Hängt alles davon ab, wie ein künftiges operativ-taktisches Konzept für die Luftraumüberwachung aussieht. Dieses wurde ja in den letzten 20 Jahren, aus politischen Motiven heraus, in immer kürzeren Abständen überarbeitet, um Einsparungen zu rechtfertigen - und dabei ist die Rolle, die die Saab-105OE als "Lückenbüßer" in der aktiven Luftraumüberwachung einnehmen muss, immer mehr gewachsen.
Zwischen 1997 und 2014 wurde die Zahl der Flugzeuge und der Einsatzflugplätze um je 50 % reduziert, die Zahl der Piloten um 72 % und die Flugstundenzahl um 79,26 %. Die Fähigkeit zur temporären Luftraumsicherung wurde um über 75 % reduziert:
- 1997: Operativ-taktisches Konzept für die Nachfolge des Draken
- Luftverteidigung: 75 Flugzeuge
- Luftraumsicherung: 30 Flugzeuge
- 5160 Flugstunden pro Jahr
- Luftraumüberwachung im Frieden: 24 Flugzeuge
- Aktive Luftraumüberwachung 24 h/365 Tage im Jahr
- 1 Flugplatz als Ausweichstandort (bis zu 6 Monate)
- Aus- und Weiterbildung der Piloten:
- Wartung/Instandsetzung (für Klarstand vom 70 %):
- Auslandseinsatz + Ersatz der Saab-105OE
- 4320 Flugstunden pro Jahr
- 2000: Militärisches Pflichtenheft
- Luftraumüberwachung
- 4320 Flugstunden pro Jahr (120 Flugstunden pro Pilot)
- Luftraumsicherung
- 5160 Flugstunden pro Jahr (120 Flugstunden pro Pilot)
- Aktive Luftraumüberwachung 24 h/365 Tage im Jahr
- 27. November 2003: Überlegungen in den Luftstreitkräften nach Reduktion der Eurofighter von 24+6 auf 18+0 Stück [Interview von Georg Mader (Janes Defence Weekly) mit Generalmajor Erich Wolf (Kommandant der Luftstreitkräfte)]
- 18 Flugzeuge
- Flugbetrieb an einem Standort: 24 h/365 d; Flugbetrieb am zweiten Standort: 2 x 4 Wochen/Jahr
- Luftraumsicherungsoperationen: ?
- Juni 2005: Operativ–taktisches Konzept zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung und –sicherung mit 18 Eurofighter im Verbund der Luftstreitkräfte
- 18 Flugzeuge
- 1800 Flugstunden pro Jahr
- Zwischenergebnisse bei der Erstellung des operativ-taktischen Konzepts für 18 Eurofighter:
- 3600 Flugstunden pro Jahr
- 2160 Flugstunden pro Jahr (von 2160 wurde auf 1800 h reduziert)
- 40 Missions pro Jahr pro Pilot am Simulator
- Ergänzungsflugstunden auf Saab-105OE
- 1 Einsatzflugplatz (Main Operating Base; 1200 h pro Jahr)
- 1 Ausweichstandort (reduzierter temporärer Betrieb; Forward Operating Base mit mobil verlegbarer Infrastruktur in Containerform; bis zu 6 Wochen werden bis zu 6 Flugzeuge bis zu 4 Mal pro Jahr auf der FOB betrieben; 600 h pro Jahr)
- 2006: Militärstrategisches Konzept 2006
Die Luftraumüberwachung ist konsequent auf die Kernfähigkeit, nämlich auf Basis einer ständigen Luftraumüberwachung die Luftraumsicherung bei Großveranstaltungen und sich abzeichnenden Bedrohungen aus der Luft mehrmals jährlich über einen Zeitraum von bis zu je 6 Wochen sicherzustellen. Dabei sollen bis zu zwei Schutzobjekte gleichzeitig durch bodengestützte Fliegerabwehr geschützt werden können.
Bis Ende 2010 (Einführungsphase) bis zu 4 mal / 3 Wochen pro Jahr mit bis zu 4h Combat Air Patrol (CAP) pro Tag (24 Std) bei reduziertem Ausbildungsbetrieb = planerisches „worst case“ Szenario zur vorausschauenden Erfassung bzw. Berücksichtigung eines entsprechenden Ressourcenbedarfes. Die in der Planungsleitlinie 2005 zu ÖBH 2010 angeführten Zeiträume sind diesbezüglich anzupassen.
Die Luftraumüberwachungstruppe führt die permanente Beobachtung des Luftraumes mit ortsfesten Sensoren durch und trägt so im Rahmen eines Aufklärungsverbundes wesentlich zur Nachrichtengewinnung und einem aktuellen Lagebild bei. Mit mobilen Sensoren wird eine anlassfallbezogene Schwergewichtsbildung und Verdichtung der militärischen Luftraumüberwachung ermöglicht. Eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten, insbesondere mit Frühwarnflugzeugen ist im Rahmen internationaler Zusammenarbeit erforderlich. Die Fähigkeiten der Luftraumüberwachungstruppe, den Luftraum weiträumig zu beobachten und eigene ggf. fremde Luftstreitkräfte zu führen, stellt die Voraussetzung für den Einsatz der Fliegerabwehrtruppe und der Kampffliegertruppe im Inland dar.
Die Kampffliegertruppe stellt mit ihren Einsatzmitteln ein Element des Kampfes gegen feindliche Luftkriegsmittel bzw. Luftfahrzeuge dar. Durch die Kombination von hoher Geschwindigkeit, Beweglichkeit und Reichweite sowie großer Feuerkraft mit hoher Treffergenauigkeit und Wirkung im Ziel eignet sie sich besonders zur raschen Bildung und Verlagerung von Schwergewichten auch über weite Entfernungen hinweg und zur wirkungsvollen Bekämpfung aller Ziele in der Luft und am Boden. Die Kampffliegertruppe verfügt über eine hohe Einsatzflexibilität und ist grundsätzlich befähigt, im multinationalen Verbund Einsätze gegen feindliche Luftstreitkräfte durchzuführen. Derzeit ist jedoch ausschließlich der Einsatz im Rahmen der nationalen LRÜ vorgesehen.
Die Fliegerabwehrtruppe stellt mit ihren bodengestützten Einsatzmitteln die erforderliche Ergänzung zur Kampffliegertruppe und der Luftraumüberwachung dar. Sie ist im Rahmen eines Verbundes der Luftraumüberwachung grundsätzlich befähigt, bis zu mittleren Flughöhenbereichen gegen alle Arten von feindlichen Luftfahrzeugen wirksam zu werden. Mit Einsatzmitteln kürzerer Reichweite soll die Fliegerabwehrtruppe befähigt werden, stationäre Objekte, insbesondere eigene Truppen oder wichtige Einrichtungen im Rahmen eines präventiven Objektschutzes, in konzentrierter Form vor Angriffen aus der Luft zu schützen. Streitkräfteziel im Bereich der Fliegerabwehr ist es daher, bei besonderen Anlässen einen präventiven Objektschutz im Rahmen eines integrierten Luftraumsicherungssystems für zwei Objekte in ÖSTERREICH gleichzeitig sicherzustellen.
