn das erreichte Volumen über dem durchschnittlichen Geschäftsverlauf der letzten 4 Jahre liegt. Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums wird die Öffentlichkeit über die erreichten Geschäfte informiert. [Hier] Mehr über die Gegengeschäfte auf der nächsten Seite. die Übergangslösung. Für den Zeitraum zwischen der Außerdienststellung des Draken und der Einsatzbereitschaft der Typhoons werden 12 Northrop F-5E Tiger II der Schweizer Luftwaffe angemietet. Die Flugzeuge aus der Schweiz stellen mit insgesamt maximal 75 Mio. Euro für 4 Jahre die bei weiten günstigste Alternative dar. Mehr über die Übergangslösung im eigenen Beitrag. [hier] Die Überganglösung wäre unabhängig von der Typenwahl notwendig gewesen und war dashalb bereits Teil der Ausschreibung. Da sie jedoch von keinem der Hersteller angeboten werden konnte, wurde die Übergangslösung aus der Ausschreibung herausgenommen und unabhängig von der Drakennachfolge vereinbart. |
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die Stückzahl Die Stückzahl von 18 Maschinen ist zu gering. Das Bundesheer hat stets betont, dass mindestens 24 Maschinen für eine lückenlose Luftraumüberwachung notwendig wären. Im Regierungsüberein- kommen der Regierung Schüssel I war ursprünglich von 24 einsitzigen und 6 zweisitzigen Abfangjägern die Rede (also 30 Abfangjäger). Ausgeschrieben wurde mit Blick auf die Beschaffungskosten jedoch der Ankauf von nur 24 Abfangjägern. Kurz nach der Typenentscheidung wurde aufgrund der Kosten der Hochwasserkatastrophe 2002 auf 18 Maschinen reduziert - mit dem Hinweis, dann an keinen internationalen Missionen teilnehmen zu können. Eine äußerst fragwürdige Entscheidung, denn die erste Rate der Flugzeuge fiel erst 5 Jahre später an. Unverständlich ist der Verzicht auf Doppelsitzer, die neben der Luftraumüberwachung auch für einen Teil der Ausbildung verwendet werden können. So wird auch dieser Ausbildungsteil der Typhoon-Piloten wird im Ausland erfolgen müssen, was zusätzliche Kosten verursacht. Die Gefahr, dass Österreich eine "Mini-Version" des Eurofighters bekommt, besteht nicht. Einsparungswünsche würden höhere Kosten verursachen, als sie einsparen könnten. Gespart kann nur bei den Baukastensystemen und bei Softwarekomponenten werden. |
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Der Rechnungshof hat die
Ausschreibung und die Gegengeschäfts- vereinbarung überprüft und stellt beiden ein gutes Zeugnis aus. Alle Anschuldigungen, die vor einem Gericht landeten, wurden von den Richtern als unhaltbar zurückgewiesen. Verfahrenskosten und auch Geldstrafen mussten die Kläger zahlen. Über technische Mängel, zu hohe Anschaffungskosten und über die Gegengeschäfte lesen Sie auf der folgenden Seite. |
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