Alexander-Linz hat geschrieben: ↑Mi 20. Dez 2023, 09:54SX zu HX ?
Der SX (KAT I A1.1) wird schon seit vielen Jahren nicht mehr gefertigt. Dieser Lkw hatte eine andere Kabine, im Gegensatz zum HX (mit Blattfedern) Schraubenfedern verbaut und der Motor war hinter statt unter der Fahrerkabine montiert.
Re: Lkw-Beschaffungen
Verfasst: Fr 22. Dez 2023, 04:17
von theoderich
RMMV Munitionstransporter TGS 6x4-4 BL CH mit Ladebordwand
b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat
BMLV/Amt für Rüstung und Beschaffung/Abteilung Fahrzeug, Gerät und Pers. Ausrüstung
e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)
Der geschätzte Auftragswert lag im Oberschwellenbereich
f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung
Rheinmetall MAN Military Vehicles Österreich GesmbH
k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung
RMMV Munitionstransporter TGS 6x4-4 BL CH mit Ladebordwand
l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung
Spezialfahrzeug für den Transport von Munition innerhalb der Lagerorganisation im ÖBH.
m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro
2645000
n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)
Ich gehe davon aus, das die beiden abgeschlossenen Rahmenverträge mit RMMV erst die Ablieferungen ab 2023 beinhalten oder sind da alle schon vorher, ab 2019 auch schon inkludiert.
Re: Lkw-Beschaffungen
Verfasst: Mo 25. Dez 2023, 13:19
von theoderich
Wolfgang hat geschrieben: ↑Sa 23. Dez 2023, 14:27oder sind da alle schon vorher, ab 2019 auch schon inkludiert.
Es gibt nur eine Rahmenvereinbarung, die zunächst 2023- 2030 gültig war und nun auf 2023- 2032 verlängert wurde. Und nein, da sind die 2019 bis Anfang 2023 erfolgten Abrufe natürlich nicht inkludiert.
Re: Lkw-Beschaffungen
Verfasst: Mo 25. Dez 2023, 14:11
von Alexander-Linz
Wie sieht es eigrntlich bi so einem Abruf aus z.b 2023 - 2030
Es steht dabei: Kipper, Hakenlader usw...
Wird man sich eventuell selber aussuchen können was Ich vorher möchte.
Im 1. Jahr z.b 50 Kipper + andere Versionen im 2.Jahren 130 Hakenlader + 30 Transporter usw...
Re: Lkw-Beschaffungen
Verfasst: Mo 25. Dez 2023, 14:59
von theoderich
Alexander-Linz hat geschrieben: ↑Mo 25. Dez 2023, 14:11Wird man sich eventuell selber aussuchen können was Ich vorher möchte.
Im 1. Jahr z.b 50 Kipper + andere Versionen im 2.Jahren 130 Hakenlader + 30 Transporter usw...
So läuft das nicht. Es gibt ein Mengengerüst (z.B.: Abruf von Leistungen im Ausmaß von 320.000.000 Euro) und darauf basierend eine Maximalzahl an Lkw, die abgerufen werden können, aber das ist nicht auf spezielle Aufbauten eingeschränkt.
In der Ausschreibung zur Rahmenvereinbarung sind in einer Leistungsbeschreibung die technischen Spezifikationen für die Lkw festgelegt (Fahrgestell, Ausstattung, Aufbauten und Anbaugeräte). Und nach der Vergabe können über den BBG-Shop die Fahrzeuge aus dem Rahmenvertrag individuell, je nach Bedarf abgerufen werden.
BBG Grundsatzvereinbarung (Version September 2023)
5 Zentrale Beschaffungsfunktionen der BBG
Die BBG wird durch Abschluss dieser Vereinbarung ausdrücklich ermächtigt, als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 2 Z 48 lit. b) BVergG im Namen und Auftrag des Kunden Vergabeverfahren durchzuführen („Vermittlermodell“):
5.1 Im Hinblick auf den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ist die BBG uneingeschränkt ermächtigt, aufgrund dieser Vereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz idgF für alle Kunden der BBG Rahmenvereinbarungen als zentrale Beschaffungsstelle gemäß 2 Z 48 lit. b) BVergG abzuschließen.
5.2 Im Hinblick auf den Abschluss von Rahmenverträgen ist die BBG ermächtigt, aufgrund dieser Vereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz idgF für jene Kunden, die als Auftraggeber in der Ausschreibung genannt werden wollen, Rahmenverträge abzuschließen.
6 Bezug von Gütern und Dienstleistungen durch den Kunden (kurz „Abrufe im Vermittlermodell“)
6.1 Allgemein
a) Abrufe können ausschließlich zu den Bedingungen der jeweiligen Verträge erfolgen.
6.2 Abrufmöglichkeiten
a) Abrufe durch Kunden, die verbindliche Bedarfe gemeldet haben:
Kunden, welche einen verbindlichen Bedarf gemeldet haben, haben das Recht und die Pflicht, jedenfalls bis zur Menge des gemeldeten Bedarfes (reservierte Menge), Abrufe aus den Verträgen vorzunehmen. Solche Kunden werden in der Ausschreibung als Hauptbedarfsträger hervorgehoben.
b) Abrufe durch Kunden, die keine verbindlichen Bedarfe gemeldet haben:
Diese Abrufe sind grundsätzlich nur solange möglich, als von dem Recht auf Abruf rechtzeitig Gebrauch gemacht wurde und die ausgeschriebene, nicht reservierte Menge, nicht restlos erschöpft ist („First come, first serve“-Prinzip).