Eurofighter-U-Ausschuss #3

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theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: Verfahrensführung gegen Grasser wird geprüft

Für den Staatsanwalt, der in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeleitet hat, ohne dass dieser davon verständigt wurde, könnte dieses Vorgehen Konsequenzen haben. „Die Verfahrensführung wird durch die zuständige Disziplinarbehörde und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt strafrechtlich geprüft“, teilte der Sprecher der OStA Wien, Michael Klackl, heute auf APA-Anfrage mit.

Gegen den betreffenden Staatsanwalt – er ist mittlerweile nicht mehr für die Eurofighter-Verfahren zuständig – sind bereits Untersuchungen in Richtung Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig. Er steht ihm Verdacht, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen aus dem Eurofighter-Akt weitergegeben zu haben.
https://orf.at/#/stories/3115886/
theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: München beendet Verfahren mit Bewährungsstrafen
In der Airbus-Korruptionsaffäre um den Verkauf von Eurofightern an Österreich sind zwei Beteiligte in München zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein früherer Airbus-Manager und ein weiterer Beschuldigter hätten Freiheitsstrafen wegen schwerer Untreue und Beihilfe dazu akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München am Freitag.

Die Verfahren gegen weitere Beschuldigte seien eingestellt worden. Der Konzern selbst zahlte deshalb schon vor mehr als einem Jahr eine Geldstrafe von 81,25 Millionen Euro wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht, wie die Staatsanwaltschaft bereits im Februar 2018 mitgeteilt hatte.

Das Amtsgericht München fällte das Urteil nun in einem sogenannten Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung.
Während der Untreuevorwurf nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft erwiesen ist, konnte der Bestechungsvorwurf nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis gilt unter Juristen als schwierig, da das deutsche Strafrecht Bestechung nur unter ganz bestimmten Kriterien kennt. Die Verfahren gegen vier weitere Verantwortliche wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt.

In sechs weiteren Fällen erfolgte die Einstellung, weil Betroffene in ähnlichem Zusammenhang bereits in Deutschland verurteilt oder in Österreich im Visier der dortigen Strafverfolger sind. Bei vier Betroffenen schließlich fanden die Ermittler keinen Beweis für Straftaten.
https://derstandard.at/2000100456654/Eu ... ngsstrafen


Na ja, "schwierig" ... So ein großer Unterschied ist zwischen dem deutschen und dem österreichischen Strafrecht auch nicht:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder

2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens

1. einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder

2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen


In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder

2. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 334 Bestechung


(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung

1. vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder

2. künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,

wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser

1. bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,

2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html


Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB)
Bestechung

§ 307. (1) Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Sachverständigen (§ 304 Abs. 1) für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10002296
theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Neos über Millionen-Abfertigung für Airbus-Chef empört

Der scheidende Airbus-Chef Tom Enders wird mit einem goldenen Handschlag in Höhe von schätzungsweise fast 37 Millionen Euro den europäischen Flugzeugbauer verabschiedet. Auf diese Summe schätzt die französische Analysefirma Proxinvest die Zulagen für den 60-Jährigen, der kommende Woche das Zepter bei dem europäischen Flugzeugbauer an seinen Nachfolger Guillaume Faury abgibt.

Die Neos zeigen darüber empört. Michael Bernhard, Fraktionsführer im Eurofighter-U-Ausschuss. erinnerte daran, dass Enders zur Zeit des österreichischen Eurofighter-Kaufs Leiter der "Defence Division" bei EADS war und die heimische Justiz nach wie vor gegen ihn wegen Betrugsverdachts ermittelt.
"Jetzt wurde ein ehemaliger Airbus-Manager rechtskräftig verurteilt", sagt Bernhard. "Ich erwarte daher von der Regierung, dass sie endlich vom Abwarten ins Tun kommt und umgehend eine sorgfältige Prüfung veranlasst, ob Österreich Airbus nun vom Vergabeverfahren ausschließen muss. Bevor die Entscheidung, wie es mit Österreichs Abfangjägern weitergehen soll, fällt, braucht es diese Klarheit. Und die Einbindung des Parlaments."
https://derstandard.at/2000100663765/Ne ... ef-empoert