Die Fliegerabwehr im Rahmen einer Friedensunterstützenden Operation ist grundsätzlich durch einen multinationalen Verbund sicherzustellen, in welchem ein nationaler integrierbarer Beitrag eingebracht werden soll.
Der Ersatz des derzeitigen lFAL-Systems ist, aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit, durch ein leistungsfähigeres System anzustreben.
- Planungsstand 16. März 2007:
- Request for Information zur Einholung von Angeboten bzgl. technischer Realisierbarkeit, Festlegungen zur Ausrüstung, Zeit- und Budgetbedarf einer Nutzungsdauerverlängerung der Saab-105OE
- Kontaktierte Unternehmen:
- BAE Systems ["Bis auf BAE Systems beantworteten alle angeschriebenen Unternehmen den Request for Information (RFI)."]
- EADS Military Air Systems
- ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH
- Israel Aerospace Industries Ltd.
- RUAG Aerospace Defence Technology
- SAAB Aerosystems
19. Juni 2007: Saab teams up with RUAG Aerospace to offer midlife upgrade for Austrian Saab 105OE aircraft
Saab Aerotech and RUAG Aerospace have jointly responded to a Request for Information (RFI) from the Austrian Ministry of Defence regarding a midlife upgrade (MLU) of their Saab105OE aircraft fleet. In order to deliver solutions for the MLU as well as the long-term support program, Saab Aerotech and RUAG Aerospace have signed a Memorandum of Understanding for future cooperation.
The Air Force Material Division of the Austrian Federal Ministry of Defence has issued a RFI regarding a midlife upgrade of 22 Saab 105OE. In order for these aircraft to be operated another 10-15 years the avionics system needs to be modernized.
The response from Saab Aerotech and RUAG Aerospace includes three alternative concepts for the MLU upgrade. These concepts give the flexibility to integrate basic as well as advanced functionality, such as on-board simulation and head up displays. In addition, Saab also proposes an implementation and support program for the concepts.
The RFI answers are currently being evaluated and a Request for Proposal (RFP) is expected to be issued later this year.
- Planungsstand 27. August 2007 - Weitere Teilprojekte des operativ-taktischen Konzepts von 2005 (Stand vom 27. August 2007: Überarbeitung des alten operativ-taktischen Konzepts):
- Umsetzungshorizont: 2013; geschätzte Kosten: ca. 91 Mio. EUR
- Ersatz der ortsfesten Radaranlagen Steinmandl und Speikkogel durch Long Range Radar (LRR)
- Ersatz der mobilen Radarstationen
- Erneuerung der Infrastruktur von ortsfesten Radaranlagen
- Umsetzungshorizont: 2015; geschätzte Kosten: ca. 54 Mio. EUR
- Tactical Operations Center (TOC)
- Daten- & Kommunikationsnetz
- Planungsvarianten:
- Systemanpassung IFF im Aufklärungs- und Zielzuweisungsradar (AZR)
- Fliegerabwehrlenkwaffe neu, “Dual Use IRIS-T”
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- bewaffneter Aufklärungs-/Mehrzweckhubschrauber (keine Kostenschätzung)
- 29. Juni 2007: Unterzeichnung und Inkrafttretung eines Vertrags zwischen der Republik Österreich und den kanadischen Streitkräften über die Teilnahme am NATO Flying Training in Canada (NFTC)
- Oktober 2007: Einleitung "alternativer Planungen zum MLU Saab 105Ö" durch BM Darabos (Arbeitsgruppe „JET Trainer Neu“)
- Planungsstand November 2007:
- Detailprüfungen zum MLU Saab-105OE
- MLU im Umfang von bis zu 22 Luftfahrzeugen geplant
- Veranschlagte Kosten: Ca. 2,5 Mio. EUR pro Luftfahrzeug
- Frühestmöglicher Einsatz modernisierter Saab-105OE: Ab 2009
- Geplante Nutzungsdauer: Über das Jahr 2020 hinaus
- November 2007: Operativ-taktisches Konzept zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung mit 15 Eurofighter im Verbund der Luftstreitkräfte
- 15 Flugzeuge
- 23 Piloten
+ 1 Reservepilot
- 1800 Flugstunden pro Jahr
- Einsatzbereitschaft: täglich 2 Eurofighter (+ 1 Eurofighter in Reserve)
- Luftraumsicherungsoperationen: 4 x 3 Wochen pro Jahr (9 verfügbare Eurofighter)
- Ausbildungsflugbetrieb: 8 Trainings-Eurofighter + 3 Eurofighter für Luftraumüberwachung
- 1 Einsatzflugplatz + 1 Ausweichstandort ("jeder geeignete Flugplatz", auch außerhalb Österreichs - etwa im Rahmen von Übungen)
- 2008: Neuerliche Reduktion der Flugstundenzahl für den Eurofighter
- 1500 Flugstunden pro Jahr
- Planungsstand 30. Mai 2008:
- Geplanter Abschluss der Bearbeitung bzgl. MLU Saab-105OE oder Jet Trainer im Jahr 2008
- Ende der Verfügbarkeit der Saab-105OE ohne MLU: 2010
- Juli 2009:
- Motivenbericht (Planungsdokument für die Nachfolge der Trainingsflugzeuge Saab-105OE) und technische Systemanforderungen für ein Nachfolgesystem
- Oktober 2009:
- Unverbindliche Angebotseinholung für ein Nachfolgesystem
- Planungsstand 2. Jahreshälfte 2009:
- Modifikation von 12 Luftfahrzeugen Saab-105OE
- Strukturverbesserungen an der Zelle der Saab-105OE - 6000 Flugstunden statt 4500 Flugstunden genehmigt
- Veranschlagte Kosten: 2.160.000 Euro
- Bis September 2014: Reduktion des Kostenvoranschlags auf ca. 1,8 Mio. EUR
- Nutzung bis mindestens 2020
- 27. Juli 2011: Auftrag an den Generalstab zur Erarbeitung von Profilvarianten auf Basis des Analyseteils der österreichischen Sicherheitsstrategie
- 28. November 2011: Streitkräfteprofil F2
3. Verteidigungspolitische Aufgabengewichtung
Das Schwergewicht dieses Streitkräfteprofils liegt auf den Strategieelementen militärischer Schutzeinsatz, AssE/KatHi, Stabilisierungsoperationen und strategische Handlungsreserve sowie Antizipation. Dies geht einher mit einer Redimensionierung der Fähigkeiten in nahezu allen anderen Bereichen, speziell bei der Territorialverteidigung sowie dem Schutz vor Bedrohungen aus der Luft und in Bezug auf die bisher verfolgte generelle Ausrichtung des ÖBH auf robuste Krisenmanagementeinsätze.
Als Beitrag zu einer sich allenfalls entwickelnden EU-Verteidigung werden in erster Linie die vorhandenen robusten Fähigkeiten eingebracht. Darüber hinaus gehende Fähigkeiten, vor allem der Schutz vor Angriffen aus der Luft, weitreichende Panzerabwehr und die weitreichende Feuerunterstützung werden im multinationalen Verbund abgedeckt. Die anzunehmende kürzere Dauer einer derartigen Verteidigung erfordert keine Berücksichtigung der Durchhaltefähigkeit.
