Es sagt ja schon viel aus, dass man mittlerweile seit fünf Jahren nur noch von einem Jahr zum nächsten planen kann und das Wohl und Wehe des ganzen Bundesheers von "Sonderfinanzierungen" abhängig ist, die nicht im regulären Bundesfinanzgesetz enthalten und somit auch nie gesichert sind. Das Heer steht, präzise wie ein Uhrwerk, alle zwei Jahre kurz vor der Zahlungsunfähigkeit:
- Bundesregierung einigt sich auf Bundesheer-Paket (23. Dezember 2014)
Das Heer setzt den Großteil der geplanten Strukturanpassung um und erhält zusätzlich 616 Millionen Euro, um seinen dringenden Investitionsbedarf abzudecken. Davon sind 350 Millionen als Sonderfinanzierung bis 2019 und der Rest der Summe als Finanzierungszusage ab 2020 festgelegt.
Die Details zur Verwendung der finanziellen Mittel werden durch den Generalstab in den nächsten Wochen ausgeplant.
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=7524
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1304 vom 24.11.2016
Nationalrat bewertet Trendwende im Militärbudget als positiv
Die Beteiligung des Bundesheeres an der Bewältigung der Flucht- und Migrationsbewegungen geht 2017 weiter. So sind 24 Mio. € für Unterstützungsleistungen für das Bundesministerium für Inneres und 49 Mio. € für den Assistenzeinsatz budgetiert. Der Großteil des Anstiegs im Budget des nächsten Jahres, insgesamt 223 Mio. €, umfasst damit Mittel, die für die aktuellen Herausforderungen in sicherheits- und migrationspolitischer Hinsicht bereitgestellt werden.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
- Parlamentskorrespondenz Nr. 611 vom 30.05.2018
Kunasek will Pioniertruppen in den Bundesländern
Hubschrauber beispielsweise müssten unbedingt auf den neuesten Stand gebracht werden. Schon um den Standort Aigen im Ennstal zu erhalten, setzt er auf Sonderfinanzierungen in Kooperation mit dem Finanzminister. Genauso seien Fahrzeuge, die "geschützte Mobilität" der SoldatInnen, und die Liegenschaften des Heeres zu erneuern, nachdem hier in den letzten 20 bis 30 Jahren nicht ausreichend investiert worden sei.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
Das 2017er-Budget sowie der Bundesfinanzrahmen 2017-2020 mit der
"Sicherheitsmilliarde plus" waren bekanntlich nur ein Propagandacoup von SPÖ und ÖVP, um die Wähler kurz vor der Nationalratswahl durch die Kommunikation einer "heilen Welt" hinters Licht zu führen.
Es ist übrigens ganz interessant, welche
"politisch vereinbarten zusätzlichen Mittel" für die Auszahlungen 2016-2020 Doskozil damals verkündet hat - und was wirklich dahintersteckte:
2016
- Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020; Bundeshaushaltsgesetz 2013, Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 u.a., Änderung (1096 d.B.)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
4. In Artikel VI wird der Punkt nach der Z 4 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 5
angefügt:
[...]
m) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 14.02 für Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Grenzkontrollen und dem diesbezüglichen Assistenzeinsatz, mit den Unterstützungsleistungen gegenüber dem Bundesministerium für Inneres bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation sowie mit der Stärkung der Einsatzkräfte zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und als Vorhaltewirkung (Investitionen; Betrieb und Personal) bis zu insgesamt 196 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
46. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lautet die Tabelle auf Seite 156 zur Untergliederung 14 wie folgt:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 528254.pdf
Zu Z 4:
Aufgrund der geänderten Sicherheitslage, der Situation am Arbeitsmarkt und der Volatilität am Zinssektor kann sich im laufenden Finanzjahr gegenüber dem im Vorjahr geplanten Budget ein Bedarf an gewissen zusätzlichen Mitteln ergeben.
Der Bundesminister für Finanzen soll daher ermächtigt werden, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in folgenden Bereichen Überschreitungen der Werte des Bundesvoranschlages unter Einhaltung des Bundesfinanzrahmengesetzes zu gewähren.
[...]
- Zu lit. m):
Die Überschreitungsermächtigung ist Ausfluss des Bekenntnisses zur Stärkung des Österreichischen Bundesheeres in Reaktion auf die geänderte Sicherheitslage. Die budgetären Vorkehrungen sind erforderlich, um die aktuellen Herausforderungen wie Grenzsicherung, Terrorbekämpfung und neue Bedrohungsszenarien gemeinsam mit der Polizei bewältigen zu können.
