Re: Eurofighter-U-Ausschuss #3
Verfasst: Di 17. Mär 2020, 20:49
was rauskommt - der Steuerzahler darf die Gerichts- und Anwaltskosten des verlorenen Prozesses übernehmen!!
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
https://orf.at//#/stories/3163493/Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) habe den Schritt zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher ihres Ressorts der APA mit.
Laut der zuständigen Richterin hatten sich keine Beweise ergeben, dass bei den Vergleichsverhandlungen im Jahr 2007 mit Airbus und Eurofighter betrügerische Handlungen gesetzt wurden, heißt es beim Wiener Landesgericht.
Tanner habe unverzüglich den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, beauftragt, alle weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen und wenn möglich einzuleiten. Es gehe um Schadenswiedergutmachung, „und dass der österreichische Steuerzahler zu seinem Recht kommt“.
https://www.derstandard.at/story/200011 ... ingestelltDas Straflandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH jederzeit lieferfähig gewesen wäre und auch eine Umrüstung technisch möglich gewesen wäre. Zudem sei die Einpreisung von Gegengeschäftskosten nicht als unüblich anzusehen. Der Vorwurf der mangelnden Lieferfähigkeit und die Einpreisung der Gegengeschäftskosten in den Kaufvertrag waren zwei Kernpunkte der Doskozil-Anzeige gewesen. Abschließend hält das Landesgericht für Strafsachen Wien auch fest, dass den damaligen Entscheidungsträgern von Airbus und Eurofighter kein subjektiver Tatvorsatz nachzuweisen war.
Der Republik Österreich steht als Privatbeteiligte nun das Recht zu, den Einstellungsbeschluss mittels Beschwerde zu bekämpfen, was Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, auch tun will: "Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird."
Nun scheint es doch zur Einstellung der Ermittlungen zu kommen. Dieses Mal kam der Antrag auf Einstellung von den Airbus-Anwälten. Wie Wolfgang Peschorn, Ex-Innenminister und nun wieder Präsident der Finanzprokuratur, gegenüber dem KURIER bestätigt, ist das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen Airbus Defence aus dem Jahr 2017 vom Straflandesgericht Wien heute eingestellt worden. Aus dem Verteidigungsministerium heißt es, dass man diese "Entscheidung zur Kenntnis" nehme, aber man weitere rechtliche Schritte prüfen werde, weil es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung handle".
https://kurier.at/politik/inland/doskoz ... /400825346Doskozil, heute burgenländischer Landeshauptmann, ließ schon im Februar mit der Aussage aufhorchen, dass er bei seiner Betrugsanzeige als Verteidigungsminister in den Jahren 2016 und 2017 dem Justizministerium nicht vertraut habe und daher eine weitere Anzeige an die US-Behörden nicht über das Justizressort gemacht habe, sondern mit Hilfe der Finanzprokuratur über einen Anwalt in den Vereinigten Staaten. Sein Misstrauen scheint nun bestätigt zu sein.
https://www.derstandard.at/story/200011 ... -im-irrtumWarum hat das Wiener Straflandesgericht das Verfahren eingestellt?
Die Entscheidung des Gerichts ist ein herber Rückschlag für die Republik, aber auch für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese habe es nicht geschafft darzulegen, "welche Entscheidungsträger welcher konkreter Tathandlungen verdächtig sind". Der Strang sei seit Herbst 2019 "ausermittelt", neue Erkenntnisse seien nicht mehr zu erwarten. Die einzelnen Vorwürfe werden Stück für Stück vom Gericht auseinandergenommen:
- Lieferfähigkeit: Hier beruft sich das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, dem zufolge Eurofighter "jederzeit" die Lieferung der Flugzeuge gewährleisten konnte. Eine Täuschung über die Lieferfähigkeit der Tranche 2 sei "nicht feststellbar", da "bereits aus dem Vertragstext eindeutig ersichtlich ist, dass eine Lieferung zum vereinbarten fixen Liefertermin eben nicht garantiert werden könne".
- Gegengeschäfte: Den Beschuldigten in diesen Ermittlungen können etwaige Täuschungshandlungen nicht zugeordnet werden, schreibt das Gericht. Dazu kommt aber, dass sich die Republik "im Irrtum" über die Einpreisung der Gegengeschäfte befand: Ihren Mitarbeitern sei anhand von Studien klar gewesen, dass Gegengeschäfte wohl den Kaufpreis erhöhen.
- Vermögensschaden: Um zu beweisen, dass die Republik um die in der Anzeige behaupteten 183 Millionen Euro geschädigt würde, müsste klar ersichtlich sein, dass sie sonst einen anderen Kaufpreis ausgehandelt hätte – das sei nahezu unmöglich. Abgesehen davon ist der Flugzeughersteller natürlich "gewinnorientiert" – und: "Im Verlangen eines bestimmten Preises ist daher im Prinzip noch nicht die Behauptung der Angemessenheit des Preises enthalten." Ein am freien Markt ausgemachter Kaufpreis kann somit keine Täuschung darstellen.