Es wurde eigens für die Integration der Phase 2 Enhancements (P2E) vor über zehn Jahren ein Erprobungsträger auf Basis der Tranche 1 gebaut. Steht ausführlich in den U-Ausschuss-Protokollen:
Kommuniqué des Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Karl Hofer (412/KOMM)
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Gestern hat Universitätsprofessor Koziol behauptet, dass die Umrüstung von Tranche 1 auf Tranche 2 faktisch nicht möglich gewesen sei und dass die Vertragsverhandlungsgegenseite Eurofighter das immer heruntergespielt hätte und immer behauptet hätte, es sei leicht möglich, von Tranche 1 auf Tranche 2 umzurüsten. – Wie ist Ihre Meinung dazu?
Ministerialrat Karl Hofer: Zu diesem Zeitpunkt hatte die Eurofighter-Industrie sieben Testflugzeuge, sogenannte IPA, Industrial Production Aircraft. Diese Testflugzeuge, alle Tranche 1, insbesondere die IPA 02, wurden - - Nachdem grob alle Tranche-1-Flugzeuge, die 148 Stück, produziert wurden, wurde dieses Tranche-1-Flugzeug IPA 02 mit der Funktionalität Tranche 2 ausgestattet. Dieses Versuchsflugzeug IPA 02 hat den Beweis erbracht, dass die Tranche 2 funktioniert; die haben dazu Tranche 1 benutzt.
So, man muss jetzt aber auch fairerweise sagen: Trotz dass jetzt dieser IPA 02 die Funktionalität Tranche 2 hatte - - Sprich, wie es in unserem Vertrag drinnen ist: Sie liefern Tranche 1 und rüsten das auf Tranche 2 nach, Funktionalität. Genau mit dieser Gerätschaft, die bei uns im Vertrag taxativ aufgelistet ist, ist grundsätzlich einmal dieser IPA 02 ausgestattet worden, sodass die Funktionalität Tranche 2 möglich war.
Fairerweise muss man sagen: Das war in Summe noch immer kein Tranche-2-Flugzeug, sondern nur avionisch-elektronisch ein Tranche-2-Flugzeug, weil das Grundmuster, gewissermaßen der Maschinenbau, noch immer Tranche 1 war. Das wäre genau bei uns auch die Schwierigkeit gewesen, sage ich einmal – möglicherweise eine Schwierigkeit –, wenn wir statt den Tranche-2-Flugzeugen, den reinrassigen Tranche-2-Flugzeugen, Tranche 1 bekommen, die dann nach dieser Regel auf Funktionalität Tranche 2 nachgerüstet werden, die wären niemals baugleich gewesen – können gar nicht, Tranche 2 ist ein leicht anderes Grundmuster –, wo es möglicherweise in der Aufwandstruktur Änderungen ergeben hätte.
Aber jedenfalls hätte man sagen müssen – auch nach dem alten Vertrag –: Wenn die Tranche 1 auf Funktionalität Tranche 2 aufgerüstet werden, wären das immer 18 verschiedene Flugzeuge zu allen anderen, die in den Core-Nationen da sind, gewesen, denn in den Core-Nationen ist: reinrassig Tranche 1, reinrassig Tranche 2 und Tranche 3; und bei uns wäre gewissermaßen eine Tranche 1 gewesen, die funktional auf Tranche 2 nachgerüstet ist.
Das ist so vom Ablauf her, dass unser Modell funktioniert. Allerdings, zu dem Zeitpunkt, als wir den Vertrag geschlossen haben, hat es den IPA 02 noch nicht gegeben, sondern das ist erst später passiert. Insofern kann man sagen – wie der Vertrag geschlossen wurde –: Ja, es ist ein Risiko, ob das funktioniert. – Tatsache: Es hat dann funktioniert.
Für uns hätte das bedeutet: Wenn wir ab 2007 die Tranche 1 bekommen und in späterer Folge nachgerüstet hätten, hätte es nach menschlichem Ermessen funktionieren müssen, denn es gibt ja schon einen Erprobungsträger, der zwar vermutlich nicht in allen Details gleich ist, wie unserer dann ausgestattet worden wäre, aber zumindest von der Funktionalität her.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Gibt es von Ihrer Seite Berechnungen, was diese Umrüstung gekostet hätte?
