Medienberichte 2026

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theoderich
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Re: Medienberichte 2026

Beitrag von theoderich »

Das Bundesheer will 2027 eigene Militärsatelliten starten

https://www.derstandard.at/story/300000 ... erisch-auf


Gegen Russlands Störaktionen: Heer schickt ersten Militär-Satelliten ins All

https://kurier.at/chronik/oesterreich/r ... /403135747
theoderich
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Re: Medienberichte 2026

Beitrag von theoderich »

Keine Herkules-Maschine des Bundesheers einsatzfähig

Das österreichische Bundesheer hat derzeit keine Möglichkeit, Personen auszufliegen, erklärte das Außenministerium und verwies auf das Verteidigungsministerium. Das berichtet unser Kollege Jakob Pflügl. Bundesheer-Sprecher Michael Bauer bestätigte jetzt dem STANDARD, dass aktuell keine Herkules-Maschine einsatzfähig ist. Bauer wies aber darauf hin, dass Angehörige des österreichischen Jagdkommandos in der Region unterwegs sind, um die österreichischen Botschaften zu unterstützen. Wo genau, durfte er aus Sicherheitsgründen nicht mitteilen.
https://www.derstandard.at/jetzt/livebe ... ed_content


Bundesheer hat keine flugfähige Hercules, um gestrandete Österreicher aus dem Nahen Osten zu holen
Schon am Sonntag tagten zwei Krisenstäbe im Außenministerium, am Montag erfolgte am Vormittag ein weiterer. Am Nachmittag sollte dazu ein Hintergrundgespräch mit Journalisten erfolgen, in dem für gestrandete Österreicherinnen und Österreicher, die derzeit auch in Dubai, Abu Dhabi oder anderen Regionen im Nahen Osten gestrandet sind, keine guten Neuigkeiten verbreitet wurden.

Denn so kommt eine Luftbrücke von Österreich aus derzeit nicht infrage. Auf Nachfrage heißt es beim Bundesheer-Sprecher Michael Bauer, dass von drei C-130-Maschinen („Hercules“) derzeit keine einsatzfähig ist. Eine Maschine sei auf „Langzeitwartung“ in Portugal, eine zweite habe seit vergangener Woche ein Problem mit dem Tank. Und eine dritte sei generell defekt. Wie lange es dauert, bis eine einsatzfähig ist, könne man keine Angaben machen. Bauer verweist auf das Alter der Maschinen, das bis in die 1960er Jahre zurückreicht. Das Jagdkommando aber, so Bauer weiter, unterstütze die Botschaften in der Region bereits, um Österreicherinnen und Österreicher zu betreuen.

Dass eine Hercules in einer Krisensituation nicht startklar ist, ist nicht das erste Mal der Fall. Erst 2023, bei Ausbruch des Gaza-Kriegs nach dem Terrorangriff der Hamas, war eine Hercules zunächst auch nicht einsatzfähig. Damals befand sich die Maschine bereits auf dem Rollfeld in Linz-Hörsching, als sie kurzerhand wieder umdrehen musste. Erst später konnte sie dann abheben.
https://www.diepresse.com/20639400/bund ... n-zu-holen
theoderich
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Re: Medienberichte 2026

Beitrag von theoderich »

Keiner für alle: Die windelweiche Beistandspflicht der EU
Der Krieg der USA und Israel gegen den Iran veranschaulicht die hohen Erwartungen an einen Passus des EU-Vertrages, der ein Relikt aus der längst verschwundenen und nie operativen Westeuropäischen Union ist, und seinen Ursprung in den frühen 1950er-Jahren hat. „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“, heißt es da. Weil das jedoch die neutralen Staaten Österreich, Irland, Malta und Zypern im Anlassfall in große Verlegenheit brächte, folgt gleich darauf ein sicherheitspolitisches Freilos: „Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

Geringe Abschreckungswirkung

Deutschland und Frankreich machten sich bei den Arbeiten des Europäischen Konvents in den Jahren 2002 bis 2003, die zum Entwurf einer Europäischen Verfassung führen sollten, für diese Beistandsklausel stark, hält das Clingendael-Institut, die Ideenschmiede des niederländischen Außenministeriums, in einer 2022 veröffentlichten umfassenden Studie fest. Die Verfassung scheiterte bekanntlich 2005 bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Die Beistandspflicht überlebte allerdings und wurde Teil des Lissabon-Vertrages.

