Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

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theoderich
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von theoderich »

Zuerst braucht es einen Antrag der Bundesregierung, anschließend eine Beratung im Hauptausschuss (Das kann recht schnell gehen. Bei der Volkbefragung zur Wehrpflicht im Jahr 2013 vergingen zwischen dem Antrag der Bundesregierung am 14. September 2012 und der Ausschussberatung nur etwas mehr als zwei Wochen.). Es folgen ein Nationalratsbeschluss in einer Plenarsitzung (dazu vergehen meist noch ein paar Wochen) und die Anordnung der Volksbefragung durch eine Entschließung des Bundespräsidenten (Für die Volksbefragung 2013 wurde diese am 14. November 2012 verlautbart.):

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Artikel 49b.

(1) Eine Volksbefragung über eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung, zu deren Regelung die Bundesgesetzgebung zuständig ist, hat stattzufinden, sofern der Nationalrat dies auf Grund eines Antrages seiner Mitglieder oder der Bundesregierung nach Vorberatung im Hauptausschuss beschließt. Wahlen sowie Angelegenheiten, über die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat, können nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.

(2) Ein Antrag gemäß Abs. 1 hat einen Vorschlag für die der Volksbefragung zugrunde zu legende Fragestellung zu enthalten. Diese hat entweder aus einer mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen zu bestehen.

(3) Volksbefragungen sind unter sinngemäßer Anwendung von Art. 45 und 46 durchzuführen. Stimmberechtigt bei Volksbefragungen ist, wer am Befragungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Die Bundeswahlbehörde hat das Ergebnis einer Volksbefragung dem Nationalrat sowie der Bundesregierung vorzulegen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000138


Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975)
§ 29 (1) Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte nach dem Grundsatz der Verhältniswahl den Hauptausschuß.

(2) Dem Hauptausschuss obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten:

[...]

f) Vorberatung über einen Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG;
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000576


Volksbefragungsgesetz 1989 – VBefrG
§ 2. (1) Die Volksbefragung ist vom Bundespräsidenten anzuordnen.

(2) Wird eine Volksbefragung gemäß Abs. 1 angeordnet, so hat die Bundesregierung den Tag der Volksbefragung, der auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen muß, festzusetzen und den Stichtag zu bestimmen. Der Stichtag darf jedoch nicht vor dem Tag der Anordnung der Volksbefragung liegen.

(3) Die Entschließung, mit der die Volksbefragung angeordnet wurde, ist im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Die Kundmachung hat zu enthalten:

a) den Tag der Befragung (Abs. 2),

b) die der Volksbefragung zugrundezulegende Fragestellung,

c) den Stichtag (Abs. 2).
§ 6. (1) Nach Anordnung der Volksbefragung haben die Gemeinden gemäß den folgenden Vorschriften Stimmlisten herzustellen.

[...]

(4) In die Stimmlisten sind sodann die Namen aller Personen aufzunehmen,

a) die am Stichtag in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen waren;

[...]

(5) Die Stimmlisten müssen spätestens am einundzwanzigsten Tag nach dem Stichtag fertiggestellt sein.
§ 7. Spätestens am 14. Tag vor dem Tag der Volksbefragung ist die im § 2 vorgesehene Kundmachung vom Bürgermeister in allen Gemeinden ortsüblich, jedenfalls aber auch durch öffentlichen Anschlag, bis zum Befragungstag zu verlautbaren.
§ 18. (1) Der Beginn und Lauf einer in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Frist wird durch Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert. Das gleiche gilt für Samstage und den Karfreitag. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so haben die mit dem Verfahren nach diesem Bundesgesetz befaßten Behörden entsprechend vorzusorgen, daß ihnen die befristeten Handlungen auch an diesen Tagen zur Kenntnis gelangen können.

(2) Die Tage des Postlaufes werden in die Frist eingerechnet.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001008

Wir können also mit ca. drei Monaten Vorlaufzeit rechnen, in denen überhaupt nichts passiert. Der Bundeskanzler spricht von einer möglichen Durchführung der Volksbefragung im "Herbst":
theoderich hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 14:32STOCKER: Es ist richtig. Es soll mit 1.1.'27. in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass aus meiner Sicht etwa Herbst ein Zeitpunkt wäre, wo man die Befragung machen könnte.
Und dann muss man auch noch berücksichtigen, dass der Arbeitsplan des Nationalrates die letzten Ausschusssitzungen vor der Sommerpause für den 1. - 3. Juli 2026 vorsieht - die nächste Plenarsitzung findet aber erst am 23. September statt.
Realistisch betrachtet, wenn man davon ausgeht, dass wir vor einer Schlammschlacht im Sommer dieses Jahres stehen, muss die Volksbefragung spätestens in der Plenarsitzung am 9. Juli, allenfalls am Reservetermin vom 10. Juli, beschlossen werden.