Ministerialrat Karl Hofer: Wir sind damals davon ausgegangen, dass man - - Also es gibt im Vertrag drinnen keine Einzelauspreisung, wo stünde, für die Nachrüstung auf Tranche 2 kostet es so und so viel. Wir haben daher nur die Möglichkeit gehabt, dass wir sagen: Wir nehmen diese Komponenten her, schauen in eine Preisliste hinein. Was kosten diese Komponenten? – Wir haben dann eben für die Integration einen Preis aufgeschlagen, der, ich kann mich nicht mehr genau erinnern, so an die 5 Millionen, 4 bis 5 Millionen gekostet hätte; aus damaliger Sicht.
Dass es jetzt im Zeitablauf möglicherweise anders ausschaut, kann durchaus sein, aber aus damaliger Sicht haben wir das so betrachtet; also ungefähr 4 bis 5 Millionen €. Das war immer so eine Größenordnung, sie stand nirgends fest, aber so an die 50 bis 60 Millionen € für alle Flugzeuge.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Was hätte das für die Logistik bedeutet, Ersatzteile, Ausbildung der Piloten und so weiter?
Ministerialrat Karl Hofer: Der Pilot hätte das nicht gemerkt. – Nicht gemerkt ist falsch, er hätte es insofern gemerkt, als die jetzigen Computer, die in der Tranche 1 eingebaut sind, nicht so leistungsfähig sind wie die der Tranche 2, die ja reingekommen wären. Und er hätte die Erfahrung gemacht, dass er – sage ich einmal – noch mehr ziehen kann, das Flugzeug noch mehr belasten kann und unter dieser Belastung die Computer auch noch arbeiten. Unsere Computer sind, wie Sie wissen, ziemlich an der Leistungsgrenze. Das ist ja nicht das erste Mal, dass das kolportiert wird, sondern das haben wir immer gewusst, dass eben diese Leistungsfähigkeit nicht so gegeben ist – aber für den Piloten keine Änderung.
Und für die Technik: Wir hätten das Wartungsprogramm eingestellt, wir hätten die Tranche-1-Teile - - die wären so und so zurückgegangen, aber von der Materialerhaltung her hätten wir keinen Unterschied erfahren. Der einzige Unterschied, den wir erfahren hätten: Wir wären nicht so rasch in ein Obsoleszenzproblem hineingelaufen, weil dort ja schon die besseren Geräte drinnen waren, die für die Tranche 2 qualifiziert waren.
Insofern wäre es, wenn man auf dem Vertrag draufgeblieben wäre, für uns jetzt eine bessere Situation. Wir hätten nicht diese Obsoleszenzproblematik, wo wir jetzt pro Jahr an die 12 bis 15 Millionen € einstellen müssen, und das auf Nutzungsdauer.
Ich habe berichtet, dass der Bonus des Herrn Bundesministers möglicherweise über diesen Weg bis zur Ausphasung 2040 aufgebraucht ist und wir dann noch immer 15 Flugzeuge mit schlechter Ausrüstung – und, und, und – haben und die Nachfolgeproblematik wieder anstoßen müssen.
Ministerialrat Karl Hofer: Funktional ist sie gleich, beim Bauzustand, heruntergebrochen auf den Bauteil ist sie es nicht, weil einfach die Tranche 1 einen leicht anderen technischen Aufbau hat wie die Tranche 2; und ich kann durch Umrüstmaßnahmen von der Tranche 1 auf die Tranche 2 niemals einen gleichen Bauzustand herstellen. Ich müsste das Flugzeug komplett umbauen. Es geht aber in dem Fall nur um die avionische Ausrüstung, die der Pilot vorfindet; die ist ident, aber nicht das Flugzeug selbst. Also die Hülle, das Fahrwerk und die Räder, die sind noch immer anders.
Beispielhaft: Das Tranche-1-Flugzeug ist ausgelegt für Luft-Luft-Operationen. Das Tranche-2-Flugzeug, wie man auch in der Literatur lesen kann, ist der Übergang von Luft-Luft auf Luft-Boden, und Luft-Boden heißt Luft-Boden-Bewaffnung, Bomben, lasergesteuerte Waffen und so weiter – sind schwer. Luft-Luft-Lenkwaffen sind leicht. Daher musste bereits in der Tranche 2 im Tragwerk, also im Flügel Verstärkungen eingeführt werden, mussten im Fahrwerk Verstärkungen eingeführt werden, und diese Verstärkungen, die jetzt in der Tranche 2 drinnen sind, die sind in der Tranche 1 nicht drinnen und die können auch nicht nachgerüstet werden, unter keinen Umständen; da müsste man das Flugzeug umbauen.