Schutz vor Bedrohungen aus der Luft
Der Schutz vor Bedrohungen aus der Luft wird unter Rückbildung nationaler, zeitlicher wie qualitativer Fähigkeiten sichergestellt; dies wird durch die Einbindung in ein europäisches Luftraumsicherungsmanagement erreicht.
Strategieelement
- Strategieelement 3: Schutz vor Bedrohungen aus der Luft
Strategische Option
- Option B: LRÜ im internationalen Verbund
Einsatz der aktiven Komponente grenzüberschreitend in Kooperation mit Partnern; Einsatz der passiven LRÜ im Vollbetrieb; größtmögliche internationale Kooperation.
Unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit wurden Einsatzszenarien beurteilt, bei denen die Befähigung zur Abdeckung
ständig und gleichzeitig gegeben zu sein hat. Dies sind insbesondere:
[...]
- November 2011: Operatives Verfahrenskonzept "Luftsouveränität"
- 15 Flugzeuge
- 14 Piloten
+ 2 Piloten in Ausbildung
- 1500 Flugstunden pro Jahr
- Einsatzbereitschaft: täglich 2 Eurofighter (+ 1 Eurofighter in Reserve); alternativ Trainingsflugzeuge SAAB-105OE
- Luftraumsicherungsoperationen: 3 x 1 Wochen pro Jahr (7 verfügbare Eurofighter)
- Ausbildungsflugbetrieb: 2 Trainings-Eurofighter + 3 Eurofighter für Luftraumüberwachung; alternativ 5 Trainings-Eurofighter (bei ausschließlicher Luftraumüberwachung durch Trainingsflugzeuge SAAB-105OE)
- Februar 2012:
- Auftrag an Planungssektion des BMLV zur Erstellung eines Militärischen Pflichtenhefts für einen neuen Jettrainer
- 2013: Status quo
- 15 Flugzeuge
- 1300 Flugstunden geplant im Jahr 2013
- 2014: Einschränkung der aktiven Luftraumüberwachung auf "flexible Einsatzzeiten"
- 15 Flugzeuge
- 11 Piloten
+ 1 Pilot in Ausbildung
- 1070 Flugstunden pro Jahr
- 2015: Militärstrategisches Konzept 2015
Die Einsatzambition des ÖBH 2018 ist die gleichzeitige Gewährleistung
[...]
- der militärischen Landesverteidigung zur permanenten passiven Luftraumüberwachung (LRÜ) und zur lageangepassten, zeitlich flexiblen aktiven LRÜ im integrierten Luftabwehrverbund,
Aufgrund von ressourcenbedingten Einschränkungen kann die aktive LRÜ nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgeführt werden. Punktuell kann innerhalb dieses Zeitraumes auch in der Nachtzeit aktiv überwacht werden. Zusätzlich können zur Schwergewichtsbildung bis zu insgesamt 3 Wochen Luftraumsicherungsoperationen durchgeführt werden.
Die Luftraumüberwachungstruppe gewährleistet unter Einsatz ihres Luftraumbeobachtungs- und Kontrollsystems die Koordination des Einsatzes aller Mittel in der 3. Dimension. Die Fähigkeiten der Luftraumüberwachungstruppe, den Luftraum weiträumig zu beobachten und fliegerische Einsatzmittel zu führen, stellt die Voraussetzung für den Einsatz der Fliegerabwehrtruppe und der Kampffliegertruppe im Inland dar.
Die Fliegerabwehrtruppe stellt mit ihren bodengestützten Einsatzmitteln die erforderliche Ergänzung zur Luftraumüberwachungstruppe, Luftunterstützungstruppe und Kampffliegertruppe dar. Mit Wirkungsmitteln kürzerer Reichweite ist die Fliegerabwehrtruppe befähigt, stationäre Objekte, insbesondere eigene Truppen oder wichtige Einrichtungen im Rahmen eines präventiven Objektschutzes, in konzentrierter Form vor Angriffen aus der Luft zu schützen [Inlandseinsatzambition der Fliegerabwehr ist, bei besonderen Anlässen einen präventiven Objektschutz im Rahmen des integrierten Luftraumsicherungssystems für ein Objekt in Österreich sicherzustellen.]. Im ÖBH 2018 wird die Fliegerabwehrtruppe Teil des Rekonstruktionskerns.
Die Kampffliegertruppe stellt mit ihren Einsatzmitteln ein Element des Kampfes gegen feindliche Luftkriegsmittel bzw. Luftfahrzeuge dar. Derzeit verfügt die Kampffliegertruppe des ÖBH nur über Fähigkeiten zur aktiven Luftraumüberwachung. Alle darüber hinaus benötigten Fähigkeiten für die militärische Landesverteidigung sind im ÖBH 2018 Teil des Rekonstruktionskerns oder im Bedarfsfall neu aufzubauen.
- 2017: Sonderkommission Aktive Luftraumüberwachung
- 18 Flugzeuge (15 Einsitzer + 3 Doppelsitzer)
- 1800 - 1900 Flugstunden pro Jahr
- Luftraumüberwachung 365 Tage pro Jahr (9 - 10 Stunden pro Tag)
- Luftraumüberwachung an 24 Stunden pro Tag über beschränkte Zeiträume
- 26. September 2017: Militärstrategisches Konzept 2017
4.1.3 Luftraumsicherungsoperation
Das operative Einsatzverfahren Luftraumsicherungsoperation wird anlassbezogen über die permanente Luftraumüberwachung hinaus durchgeführt. Es dient der Abwehr von Gefahren aus der Luft mit militärischen Mitteln und zur Sicherung von sensiblen Einzelereignissen, wie Konferenzen und Großveranstaltungen. Die maximale Dauer eines zu schützenden Großereignisses wird mit 30 Tagen angenommen. Abhängig von den mittelfristig verfügbaren Ressourcen ist im Rahmen des Bundesheerplanes die maximal mögliche Anzahl von Luftraumsicherungsoperationen pro Jahr festzulegen.
4.2
Militärische Luftraumüberwachung
Die militärische Luftraumüberwachung (LRÜ) dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreichs mit bodengestützten passiven und luftgestützten aktiven militärischen Mitteln zur frühzeitigen Erkennung jeglicher Gefahren aus der Luft einschließlich der Information bzw. Alarmierung der relevanten Entscheidungsträger im Rahmen eines Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbundes.
Im Rahmen der LRÜ kommen folgende taktische Verfahren zur Anwendung:
- Die permanente Überwachung des Luftraums über österreichischem Territorium und relevanter Teile des Luftraums der Nachbarstaaten
- Die luftgestützte Luftverteidigung in Form von Abfangeinsatz, Luftpatrouille und Eskorte gegen nicht autorisierte Luftfahrzeuge im österreichischen Luftraum, welche (aufgrund staatsvertraglicher Basis) auch die Staatsgrenze überschreitend stattfinden können
- Die Flugverkehrskoordinierung, Meteorologische und Geographische Unterstützung, Navigation und Ortsbestimmung sowie Such- und Rettungsdienst
6.2.1 Gleichzeitigkeitsbedarf
Permanent sind jeder Zeit die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
[...]
- Die Wahrnehmung der passiven Luftraumüberwachung sowie Sicherstellung der aktiven Luftraumüberwachung
[...]