Der Beschluss für ein neues Wehrrechtsänderungsgesetz ist heuer definitiv nicht mehr möglich, denn selbst da gibt es eine Vorlaufzeit, für Ministerialentwurf, evtl. ein vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Ausschussberatung und anschließend Debatte im Plenum und Beschluss. Ein Beispiel: Das Finanzmarktsammelgesetz benötigt vom Ministerialentwurf (20. 6. 2025) bis zum voraussichtlichen Beschluss im Bundesrat (5. 2. 2026) ca. siebeneinhalb Monate.


D.h. die von der Wehrdienstkommission empfohlene Umsetzung mit 1. 1. 2027 ist gestorben, ebenso wie die personelle Umsetzbarkeit des "Aufbauplans 2032+":
4. Die Wehrdienstkommission empfiehlt die ehestmögliche gesetzliche Wiedereinsetzung von verpflichtenden Milizübungen sowie die Verlängerung der Dauer des Wehrdienstes und des Wehrersatzdienstes (Zivildienstes) mit Wirksamkeit ab Beginn des Kalenderjahres 2027
Der Wehrdienst in Österreich wäre, um das Ziel der Verteidigungsfähigkeit des Bundesheeres im Rahmen des Aufbauplans ÖBH2032+ zu erreichen, bereits ab 2027 auf das „Modell Österreich plus“ oder das „Stufenmodell“ überzuleiten.
https://www.bmlv.gv.at/archiv/a2026/pdf ... 260120.pdf
Woyzeck
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von Woyzeck »

Wollen wir hoffen, dass die Sicherheitspolitik nach diesem Referendum nicht dasteht wie die Ruine Zwentendorfs.
Interessierter
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von Interessierter »

Schade, aber es ist ein Trauerspiel. Die Taktik ist mMn auch ziemlich durchschaubar: man erwartet, dass zwischen Russland und der Ukraine der Krieg irgendwie einfriert und man so Argumente hat, zur alten Zeit zurückzukehren. Dann fahren diverse Krone Kolumnisten noch verschiedene Kampagnen für den Status Quo, weil "passt scho" und übrig bleiben wird genau dies.

Schade, aber muss wohl so sein.
iceman
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von iceman »

Gibt es von der Kommission Ideen wie der Wehrdienst dann gestaltet werden soll?

Gibt es genug Kasernen?

Will man die Systemerhalter reduzieren?

Werden Präsenzdiener und Zivildiener besser bezahlt?

Warum findet ein Monat Truppenübung nicht wie früher gleich an Anschluss der Grundausbildung statt, quasi 8+1+1?


Was passiert, wenn sich das Volk dagegen entscheidet?

Für mich ist diese Volksbefragung, die im Grunde völlig unnötig ist, nur ein Ablenkungsmanöver.
Denn im Herbst naht das nächste Budget und somit wahrscheinlich auch das nächste Sparpaket?
muck
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von muck »

Der Hintergedanke scheint offensichtlich. Keine staatstragende Partei kann sich dem Argument der Landesverteidigung prinzipiell verweigern, andererseits hat die Entscheidung das Zeug, gerade die jungen Wähler zu verprellen; insofern bedeutet parteiübergreifende Gesprächsbereitschaft nicht allzu viel. Wer einem anderen die Hand reicht, kann ihn am ausgestreckten Arm auch in eine Ecke ziehen, aus der er nicht mehr leicht herauskommt.
Woyzeck
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission

Beitrag von Woyzeck »

Sehe ich nicht so. Es ist eine der Kernaufgaben des Staats, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen und dass sich die Zeiten geändert haben und eine Notwendigkeit zum personellen Aufwuchs besteht, ist nunmal eine Tatsache, die auch die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission festgestellt hat, die durch den Kanzler nun desavouiert wurde. Und über Tatsachen sollte man nicht abstimmen, denn wir sind ja nicht bei der Pippi Langstrumpf. Was wäre denn die Alternative, die der HBK anbietet, falls sich die Bevölkerung dagegen ausspricht ? Nix tun, weil wir wollten ja eh, durften aber nicht ?
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