https://rostec.ru/news/rostekh-otpravil ... ts-msta-s/
Rostec hat das erste Fertigungslos von Panzerhaubitzen MSTA-S, die im Rahmen des staatlichen Rüstungsprogramms 2023 bestellt worden sind, an das russische Verteidigungsministerium geliefert. Diese sind mit einem automatischen Feuerleitsystem [автоматизированной системой управления наведением и огнем (АСУНО)] ausgestattet.
Ростех завершил консолидацию артиллерийских заводов по системе «пушка – выстрел»
https://rostec.ru/news/rostekh-zavershi ... a-vystrel/
Außerdem wurden die Unternehmen Завода №9, ЦНИИ «Буревестник» (Zentrales Forschungsinstitut "Burevestnik") und «Уралтрансмаша» (Uraltransmash) vom Mutterkonzern «Уралвагонзавод» (Uralvagonzavod) an «Техмаш» (Techmash) übertragen. Die Anteile von UVZ am Центрального научно-исследовательского института материалов (ЦНИИМ) (Zentrales Forschungsinstitut für Materialien) werden Teil von Techmash. Dadurch soll die Produktion von Artillerie für die russischen Streitkräfte erhöht werden.
- Завода №9 ... Hersteller von Artilleriegeschützen (Hauptprodukte: Haubitzen D-30A2, Panzerkanonen für T-72 und T-90)
- Уральском заводе транспортного машиностроения («Уралтрансмаш») ... Hersteller der Panzerhaubitze Msta-S, von Niederflurstraßenbahnen, Ölpumpen und Winden für Lifte
- ЦНИИ «Буревестник» ... Hersteller von Granatwerfern und Artilleriesystemen (Hauptprodukte: Tragbare Granatwerfer 2B11, 2S12 Sani und Marinegeschütze; unbemannte Waffenstation AU220M "Baikal" mit 57 mm-Kanone)
- Центральный научно-исследовательский институт материалов (ЦНИИМ) ... Entwicklung von Spezialmaterialien, u.a. hochfeste Stähle
Europäischer Rat, 29./30. Juni 2023
Der Europäische Rat wird sich mit den jüngsten Entwicklungen im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der fortgesetzten Unterstützung der EU für die Ukraine, einschließlich finanzieller und militärischer Unterstützung, beraten.
https://www.consilium.europa.eu/de/meet ... /06/29-30/Die Führungsspitzen werden voraussichtlich weitere Leitlinien für die Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der EU vorgeben, insbesondere in Bezug auf Beschaffung, Investitionen und Produktion.
Im Vorfeld des bevorstehenden NATO-Gipfels am 11./12. Juli in Vilnius werden sie auch über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO beraten.
https://newsroom.consilium.europa.eu/ev ... t-20230629Arrival and doorstep Nehammer (AT)
Arrival and doorstep by Karl NEHAMMER, Federal Chancellor of Austria, at the European Council taking place on 29 June 2023 in Brussels.
Eine kleine verfassungsrechtliche Anmerkung meinerseits: Die Bundesregierung hat dem Nationalrat im März 1994 einen Bericht über das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen zur EU vorgelegt, in dem der "Kerngehalt der Neutralität" definiert wurde:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100Kapitel 24: Außen- und Sicherheitspolitik
Die Position der Bundesregierung zu dieser Thematik war von der Überzeugung geprägt, daß gerade außen- und sicherheitspolitische Argumente für den Beitritt Österreichs zur EU sprechen. In seiner Erklärung anläßlich der Eröffnung der Verhandlungen am 1. Februar 1993 betonte AuBenminister Dr. Mock, daß die Gemeinschaft nach der Aufhebung der Ost-West-Teilung des Kontinents zum politischen
Gravitationszentrum Europas und zum Bezugspunkt für alle europäischen Staaten geworden sei. Der Beitritt zur Union biete Österreich die Möglichkeit, jene Entscheidungen mitzugestalten und mitzubestimmen, die die Zukunft Europas und damit auch die Österreichs prägen werden.