Zusätzlich sind anlassbezogen wahrzunehmen:
- Sicherstellen einer Luftraumsicherungsoperation
6.2.2 Durchhaltefähigkeit der Kräfte des ÖBH
Im Inland ist sicherzustellen:
[...]
- Mindestens ein Monat permanente Sicherung des Luftraums im Rahmen einer Luftraumsicherungsoperation
5.3 Waffengattungen
[...]
Die Bodengebundene Luftabwehrtruppe ist befähigt, alle Arten von Luftkriegsmitteln bzw. Luftfahrzeugen und Flugobjekten in allen Flughöhenbereichen zu bekämpfen und dadurch Truppen, Räume und Objekte zu schützen.
[...]
Die Flugmeldetruppe ist befähigt, mit ihren ortsfesten und mobilen Sensoren im Rahmen eines Luftraumbeobachtungs- und Kontrollsystems ein aktuelles Luftlagebild zu erstellen und dieses den Entscheidungsträgern der jeweiligen Führungsebene in Echtzeit bekanntzugeben. Sie ist auch zur Zielerfassung und Zielzuweisung („Integrated Air Defense System“) sowie zur Wirkungsaufklärung befähigt.
[...]
Die Kampffliegertruppe ist befähigt, sowohl den Kampf gegen feindliche Luftkriegsmittel und Flugobjekte zu führen, als auch in einem Wirkungsverbund der streitkräftegemeinsamen Feuerunterstützung („Joint Fire Support“), auch unter Einsatz von Präzisionsmunition, Feuerunterstützung aus der Luft zu leisten.
Betrachtet man diese Zahlen, muss man sich fragen, wo eigentlich im von der "SoKo Aktive Luftraumüberwachung" vorgelegten Konzept der
"gewaltige Qualitätssprung [...] den es bisher nicht gegeben hat" (Zitat: GenMjr Gruber bei der Pressekonferenz am 7. Juli 2017) gelegen haben soll?
18 Flugzeugen, 24 Piloten, 1800-1900 Flugstunden und keiner Möglichkeit zum "Flugstundendownload" im Konzept der SoKo Aktive LRÜ von 2017 stand ein operativ-taktisches Konzept aus dem Jahr 2005 mit 18 Flugzeugen, 18 Piloten und 1800 Flugstunden sowie Ergänzungsflugstunden auf der Saab-105OE gegenüber.
Die
Militärpiloten-Personalverordnung 2012 sieht für die
Grundbefähigung eines Militärpiloten mind. 40-60 Flugstunden pro Jahr vor. Die Eurofighter-Roadmap vom Mai 2010 schrieb 50 Flugstunden für die
Grundbefähigung, 60 Flugstunden für eine
stark eingeschränkte Einsatzbefähigung, 80 Flugstunden für eine
eingeschränkte Einsatzbefähigung und 110 Flugstunden für eine
volle Einsatzbefähigung vor.
D.h. wenn die Piloten bei Umsetzung der Überlegungen der SoKo LRÜ aus dem Jahr 2017 jeweils nur auf 75 - 79 Flugstunden jährlich gekommen wären, hätten auch sie nie die volle Einsatzbefähigung erreicht. 2005 waren immerhin noch 100 Flugstunden pro Pilot und Jahr, sowie Ergänzungsflugstunden auf einem Trainingsflugzeug geplant. Im Bericht von 2017 stand lediglich etwas vom "Zukauf von 2 Ausbildungsphasen im Ausland" und der Beschaffung von "High Efficiency Trainern" als Ersatz der Pilatus PC-7, aber ohne Erwähnung einer Möglichkeit zum "Flugstundendownload".
Ein Qualitätssprung hätte höchstens in vier Bereichen erfolgen können: In der Beschaffung von
- Selbstschutzsystemen (Angebotseinholung: 8 Stk.; Kaufvertrag 2003: 6 Stk. - Missile Approach Warner gestrichen; Vergleich 2007: gestrichen),
- Software für Bedrohungsbibliotheken (Soll-Forderung in der Angebotseinholung; Kaufvertrag 2003: gestrichen),
- FLIR (Angebotseinholung: 8 Stk.; Kaufvertrag 2003: 6 Stk.; Vergleich 2007: gestrichen; Operativ-taktisches Konzept November 2007: "Fähigkeit zur Identifizierung von Luftzielen bei Nacht mit Sehhilfen") und
- Radargesteuerten Mittelstrecken-Lenkwaffen (Angebotseinholung: 4 Mittelstrecken-Luft-Luft-Lenkwaffen; Kaufvertrag 2003: gestrichen).
Im Bereich des FLIR war von der
SoKo LRÜ geplant, zunächst Nachtsichtbrillen für die Eurofighter-Piloten einzuführen und ab 2020/2021 PIRATE und Helmvisier (HMD). Damit hätte man aber fehlende Flugzeuge und Piloten nicht aufwiegen können.
Die in der Angebotseinholung für vier Flugzeuge geforderten Träger für Aufklärungseinrichtungen wurden schon 2003 komplett gestrichen. Die ebenfalls als Muss-Forderung in der Angebotseinholung vorgesehenen Zusatztanks wurden 2003 abgeschafft und erst im Dezember 2008 wieder gekauft, weil man sie u.a. zum Testen der Treibstoffanlage benötigte.
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Quellennachweis:
11.10.2002
Vorbereitung der Nachfolgebeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen (Reihe Bund 2002/3)
Planung der Nachfolgebeschaffung
6.1 Im September 1993 erließ das BMLV das Konzept für den Einsatz des österreichischen Bundesheeres, welches sich aus der Verteidigungsdoktrin 1975 ableitete und Grundlage für den Einsatz der Land– und Luftstreitkräfte darstellte. Darauf aufbauend wurden 1997 das Konzept für den Einsatz der Luftstreitkräfte und das operativ taktische Konzept für die Nachfolge der Draken erstellt.
[...]
7.1 Im operativ–taktischen Konzept wurde die Anzahl der erforderlichen Kampfflugzeuge für die Luftraumsicherung mit 30 Stück und für die Luftverteidigung mit 75 Stück festgelegt. Im Zuge der Gebarungsprüfung leitete das BMLV den Bedarf für eine umfassende Luftraumüberwachung im Frieden mit 24 Stück ab.
Ausgangspunkt der Überlegungen waren zwei Standorte für die Luftraumüberwachung, für welche sechs Kampfflugzeuge benötigt werden. Für die Aus– und Weiterbildung der Piloten wurden zehn weitere Kampfflugzeuge als notwendig angesehen. Die restlichen acht Kampfflugzeuge (für Wartung/Instandsetzung) ergaben sich aus der Zielsetzung, insgesamt einen angestrebten technischen Klarstand (Einsatzbereitschaft) von rd 70 % der 24 Kampfflugzeuge zu erreichen.
7.2 Der RH wies darauf hin, dass mit 24 Kampfflugzeugen nur die friedensmäßige Luftraumüberwachung vollständig wahrgenommen werden kann; die gemäß der Sicherheits– und Verteidigungsdoktrin 2001 (Entschließung des Nationalrates vom 12. Dezember 2001) vorgesehene Luftraumsicherung erfolgt hingegen nur in eingeschränktem Umfang.
https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmi ... 2002_3.pdf
Untersuchungsausschussprotokoll (1/GO) 15. Sitzung, 29.01.2007 - öffentlicher Teil (52/KOMM)
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr General, die ursprüngliche Bestellmenge der Flugzeuge war 24 plus 6. Die 6 sind Zweisitzer zu Schulungszwecken, nehme ich an. Können Sie mir diese zwei Ziffern und ihre Aufgabenbereiche ein wenig schildern?