Dieses Kasperltheater wird immer lächerlicher.
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: Grasser mehrfach in seinen Rechten verletzt

https://orf.at/#/stories/3117487/
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: Hödl betont Schuldlosigkeit

https://orf.at/#/stories/3117656/
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter-Ermittlungen gegen Grasser eingestellt

https://orf.at/#/stories/3118305/
APA hat geschrieben:Diese könne aber „die vorliegenden eklatanten Verstöße gegen das Beschleunigungsverbot – insbesondere die über sieben Jahre lange Inaktivität der Staatsanwaltschaft Wien – nicht sanieren“, hieß es in der Medienmitteilung.
Sind die Journalisten bei der APA von allen guten Geistern verlassen?
  • Strafprozessordnung 1975 (StPO) hat geschrieben:Beschleunigungsgebot

    § 9. (1) Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Frist. Das Verfahren ist stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen.

    (2) Verfahren, in denen ein Beschuldigter in Haft gehalten wird, sind mit besonderer Beschleunigung zu führen. Jeder verhaftete Beschuldigte hat Anspruch auf ehest mögliche Urteilsfällung oder Enthaftung während des Verfahrens. Alle im Strafverfahren tätigen Behörden, Einrichtungen und Personen sind verpflichtet, auf eine möglichst kurze Dauer der Haft hinzuwirken.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10002326

Eurofighter: Grasser-Strafverfahren eingestellt
Grund für die Einstellung ist laut Gericht das „besonders auffallende Missverhältnis zwischen der bisherigen Dauer und Intensität des Ermittlungsverfahrens" und der „Dringlichkeit und dem Gewicht des Tatverdachts".

Im Ermittlungsverfahren war es um den Vorwurf gegangen, Gasser habe einen „größeren Geldbetrag“ von einer Liechtenstein-Stiftung überwiesen bekommen. Diese Stiftung soll dem Eurofighter-Hersteller EADS gehört haben. Grasser bestreitet dies entschieden.

Beweise wurden nicht gefunden. Grundlage der Ermittlung war lediglich ein Mail des früheren Meinl-International-Power-Managers Hans-Peter D. In dem Mail war dieser Verdacht erhoben worden. Als Quelle für diese Angaben war ein anonymer Informant (!) angegeben worden.
Der Einstellungsbeschluss (ausgefertigt von Richter Philipp Krasa) - das 14-seitige Papier liegt der „Presse“ vor - hat es in sich. Denn das Gericht übt massive Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien, die im November 2011 mit den Ermittlungen begonnen hatte. So heißt es: „Völlig unverständlich ist es nicht nur, warum naheliegende Ermittlungsmaßnahmen wie insbesondere die zeugenschaftliche Einvernahme des Hans-Peter D. nicht gesetzt wurden, sondern warum die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren nach der negativen Auskunft der Österreichischen Nationalbank gemäß § 197 Absatz 1 Strafprozessordnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung abgebrochen hat.“ Dazu muss man wissen: D. war der Verfasser des erwähnten E-Mails. Er wurde bis heute nicht als Zeuge befragt. Und: Nachdem der frühere Staatsanwalt bei der Nationalbank nach einer Geldtransaktion aus dem Ausland gefragt hatte und nichts „Passendes“ gefunden worden war, unterblieb die Einstellung des Verfahrens. Stattdessen wurde das Verfahren auf Eis gelegt (Unterbrechung des Verfahrens) - es war aber noch offen. Jahrelang. Und von Grasser unbemerkt.

Weiter: Die „Inaktivität“ der Staatsanwaltschaft Wien habe eine „massive Verletzung“ des Gebots auf Verfahrensbeschleunigung bewirkt. Nach wie vor sei die Beweislage „sehr schwach".