Aber: Man ist in der Lage, die avionische Ausrüstung gewissermaßen aus der Tranche 1 raus- - und die Tranche-2-Kasteln, sage ich einmal, einzubauen. Das geht! Noch einmal: Funktional kann man es gleich machen, bauzustandsmäßig aber nicht. Sie sind verschieden, und wie ich vorvorige Woche auch beim Staatsanwalt schon aussagen musste: Das wären 18 Flugzeuge gewesen, die anders sind wie alle anderen in den Core-Nationen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
IPA2
Partnerfirma/Hauptbasis: Alenia, Turin-Caselle
Kennung: MMX614
Erstflug: 5. April 2002 (Maurizio Cheli)
Aufgaben: Integration von Luft-Boden-Bewaffung, Sensorfusion. Tranche 1.
Bemerkungen: Wurde auf den Tranche 2-Standard (P2e) aufgerüstet.
https://www.flugrevue.de/militaerluftfa ... 46?seite=2
https://www.baesystems.com/en/product/p ... hancements
https://www.baesystems.com/en/product/p ... hancements
Insofern ist erst recht nicht nachvollziehbar, wieso Mitarbeiter des MSL im Zuge der Arbeiten für die Sonderkommission Aktive Luftraumüberwachung nach Spanien gereist sind, um sich dort OFP-01E und OFP-02E demonstrieren zu lassen:
http://milnews.at/2017/materialstab-luft-eurofighter/
KURIER hat geschrieben:Noch heuer will der Verteidigungsminister den Jet-Typus wählen – ohne valide Angebote der Anbieter.
KURIER hat geschrieben:„Wir möchten uns nicht in den Entscheidungsprozess Österreichs einmischen“, betont Alriksson. „Wir würden aber gern unseren konkreten Preis nennen“, schließlich seien die Kosten ein wesentlicher Entscheidungsgrund.
Ja ja, sie wollen sich überhaupt nicht
"in den Entscheidungsprozess Österreichs einmischen" ... Dass seit über einem Jahr Gefälligkeitsartikel über den "billigen" "Gripen" in österreichischen Boulevardzeitungen erscheinen, hat damit sicher gar nichts zu tun.
KURIER hat geschrieben:Für eine echte Preisberechnung wären rund 90 Tage notwendig, sagt der Saab-Mann. Nachdem das Verteidigungsministerium in Wien noch für heuer eine Entscheidung angekündigt habe, wäre das also in dieser Zeit nicht möglich.
Gerold Fraidl, Sprecher von Kunasek, erklärt das so: „Die Ergebnisse der Evaluierungskommission basieren auf unverbindlichen Preisauskünften, die bei Unternehmen und Regierungen im Rahmen einer intensiven Markterkundung eingeholt wurden. Eine darüber hinausgehende Einholung von verbindlichen Angeboten war aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sobald entschieden wurde, welche Leistungen zu welchen Bedingungen und nach welchen gesetzlichen Bestimmungen zu beschaffen sind, werden rechtsverbindliche Angebote eingeholt und in weiterer Folge verhandelt.“
Etwas anders klang das zuletzt beim tschechischen Hersteller Aero Vodochody, der seine brandneue L-39NG als möglichen Nachfolger der kleineren Saab 105 anbietet. Dort hieß es, dass ein komplettes Angebot an Österreich abgegeben wurde. Auch Aero versucht, den Druck auf Österreich zu erhöhen, um eine rasche Entscheidung zu bekommen. Saab wirft zusätzlich die Möglichkeit einer gemeinsamen Ausbildung mit anderen Ländern (Schweden, Ungarn) in die Waagschale.
Der Preiskampf ist offenkundig eröffnet.
Unsere Medien sind zum Verzweifeln: Hier wird von "Angeboten" und der Wahl eines "Jet-Typus" geschrieben, obwohl man für solche Entscheidungen nicht nur zugrunde liegende Konzepte, sondern auch ein Pflichtenheft und eine verbindliche Leistungsbeschreibung benötigen würde. Nichts davon existiert - mit Ausnahme aktueller und überholter Militärischer Pflichtenhefte für einen "Jet Trainer Neu"!
Das "blinde" Einholen von
verbindlichen Angeboten, mit dem einzigen Ziel den "Eurofighter" loszuwerden, würde außerdem internen Vorschriften des BMLV widersprechen:
Republik Österreich. Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen der Heeresverwaltung (Ausgabe 1998) hat geschrieben:1 Allgemeines
1.1 Bei der Erstellung des Angebotes muß sich der Bieter an die Ausschreibungsunterlagen halten (Alternativangebote siehe Punkt 3).