Mag. Erich Wolf: Also die 24 plus 6, insgesamt 30 Stück beruhen darauf, dass wir – im militärischen Pflichtenheft ausführlich, detailliert ausgeführt – die Luftraumsicherungsoperation bedacht haben oder beleuchtet haben, und für die Luftraumsicherungsoperation wurde der Bedarf an 30 Luftfahrzeugen berechnet. Dass da auch Zweisitzer dabei sind, war auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass ja auch im Pflichtenheft noch der Auslandseinsatz berücksichtigt war und natürlich auch die Schulungskomponente, und dass man diese Luftfahrzeuge eben sowohl für die Schulung, aber fast viel mehr für den Auslandseinsatz benötigt – nämlich zweisitzig, weil das Aufgabenvolumen beim Führen eines Schwarmes derartig groß ist oder als so groß beurteilt wurde, dass das der Pilot alleine nicht bewältigen kann, also der Schwarmführer, sondern dass es dazu eines taktischen Kommandanten bedarf, der im rückwärtigen Sitz, im rückwärtigen Cockpit die Funktion des Weapon Systems Officer und auch des taktischen Kommandanten wahrnimmt.
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Die daraus abzuleitende Frage ist: Nun hat man auf 18 reduziert, aus bekannten Gründen. Diskutiert wurde selbstverständlich schon vorher über eine geringere Stückzahl. Ab wann haben Sie mit den 18 Stück gerechnet, und welches Aufgabenprofil ist mit 18 Stück für Luftraumsicherung und –überwachung zu erfüllen?
Mag. Erich Wolf: Also diese Reduktion auf 18 habe ich im August 2002 aus den Medien erfahren. Und wir haben dann in der Folge nach Vertragsabschluss beziehungsweise dann soweit absehbar Überlegungen angestellt für den Betrieb mit 18 Luftfahrzeugen. Diese Überlegung ist im Ministerium, im Planungsstab angestellt worden. Und mit 18 Luftfahrzeugen kann die Luftraumüberwachung nur mehr in der reduzierten Form wahrgenommen werden.
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Was heißt „reduzierte Form“?
Mag. Erich Wolf: Reduziert insofern, als nicht mehr permanent – 365 Tage 24 Stunden – die Luftraumüberwachung wahrgenommen werden kann. Dazu bedarf es ja einer bestimmten Luftfahrzeugmenge und auch einer bestimmten Pilotenanzahl und Flugstundenanzahl. In der jetzigen ...
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Das heißt aber: im Einsatzszenario?
Mag. Erich Wolf: Im Einsatzsszenario auf eine Zeitperiode im Jahr beschränkt – und das ist ja auch im taktisch-operativen Konzept für die Einführung und für den Betrieb des Eurofighters beschrieben – kann die Luftraumüberwachung über 24 Stunden gemacht werden, und in Verbindung mit den sonstigen Einsatzmitteln können auch Luftraumsicherungsoperation betrieben werden – aber eben auf einen Zeitraum beschränkt.
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Kann man daraus schließen, dass bei einer Reduktion dieser Stückzahl von 18 die Aufgabe nicht mehr erfüllt werden kann? Ab welcher Anzahl von Flugzeugen sagen Sie: Jetzt müssen Sie mir eine andere Aufgabe stellen, weil die Aufgabe, die ursprünglich an uns gerichtet war, nicht mehr zu erfüllen ist!?
Mag. Erich Wolf: Aus militärfachlicher Sicht kann ich nur sagen, dass die ursprünglich geforderten 24 Luftfahrzeuge die richtige Zahl ist, um die Aufgabe Luftraumüberwachung in Österreich darstellen zu können.
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Mit 18 ist es gerade noch erfüllbar?
Mag. Erich Wolf: Mit 18 ist es, wie ich gesagt habe, in der eingeschränkten Form verfügbar, dass man auf einige Perioden im Jahr 24-Stunden-Betrieb machen kann, aber nicht das ganze Jahr über.
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Angenommen, Sie hätten eine weitere Reduktion hinnehmen müssen: Was wäre Ihre Antwort darauf?
Mag. Erich Wolf: Aus militärfachlicher, aus meiner fachlichen Sicht heraus ist das nicht vertretbar.
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Generalmajor, ich habe eine Frage hinsichtlich der Flugstunden. Im Militärischen Pflichtenheft ist als Muss-Kriterium angeführt – ich zitiere einmal daraus, aber ich glaube, dass Ihnen das durchaus bekannt ist –:
Im Frieden sind folgende Aufgaben zu erfüllen: Durchführung der Luftraumüberwachung unter Einsatz von drei Jagdflugzeugen, davon ein Reserveflugzeug im Rahmen des diensthabenden Systems; Jahresbedarf an Flugstunden zur Erfüllung der Aufgaben der Luftraumüberwachung und des Ausbildungsbetriebes: 180 Flugstunden je Jagdflugzeug. – Zitatende. – Das ist als Muss-Kriterium im Militärischen Pflichtenheft angeführt.
Sie haben mit 25. Juni 2002 als Leiter der Unterkommission-Operation im Abschlussbericht in der Einleitung selbst ausgeführt – ich zitiere –: Zur Wahrung der Lufthoheit ist die Luftraumüberwachung grundsätzlich in der bisherigen Form, jedoch mit der Fähigkeit: Tag und Nacht über 24 Stunden, durchzuführen. – Zitatende.
Das würde unseren Berechnungen zufolge 4 320 Flugstunden im Jahr bedeuten, wenn man 24 Abfangjäger annimmt.
Einen Tag danach, und zwar am 26. Juni 2002, führt Herr Ministerialrat Wagner unter Punkt 1, Definition der Life-Cycle-Costs und Aufgliederung der Komponenten und deren Preisentwicklung im Zeitablauf, aus: die dem Bestellmengengerüst „i“ zugrunde liegenden 2 160 Flottenflugstunden pro Jahr. – Zitatende.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie kommt man von einem Tag auf den anderen zu einer Halbierung der Flottenflugstunden pro Jahr? Wer hat das veranlasst? Was haben Sie darüber für Wahrnehmungen? Wenn man sich ausrechnet, was Sie noch einen Tag zuvor in Ihrem Abschlussbericht – relativ klar und nachvollziehbar – anführen, wären es 4 320 Flugstunden? Also was ist da vorgegangen?
