Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
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Zuletzt geändert von theoderich am Di 28. Jul 2026, 10:16, insgesamt 7-mal geändert.
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
War ja klar das nicht das kommt was die Experten vorgeschlagen haben
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Es wird in Zukunft sicher mehr Zivildiener geben, somit haben alle drei Parteien ihr Ziel erreicht.
Und die Neos haben durch die Hintertür ein Berufsheer eingeführt.
Und die Neos haben durch die Hintertür ein Berufsheer eingeführt.
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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Das würde ich nicht behaupten. Aber man hat vorgegeben, ein großes Problem zu lösen - und wird gleichzeitig viele neue schaffen.
Wehrdienstkommission 2025
Nach Prüfung und Abwägung aller relevanten Faktoren empfiehlt die Wehrdienstkommission das Modell „Österreich PLUS“. Dieses sieht einen Grundwehrdienst mit integrierter Truppenausbildung in der Dauer von insgesamt 8 Monaten sowie die Wiedereinführung von verpflichtenden Milizübungen in der Dauer von 60 Tagen vor.
Der Zivildienst soll in diesem Modell mindestens 12 Monate dauern.
Ausgebildet sein (Qualität) bedeutet, dass alle Soldaten des Bundesheeres unter den Herausforderungen des modernen Gefechtsfelds überleben (Basisausbildung) und in militärischen Verbänden ihre Aufträge erfüllen können. Zum Erreichen der Verteidigungsbereitschaft des Bundesheeres ist es daher notwendig, dass auch in größerem militärischen Rahmen ausgebildet und geübt wird (Truppenausbildung). Die Ausbildungsdauer, welche derzeit nur die Basisausbildung umfasst, muss um eine Truppenausbildung ergänzt und an Erfordernisse der neu zulaufenden Waffensysteme angepasst werden.
Die Truppenausbildung ist die entscheidende Phase zum Erreichen der vollen Einsatzbereitschaft der Soldaten und der größeren militärischen Formationen. Hier wird das Miliz- und Berufskader kaum mehr in der Rolle als Ausbilder eingesetzt, sondern übt in der jeweiligen Führungsfunktion möglichst im selben Team wie nach einer Mobilmachung.
8.1 Modell „Österreich PLUS“
[...]
Die Wehrpflichtigen leisten ihren achtmonatigen Grundwehrdienst durchgehend und schließen ihre militärische Basisausbildung und Truppenausbildung in dieser Zeit ab.
[...]
Nach dem Grundwehrdienst rücken die beorderten Milizsoldaten regelmäßig zu Trainingseinheiten in Form von verpflichtenden Milizübungen ein. Dabei halten sie ihre militärischen Fertigkeiten in ihrem Verband aufrecht. Das Modell „Österreich PLUS“ sieht Milizübungen innerhalb von zwei Jahren im Umfang von 10 bis 12 Tagen vor. Im Regelfall schließen die Wehrpflichtigen ihre Übungsverpflichtung vor dem 30. Lebensjahr ab.
https://www.bmlv.gv.at/archiv/a2026/pdf ... 260120.pdf8.3 „Stufenmodell“
[...]
Die Grundwehrdiener leisten ihren 6-monatigen Grundwehrdienst, schließen ihre militärische Basisausbildung ab und werden in eine Einsatzfunktion beordert. Zeitlich abgesetzt vom Grundwehrdienst rücken die ehemaligen Grundwehrdiener zu einem verpflichtenden zweimonatigen geblockten Ausbildungsmodul ein und schließen dabei die einsatzwichtige Truppenausbildung ab. Dieser Ausbildungsabschnitt erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach dem Grundwehrdienst. Danach sind Milizübungen in der Dauer von insgesamt 40 Tagen vorgesehen, die alle zwei Jahre im Umfang von 10 Tagen zu leisten sind.
Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes; 60c/33
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 33_mrv.pdfDer Grundwehrdienst hat auch künftig eine Dauer von 6 Monaten. Zusätzlich beinhaltet dieser künftig regelmäßige und verpflichtende Milizübungen und Ausbildungen im Ausmaß von 3 Monaten Truppenausbildung direkt im Anschluss und nachgelagerte Milizübungen, die nach Absolvierung des Kern-Grundwehrdienstes zu leisten sind.
[...]
Diese verpflichtenden Milizübungen sind innerhalb von 10 Jahren zu absolvieren. Im Regelfall schließen die Wehrpflichtigen ihre Übungsverpflichtung vor dem 30. Lebensjahr ab.
Wie lange die "Truppenausbildung" dauern soll, geht aus dem Ministerratsvortrag überhaupt nicht hervor. Abgesehen davon, dass der betreffende Satz stilistisch völlig wirr ist.
Ich kann das nur so interpretieren, dass die Milizübungen in diesem "Kompromiss" lediglich einen Monat ausmachen! Und diese sind angeblich innerhalb von zehn Jahren zu absolvieren? Also sechs Tage, alle zwei Jahre?
