Eurofighter-U-Ausschuss #3

Flächenflugzeuge, Hubschrauber, Großgerät, Fliegerhorste, ...
öbh
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von öbh »

Unsere Linken Volksvertreter sind ja für Vernichtung von Steuergelder bekannt.
muck
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von muck »

Die WKStA scheint aber auch eine ziemliche Gurkentruppe zu sein.
öbh
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von öbh »

Da hast sicher sehr recht!
theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

theoderich hat geschrieben: Mo 12. Sep 2022, 20:37 Sechs Monate bedingt für Mensdorff-Pouilly

https://wien.orf.at/stories/3173233/
Causa Eurofighter: Mensdorff-Pouilly in Berufung freigesprochen
Die Verurteilung des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Geldwäsche im Eurofighter-Komplex ist aufgehoben worden. Das Oberlandesgericht Wien kippte den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts aus dem Jahr 2022 und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage wäre das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das „gewaschene Geld“) aus einer strafbaren Handlung „herrühren“. Um im strafrechtlichen Sinn „Geld zu waschen“ sei somit eine „Vortat“ erforderlich, aus der dieses „gewaschene“ Geld stammt, heißt es in einer Aussendung des Gerichts vom Mittwoch.

Im konkreten Fall habe sich jedoch aus den Feststellungen des Erstgerichts nicht ergeben, dass dem „Vortäter“ aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung (Untreue zum Nachteil des Unternehmens) Geld zugeflossen sei. Vielmehr habe der Vorwurf gegen den „Vortäter“ darin bestanden, dass er auf Grund von Scheinverträgen Gelder des Unternehmens, für das er tätig war, an Dritte habe überweisen lassen.
https://www.diepresse.com/18654655/caus ... gesprochen
theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

https://www.doppeladler.com/da/forum/vi ... 336#p15336


Ö1 Journal um fünf

Eurofighter: Mögliche Anklage wegen Untreue
Stefanie Leodolter: "In der Eurofighter-Affäre kommt es mehr als zwanzig Jahre danach offenbar zu neuen Anklagen."

[...]

LEODOLTER: "Am 1. Juli 2003 ist der Vertrag über den Kauf der Eurofighter unterschrieben worden. Also vor 21 Jahren. Und dieser Vertrag beschäftigt die österreichische Innenpolitik bzw. die Justiz fast genau so lang. In einem Teil des Verfahrens soll jetzt eine Anklage bevorstehen. Es geht um den Vorwurf der Untreue gegen drei Personen. Beate Tomasowitsch berichtet."

Beate Tomasowitsch: "Die Anklage wegen Untreue soll sich gegen einen früheren Manager von EADS Deutschland und zwei weitere Manager und Waffenlobbyisten richten. Das berichtet heute ,Die Presse Online'.

Die WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wollte das heute nicht bestätigen. Es gebe einen Vorhabensbericht, der auch schon von der Oberbehörde zurück sei, aber nun weiter bearbeitet werden müsse, heißt es nur.

Vor zwanzig Jahren wurde die Anschaffung der Eurofighter beschlossen. Der Preis für 18 Flieger: Fast zwei Milliarden Euro. Der Kauf umfasste - nicht unüblich - Gegengeschäfte in der Höhe von vier Milliarden Euro.

Rund um die Anschaffung gab es immer wieder Schmiergeld- und Korruptionsvorwürfe. Und auch die Gegengeschäfte standen immer wieder in der Kritik. Es gab drei U-Ausschüsse und die Justiz ermittelt seit 2008. Seit 2019 liegt das Verfahren bei der WKStA. Ermittelt wurde und wird unter anderem wegen Untreue, schweren Betrugs und Geldwäsche."
https://oe1.orf.at/player/20241127/776489/1732723330000


Schmiergelder beim Eurofighter-Kauf: Anklage gegen drei Ex-Manager steht bevor
Wie die „Presse“ aus verlässlichen Quellen in und außerhalb der Justiz erfuhr, hat die WKStA mittlerweile eine Untreue-Anklage fertiggestellt. Diese wurde auch bereits vom Justizressort genehmigt. Es ist damit zu rechnen, dass das Papier in den nächsten Tagen in Wien bei Gericht eingebracht bzw. den drei Beschuldigten zugestellt wird. Als da wären: ein früherer Manager der EADS Deutschland GmbH, B., sowie die vormaligen Manager und Waffenlobbyisten S. und P.

Es geht um Beteiligung an der Untreue zulasten der EADS Deutschland, also einer vormaligen Gesellschafterin der Verkäuferin der Kampfflugzeuge, der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH. Der Grundvorwurf: Die drei Männer sollen dem früheren EADS Deutschland-Topmann J. H. geholfen haben, viele Millionen Euro aus der EADS „auszuschleusen“. Das Geld landete bei der von der WKStA als Scheinunternehmen bezeichneten Firma Vector Aerospace.