Mag. Erich Wolf: Zu den Überlegungen von Ministerialrat Wagner müssen Sie bitte Ministerialrat Wagner befragen. Ich sage noch einmal: Er war Administrator und so nicht Mitglied einer Unterkommission. Das kann nur im Rahmen seiner Tätigkeit als stellvertretender Abteilungsleiter erfolgt sein. Wie er dazu gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Jedenfalls waren die 4 320 Stunden so begründet: 24 Luftfahrzeuge, 36 Piloten à 120 Stunden im Jahr, und das ergibt diese 4 320, wenn ich das richtig in Erinnerung habe; aber ich glaube, das dürfte hinkommen. Da war dann natürlich die Rückrechnung: 24 Luftfahrzeuge, 180 Stunden – geht sich das aus? – Das ist eine Zahl, die durchaus auch vertretbar ist, auch auf die Lebenszeit von 30 Jahren. Es war immer unsere Grundlage, entsprechend ausgebildete Piloten und die entsprechende Stückzahl an Flugzeugen für diese Aufgabe im Jahr zu haben. Es geht nicht nur um die Einsatzaufgabe, nämlich so und so viele Einsätze zu fliegen oder auch Perioden mit Luftraumsicherung zu haben, sondern es geht auch darum, dass die Piloten entsprechend trainiert sein müssen. Und das ist auch eine maßgebliche Zahl gewesen, eben diese 120 mal 36 Piloten.
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Also wissen Sie selbst nichts von einer Reduzierung der Flottenflugstunden?
Mag. Erich Wolf: Diese Überlegungen von Ministerialrat Wagner kenne ich nicht. Ich weiß nicht, was ihn damals, zu diesem Zeitpunkt dazu geführt hat.
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Und wie ist es dann zur Reduzierung auf die 100 Flottenflugstunden gekommen, die wir nunmehr haben?
Mag. Erich Wolf: Ein Thema ist der Kostenfaktor, nämlich: Was geht um 50 Millionen?
Das war das, was seriös erarbeitbar ist. Unter der Maßgabe, dass man auf dem Full Mission Simulator 40 Missions pro Jahr pro Pilot fliegt, plus Ergänzungsstunden auf der SAAB 105, ist das vertretbar.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
20.04.2005
Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung der Beschaffung, Gegengeschäftsvertrag) (Reihe Bund 2005/3)
Operativ–taktische Erfüllung
23.1 Die operativ–taktischen Vorgaben zum Einsatz der neuen Kampfflugzeuge (Luftraumüberwachung, Luftraumsicherung, Luftverteidigung, Teilnahme an friedenserhaltenden internationalen Einsätzen, Luftaufklärung sowie weitere Aktionsarten) wurden vom BMLV Ende der 90er–Jahre ausgearbeitet und waren zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung gültig. Im Hinblick auf die Anzahl der bestellten Kampfflugzeuge ergaben sich laut BMLV folgende Verwendungsmöglichkeiten:
Mit 18 Kampfflugzeugen und 18 Piloten könnte eine durchgehende Einsatzbereitschaft für die Luftraumüberwachung nicht sichergestellt werden.
Eine aktive Luftraumüberwachung von 24 Stunden über 365 Tage wäre nur bei 24 Kampfflugzeugen und 36 Piloten möglich.
Laut BMLV sei mit dem Kampfflugzeug Eurofighter jedoch eine wesentliche Verbesserung der Aufgabenerfüllung zur Sicherstellung der Souveränität des österreichischen Luftraumes möglich. Insbesondere die Leistungsdaten und die modernste Technologie des Kampfflugzeuges Eurofighter in Verbindung mit der Ausstattung neuester Informations– und Kommunikationstechnologie sowie Lenkwaffen ergäbe eine wesentliche Steigerung des Einsatzwertes des neuen Flugsystems im Vergleich zum Flugzeug SAAB 35 OE (Draken).
Die Qualität der Luftraumsicherung wäre zwar besser als mit dem Flugzeug SAAB 35 OE (Draken), sei jedoch mit dem bestellten Leistungsumfang nur in Ansätzen erfüllbar.
Eine Luftverteidigung wäre zeitlich und räumlich nur im geringsten Umfang möglich.
Eine Mitwirkung an friedenserhaltenden internationalen Einsätzen außerhalb Österreichs sei mit dem im Kaufvertrag festgelegten Leistungsumfang nicht vertretbar, weil insbesondere die entsprechende Schutzfunktionalität nicht in vollem Umfang gegeben sei. Auch könne mit der derzeitigen Ausstattung die Luftaufklärung nicht wahrgenommen werden.
23.2 Der RH wies darauf hin, dass durch den im Vergleich zu den Angebotsunterlagen im Kaufvertrag verringerten Leistungsumfang die Effizienz des Flugzeuges in Bezug auf die strategischen Vorgaben des BMLV nicht in vollem Umfang genützt werden kann.
Er empfahl daher, die militärstrategischen Vorgaben neu zu beurteilen, den noch notwendigen, zu beschaffenden Leistungsumfang sowie den dadurch entstehenden Budgetbedarf festzulegen und den politischen Entscheidungsträgern rechtzeitig bekannt zu geben.
https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmi ... 005_03.pdf
Luftraumüberwachungsflugzeuge: Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH (Reihe Bund 2009/1)
Die Stellungnahme des BMLV langte am 5. August 2008 im RH ein. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im August 2008.
Planungsgrundlagen zum Vergleichsabschluss
[...]
Im April 2006 trat das Militärstrategische Konzept des Österreichischen Bundesheeres in Kraft; es ersetzte das Einsatzkonzept aus dem Jahr 1993. Laut Konzept stellten die permanente Luftraumüberwachung und die temporäre Luftraumsicherung im Anlassfall die Kernfähigkeiten der Luftstreitkräfte im Inland dar. Die Kampffliegertruppe sollte ausschließlich im Rahmen der nationalen Luftraumüberwachung eingesetzt werden.
Im April 2007 beurteilte eine Arbeitsgruppe im BMLV unter der Leitung der Task Force „Luftraumüberwachungsflugzeug“ die Auswirkungen von reduzierten Fähigkeiten auf den Ressourcenbedarf (Flottengröße und Pilotenanzahl). Die verschiedenen Varianten mit weniger als 18 Flugzeugen waren von der Task Force vorgegeben und wurden von der Arbeitsgruppe als „mögliche politische Vorgaben“ eingestuft.
Die Arbeitsgruppe wies in ihrer Variantenplanung darauf hin, dass bei einer Reduzierung der Fähigkeiten sämtliche konzeptiven Grundlagen (von der Teilstrategie Verteidigungspolitik und dem Militärstrategischen Konzept abwärts) sowie die bisherigen Planungen und Vorbereitungen für die Einführung des Systems Eurofighter entsprechend anzupassen wären.
Im Mai 2007 legte der Generalstab dem Bundesminister für Landesverteidigung, Mag. Norbert Darabos, eine Information über Planungsvarianten für verschiedene Flottengrößen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung vor. Darin wurde für die Luftraumüberwachung eine Mindestgröße von zwölf Flugzeugen angenommen. Der Generalstab hielt fest, dass vor der Umsetzung von Planungsvarianten mit geringeren Flottengrößen jedenfalls weitere Planungs– und Abstimmungsschritte erforderlich sowie die Planungsgrundlagen anzupassen wären.
Eine Planungsvariante für 15 Flugzeuge schien weder in der Planungsunterlage der Arbeitsgruppe vom April 2007 noch in jener des Generalstabes vom Mai 2007 auf.
Im November 2007 wurde ein überarbeitetes operativ–taktisches Konzept zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung mit 15 Eurofightern im Verbund der Luftstreitkräfte vom Generalstab verfügt.
