Ich habe es oben im Wehrgesetz extra blau markiert:
§ 20. [...] Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
Und im Ausschussbericht steht (auch oben nachzulesen) ein langer Absatz mit der Überschrift:
2. Zur Verkürzung des Grundwehrdienstes und Abschaffung der Truppenübungen (siehe Z 9b betreffend § 20):
Das einzige, was der Bundesminister für Landesverteidigung ohne Einbindung des Nationalrats auf dem
Verordnungsweg erlassen kann, sind:
- die Allgemeinen Dienstvorschriften - § 7 (3) WG 2001
- die Gestaltung des militärischen Hoheitszeichens - § 7 (4) WG 2001
- die Bewilligungspflicht zum Verlassen des Bundesgebietes für Wehrpflichtige mit vollständig geleistetem Grundwehrdienst, sofern es dafür wichtige militärische Interessen gibt - § 11 (5) WG 2001
- in welchen Ergänzungsbereichen Stellungskommissionen zu bilden sind und welcher Stellungskommissionen sich die Militärkommanden in ihrem jeweiligen Bereich zu bedienen haben - § 15 (1) WG
- die Festlegung näherer Bestimmungen zur Wahl der Soldatenvertreter - § 44 (8) WG 2001
Die Abschaffung der Truppenübungen war ein Wahlversprechen von ÖVP, SPÖ und Grünen im Nationalratswahlkampf 2002 (Das Wahlprogramm der FPÖ zur Nationalratswahl 2002 ist im Internet nicht auffindbar.):
- Das Österreich-Programm der Volkspartei
Offen für Neuerungen Die ÖVP ist grundsätzlich offen für neue Formen des Wehrsystems und der Heeresorganisation sowie für eine Neudefinition der Gesamtwehrdienstzeit. Entscheidend für uns ist die bestmögliche Organisationsform zur Erfüllung aller Aufgaben durch das Bundesheer. Die Miliz und eine Freiwilligenkomponente des Heeres werden daher notwendige Basis für alle Aufgabenstellungen bleiben.
https://images.derstandard.at/20021021/ ... rammvp.pdf
- Faire Chancen für alle!
26 Projekte für die Zukunft Österreichs
Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs für die Jahre 2003 bis 2006
Für die Zeit nach Ende des bis zur „Schengen-Reife“ unserer Nachbarstaaten notwendigen Assistenzdienstes an der Grenze wollen wir prüfen, ob ein Freiwilligenheer mit Milizkomponenten anstelle der allgemeinen Wehrpflicht treten soll.
https://images.derstandard.at/20021025/ ... msp(1).pdf
- Österreich braucht jetzt die Grünen.
Das Wahlprogramm
Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht ist abzuschaffen. An deren Stelle treten kleine, gut ausgebildete und technisch wie finanziell gut ausgestattete Einsatzteams für den Katastrophenschutz bzw. eine UN-Brigade zur Friedenserhaltung im Auftrag des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Ein freiwilliger Sozial- und Friedensdienst ist weiterhin möglich. Zivildienstplätze sind nach Möglichkeit durch vollwertige Arbeitsplätze zu ersetzen.
https://www.gruene.at/partei/programm/w ... m-2002.pdf
In diesem Fall hatte man es zuerst mit einer
Weisung zur
Nichtdurchführung von Truppenübungen (und damit verbunden der Einstellung jeglicher Tätigkeiten zur Einberufung von Wehrpflichtigen zu Truppenübungen und der Vorbereitung von Truppenübungen) zu tun. Um den Wehrdienst zusätzlich unattraktiv zu machen und das Wehrgesetz nicht zu brechen, mussten ab diesem Zeitpunkt alle Grundwehrdiener (unabhängig von Verband und Funktion) statt sieben Monaten (Modell 6 + 1 + 30) volle acht Monate (Modell 8 + 0) absolvieren:
- Verteidigungsminister Platter: „Truppenübungen werden ab sofort ausgesetzt“ (27. Januar 2004)
„Truppenübungen werden ab sofort ausgesetzt“, kündigte heute Verteidigungsminister Günther Platter an. Nach seiner Pressekonferenz zum Bericht der Bundesheerreformkommission in der vergangen Woche hat er sein Haus angewiesen, eine entsprechende Prüfung zur raschen Umsetzung dieser Maßnahme vorzunehmen.