An die Adresse der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien heißt es: „Wenngleich aus der Stellungnahme der WKStA nunmehr eine strukturierte Ermittlungstätigkeit erkennbar ist und anlässlich des Einstellungsantrags endlich naheliegende, nicht aussichtslose Ermittlungsschritte gesetzt werden, kann dies nach derart eklatanten Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot (...) die mangelnde Sorgfalt und Zielstrebigkeit und insbesondere die über sieben Jahre lange Inaktivität der Staatsanwaltschaft Wien nicht sanieren (...).“
https://diepresse.com/home/innenpolitik ... ingestellt


Der seltsame Herr Seledec
Die "Gefahr" ist mittlerweile gebannt – nachdem profil von dem Doku-Auftrag berichtete, entstand gehöriger Druck, und die ORF-Führung erklärte Mittwochabend, dass Seledec den Auftrag nun nicht bekomme.Ausgestanden ist die Sache damit freilich längst nicht. Weder für den Waffensammler Seledec (er hat sich mit dem Kauf von 100 Schusswaffen einst in die Kritik manövriert), noch für den ORF. Denn wie der Fraktionsführer der Grünen, Peter Pilz, bestätigt, wird sich Seledec wohl vor dem parlamentarischen Eurofighter-Untersuchungsausschuss erklären müssen. "Natürlich muss man ihn dazu befragen, ob und was er mit dem Geld von EADS zu schaffen hatte. Das passt ganz gut zum zweiten Untersuchungsthema, also den Zahlungsflüssen", sagt Pilz zum KURIER.

Gemeint ist jene Million Euro, die Waffen-Lobbyist Erhard Steininger seinem Auftraggeber, dem Eurofighter-Produzenten EADS, für die "Öffentlichkeitsarbeit ORF" in Rechnung gestellt hat, und bei der EADS selbst nie ganz klar war, wofür sie der Lobbyist eigentlich verwendet hat.

Als de facto sicher gilt, dass der im ORF pensionierte Seledec in seiner früheren Leitungsfunktion darüber schwadronierte, was man redaktionell unternehmen könnte, damit die ORF-Zuseher in der Vorabendschiene "Willkommen Österreich" ein möglichst positives Bild von den Eurofightern und der Luftverteidigung bekommen.

Ein gewaltiger Vorwurf

Kurzum: Seledec entwarf als ORF-Mitarbeiter offenbar einen Plan, wie EADS den ORF für sich nutzen konnte – ein gewaltiger Vorwurf an einen Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dem Vernehmen nach hatte bzw. hat der FPÖ-Bezirkspolitiker eine Sonderstellung im Sender, weil er Kraft seiner politischen Funktion als Querverbinder zu den Freiheitlichen bzw. zu deren Vertretern im ORF-Stiftungsrat galt, und damit – bis heute – deren Zustimmung zur ORF-Führung garantiert.

Ist dem so, oder wird Seledec’ Rolle einfach heillos überschätzt?

Der Einzige, der dazu erschöpfend Antwort geben könnte, ist der pensionierte ORF-Mann selbst.

Doch Seledec schweigt zu den teils schwerwiegenden Vorhalten beharrlich und reagiert weder auf eMails noch Anrufe.
https://kurier.at/politik/inland/der-se ... 50.914.548

Das Boulevardblatt "Kurier" ... bei ihrer Wortwahl machen die mittlerweile "Krone" und "Österreich" Konkurrenz.
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: Ermittlungen gegen Grasser sollen weiterlaufen
Wie die „Presse“ berichtete, bekämpft die Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht den Beschluss des Landesgerichts Wien, das Verfahren einzustellen.
https://orf.at/#/stories/3119760/


Grasser: Staatsanwälte bleiben hart

https://diepresse.com/home/innenpolitik ... eiben-hart

Dazu fällt mir nur ein Zitat aus dem Animationsfilm "Toy Story" ein: "Bis zu Unendlichkeit - und noch viel weiter!"
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Ex-EADS-Manager wegen Untreue verurteilt
Rund um die Eurofighter-Beschaffung durch die Republik Österreich verschwanden jedenfalls 90 Millionen Euro in dunklen Kanälen. Das hat nun ein deutsches Gericht festgestellt. Das Nachrichtenmagazin profil berichtet in seiner aktuell erscheinenden Ausgabe über ein bereits rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 29. Jänner dieses Jahres gegen einen früheren Manager des Rüstungskonzerns EADS Deutschland (heute: Airbus Group). Der Deutsche war einst als Leiter der Sparte „Military Aircraft“ maßgeblich in das Eurofighter-Geschäft mit Österreich involviert gewesen, er wurde wegen „Untreue in einem besonders schweren Fall“ zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