Ausgehend von diesen Überlegungen bekannte sich die Bundesregierung zu den Zielsetzungen der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur solidarischen und aktiven Mitwirkung Österreichs an dieser Politik. Diese Haltung wurde bereits im Juni 1992 den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einem Aide Mémoire zur Kenntnis gebracht. Sie wurde in der Folge auch vom Nationalrat mit Entschließung vom 12. November 1992 ausdrücklich gebilligt.
Gleichzeitig ging die Bundesregierung davon aus, daß zwischen den Verpflichtungen eines EU-Mitgliedstaates und den Kernelementen der Neutralität kein Widerspruch besteht, und Österreich somit der Europäischen Union als neutraler Staat beitreten wird. Durch seinen Beitritt zur Europäischen Union wird Österreich weder zur militärischen Teilnahme an Kriegen verpflichtet, noch muß es Militärbündnissen beitreten oder der Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet zustimmen.
Ausgehend davon, daß der Beitritt zur Europäischen Union mit dem erwähnten Kerngehalt der Neutralität Österreichs vereinbar ist, sah die Bundesregierung davon ab, die Neutralität zum Thema der Beitrittsverhandlungen zu machen. Sie strebte im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik keine Ausnahmen und Sonderregelungen an, war jedoch auch nicht bereit, irgendwelche über den Maastrichter Vertrag hinausgehende Verpflichtungen einzugehen. Diese Linie beruhte auf der festen Auffassung, daß die Interpretation der osterreichischen Neutralität sich nicht als Verhandlungsgegenstand eignet, sondern ausschließlich Österreich überlassen bleiben muß.
Die Schlussakte des Beitrittsvertrags enthält ein Bekenntnis der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden, dass sie
In der Regierungsvorlage zum Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat die Bundesregierung 1994 folgendes angemerkt:ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts bereit und fähig sein werden, sich in vollem Umfang und aktiv an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, so wie sie im Vertrag über die Europäische Union definiert ist, zu beteiligen
https://www.parlament.gv.at/dokument/XV ... 263024.pdfIn diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, daß Österreich anläßlich der Behandlung des Kapitels 24 ("Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik"/GASP) im Rahmen der Verhandlungen über einen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union folgende Erklärung abgegeben hat: "Österreich geht davon aus, daß die aktive und solidarische Mitwirkung an der GASP mit seinen verfassungsrechtlichen Regelungen vereinbar sein wird. Entsprechende innerstaatliche rechtliche Anpassungen werden angesichts der geänderten politischen Rahmenbedingungen in Europa im Zusammenhang mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vorzunehmen sein."
Der Standpunkt, den der Bundeskanzler offiziell in Brüssel vertritt, ist völlig überschießend und auch nicht durch Art. 42 (7) EVG ("Irische Klausel") zu rechtfertigen, die sich ausschließlich auf die militärische Beistandspflicht bezieht.
Den Politikern in den formell neutralen EU-Mitgliedsstaaten ist offenbar auch nicht bewusst, dass der Vertrag über die Europäische Union ein Instrument enthält, mit dem ihr Stimmrecht im Europäischen Rat, bei einer dauernden Blockade von Entscheidungen, insbesondere bei der GASP/GSVP, suspendiert werden kann.
Auditor-General Report No. 45 of 2022–23theoderich hat geschrieben: ↑Fr 8. Apr 2022, 20:39Further support for Ukraine
The Australian Government will provide further support to the Government of Ukraine by gifting 20 Bushmaster protected mobility vehicles, including two ambulance variants, to aid the Government of Ukraine’s response to Russia’s unrelenting and illegal aggression. Australia’s response follows a direct request from President Zelenskyy during his address to the Australian Parliament on 31 March 2022.
Australia’s Provision of Military Assistance to Ukraine
https://www.anao.gov.au/work/performanc ... to-ukraine