„Die Entscheidung für das sofortige Aussetzen ist heute gefallen“, erklärte Platter und betonte nochmals, dass diese Maßnahme nicht das Aussetzen von Übungen im Allgemeinen bedeutet. „Übungen sind unerlässlich und werden selbstverständlich weiterhin mit dem Aktiv- und Milizkader sowie den präsenten Kräften durchgeführt.“
Beim Aussetzen der Truppenübungen handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme. Die Bedrohungslage habe sich verändert und die hohe Einsatzbereitschaft der reinen Verteidigungskräfte sei nicht mehr erforderlich. Fest steht, dass es bis Ende 2005 keine Übungen mit Truppenübungspflichtigen geben wird. „Wohin der Weg danach geht kann erst nach dem Endbericht der Bundesheer-Reformkommission und der daraus resultierenden Streitkräfteplanung festgelegt werden“, sagte Platter.
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=844
- Aussetzung von Truppenübungen - Fragen und Antworten (28. Januar 2004)
Frage 1: Welche Personengruppen sind von dieser Aussetzung der Truppenübungen betroffen?
Antwort 1: Die Aussetzung der Truppenübungspflicht trifft ehemalige 6-Monate-Grundwehrdiener mit einer Truppenübungspflicht von 60 Tagen und ehemalige 7 + 1 Monate-Grundwehrdiener mit einer Truppenübungspflicht von 30 Tagen. Demzufolge wird klargestellt, dass darunter nur die Aussetzung von Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung der TÜ-Pflicht zu verstehen ist und jegliche Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung KÜ-Pflicht nicht darunter fallen.
Frage 2: Wie betrifft dies auch derzeit grundwehrdienstableistende Soldaten?
Antwort 2: Grundwehrdienstleistenden Soldaten, die in den Monaten September, Oktober und November 2003 sowie Jänner 2004 eingerückt sind, wird die Gelegenheit geboten, nicht wie vorgesehen 7 Monate, sondern gleich 8 Monate beim Bundesheer zu bleiben - bei gleichzeitigem Entfall einer nachfolgenden Übungsverpflichtung (TÜ). Die 2003 und 2004 schon eingerückten 7+1 GWD werden aus militärischen Rücksichten grundsätzlich – vorbehaltlich von Härtefällen - auf 8+0 GWD abgeändert.
Frage 11 Wie lange wird die Truppenübungspflicht ausgesetzt?
Antwort 11: Ab sofort, bis vorerst Ende 2005.
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=848
- Truppenübungen sind ausgesetzt (MilizInfo 1/2004)
Sehr geehrte Damen und Herren, Kameraden des Milizstandes!
Auf Grund der geänderten Bedrohungslage und der im Gang befindlichen Bundesheerreform, die letztendlich in einer neuen Heeresgliederung münden wird, wurden aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Übungen mit truppenübungspflichtigen Soldaten vorerst bis zum Ende des Jahres 2005 ausgesetzt.
Diese vorläufige Maßnahme steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, denen zufolge das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Die gesetzlich verankerte Truppenübungspflicht wurde damit nicht abgeschafft.
Grundwehrdienst
Die Dauer des Grundwehrdienstes wird ab sofort aus militärischen Rücksichten - vorbehaltlich von Härtefällen - für alle Wehrpflichtigen von sieben auf acht Monate geändert.
http://www.bundesheer.at/miliz/milizinf ... php?id=342
Abgeschafft wurden die Truppenübungen zunächst per
Ministerweisung am 28. Januar 2005 (Das ist in dieser Form auf der Website der BMLV gar nicht zu finden.):
- Bundesheer-Reform: Erste konkrete Maßnahmen (28. Januar 2005)
Verteidigungsminister Günther Platter hat heute in einer Pressekonferenz erste konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Bundesheer-Reform präsentiert.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
[...]
- Ab 1. Jänner 2006 wird der Grundwehrdienst nur noch sechs Monate dauern.
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=2325
III. Grundwehrdienst
Dauer
Ab 1.1.2006 wird der Grundwehrdienst sechs Monate dauern.
Ausbildungsinhalt:
- Allgemeine Neuausrichtung der Ausbildung. Sicherstellung der abgestuften Verwendungsfähigkeit der Rekruten für allgemeine und spezifische Assistenzeinsätze
- Früh beginnende waffengattungsspezifische Ausbildung um für alle möglichen Folgeverwendungen (Kadernachwuchs, Kaderpräsenznachwuchs, Auslandssoldat, Milizverwendung) die zwingende Basis zu bilden.
Die Aufrechterhaltung des Assistenzeinsatzes zum Schutz der Schengen-Grenze in Niederösterreich und im Burgenland ist gewährleistet.
http://www.bundesheer.at/php_docs/downl ... erlage.pdf
Welche Gesamtstärke wird das Österreichische Bundesheer künftig haben?
