Entwicklungen Fliegerabwehr
Re: Entwicklungen Fliegerabwehr
Es wird diesbezüglich wieder einmal NICHTS geben, denn es gibt kein Geld dafür. Mit 2 Batterien ist keine Verteidigung möglich. Es gäbe unglaublich viel Einsparungspotenzial, wie die Bundesländer streichen; traut sich aber keiner…
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maro-airpower
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Re: Entwicklungen Fliegerabwehr
Der Ukraine Mix ist derzeit drei SLM (max. 8R) und zwei SLS (max. 4R) ein TRLM-4D Radar und einen C2 Container pro Batterie/System.
Das hat sich offenbar als brauchbar erwiesen.
Das neue Auto auf der ILA kann bei reduzierter Fahrtgeschwindigkeit und schräg gestellten Containern schießen, hat Interceptordrohnen zur Selbstverteidigung und hat eigenes Radar auf Mast.
Jetzt endlich auch Bestätigung - SLS hat bauliche Unterschiede zur Luft/Luft...die SLS hat Datenlink.
Das hat sich offenbar als brauchbar erwiesen.
Das neue Auto auf der ILA kann bei reduzierter Fahrtgeschwindigkeit und schräg gestellten Containern schießen, hat Interceptordrohnen zur Selbstverteidigung und hat eigenes Radar auf Mast.
Jetzt endlich auch Bestätigung - SLS hat bauliche Unterschiede zur Luft/Luft...die SLS hat Datenlink.
Re: Entwicklungen Fliegerabwehr
Naja, zumindest die Militätkommanden.
Sparpotential gäbe es beim öbh genug, man muss zB nicht jede Mini Kaserne erhalten, wenn Geld für Infrastruktur da ist.
Re: Entwicklungen Fliegerabwehr
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theoderich
- Beiträge: 29927
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Re: Entwicklungen Fliegerabwehr
theoderich hat geschrieben: ↑Do 11. Jun 2026, 21:18Sicherstellung einer aktiven Luftraumüberwachung
Die Bundesregierung bekräftigt das im Regierungsprogramm festgehaltene Bekenntnis zur Sicherstellung einer aktiven Luftraumüberwachung, zu notwendigen Nachbeschaffungen sowie zur Drohnenabwehr und dem Ausbau von Raketenabwehr über Sky-Shield. Das Verteidigungsministerium erarbeitet die dafür notwendigen Details dazu bis Ende des Sommers. Die konkreten Optionen sollen anschließend gemeinsam in der Bundesregierung evaluiert und bis Ende des Jahres entschieden werden. Erste einleitende Schritte sollen vom Verteidigungsministerium gestartet werden.
Die halten die Öffentlichkeit zum Narren:
Landesverteidigungsbericht 2026/2027 (III-360 d.B.)
7.2.3.3 Mittlere Flugabwehrlenkwaffen (mFAL)
- Das Ziel des Vorhabens ist das Schließen der Fähigkeitslücke der bodengebundenen Luftabwehrtruppe zur Abwehr von Luftkriegsmitteln, Luftfahrzeugen und Flugobjekten im Wirkungsbereich mittlerer Reichweite („Medium Range Air Defence (MRAD – bis 50 km horizontal und 25 km vertikal“) und im Wirkungsbereich kurzer Reichweite („Short Range Air Defence (SHORAD – bis 15 km horizontal und 6 km vertikal“).
- Vorerst ist die Aufstellung von je einer Flugabwehrbatterie SHORAD/MRAD beim Flugabwehrbataillon 2 in Zeltweg sowie beim Flugabwehrbataillon 8 (derzeit JgB 8)in Salzburg vorgesehen. Abhängig von den Systemkosten und dem verbundenen Betriebs- und Personalaufwand wird in weiterer Folge die Erweiterung der Nutzung im ÖBH zu beurteilen sein. Ein Ausbildungselement wird an der Flieger- und Flugabwehrtruppenschule in Langenlebarn abgebildet.