Zwei große Missverständnisse begleiten die öffentliche Debatte über diese Klausel. Erstens schafft sie eine gegenseitige Pflicht zur Hilfe, aber keinen Rahmen für kollektive Verteidigung, wie das Artikel 5 der Nato tut. „Artikel 42 Absatz 7 habe zwei Schwachstellen, sagt Gesine Weber vom Center for Security Studies der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich zur „Presse“. „Seine Abschreckungswirkung ist erstens deutlich geringer als die von Artikel 5 des Nato-Vertrages. Dort sind die USA und das Vereinigte Königreich dabei. Da überlegt man es sich zweimal, ob man angreift. Zweitens gibt es keine Erfahrung mit Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der Europäischen Union. Man müsste sich also zum Beispiel überlegen, wer welche Truppen wohin verlegt. Bevor man aber das überlegt, muss man den politischen Willen dafür aufbringen.“

An diesem politischen Willen mangelt es allerdings seit Jahren. Schon im April 2016 ersuchte Federica Mogherini, die damalige Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten darum, ein „gemeinsames operatives Protokoll“ zu beschließen, welches klären sollte, wie die Beistandspflicht im Falle einer „weitreichenden und ernsten hybriden Bedrohung“ anzuwenden sei.

Zehn Jahre später gibt es diese Gebrauchsanweisung für Artikel 42 Absatz 7 noch immer nicht. Die Autoren der Clingendael-Studie halten fest, dass der Europäische Auswärtiges Dienst im Jahr 2021 (damals unter Mogherinis Nachfolger, Josep Borrell) zumindest Szenarien durchgespielt hat, wie die Beistandspflicht bei der Reaktion auf große Cyberangriffe, Desinformationskampagnen, einen starken Zustrom von Flüchtlingen und unidentifizierte bewaffnete Gruppen helfen würde.

Die Ergebnisse dieser Planspiele sind streng vertraulich. Das Sekretariat des Rates wollte der „Presse“ nicht bestätigen, ob es seit 2021 ähnliche Übungen gegeben habe. Der Rat hielt im April vorigen Jahres in einem Fortschrittsbericht zum Strategischen Kompass, dem sicherheitspolitischen Schlüsseldokument der EU, nur knapp fest, man werde „weiterhin die Bereitschaft für gegenseitigen Beistand im Falle bewaffneter Aggression eines Mitgliedstaates stärken, einschließlich durch die Organisation und Durchführung regelmäßiger Übungen.“

Keine Rolle für die EU

Das zweite große Missverständnis bezüglich Artikel 42 Absatz 7 besteht darin, dass es sich streng genommen um keine Ausdrucksform der EU-Politik handelt. „Für die EU-Institutionen ist keine Rolle vorgesehen, und es ist kein Konsens erforderlich, um ihn zu aktivieren“, heißt es in der Clingendael-Studie. Gesine Weber bringt den Kern dieser Formel auf den Punkt: „Eigentlich braucht man Artikel 42 Absatz 7 gar nicht. Er ist ein symbolisches Gerüst, das auf bilateraler Ebene ausbuchstabiert werden muss.“

Doch selbst wenn es den dafür nötigen politischen Willen gäbe, setzt Artikel 42 Absatz 7 enge Grenzen für seine Anwendung. Die iranischen Drohnenangriffe auf den französischen Stützpunkt in Abu Dhabi, und die britischen Luftwaffenbasis auf Zypern veranschaulichen das. Abu Dhabi ist kein „Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates“. Akrotiri auf Zypern wiederum ist britisches Territorium.

„Weiters ist zu klären, wie man Drittstaaten, die von derselben Sicherheitslage betroffen sind wie die EU, mit einbezogen werden können“, gibt Weber zu bedenken. „Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass die Briten nicht mitmachen, wenn eine Krisensituation im Baltikum ausbricht. Aber institutionell wäre es für das Vereinigte Königreich schwierig, das im Rahmen von Artikel 42 Absatz 7 zu machen.“

Letztlich dient diese Beistandsklausel der EU bestenfalls als Lückenfüller für jene Fälle, in denen nicht ohnehin die Nato kraft ihres Artikels 5 kollektiv einschreitet. Das veranschaulicht der bisher einzige Anwendungsfall, als Frankreich nach den islamistischen Terroranschlägen in Paris 2015 den Beistand der anderen EU-Staaten einforderte, und in Form von verstärkter nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit, und Lastenteilung bei seinen Anti-Terror-Missionen im Sahel erhielt. Doch selbst damals war das weniger militärischen Notwendigkeiten geschuldet, als der politischen Kommunikation. Die Aktivierung von Artikel 42 Absatz 7 sei „vor allem ein politischer Akt“, sagte Jean-Yves Le Drian, der damalige Verteidigungsminister.

„Genau deshalb ist der Artikel in der EU ein gangbarer Weg, weil es Staaten, die entweder neutral sind, oder die blockieren, heraushält“, resümiert Weber. „Das ist für den, der angegriffen wird, eine gute Nachricht, weil es keine Vetoprobleme gibt. Der Artikel gibt den Neutralen die Möglichkeit, ihre nationale strategische Kultur einzuhalten. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Österreich zum Beispiel in einem Anlassfall nicht zumindest eine solidarische Erklärung abgibt.“
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