Es wird zu einer Halbierung der Gesamtstärke von 110.000 auf 55.000 Soldaten kommen. Durch den höheren Anteil von Berufssoldatinnen und Soldaten wird der Professionalisierungsgrad angehoben.
Was ist künftig die Rolle der Miliz?
Die Miliz ist auch weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil des Österreichischen Bundesheeres. Deshalb werden Milizsoldaten grundsätzlich in allen Funktionen verwendet.
Werden die Truppenübungen wieder eingeführt?
Die Truppenübungen bleiben ausgesetzt. Die derzeitige Bedrohungslage macht sie nicht erforderlich.
http://www.bundesheer.at/php_docs/downl ... worten.pdf
ÖVP zieht Wehrdienst-Verkürzung gegen den Willen der FPÖ durch (28. Januar 2005)
Die ÖVP zieht die Verkürzung des Grundwehrdienstes nun im Alleingang durch. Verteidigungsminister Günther Platter (V) hat am Freitag per Ministerweisung verordnet, dass der Präsenzdienst ab 1. Jänner 2006 nur mehr sechs Monate dauern soll. Koalitionspartner FPÖ lehnt diese Verkürzung nach wie vor ab. Die freiheitlichen Spitzen waren dementsprechend verärgert.
Platters Alleingang ist im Wehrgesetz gedeckt. Dort ist die Rede von sechs Monaten, sofern militärische Interessen es erfordern, sei eine Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich.
Kritik von Haubner
"Wir können das nicht verhindern", musste denn auch FPÖ-Chefin Ursula Haubner einräumen. Eine gesetzliche Verkürzung werde es mit der FPÖ aber nicht geben. Die FPÖ sei nicht grundsätzlich gegen die Verkürzung der Wehrpflicht, doch auch die Bundesheer-Reformkommission sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht vor 2007 möglich sei.
Vizekanzler Hubert Gorbach meinte, eine Verkürzung wäre für die FPÖ erst dann denkbar gewesen, wenn der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Grenzen Österreichs nicht mehr nötig ist. Auch die flächendeckende Betreuung in Katastrophenfällen sei unabdingbar und könne im Falle einer Verkürzung nicht garantiert werden. Generalsekretär Uwe Scheuch warf der ÖVP vor, ihre Vorgangsweise entspreche "keinesfalls den Praktiken eines ehrlichen und konstruktiven koalitionären Miteinander". Die ÖVP und Platter betrieben ein "gefährliches Spiel mit der Sicherheit".
Platter weist Bedenken zurück
Platter wies die Bedenken zurück. Zwar werde es für den Assistenzeinsatz künftig nur mehr 1.350 statt bisher 1.530 Rekruten geben. Dank sinkender Aufgriffszahlen, besserer technischer Ausstattung, der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Änderungen bei der räumlichen Aufteilung der Assistenzsoldaten werde sogar mehr Sicherheit möglich sein, gab er sich überzeugt.
Mayer: ÖVP braucht FP-Unterstützung nicht
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Radio-Morgenjournal des ORF betont, dass die ÖVP nicht die Unterstützung der FPÖ für eine Verkürzung des Wehrdienstes brauche. Sofern militärische Interessen es erfordern, können Wehrpflichtige zur Leistung des Grundwehrdienstes in einer den jeweiligen militärischen Erfordernissen entsprechenden Dauer von mehr als sechs Monaten herangezogen werden. Die bisher übliche Wehrdienstzeit von acht Monaten ist eine Kann- und keine Mussbestimmung. Mayer betonte, es bleibe die Verpflichtung, den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten zu leisten. Es liege im Ermessen des Ministers, diese Dauer auszudehnen. Eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig. (APA)
https://derstandard.at/1933187/OeVP-zi ... FPOe-durch
- Alleingang der VP: Wehrdienstverkürzung auf sechs Monate ab 2006 ist jetzt fix! (29. Januar 2005)
SPÖ will auf vier Monate senken
Darabos begründete seine Forderung nach der gesetzlichen Verankerung der kürzeren Wehrpflicht, die Ermächtigung Platters allein sei "nichts wert". Auf mittlere Sicht will die SPÖ eine weitere Absenkung auf "vier Monate plus". Dies bedeute, dass nach vier Monaten Grundwehrdienst auf freiwilliger Basis zwei weitere Monate spezifischer Ausbildung folgen sollen. Pilz lehnt dies als "unsinnig" ab. Stattdessen sollte gleich überlegt werden, wann die Wehrpflicht ganz abgeschafft werden soll.