Briefkastenfirmen und „Sub-Broker“

Mittels Scheinverträgen tat man (laut Anklage) so, als seien die Gelder für das Generieren von jenen Gegengeschäften gedacht, die mit der Republik Österreich im Zuge des Eurofighter-Kaufs vereinbart worden waren. In Wahrheit aber sei eine üppig dotierte Schmiergeld-Kasse aufgebaut worden.

Teile dieser sogenannten schwarzen Kasse seien via Briefkastenfirmen und „Sub-Broker“ an immer noch unbekannte Empfänger verteilt worden. Ob (politische) Entscheidungsträger in Österreich bestochen wurden, hat die Ermittlung bisher nicht ergeben. Jedenfalls soll das Geld für Zwecke „außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS Deutschland GmbH“ geflossen sein. Die Schadenssumme liegt laut Anklage bei 65 Millionen Euro.

Es ist damit zu rechnen, dass zumindest einer der drei Beschuldigten (für alle drei gilt die Unschuldsvermutung) einen Einspruch gegen die Anklage einbringen wird. Diese Entwicklung dürfte den Gang der Dinge um etwa ein weiteres Jahr verzögern.
Das „Ausschleusen“ der Gelder

Der konkrete Anklagevorwurf (es gab zuletzt übrigens auch teilweise Verfahrenseinstellungen): B. – er war auch Geschäftsführer einer Partnergesellschaft der Eurofighter-Gmbh – soll sich zwischen 2004 und 2009, S. und P. sollen sich zwischen 2004 und 2008 daran beteiligt haben, die bereits erwähnten 65 Millionen Euro von EADS-Konten in Richtung Vector umzuleiten. S. und P. fungierten bei Vector als Mittelsmänner bei der „Ausschleusung“ (Zitat Anklage).

Seitens der Verteidigung der Beschuldigten war zuletzt zu vernehmen, dass man die Vorwürfe zurückweise. Anwalt Norbert Wess, der Verteidiger von B., sagte der „Presse“: „Mein Mandant stellt strikt in Abrede, dass er zu einer allfälligen Untreue beigetragen hat. Es gab auch keinen wissentlichen Befugnismissbrauch“. Auch Letzteres müsste von der WKStA nachgewiesen werden, um eine Untreue-Verurteilung zu erwirken.

Aus Sicht der WKStA ist es mit dieser Untreue-Anklage nicht getan. Den Ermittlern schwebt auch eine Anklage gegen den vormaligen CEO von Magna International, Siegfried Wolf, und den früheren Magna-Manager Hubert H. vor. Und zwar wegen Geldwäscherei. Dieses Delikt braucht eine „kriminelle Vortat“. Diese sei, so der Verdacht der Ermittler, in der nunmehr zur Anklage gebrachten Untreue zu erblicken.

Dazu muss man wissen, dass besagte Geldwäscherei-Anklage bereits geschrieben (249 Seiten) und im Mai 2023 beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht worden ist. Allerdings ist die WKStA damit krachend gescheitert. Das Oberlandesgericht Graz hat diese Anklage Mitte April 2024 zurückgewiesen.
Mit Zurückweisung der Geldwäscherei-Anklage trug das OLG Graz der WKStA auf, weitere Ermittlungen zu führen – und das 17 Jahre nachdem der erste Eurofighter in Österreich gelandet ist. Ein Teil der Anklage, der H. betraf, wurde gänzlich eingestellt.

„Ich rechne bei Siegfried Wolf und Hubert H. nicht mehr mit einer Anklage“, sagt deren Grazer Anwalt Markus Passer. „Denn das Geldwäscherei-Verfahren gegen Wolf und H. scheint vom Verfahren gegen die von der WKStA als Vortäter angeklagten Beschuldigten getrennt zu werden. Dieser Schritt zeigt, dass es bei Wolf und H. zu einer Einstellung des Verfahrens kommen wird.“

Oder die Ermittler warten mit einem neuen Anlauf noch zu. Und schauen sich erst das bevorstehende Untreue-Verfahren an. Bis es hier rechtskräftige Urteile geben wird, dürften allerdings mehrere Jahre vergehen. Bis dahin dürfte Österreich bereits neue Kampfjets haben.
https://www.diepresse.com/19086798/schm ... teht-bevor


Klingt, als gäbe es im Bund demnächst Neuwahlen ...
Zuletzt geändert von theoderich am Mi 27. Nov 2024, 22:59, insgesamt 4-mal geändert.
muck
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von muck »

Ein paar zusammenhangslose Gedanken:

Wann verjährt das Delikt der Untreue in Österreich?

Wie viele blutige Nasen will sich die WKStA denn noch holen?