90 Millionen Euro "ohne Gegenleistung“ überwiesen

Die Verurteilung erfolgte im Wege eines so genannten Strafbefehls, ein beschleunigtes Strafverfahren ohne mündliche HV. Der Manager wurde für schuldig befunden, einen Betrag von rund 90 Millionen Euro „ohne Gegenleistung“ an die Londoner Briefkastenfirma Vector Aerospace überwiesen zu haben. Vector war von EADS im Nachgang zum Eurofighter-Deal gegen Vergütungen und Provisionen beauftragt worden, „Gegengeschäfte“ mit österreichischen Unternehmen zu vermitteln. Laut dem Amtsgericht München diente Vector aber als „Durchleitungsstelle“, die mittels „Scheinverträgen und –rechnungen“ Geld an bisher unbekannte Letztempfänger weiterverteilte: „Die ausgeschleusten Geldmittel wurden durch Vector weiterverschoben und wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Zwecken außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen von EADS zugeführt.“

Airbus wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern. Gegen eine Reihe weiterer Ex-EADS-Manager und –Berater laufen nach wie vor Ermittlungen in München und Wien.
https://www.profil.at/wirtschaft/ex-ead ... e-10776543

theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Eurofighter: „Keine Gegenleistung“

https://diepresse.com/home/innenpolitik ... enleistung


Eurofighter-Urteil: Peschorn sieht Betrugsverdacht erhärtet
Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, der die Republik Österreich als Privatbeteiligte im Ermittlungsverfahren gegen Airbus vertritt, sieht durch den von den NEOS veröffentlichen Strafbefehl des Landgerichtes München den Betrugsverdacht als erhärtet an.

Die nach dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München vom Februar 2018 gegen Airbus nun abermals bestätigten Untreuehandlungen von Personen gegen Airbus stehen nach der Sachverhaltsdarstellung im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofightern an Österreich und dem sogenannten Vergleich im Jahr 2007. Ohne die zusagenwidrige Einpreisung von 183,4 Mio. Euro in den von Österreich bezahlten Kaufpreis für die Eurofighter wäre es zu diesen Untreuehandlungen nie gekommen, so Peschorn in einer Stellungnahme. „Es verwundert daher auch nicht, dass die nun im Strafbefehl genannten Personen zum Teil auch in die seinerzeitigen Verhandlungen mit Österreich involviert waren. Der Strafbefehl verpflichtet Airbus aber wohl auch, gegen diese Personen vorzugehen.“

Da die Münchner Behörden mach dem Bußgeldbescheid und dem Strafbefehl die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Eurofightern nun auf sich beruhen lassen wollen, liege es nun an den österreichischen Strafbehörden, „den begründeten Verdacht, dass Österreich beim Kauf der Eurofighter, bei der Abwicklung der Gegengeschäfte und beim sogenannten Vergleich im Jahr 2007 betrogen wurde, zielstrebig und sorgfältig zu untersuchen“, so Peschorn.
https://www.tt.com/ticker/15625717/euro ... -erhaertet






Viel Lärm - wenig Substanz ...
Zuletzt geändert von theoderich am Fr 10. Mai 2019, 05:43, insgesamt 1-mal geändert.
iceman
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Registriert: Do 17. Mai 2018, 21:05

Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von iceman »

Das Urteil ist ein Hammer: 90 Mio. veruntreut, dafür 10 Monate bedingt.
Warum Airbus gegenüber Österreich noch immer dazu schweigt?
Airbus müßte doch großes Interesse haben, sich außergerichtlich mit Ö zu einigen?
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