Leichtes Infanteriefahrzeug

Fahrzeuge, Waffen, Wasserfahrzeuge, Ausrüstung und Uniformen
theoderich
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Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Leichtes Infanteriefahrzeug

Beitrag von theoderich »

Was soll diese Frage? Es gibt ein gültiges Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2026.
Alexander-Linz
Beiträge: 391
Registriert: Di 28. Aug 2018, 20:23

Re: Leichtes Infanteriefahrzeug

Beitrag von Alexander-Linz »

Abend,

bezüglich Bundesfinanzgesetz:
Regelt das die gesamten Ausgaben für das Heer?
Also mehr oder weniger: du hast x Mio, mach damit wie Du glaubst, oder sind hier die "einzelnen" Posten geregelt?

x Mio für Personal
x Mio für Fahrzeuge usw...
theoderich
Beiträge: 29146
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Leichtes Infanteriefahrzeug

Beitrag von theoderich »

Genau. Aber "mach damit wie Du glaubst" spielt es nicht (Bundeshaushaltsgesetz 2013, Bundeshaushaltsverordnung 2013, Vorhabensverordnung, WFA-Grundsatz-Verordnung, WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung, Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2025 und 2026). Insbesondere §§ 46-60 BHG 2013 sind hier maßgeblich.

Das BMF prüft die Projekte – Bauprojekte, Beschaffungen, Anmietungen – ob effizient und zweckmäßig gehandelt werden soll, ob der Bedarf plausibel erläutert wird und prüft, ob es zu keinen verlorenen Aufwendungen kommt (z.B. Renovierung eines Gebäudes, das in Kürze aufgrund eines neuen Standortes aufgegeben wird). Sobald das BMF eine entsprechende Erledigung mit seiner Zustimmung an das Ressort versandt hat, muss das Ressort die erforderlichen Budgetmittel für das Projekt als Mittelbindung im Verrechnungssystem (HV SAP) eingeben. Damit wird Budget gebunden, um zum Zeitpunkt der Zahlung zur Verfügung zu stehen. Dauert ein Projekt länger als ein Jahr mit Zahlungen in zukünftigen Finanzjahren, so müssen entsprechende Vorbelastungen eingebucht werden, um bereits vorab in zukünftigen Jahren erkennen zu können, wieviel des zur Verfügung stehenden Budgets noch für neue Projekte verwendet werden kann bzw. was davon bereits fix verplant ist. Sollte sich das Vorhaben um mehr als 10% im Vergleich zum Planungszeitpunkt der ersten Mitbefassung verteuern, so muss das BMF erneut um Genehmigung ersucht werden, wobei eine adaptierte WFA beizusteuern ist.
https://www.vab.gv.at/dam/jcr:37d6aeec- ... srecht.pdf
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