Ich hätte nie gedacht, dass ich mich mal über Korruptionsjäger ärgern würde.
theoderich
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Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

muck hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 22:00Wann verjährt das Delikt der Untreue in Österreich?
Theoretisch könnte die WKStA problemlos noch jahrzehntelang ermitteln - egal ob dabei irgendetwas herauskommt:
Untreue

§ 153. (1) Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

(3) Wer durch die Tat einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Verjährung der Strafbarkeit

§ 57. (1) Strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, sowie strafbare Handlungen nach dem fünfundzwanzigsten Abschnitt verjähren nicht. Nach Ablauf einer Frist von zwanzig Jahren tritt jedoch an die Stelle der angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren. Für die Frist gelten Abs. 2 und § 58 entsprechend.

(2) Die Strafbarkeit anderer Taten erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört.

(3) Die Verjährungsfrist beträgt

[...]

zehn Jahre,
wenn die Handlung mit mehr als fünfjähriger, aber höchstens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;
Verlängerung der Verjährungsfrist

§ 58. (1) Tritt ein zum Tatbild gehörender Erfolg erst ein, nachdem die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufgehört hat, so endet die Verjährungsfrist nicht, bevor sie entweder auch vom Eintritt des Erfolges ab verstrichen ist oder seit dem im § 57 Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt ihr Eineinhalbfaches, mindestens aber drei Jahre abgelaufen sind.

[...]

(3) In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:

[...]

2. die Zeit zwischen der erstmaligen Vernehmung als Beschuldigter, der erstmaligen Androhung oder Ausübung von Zwang gegen den Täter wegen der Tat (§§ 93 Abs. 1, 105 Abs. 1 StPO), der ersten staatsanwaltlichen Anordnung oder Antragstellung auf Durchführung oder Bewilligung von im 8. Hauptstück der StPO geregelten Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen zur Aufklärung des gegen den Täter gerichteten Verdachts, der Anordnung der Fahndung oder Festnahme, des Antrags auf Verhängung der Untersuchungshaft oder der Einbringung der Anklage, einschließlich vergleichbarer Maßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft, und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens;
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10002296
3. Abschnitt
Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

Aufgaben

§ 101.
(1) Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über dessen Fortgang und Beendigung. Gegen ihren erklärten Willen darf ein Ermittlungsverfahren weder eingeleitet noch fortgesetzt werden.

(2) Die Staatsanwaltschaft stellt die erforderlichen Anträge bei Gericht, soweit ihre Anordnungen einer gerichtlichen Bewilligung bedürfen. Abgesehen von den in den §§ 149 Abs. 3 und 165 Abs. 2 vorgesehenen Fällen hat die Staatsanwaltschaft gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen, wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

(3) Die Staatsanwaltschaft hat ihre Anträge nach Abs. 2 zu begründen und sie dem Gericht samt den Akten zu übermitteln. Bewilligt das Gericht eine Maßnahme, so entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Durchführung. Wenn die Voraussetzungen, unter denen der Antrag bewilligt wurde, weggefallen sind oder sich derart geändert haben, dass die Durchführung rechtswidrig, unverhältnismäßig oder nicht mehr zweckmäßig wäre, hat die Staatsanwaltschaft von ihr abzusehen und das Gericht hievon zu verständigen.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975 ... OR40050560
Einstellung des Ermittlungsverfahrens

§ 190. Die Staatsanwaltschaft hat von der Verfolgung einer Straftat abzusehen und das Ermittlungsverfahren insoweit einzustellen, als
  1. die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre oder
  2. kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten besteht.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975 ... OR40050649
Fortführung des Verfahrens

§ 193. (1) Nach der Einstellung des Verfahrens sind weitere Ermittlungen gegen den Beschuldigten zu unterlassen; erforderlichenfalls hat die Staatsanwaltschaft seine Freilassung anzuordnen. Sofern jedoch für eine Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens bestimmte Ermittlungen oder Beweisaufnahmen erforderlich sind, kann die Staatsanwaltschaft solche im Einzelnen anordnen oder durchführen.

(2) Die Fortführung eines nach den §§ 190 oder 191 beendeten Ermittlungsverfahrens kann die Staatsanwaltschaft anordnen, solange die Strafbarkeit der Tat nicht verjährt ist und wenn
  1. der Beschuldigte wegen dieser Tat nicht vernommen (§§ 164, 165) und kein Zwang gegen ihn ausgeübt wurde oder
  2. neue Tatsachen oder Beweismittel entstehen oder bekannt werden, die für sich allein oder im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, die Bestrafung des Beschuldigten oder ein Vorgehen nach dem 11. Hauptstück zu begründen.
(3) Die Fortführung eines nach § 192 beendeten Ermittlungsverfahrens kann die Staatsanwaltschaft anordnen, wenn sie sich die spätere Verfolgung vorbehalten hat (§ 192 Abs. 2) oder die Voraussetzungen des Abs. 2 Z 2 vorliegen.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975 ... OR40050652
theoderich
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Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3

Beitrag von theoderich »

Schmiergelder beim Eurofighter-Kauf: Anklage gegen drei Manager liegt vor

https://www.diepresse.com/19140872/schm ... -liegt-vor
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