https://www.news.at/a/alleingang-vp-weh ... 006-103770
Der Sanktus zur Abschaffung der Truppenübungen kam u.a. mit zwei
Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrates:
- Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 23. Mai 2005 betreffend Bundesheerreform
Der Nationale Sicherheitsrat begrüßt die Absicht zu einer grundlegenden Reform des Österreichischen Bundesheeres 2010 vollinhaltlich im Sinne der Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission mit folgenden Eckpunkten:
- Die militärische Landesverteidigung bedeutet unter den geänderten sicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichen die Gewährleistung der staatlichen Souveränität und die Schaffung der Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung Österreichs an multinationaler Konfliktprävention und Krisenmanagement.
- Reduktion der Mobilmachungsstärke von 110.000 auf 55.000.
- Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate.
- Verwendung der Miliz im Rahmen der neuen Strukturen des Bundesheers.
Es hat bestimmt seine Gründe gehabt, wieso hier lediglich von einer
"Verwendung der Miliz im Rahmen der neuen Strukturen des Bundesheers" die Rede ist und nicht von einem "Milizsystem"! Quasi eine "Armee 2. Klasse".
Knapp 15 Monate nach der Aussetzung kam dann zuerst am
24. Mai 2005 (Nur einen Tag nach dem oben zitierten Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates!) der Abänderungsantrag im Landesverteidigungsausschuss und am 8. Juni 2005 die
rechtsverbindliche Gesetzesnovelle, die die Truppenübungen ab 1. Januar 2006 ersatzlos und vollständig
ABSCHAFFTE - ohne Möglichkeit, diese jemals ohne jahrelange politische Schlammschlacht und ohne Mehrheitsbeschluss im Nationalrat wieder einzuführen.
Hier das
Bundes-Verfassungsgesetz am Stichtag 24. Januar 2004:
Artikel 20. (1) Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe oder ernannte berufsmäßige Organe die Verwaltung. Sie sind, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden und diesen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich. Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
Das
Bundesministeriengesetz am Stichtag 24. Januar 2004:
§ 2. [...]
(2) Die Bundesministerien haben gemäß den Weisungen (Art. 20 Abs. 1 B-VG) und unter der Verantwortung (Art. 74, 76 und 142 B-VG) des mit ihrer Leitung (Art. 77 Abs. 3 B-VG) betrauten Bundesministers im Rahmen ihres Wirkungsbereiches auf Grund der Gesetze die ihnen durch bundesverfassungsgesetzliche Vorschriften, allgemeine Entschließungen des Bundespräsidenten, durch dieses Bundesgesetz oder andere bundesgesetzliche Vorschriften oder durch Verordnungen auf Grund des § 15 übertragenen Geschäfte der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen.
§ 10. [...]
(3) Das Weisungsrecht (Art. 20 Abs. 1 B-VG) der vorgesetzten Organe wird durch die Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Gruppen von Angelegenheiten nicht berührt. Der Bundesminister ist berechtigt, jede Angelegenheit, zu deren selbständiger Behandlung ein Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- oder Referatsleiter ermächtigt wurde, an sich zu ziehen oder sich die Genehmigung der Entscheidung vorzubehalten. Das gleiche Recht steht für bestimmte Angelegenheiten dem Sektionsleiter gegenüber den ihm unterstellten Gruppen-, Abteilungs- und Referatsleitern, dem Gruppenleiter gegenüber den ihm unterstellten Abteilungs- und Referatsleitern und dem Abteilungsleiter gegenüber den ihm unterstellten Referatsleitern hinsichtlich solcher Angelegenheiten zu, zu deren selbständiger Behandlung diese ermächtigt wurden.
Das
Beamten-Dienstrechtsgesetz am Stichtag 24. Januar 2004:
Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 44. (1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.
(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
Und das
Vertragsbedienstetengesetz am Stichtag 24. Januar 2004:
Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 5a. (1) Der Vertragsbedienstete hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Vertragsbediensteten betraut ist.
(2) Der Vertragsbedienstete kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
(3) Hält der Vertragsbedienstete eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
Gegen die Weisung eines Bundesministers gibt es keinerlei Rechtsmittel, selbst wenn ihre Durchführung gegen die Bundesverfassung verstößt! Untergebene dürfen lediglich Bedenken äußern - der Bundesminister kann diese Bedenken jedenfalls ignorieren.