Im Jänner 2008 vertrat die für Strukturplanung zuständige Abteilung im Generalstab gegenüber dem RH die Auffassung, dass sich das überarbeitete operativ–taktische Konzept vom November 2007 im Einklang mit den politisch–rechtlichen Vorgaben (Sicherheits– und Verteidigungsdoktrin, Bundes–Verfassungsgesetz) befinde.
Operativ–taktisches Konzept
25.1 Das operativ–taktische Konzept vom November 2007 legte die Teilaufgaben der aktiven Luftraumüberwachung durch das System Eurofighter im Verbund der Luftstreitkräfte fest. Im Konzept wurden Rahmenbedingungen, Szenarien, Vorgaben sowie Fähigkeiten und Kennzahlen für die Luftraumüberwachung dargestellt, allerdings eingeschränkt auf das System Eurofighter. Damit sollten die Grundlagen für die Einführung des Systems Eurofighter sichergestellt werden. Da das Konzept nur als vorläufige Planungsgrundlage vorgesehen war, wurde versucht, nur das Wesentliche zu regeln. Taktische Verfahren wurden im Konzept zwar angesprochen, aber nicht näher erläutert. In weiterer Folge war vorgesehen, das Konzept durch andere Planungsdokumente gemäß dem üblichen Planungsablauf und Konzeptsystem des BMLV abzulösen.
Systemerhaltung
38.1 Das operativ–taktische Konzept vom November 2007 sah ab 2015 eine gleich hohe Flugstundenproduktion mit 15 Flugzeugen wie zuvor mit 18 Flugzeugen vor. Dies würde zu einer Verdichtung der Wartungsereignisse aufgrund höherer Flugstundenproduktion pro Flugzeug führen.
Das BMLV teilte dem RH im Dezember 2007 mit, dass die genaue Ermittlung der technisch–logistischen Auswirkungen nur in Verbindung mit einer Logistikanalyse und einer dynamischen Betriebssimulation möglich sei, die bis Juni 2008 erfolgen solle.
38.2 Der RH wies darauf hin, dass ab dem Jahr 2015 bei einer erhöhten Flugstundenproduktion pro Flugzeug mit einer Verdichtung der Wartungsereignisse pro Flugzeug und mit einem vermehrten Verschleiß sowie mit einer Verringerung der Lebensdauer der Flugzeuge zu rechnen ist.
38.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei die Flugstundenanzahl auch nach dem Jahr 2014 mit 1.500 Flugstunden festgelegt.
38.4 Der RH entgegnete, dass diese Festlegung eine Änderung des operativ–taktischen Konzeptes vom November 2007 erfordern würde.
Piloten
49.1 Die Anzahl der Piloten für das Waffensystem Eurofighter war im Organisationsplan für das Überwachungsgeschwader in Zeltweg mit 24 Pilotenplanstellen festgelegt. Laut den Kaufverträgen sollte die Grundausbildung der Piloten bei der deutschen Luftwaffe erfolgen. Im Dezember 2006 schloss das BMLV mit dem deutschen Bundesministerium der Verteidigung einen Vertrag über Unterstützungsleistungen für die Ausbildung ab.
Das — auf die reduzierte Stückzahl von 15 Eurofightern bezogene — operativ–taktische Konzept vom November 2007 sah für das Waffensystem Eurofighter während der Einführungsphase 18 und danach 24 Piloten vor. Der Entwurf für ein Ausbildungskonzept vom Februar 2006 sah — bezogen auf 18 Flugzeuge — ebenfalls 24 Piloten vor.
49.3 Laut Stellungnahme des BMLV seien insgesamt 19 Piloten für den aktiven Einsatz der Eurofighter im Rahmen der Luftraumüberwachung vorgesehen.
49.4 Der RH erwiderte, dass die in der Stellungnahme des BMLV angeführte Anzahl der Piloten von den militärischen Planvorgaben abwich.
Einsatzfähigkeit der Piloten
50.1 Um die Einsatzfähigkeit der Piloten zu erhalten, sah das BMLV im operativ–taktischen Konzept vom November 2007 Flugstunden mit dem Eurofighter und am Flugsimulator vor. Bei Verfügbarkeit von geeigneten militärischen Trainingsflugzeugen könnte ein Teil auf diesen absolviert werden.
Die im BMLV vorhandenen Trainingsflugzeuge der Type Saab 105–OE waren wegen ihrer mangelnden Leistungsfähigkeit nicht dafür geeignet. Laut BMLV wären für die Modernisierung der Flugzeuge Ausgaben in Höhe von rd. 55 Mill. EUR erforderlich.
Im November 2007 wurde im BMLV die jahrelange „Verschleppung“ der Entscheidung, ob die Flugzeuge der Type Saab 105–OE modernisiert oder ob Ersatztrainingsflugzeuge beschafft werden sollen, aufgezeigt.
Dabei wurde auf den sinkenden Ausbildungsstand der Piloten, die geringere Effektivität der Luftraumüberwachung und das erhöhte Unfallrisiko verwiesen. Von Februar 2008 bis Ende 2010 wäre daher mit einer verringerten Effektivität der Luftraumüberwachung zu rechnen.
50.2 Der RH wies darauf hin, dass die Entscheidung, in welcher Form die vorgesehenen Flugstundenleistungen zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Piloten sicherzustellen sind, noch offen war. Er empfahl, Lösungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Flugstundenproduktion sowie der damit verbundenen Einsatzfähigkeit der Piloten zu prüfen und rechtzeitig die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um die Effektivität der Luftraumüberwachung aufrecht erhalten zu können.
50.3 Laut Stellungnahme des BMLV sei eine Arbeitsgruppe „Jet–Trainer–Neu“ eingesetzt worden, welche die bisherigen Überlegungen betreffend Trainingsflugzeuge für eine baldige Entscheidungsfindung noch 2008 aufbereiten würde.
https://www.rechnungshof.gv.at/berichte ... -gmbh.html
Luftraumüberwachungsflugzeuge - Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH; Follow-up-Überprüfung (Reihe Bund 2013/2)
Militärische Planungen
3.1 (1) Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die militärischen Planungsgrundlagen für die Luftraumüberwachung und –sicherung zu vervollständigen, zu harmonisieren und in das Konzeptsystem des BMLVS zu überführen.
(2) Im Rahmen des Nachfrageverfahrens hatte das BMLVS mitgeteilt, dass sich die weiterführenden militärischen Planungsdokumente im ressortinternen Stellungnahmeverfahren befänden. Das BMLVS strebe die Fertigstellung der Dokumente im Jahr 2010 an. Bis dahin sei die bestehende Konzeptgrundlage [operativ–taktisches Konzept zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung mit 15 Eurofightern im Verbund der Luftstreitkräfte vom November 2007] weiterhin als ausreichende konzeptionelle Grundlage gültig, die in Zusammenschau mit konkreten Realisierungsvorgaben anzuwenden sei.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die nach dem Konzeptrahmenplan des BMLVS vorgesehenen Grundlagendokumente für die Luftraumüberwachung und –sicherung aktualisiert wurden und vollständig vorlagen. Das operative Verfahrenskonzept „Luftsouveränität“ wurde im November 2011, also während der Überprüfung durch den RH, als verbindliche Planungsgrundlage verfügt und löste das operativ–taktische Konzept vom November 2007 ab. Der Fähigkeiten– und Anforderungskatalog für die Luftraumüberwachung und –sicherung wurde im April 2011 genehmigt.