Die
"Obergrenze BFRG" der UG 14 im BFG 2016 wurde von 2.071,927 Mio. EUR auf 2.267,927 Mio. EUR erhöht
(Überschreitungsermächtigung von + 196 Mio. EUR), während die Auszahlungen im BVA 2016
unverändert bei 2.071,927 Mio. EUR verblieben. Das waren jene 196 Mio. EUR, die in der Tabelle zur "Sicherheitsmilliarde plus" folgendermaßen aufgeschlüsselt waren:
- Assistenzeinsatz Grenzkontrollen: 65,000 Mio. EUR
- Unterstützungsleistungen an BMI: 28,000 Mio. EUR
- politisch Vereinbarte zusätzliche Mittel: 103,000 Mio. EUR
Gleichzeitig setzte man die Einzahlungen im BVA 2016 von 50,038 Mio. EUR auf nur noch 0,038 Mio. EUR (Damit reduzierten sich auch die Erträge im Ergebnisvoranschlag von 50,084 Mio. EUR auf 0,084 Mio. EUR.). Das war der sogenannte
"Verbleib von Einnahmen" in der Höhe von
50 Mio. EUR.
Zusätzlich erfolgte
keine Novelle der Rubrik "Recht und Sicherheit" im
BFRG 2016-2019! Nicht die Obergrenzen der Untergliederungen, sondern die Obergrenzen der
Rubriken im BFRG sind rechtlich verbindlich. De facto lag die gesetzliche Budgeterhöhung bei lediglich
50 Mio. EUR, die aus Einnahmen im Budget des BMLV verbleiben konnten.
Die Überschreitungsermächtigung war höchstwahrscheinlich auch der Grund, wieso man 2016 ohne weiteres Verträge für fast 100 gepanzerte Fahrzeuge (18 Dingo 2: Vertragsabschluss 12. Februar 2016; 40 Dingo 2: Vertragsabschluss ?? ??? 2016; 32 BvS10 MkIIB: Vertragsabschluss 30. Juni 2016; 34 Pandur Evo: Vertragsabschluss 22. Dezember 2016) abschließen konnte.
2017
Beim
BFG 2017 wurde das Konstrukt der Überschreitungsermächtigung nicht mehr eingesetzt. Die einzige
Überschreitungsermächtigung zur UG 14 im BFG 2017 war an die Bedingung geknüpft, dass dieselbe Summe durch Liegenschaftsverkäufe wieder eingenommen werden musste.
Hier kam die deutlich restriktivere
Bindung im Rahmen der Veranschlagung (siehe S. 122 im Teilheft UG14) zum Einsatz, die die Verwendung der insgesamt 150 Mio. EUR einschränkte und diese Mittel nicht rücklagefähig machte:
Anmerkungen
- I
- Anmerkung
Hievon 2017 42,561 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Pers).
- II
- Anmerkung
Hievon 2017 10,409 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Pers).
- III
- Anmerkung
Hievon 2017 12,030 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Pers).
- IV
- Anmerkung
Hievon 2017 2,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- V
- Anmerkung
Hievon 2017 7,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- VI
- Anmerkung
Hievon 2017 13,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- VII
- Anmerkung
Hievon 2017 2,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- VIII
- Anmerkung
Hievon 2017 9,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- IX
- Anmerkung
Hievon 2017 37,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Invest).
- X
- Anmerkung
Hievon 2017 8,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Betrieb).
- XI
- Anmerkung
Hievon 2017 7,0 Millionen Euro gebunden als politisch vereinbarte zusätzliche Mittel (Betrieb).
Deshalb gab es 2017 auch keine bedeutenden Großinvestitionen mehr (Ausnahmen: Einmotorige Schulluftfahrzeuge DA40 für 2,4 Mio. EUR; Cockpit-Upgrade S-70A42 "Black Hawk" für über 40 Mio. $), dafür aber die
Pressekonferenz bei der Firma GDELS, die den schon 2016 abgeschlossenen Kauf des "Pandur Evo" zum Inhalt hatte. Dabei verkaufte das BMLVS
Kostenanteile für bereits 2016 getätigte Investitionen (Vorbelastungen) als
"neue" Investitionen im Jahr 2017.
Von den 2017 veranschlagten Mitteln in der Höhe von 919,574.000 EUR für das
Detailbudget 14.05.02 Sektion III waren laut
Bundesrechnungsabschluss 2016 [
4.1.2 Verpflichtungen zulasten künftiger Finanzjahre nach Finanzjahren (GB, DB1, DB2) - Allgemeine Gebarung] 244.643.131,80 EUR als
Vorbelastung gebunden. Vorhanden waren also maximal 674.930.868,2 EUR, die aber wegen der Reorganisation keineswegs nur das Investitionsbudget, sondern auch die Etats und damit verbundenen Vorbelastungen fremder Dienststellen, wie z.B. das Kdo FüU&CD, umfassten.
Die Zusatzmittel für 2018-2020 wurden bekanntlich ausnahmslos gestrichen:
2018
2019
2020
http://www.bundesheer.at/download_archi ... e_plus.pdf