Entwicklungen Luftraumüberwachung

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theoderich
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Längerer Wehrdienst ab 2027? Klaudia Tanner: „Wird nur die betreffen, die dann zur Stellung gehen“
Das war der Versuch, herauszuhören, wie die Budgetverhandlungen laufen. 2027 sollte es bei Ihnen bei mehr als sechs Milliarden Euro liegen.

Wir werden uns budgetär weiter nach oben bewegen, damit der Aufbauplan 2032 plus und das Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz eingehalten werden. Wir brauchen natürlich auch Sonderfinanzierungen, aber darum geht es bei den jetzigen Budgetverhandlungen nicht.

Marterbauer sagte dazu zuletzt: „Zehn Milliarden Euro für eine Kampfjetbeschaffung sind die Absage jeder Lohnnebenkostensenkung.“ Die Senkung kommt. Heißt das, die Eurofighter-Nachfolge kommt nicht?

Jeder weiß: Es darf nicht mehr passieren, dass Lücken entstehen, vor allem nicht bei der Luftverteidigung. Die Eurofighter steigen pro Jahr 50 bis 60 Mal auf. Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung über ihre Nachfolge treffen.

Aber es war doch Ihr Ministerium, das verlangt hat, dass man neben dem Regelbudget schon jetzt ein erstes Sonderbudget für Jets beschließt, sonst könne man nicht an den Markt gehen.

Wichtig ist, dass die Verträge bis 2029 fertig sind, damit keine Fähigkeitslücke in der Luftraumüberwachung entsteht. Wir werden weiter um eine Sonderfinanzierung verhandeln, die wir zu gegebener Zeit präsentieren werden.

Was heißt „zu gegebener Zeit“? Ihr Haus drängt ja.

Ich gehe davon aus, dass man innerhalb der nächsten zwölf Monate sagen kann, in welche Richtung es geht. Aber ich bitte um Verständnis: Verhandlungen führt man nicht öffentlich.
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/ ... art-653676
theoderich
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Budgetbegleitgesetz: Weiter Ringen um Entwurf
Die Gesetzessammlung, die etliche Einsparungen zur Haushaltssanierung enthalten wird, erhielt weiter keine gemeinsame Zustimmung aller drei Koalitionspartner. Eine Begutachtung wird damit zunehmend sinnarm.

Denn schon morgen soll das Budgetbegleitgesetz gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz, also dem Doppelbudget 2027/2028, vom Ministerrat beschlossen und dann dem Nationalrat weitergeleitet werden. Von dort gehen die Vorlagen in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung.
Andere Streitpunkte wie die Finanzierung der Eurofighter-Nachfolger dürften mittlerweile (über eine Willensbekundung) gelöst sein.
https://orf.at/#/stories/3432077/

Da bin ich auf den Ministerratsvortrag gespannt. Denn 2003 hat man die Finanzierung für die "Luftraumüberwachungsflugzeuge" zwar mit dem "Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen" sehr konkret ins Budgetbegleitgesetz 2003 geschrieben - als das Gesetz am 29. 4. 2003 dem Nationalrat vorgelegt wurde, waren aber die Vertragsverhandlungen schon seit 30. Juli 2002 am Laufen:
Zum 7. Teil (Bundesministerium für Landesverteidigung)

Zu Art. 69 (Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen)


Nach Art. 9a Abs. 1 B-VG hat die Republik Österreich geeignete Maßnahmen zu treffen, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität zu bewahren. In Erfüllung dieses verfassungsgesetzlich vorgegebenen Auftrages sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Notwendigkeit der ständigen Wahrung der Lufthoheit Österreichs soll nunmehr die Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen eingeleitet werden.

In diesem Zusammenhang hat der Ministerrat am 2. Juli 2002 einen Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend "Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen des Bundesheeres, Typenentscheidung" zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die finanzielle Bedeckung dieses Gesetzes erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen. Der damit korrespondierende Zahlungsplan wird nicht in dieser Legislaturperiode wirksam.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 003115.pdf
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
GZ 10.061/8-I.6/02

Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen des Bundesheeres;
Typenentscheidung


Vortrag
an den
Ministerrat


I. Der Landesverteidigungsrat hat am 1. Juli 2001 empfohlen, "ehestmöglich verbindliche Angebote für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2002 getroffen werden kann".

II. Die im angewandten Verfahren der "freihändigen Vergabe im Wettbewerb" vorgesehene Aufforderung an die präqualifizierten Bieter wurde nach der am 14. September 2001 erfolgten Feststellung des Einvernehmens des Bundesministers für Finanzen gemäß § 43 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, i.d.g.F. am 10. Oktober 2001 durchgeführt.

Die Aufforderung bezog sich aufgrund der bereits seit mehreren Jahren bekannten Nachbeschaffungs-Erfordernisse auf ein System, das zur Erfüllung der Luftraumüberwachung in Österreich geeignet ist und die nötigen Voraussetzungen für ein allfälliges erweitertes Aufgabenspektrum (internationale Einsätze) aufweist. Die Frist für die Angebotslegung wurde mit 23. Jänner 2002 festgelegt.

III. Die fristgerecht eingelangten Angebote der Firmen EADS (European Aeronautics Defence and Space Company) für "Eurofighter Typhoon", Lockheed Martin für "F 16" und Saab BAE Systems für "JAS-39 Gripen" wurden durch die von mir Anfang Jänner 2002 eingesetzte Bewertungskommission in Übereinstimmung mit den im BMLV festgelegten Bewertungsverfahren bearbeitet. Im Zuge des Verfahrens wurde es notwendig, an alle Anbieter eine Aufforderung zur Konkretisierung zu richten. Die hierfür eingeräumte sechswöchige Frist endete mit 30. April 2002. Alle Bieter haben fristgerecht Konkretisierungsangebote gelegt.

Die Bewertungskommission hat am 24. Juni 2002 das Ergebnis der Kosten-Nutzwert-Analyse vorgelegt.

IV. Gleichzeitig mit der militärischen Bewertung wurden die in der Aufforderung abgegebenen Gegengeschäftsangebote
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