In die Planungsdokumente wurden auch jene Eckdaten übernommen, die bereits im Oktober 2009 im Rahmen einer logistischen Analyse festgelegt worden waren. Dabei waren die militärischen Vorgaben für den Betrieb der Eurofighter sowie für die Luftraumüberwachung und –sicherung und den Ausbildungsflugbetrieb gegenüber früheren Planungen deutlich reduziert worden. Die Einschränkungen erfolgten insbesondere aus budgetären Gründen.
https://www.rechnungshof.gv.at/berichte ... efung.html
Probleme mit Eurofighter? Wien tickt anders als Berlin (11. Juli 2013)
https://diepresse.com/home/politik/inne ... als-Berlin
Luftraumüberwachung ab September flexibler (19. August 2014)
Absicht des Bundesheeres ist es, den Luftraum lageangepasst und effizient zu überwachen. Konkret geht man weg von einem starren System (Dienstbetrieb von Montag bis Sonntag von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Abenddämmerung gegen 20.00 Uhr) hin zu flexiblen Einsatzzeiten. Die Dienstpläne werden künftig von den Flugbewegungen im österreichischen Luftraum beziehungsweise von anderen Indikatoren abhängig sein.
Die Planungen für die Neugestaltung leiteten die Experten im Verteidigungsministerium aus Analysen der Luftraumverletzungen und COMLOSS-Vorfälle (keine Funkverbindung) ab. Die Analyse der Jahre 2009 bis 2013 ergab, dass Luftraumverletzungen nach Tages- und Jahreszeiten stark schwanken.
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=7320
Bundesheer muss sparen: Weniger Eurofighter-Flugstunden
Insgesamt wird die Einsatzbereitschaft im Schnitt von zwölf auf elf Stunden pro Tag sinken. Schmidseder sieht als positiven Nebeneffekt, dass man etwas unberechenbarer wird. Wie aus dem Heer zu hören ist, könnten aber mehrere parallel laufende Großveranstaltungen ein Problem sein - dann müsste man zwangsläufig Lücken in Kauf nehmen. Das Einsparpotenzial durch die Kürzungen bezifferte Schmidseder mit etwa fünf Millionen Euro pro Jahr.
Die "Flexibilisierung" ist eine Folge des Einsparens bei den Flugstunden, bei den Eurofightern von 1300 auf 1070, bei den Saab 105 auf 1200.
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/ ... en-3266413
Flugstundenkürzung bei der Luftraumüberwachung (2375/J) (Beantwortet am 11. November 2014)
Zu 1 bis 3:
Im Rahmen der Budgetkürzungen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport mussten unter anderem auch Maßnahmen hinsichtlich der zu erbringenden Flugstundenanzahl für die Luftfahrzeuge Saab 105 Ö (Reduktion um 400) und Eurofighter „Typhoon“ (Reduktion um 370) gesetzt werden. Die konkreten Einsparungen ergeben sich aus dieser Reduktion. Auf die Durchführung der aktiven Luftraumüberwachung und die Flugsicherheit hat die Anzahl der Flugstunden keinen Einfluss. Diese Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Jahr, beginnend mit April 2014.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Klarstand der Eurofighter (11392/J) (Beantwortet am 22. Februar
2017)
Zu 1:
Für die aktive Luftraumüberwachung wird stets eine Rotte (zwei Flugzeuge) in Bereitschaft gehalten (entweder Eurofighter „Typhoon“ oder Saab 105). Im Zeitraum 2010 – 2016 wurde für mehr als die Hälfte der Tage der Eurofighter „Typhoon“ eingesetzt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2015
März 2016
3.11.2 Lückenhafte Luftraumüberwachung
[...]
Das BMLVS vertrat die Auffassung, bei der Einsatzbereitschaft der Luftstreitkräfte bestehe ein Ermessensspielraum, welcher nach militärfachlichen Gesichtspunkten auszunützen sei. Bestimmte Situationen im Luftraum und daher auch mögliche Luftraumverletzungen seien von der Tageszeit abhängig. Es sei legitim, die aktive Luftraumüberwachung auf Zeiten zu beschränken, in denen eine relativ höhere Wahrscheinlichkeit von Luftraumverletzungen bestehe.
Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen
An diesen Konflikten beteiligte NATO-Staaten verwende(te)n dabei v.a. ihre Luftstreitkräfte als Kampfmittel. In den meisten dieser Auseinandersetzungen erschien bzw. erscheint es zumindest zweifelhaft, ob eine Berufung auf Ausnahmen vom Gewaltverbot im Rahmen der UNO oder im Sinne der GASP der EU legitim war bzw. ist. Österreich hat diesem Umstand wiederholt Rechnung getragen, sich auf seine Neutralität berufen und den betroffenen Konfliktparteien Überflüge von Militärflugzeugen verboten. Beispiele dafür sind die Angriffe von NATO-(Luft-)Streitkräften auf Serbien 1999 und den Irak 2003. Die Luftangriffe erfolgten dabei auch zu Zeiten, in denen das BMLVS nunmehr vermeint, die aktive Luftraumüberwachung aussetzen zu können.
Bruch neutralitätsrechtlicher Verpflichtungen
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit geht somit hervor, dass ausländische Mächte durchaus nennenswerte militärische Interessen an der Nutzung des österreichischen Luftraumes haben. Angesichts aktueller militärischer Konflikte, in welche NATO-Staaten verwickelt sind, hat sich diese Interessenlage nicht wesentlich geändert. Damit ist Österreich verpflichtet, (auch) die aktive militärische Luftraumüberwachung rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Überflüge fremder Luftstreitkräfte sind jederzeit zu verhindern bzw. ist im Vorfeld glaubhaft die Bereitschaft zur Verhinderung zu bekunden.
Die aktive militärische Luftraumüberwachung grundsätzlich täglich für bestimmte Zeiten auszusetzen, bewirkt ein praktisch täglich wiederkehrendes Zeitfenster, in dem Neutralitätsverletzungen möglich sind. Dies stellt einen Bruch anerkannter völkerrechtlicher Verpflichtungen eines neutralen Staates dar und zugleich einen Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht (Neutralitätsgesetz).
Mangelhafte Reaktion des BMLVS
Die Reaktion des BMLVS auf die Ausführungen der VA ist als Negativbeispiel für die Zusammenarbeit zwischen der VA und überprüften Verwaltungsorganen zu nennen. Die VA begründete ihre Kritik ausführlich und versah sie mit zahlreichen Belegen aus der juristischen Literatur. Diese Belege stammen überdies zu einem bedeutenden Teil von wissenschaftlich ausgewiesenen Mitarbeitern des BMLVS. Das BMLVS hat es dennoch nicht als angemessen erachtet, auf die Argumente der VA einzugehen. Vielmehr begnügte es sich bloß mit der Feststellung, der Kritik der VA nicht folgen zu können.
http://volksanwaltschaft.gv.at/download ... BCfend.pdf
Bericht der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung"
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=9014
Militärstrategisches Konzept 2017
http://www.bundesheer.at/wissen-forschu ... php?id=753