Eine korrekte Antwort auf eine wirklich dumme Frage - denn es gibt im
KSE-BVG keine rechtliche Grundlage zur Entsendung von Grundwehrdienern zu Einsätzen nach
Art. 42 (7) EUV:
Petra Stuiber (DerStandard): "Aber ich habe jetzt trotzdem noch eine Frage, also Sie gehen in die Schulen und ich glaube, das ist auch richtig, dass man den Leuten schon im Kindesalter beibringt, dass das Bundesheer einen Wert hat für Österreich. Aber was ich, was mich interessiert, ich habe zwei Söhne, sagen Sie meinen Söhnen in der Schule, Leute, wenn Ihr zum, wenn Ihr müsst, jetzt acht Monate, ich sage jetzt mal, acht Monate, Wehrpflicht absolvieren und dann werden wir Euch aber auch an andere Grenzen schicken, weil im Rahmen der europäischen Beistandspflicht ist es auch notwendig, dass Österreich sich solidarisch zeigt. Und dann müsst Ihr als Soldaten vielleicht an die polnische Grenze gehen oder an die estnische Grenze? Ist das etwas, was man den Leuten, Transparenz, Ehrlichkeit sagen muss?"
Dass sich die Redakteurin vom "Standard" überhaupt nicht auf die Sendung vorbereitet hat, hat man auch an diesem Statement gesehen:
STUIBER: "Na eh! Aber die Bedrohungen warten ja nicht. Drohnen kommen und gehen - wir haben's besprochen - hybride Bedrohungen und so weiter ... Und das Bundesheer hat wirklich ein Personalproblem.
Und der Punkt ist ja einfach der: Es wär' ja ganz leicht! Der Günter Platter, Ihr Parteikollege, hat vor zwanzig Jahren einfach einen Erlass gemacht und damit die Wehrpflicht verkürzt. Sie müssen diesen Erlass nur aussetzen! Sie könnten's zumindest mal vorübergehend machen, um ein drängendes Personalproblem zu lösen.
Weil der Punkt ist ja: Wir haben jetzt lauter neue Geräte! Wer bitte soll denn die bedienen?
Also ist das zum Beispiel was, was bei Ihnen im Kabinett besprochen wird, in der Regierung? Sie könnten's ja zumindest einmal vorübergehend so machen!"
Vom
WRÄG 2005 und der
ZDG-Novelle 2005 (insbesondere von
§ 1 ZDG und in weiterer Folge von
Art. 44 Abs. 1 B-VG) hat diese Dame offenbar noch nie gehört. Mal abgesehen davon, dass eine "Weisung" kein "Erlass" ist.
Eine Weisung gab es nur zur
Aussetzung der Truppenübungen, während der "ersatzlose Entfall" der Truppenübungen ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats gewesen ist. Ob diese damalige Weisung überhaupt rechtlich haltbar gewesen ist, möchte ich stark bezweifeln. Das Problem ist, dass Beamte an Weisungen gebunden sind, solange sie nicht von einem unzuständigen Organ erteilt worden sind. Auch rechtswidrige Weisungen sind zu befolgen und umzusetzen:
Erlass
Ein Erlass ist eine interne Verwaltungsvorschrift, die von einer übergeordneten an eine nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt.
Die nachgeordnete Behörde ist an die Regelungen der Erlässe gebunden, sofern diese nicht in Widerspruch zu den Gesetzen stehen.
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991082
Weisung
Im öffentlichen Recht ist eine Weisung eine behördliche Anordnung, die eine übergeordnete Behörde einer nachgeordneten Stelle erteilt. Weisungen sind bindend. Damit ist sichergestellt, dass Behörden einheitlich und gesetzeskonform handeln.
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/W/Seite.991362