Republik Österreich. Bundesministerium für Landesverteidigung
Ausgabe 2002
Allgemeine Leistungs(Lieferungs)bestimmungen (ALB) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBESTANDTEILE, AUSLEGUNGSREGELN
a) Die gegenständlichen ALB gelten subsidiär zu den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsvertrages. Geschäftsbedingungen sowie Erklärungen des Auftragnehmers (im Folgenden AN genannt) haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) Gültigkeit. Bei ständiger Geschäftsverbindung auf Basis dieser ALB gelten auch später vergebene Aufträge als zu diesen ALB erteilt.
b) Maßgebend für Umfang und Ausführung der Leistung sind in erster Linie die Leistungsbestimmungen des AG. Diese bestehen aus den vertraglich vereinbarten Bestimmungen und den Bestimmungen der im Vertrag besonders angeführten Beilagen, wie z. B. Technische Beschaffungsunterlagen (TBU) und Fertigungsunterlagen (FU).
c) TBU sind Rüstungspflichtenhefte, technische Lieferbedingungen, technische Spezifikationen sowie die gemäß Bestellung anerkannten technischen Gerätebeschreibungen des AN und Abnahmebedingungen.
Acipenser hat geschrieben: ↑Sa 20. Okt 2018, 22:32oder wie zurzeit von deutscher Bundeswehr anmieten!
Niemand mietet Eurofighter von der deutschen Bundeswehr. Schon gar nicht "zurzeit".
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Treffen der Eurofighter-Nationen in Spanien (17. Oktober 2018)
2018 fiel die Wahl für die jährlich stattfindende Nutzerkonferenz der Eurofighter Community auf die ALA 11 der Ejercito del Aire (Spanische Luftstreitkräfte) im sonnigen Andalusien. Mehr als fünfzig Teilnehmer aus sieben Nutzernationen nahmen diesmal daran teil. Mit dabei waren, neben Technikern und Piloten der verschiedenen Nationen, auch Vertreter militärischer Kommandobehörden und der Industrie. Das vollgepackte, zweitägige Programm bot den Teilnehmern die Gelegenheit, Neuigkeiten bei der Weiterentwicklung des Waffensystems Eurofighter und Problemfelder verschiedener Bereiche zu diskutieren. Das beinhaltete neben der Weiterentwicklung von Software auch Hardwareänderungen und Systemupdates.
Zunächst standen Kurzvorträge der verschiedenen Luftstreitkräfte zum derzeitigen Stand der nationalen Entwicklungen und dem Flugbetrieb Eurofighter auf dem Programm, gefolgt von Bestandsaufnahmen zu verschiedenen Projekten der Industrie. Diskutiert wurden Modifikationen bei der Flugsteuerung für höhere Manövrierfähigkeit. Auch Möglichkeiten zur Verbesserung der ersten Baureihe des Eurofighters, die Tranche 1, kamen zur Sprache. Weitere Themen waren Datenübertragung und digitale Datenverarbeitung, sowie Sensorik, Ersatzteilversorgung, Wartung und zentralisierte Technik. Darüber hinaus gab es Beiträge zu Großbildschirmen im Cockpit (Large Area Displays), Schubvektorsteuerung der Triebwerke und virtuellem Training für Piloten und Techniker.
Für Testpilot Leuthner verfügt der Eurofighter über Leistungsreserven, die bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Dies kam dann auch klar in seinem Vortrag zum Thema aerodynamische Verbesserungen für den Eurofighter zum Ausdruck. Er berichtete über die Ergebnisse der erfolgreichen Flugtests mit Leitblechen (Strakes) am Rumpf und einer vorgezogenen Flügelwurzel an den Tragflächen. Diese Modifikationen erzeugen mehr Auftrieb, garantieren eine bessere Wendigkeit und erlauben höhere Anstellwinkel und Rollraten. „Dadurch können bei niedrigen Geschwindigkeiten Richtungswechsel schneller durchgeführt werden. Die bereits sehr guten Handling-Eigenschaften des Eurofighters können dadurch nochmals verbessert werden. Vor allem aber hat man deutlich mehr Spielraum bei großen und gemischten Waffenzuladungen in der Luft-Boden-Rolle“, stellt Leuthner fest und fährt fort:
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwa ... K3L50D10S3