Vergleichen wir das einmal mit der Systematik vor dem Jahr 2004:
- Basisausbildung: 1. - 4. Monat
- Verbandsausbildung (abhängig vom Verband, zu dem man für den GWD einrückt):
- 5. - 8. Monat [Modell "8 + 0"; anschließend Beorderung in eine Einheit der Einsatzorganisation]
- 5. - 6. Monat + 1 Monat Truppenübung (direkt im Anschluss an das 6. Monat; Gefechtsübungen im Kompanie-, Bataillons- und Brigaderahmen von je 1 Woche) + 1 Monat (30 Tage) Truppenübungen
Soldat '96 hat geschrieben:Beorderte Waffenübungen
Zur Erhaltung des Ausbildungsstandes und zur Unterweisung in Einsatzaufgaben tritt der Einsatzverband periodisch zusammen. Ohne solche Übungen würden die Soldaten die im Grundwehrdienst erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten bald vergessen. In der Regel finden die Beorderten Waffenübungen alle zwei Jahre statt und dauern bis zu 10 Tage. Kommandanten und bestimmte Spezialisten des Einsatzverbandes beginnen mit der Übung meist einige Tage früher.
[...]
Truppenübungen
Wehrpflichtige, die zu einem Grundwehrdienst in der Dauer von acht Monaten herangezogen wurden, haben keine Truppenübungspflicht und werden daher, auch wenn sie in einem Einsatzverband beordert sind, nicht zu Beorderten Waffenübungen ihres Verbandes einberufen.
Wehrpflichtige, die einen Grundwehrdienst von 6 Monaten geleistet haben und unmittelbar im Anschluß daran zu Truppenübungen herangezogen wurden, was fälschlicherweise oft als "7-MonatGWD" bezeichnet wird, haben die Differenz auf 60 Tage Truppenübungen bei einer Einheit Ihres Einsatzverbandes zu leisten. In der Regel sind das 30 Tage.
Es können aber, je nach Dauer der Truppenübung, im Anschluß an den Grundwehrdienst, die sich auch nach dem Kalender ausrichtet, ein bis drei Tage mehr sein.
Diese ungefähr 30 Tage Truppenübung sollen in der Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in Teilen geleistet werden. Bei einer Einberufung zum Grundwehrdienst erst nach Ablauf des der Stellung folgenden Kalenderjahres oder bei vorzeitiger Entlassung, erstreckt sich der Zeitraum auf 10 Jahre, gerechnet ab der vollständigen Ableistung des Grundwehrdienstes.
Sind bis zu diesen Fristen die Truppenübungen noch nicht vollständig geleistet, dann erstreckt sich im ersten Fall die Frist bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres und im zweiten Fall erstreckt sie sich auf einen Zeitraum von 15 Jahren.
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Ich persönlich finde diese Gedanken sehr interessant wenn die Ausbildungsstätten und Material vorhanden ist und auch so durchgezogen werden kann, mit dem bestehenden Kaderpersonal... Aus meiner Sicht ist das nicht ideal als erster Schritt, aber langfristig sogar besser als ein 8+2 Modell.
Langfristig ist das bei entsprechender Dotierung sicher effizienter und für die jungen Menschen auch attraktiver...
https://militaeraktuell.at/wehrdienstre ... hn-jahren/
Aber, das hängt m.E. nach wesentlich von der Budgetierung ab. Auch die Erhöhung der GWD Remuneration muss m.E. nach extra finanziert werden, egal, ob mit Einberufung Jänner, oder eben April... Ich hoffe mal, dass die Finanzierung nicht aus dem beschlossenen Budget, sondern mit einer Erhöhung einhergeht.
Langfristig ist das bei entsprechender Dotierung sicher effizienter und für die jungen Menschen auch attraktiver...
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Aber, das hängt m.E. nach wesentlich von der Budgetierung ab. Auch die Erhöhung der GWD Remuneration muss m.E. nach extra finanziert werden, egal, ob mit Einberufung Jänner, oder eben April... Ich hoffe mal, dass die Finanzierung nicht aus dem beschlossenen Budget, sondern mit einer Erhöhung einhergeht.
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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Wie gesagt, Mehrkosten des neuen Modells müssen durch Umschichtungen aus dem laufenden Budget bedeckt werden. Es gibt keine Finanzierung für die Verlängerung des Wehrdienstes.
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Na ja, in den Zeitungen steht es anders (muss noch verhandelt, gegenfinanziert werden blablabla...) - mal sehen, aber wie gesagt, auch nächstes Jahr wird wieder ein Budget gemacht und das bisherige Doppelbudget aufgeschnürt und angepasst - mal sehen....theoderich hat geschrieben: ↑Di 28. Jul 2026, 09:23Wie gesagt, Mehrkosten des neuen Modells müssen durch Umschichtungen aus dem laufenden Budget bedeckt werden. Es gibt keine Finanzierung für die Verlängerung des Wehrdienstes.
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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
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Das Doppelbudget wird nicht angepasst. Das nächste Budget, das BFG 2029, wird erst 2028 verhandelt.
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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
theoderich hat geschrieben: ↑Di 28. Jul 2026, 01:17Wie lange die "Truppenausbildung" dauern soll, geht aus dem Ministerratsvortrag überhaupt nicht hervor. Abgesehen davon, dass der betreffende Satz stilistisch völlig wirr ist.
Ich kann das nur so interpretieren, dass die Milizübungen in diesem "Kompromiss" lediglich einen Monat ausmachen! Und diese sind angeblich innerhalb von zehn Jahren zu absolvieren? Also sechs Tage, alle zwei Jahre?
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Zuletzt geändert von theoderich am Di 28. Jul 2026, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
theoderich hat geschrieben: ↑Di 28. Jul 2026, 10:05
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Stimmt das wirklich?
Das wäre für mich zwar noch logisch, aber es wäre im Grunde eine Wehrdienstverlängerung, die die Neos nicht haben wollten.
