Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2026 sowie Bericht über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 3. Quartal 2026 (63/BA)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BA/63Im dritten Quartal 2026 wurden insgesamt 573,2 Mio. € berichtspflichtige Vorbelastungen begründet.
[...]
UG 14 Militärische Angelegenheiten
GB 14.08 Landesverteidigung: Insgesamt 180,0 Mio. €, davon:
- 23,8 Mio. €: Beschaffung von 20 Stück IRIS-T-Luft-Lenkwaffen für den Eurofighter
Bericht zur Wirkungsorientierung 2024theoderich hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2024, 23:07Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2023 zeigen eine 38 prozentige (3.330 von maximal möglichen 8.760 Stunden) Einsatzbereitschaft der geforderten zwei Luftraumüberwachungsflugzeuge und eine 95 prozentige Verfügbarkeit der eingesetzten Radarsysteme. Die 50% der aktiven LRÜ konnte somit nur zu 19% erfüllt werden. Jene geforderten 50% der passiven LRÜ wurde zu ca. 47% erfüllt. Somit ergibt sich ein addierter Verfügbarkeitsgrad der LRÜ-Komponenten (aktiv und passiv) von 66% wodurch das festgelegte Ziel um 16% überschritten wurde.
https://wirkungsmonitoring.gv.at/wp-con ... 024_BF.pdf14.1.4 Permanente aktive und passive Luftraumüberwachung [%]
[...]
Eine Anpassung der Kennzahl auf die international üblichen Begrifflichkeiten war angesichts der noch unklaren Planungsabsichten für den BVA 2024 nicht möglich. Im BVA 2025 wird eine Anpassung durchgeführt.
Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 zeigen eine 37 %-ige (3.279 Stunden von den theoretisch benötigten 8.760 Stunden für 365 Tage H24/7) Einsatzbereitschaft der geforderten zwei Luftraumüberwachungsflugzeuge und eine 100 %ige Verfügbarkeit der eingesetzten Radarsysteme. Die 50 % der aktiven LRÜ konnte somit nur zu 19 % erfüllt werden. Jene geforderten 50 % der passiven LRÜ wurde zu 100 % erfüllt. Somit ergibt sich ein addierter Verfügbarkeitsgrad der LRÜ-Komponenten (aktiv und passiv) von 69 % wodurch das festgelegte Ziel um 19 % überschritten wurde.
Bericht zur Wirkungsorientierung 2025 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung (66/BA)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BA/6614.1.4 Steigerung der aktiven Luftraumüberwachung und Luftverteidigung [%]
[...]
Bei souveränitätsrelevanten Vorfällen können aktive Gegenmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur bedingt erfolgen. Eine Erhöhung des Zielzustandes ist nur durch eine zeitnahe Entscheidung (2026/2027) zur EUROFIGHTER-Nachfolge und Schließen der Fähigkeitslücke zu erreichen.
Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2025 zeigen eine Einsatzbereitschaft der geforderten zwei Luftraumüberwachungsflugzeuge von 35 % und eine Verfügbarkeit der eingesetzten Radarsysteme von 100 %. Gemäß der adaptierten Kennzahlengewichtung von 75 % für die aktive LRÜ und 25 % für den notwendigen passiven Anteil der LRÜ ergeben sich die Anteile aktiv 26 % (35 %*0,75 % ) und passiv 25 % (100 %*0,25 %). Somit ergibt sich ein addierter Verfügbarkeitsgrad der aktiven Luftraumüberwachung (als IST-Zustand aus 2025) von 51 %.
Im Berichtsjahr 2025 konnte der angestrebte Zielzustand „zur Gänze erreicht“ werden.