- Die erforderlichen Planungsdokumente sind erstellt. Die derzeit geplanten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf über 2,5 Mrd. Euro.
- Eine Typenentscheidung und die Einleitung der Beschaffung sind bis Ende 2026 vorgesehen.
- Die Realisierung ermöglicht derzeit eine Anfangsausstattung des ÖBH.
8.2 Kernbereich Schutz und Wirkung – Infrastruktur
[...]
- Errichtung von Garagen in der Martin Kaserne, Eisenstadt für das System Flugabwehrpanzer Pandur.
- Errichtung eines Kompetenzzentrum Flugabwehr am Fliegerhorst Figl, Flugplatz Pabisch in Langenlebarn.
- Errichtung einer Sensorhalle für das System Flugabwehrkanone 35mm am Fliegerhorst Fiala Fernbrugg in Aigen im Ennstal.
10.3.1 Ausrüstung
Für die verhältnismäßig geringen Mittel für die Verbesserung und Erneuerung der Ausrüstung gelten folgende Prioritäten:
- Das Schwergewicht wird von einzelnen Großvorhaben (z.B. Pandur EVO, C390) hin zu Vorhaben mit einer Breitenwirkung im ÖBH gelegte („Breite vor Tiefe“).
Folgende Vorhaben werden in Abhängigkeit der Ressourcen mit Priorität 1 umgesetzt:
- Eine Ausnahme stellt, aufgrund der zunehmenden Bedrohung, die Realisierung von Vorhaben der bodengebundenen Luftabwehr mittlerer Reichweite und Drohnenabwehr dar. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Vernetzung der Systeme, ist ebenso die Digitalisierung zu priorisieren.
Vorhaben Priorität 1
[...]
[...]
- Mittlere Flugabwehrsysteme (MRAD)
- Drohnenabwehr
Die Umsetzbarkeit der jeweiligen Vorhaben kann erst nach Vorliegen der konkreten Kosten beurteilt werden.
Die Realisierung der oben angeführten Vorhaben, insbesondere der Priorität 2 und 3, ist, nur mit Einschränkungen möglich.
So wird es jedenfalls Anpassungen bei den Stückzahlen geben müssen und eine Vollausrüstung der Mobilmachungsstärke des ÖBH wird vorerst nicht möglich sein. Es wird daher das Ziel verfolgt, den Verbänden des ÖBH eine Grundausstattung für die Präsenz- und Mobilmachungsstruktur zur Verfügung zu stellen, um eine möglichst uneingeschränkte Einsatzvorbereitung zu ermöglichen.
- Ein Flugabwehrbataillon mit Luftverteidigungssystemen mittlerer Reichweite ist einsatzbereit.
Umsetzungsstand: Die erforderlichen Planungsdokumente für ein Luftabwehrsystem mittlerer Reichweite sind erstellt und der Abschluss eines Vertrages ist für 2026 vorgesehen. Es ist die Aufstellung von zwei Flugabwehrbatterien geplant. Für die Umsetzung dieses Vorhaben sind nach jetzigem Planungsstand rund 2,5 Mrd. Euro erforderlich.
Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mittel kann dieses Vorhaben nur in Teilen realisiert werden.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/3606.4 Ausblick 2032+
[...]
- Die Fähigkeitserweiterung der bodengebundenen Luftverteidigung ist abgeschlossen (Begleitschutzfähigkeit und ein weiteres Flugabwehrbataillon).
[...]
- Die Fähigkeitslücken bis zur mittleren Reichweite der bodengebundenen Luftabwehr ist geschlossen. Die Fähigkeitsentwicklung zur weiten Reichweite ist mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen sichergestellt.
Für alle hier dargestellten Vorhaben, mit Ausnahme der Modernisierung der Hubschrauberflotte, ist das Realisierungsrisiko erheblich, wenn die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann. Es werden in diesem Fall zeitliche Streckungen oder auch Streichung von Zielsetzungen erforderlich werden.
