Maschin hat geschrieben: ↑Fr 7. Jun 2024, 02:07Am realistischen vorallem politisch sehe ich den Gripen E/F. Den könnte man auch mit SPÖ u FPÖ durchbringen bzw der Bevölkerung auch verkaufen.
Und mit diesem Typ kann man die geforderten Stunden für 24/7 im Jahr erbringen was mit den beiden anderen Typen sehr schwierig ist.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Selbst wenn das möglich wäre, würde man Maßnahmen setzen, die die Kosten hinauf- und den Klarstand hinuntertreiben (dazu reichen radikale Einsparungen bei den Supportverträgen und
Anpassungen des operativ-taktischen Konzepts) - und prompt hat man dieselbe Situation wie heute. Und dann heißt es wieder: "Die ganze aktive LRÜ wird doch sowieso fast vollständig vom Jettrainer getragen, wozu also teure Überschallflugzeuge?"
maro-airpower hat geschrieben: ↑So 9. Jun 2024, 08:48nachdem wir sie unter Zahlung einer Pönale vor 20 Jahren neue T2 gegen teils gebrauchte T1 getauscht haben.
Welche Pönale? Es gab nur einen sogenannten "Besserungsschein", aus dem die Republik Österreich genau gar keine Einnahmen lukriert hst.
Vergleichspunktation hat geschrieben:6. Aus den Leistungsänderungen 3., 4. und 5. ergibt sich eine Entgeltreduktion von € 250 Mio. Sollte die Verwertung der ursprünglich vorgesehenen LFZ T2/B8 einen Mehrerlös erbringen, so fällt dieser zur Gänze der Republik Österreich zu.
Rechnungshof (Reihe BUND 2009/1) hat geschrieben:Allfällige Pönaleforderungen des BMLV wegen nicht zeitgerechter Verfügbarkeit von Flugzeugen mit Tranche 2–Konfiguration wurden in den Vergleich nicht aufgenommen.
Rechnungshof (Reihe BUND 2009/1) hat geschrieben:Besserungsschein
20.1 Laut Vergleich würde der Republik Österreich ein eventueller Mehrerlös durch die Verwertung der ursprünglich für sie vorgesehenen Flugzeuge mit Tranche 2–Konfiguration zur Gänze zufallen. In der Detailvereinbarung wurde der allfällige Mehrerlös auf sechs Flugzeuge
eingeschränkt, obwohl neun Flugzeuge der Tranche 2–Konfiguration betroffen waren. Eine Begründung für diese Einschränkung lag nicht vor. Laut Detailvereinbarung sollten diesbezügliche Bemühungen in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem BMLV und der Eurofighter GmbH bis spätestens 30. September 2007 stattfi nden.
Das BMLV teilte dem RH im Dezember 2007 mit, dass ein Mehrerlös auszuschließen sei; eher werde von einem Mindererlös für die Eurofighter GmbH ausgegangen.
20.2 Der RH bemängelte, dass der Anspruch auf einen allfälligen Mehrerlös aus nicht nachvollziehbaren Gründen nachträglich eingeschränkt wurde. Er beanstandete, dass bis Ende September 2007 keine Abstimmungen über einen allfälligen Mehrerlös stattgefunden hatten, obwohl dies vertraglich vereinbart worden war. Auch sahen die Bestimmungen keine Kontrollrechte für das BMLV oder Nachweispflichten der Eurofighter GmbH vor.
Durch die fehlende Nachweispflicht wäre es dem BMLV kaum möglich, allfällige Ansprüche geltend zu machen.
Der RH empfahl daher, bei den noch ausständigen Vertragsänderungen auch Nachweispflichten bzw. Kontrollrechte für den vereinbarten Anspruch bezüglich der betroffenen neun Flugzeuge vorzusehen, um die Durchsetzbarkeit des Anspruches zu gewährleisten.
20.3 Laut Stellungnahme des BMLV könne sich ein Mehrerlös nur mehr bei den sechs Luftfahrzeugen, die in Verwendung der deutschen Bundeswehr standen, ergeben. Die vom RH empfohlenen Kontrollrechte seien nicht umsetzbar gewesen.
20.4 Der RH wies neuerlich darauf hin, dass bei neun Flugzeugen mit Tranche 2–Konfiguration ein eventueller Mehrerlös aus der Verwertung anfallen könnte. Die Einschränkung auf sechs Flugzeuge in der Detailvereinbarung war daher für den RH nicht nachvollziehbar.
Rechnungshof (Reihe BUND 2013/2) hat geschrieben:Besserungsschein
13.1 (1) Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, bei den noch ausständigen Vertragsänderungen Nachweispflichten bzw. Kontrollrechte für den im Vergleich vereinbarten Anspruch auf einen allfälligen Mehrerlös aus der Verwertung der ursprünglich für die Republik Österreich vorgesehenen Flugzeuge der neueren Tranche 2–Konfiguration vorzusehen (Besserungsschein).
(2) Im Rahmen des Nachfrageverfahrens hatte das BMLVS mitgeteilt, dass die Eurofighter GmbH den Mehrerlös für die Flugzeuge der deutschen Luftwaffe durch ein externes Gutachten nachweisen werde. Für das BMLVS seien die entsprechenden notwendigen Einsichtnahmen (Kontrollrechte) in Verhandlung.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die Eurofighter GmbH dem BMLVS im November 2008 auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass sich kein Mehrerlös für die betroffenen Flugzeuge ergeben habe. Zudem legte sie dem BMLVS eine Bestätigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom August 2009 vor, wonach nach Einsicht in die Verträge zwischen der Eurofighter GmbH und der NETMA kein Mehrerlös vorgelegen sei.
opticartini hat geschrieben: ↑So 9. Jun 2024, 13:52Wir beschaffen auch die neuen Jet-Trainer nicht unter dem Gesichtspunkt der optimalen Kompatibilität mit zukünftigen Überschall-Kampfjets.
Wie sollte man das überhaupt beurteilen können? Was von einem Nachfolger des Eurofighter verlangt wird, steht in den Sternen - und ob es einen Nachfolger geben wird erst recht.