Bundesregierung: Tiger Mark III Upgrade führt zu keiner erhöhten Einsatzbereitschaft
https://esut.de/2023/04/meldungen/41247 ... eitschaft/
Fragen der CDU/CSU zum Kampfhubschrauber Tiger (15. 3. 2023)
https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... gen-938180
Vorgang - Kleine Anfrage
Zukunft des Waffensystems Tiger in der Bundeswehr als Fähigkeitsträger Kampfhubschrauber (Beantwortet am 29. 3. 2023)
1. Welche quantitativen und qualitativen Fähigkeiten hat die Bundesregierung gegenüber der NATO im Bereich Fähigkeitsträger Kampfhubschrauber nach Stückzahl und Luftfahrzeugmuster bis 2032 gemeldet, und inwieweit ist diese Meldung hinsichtlich der Bedarfe der NATO an Feuerunterstützung aus dem bodennahen Luftraum gegen gepanzerte Gefechtsfahrzeuge auch qualitativ aufgeschlüsselt?
Zur Erfüllung der NATO-Planungsziele im Bereich der Feuerunterstützung aus bodennahem Luftraum gegen gepanzerte Kräfte hat sich Deutschland grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn des Jahres 2032 quantitativ 48 Kampfhubschrauber zu stellen. Qualitativ müssen Kampfhubschrauber gemäß der NATO-Forderung „air interdiction, close air support und close combat attack“ Aktivitäten durchführen und stehende sowie fahrende Ziele unter limitierten Sichtbedingungen bekämpfen können. Diese Forderungen werden grundsätzlich vom Kampfhubschrauber TIGER erfüllt. Alternativ können – so verfügbar – unbemannte Systeme, welche die Fähigkeiten erfüllen, angerechnet werden.
3. Wie hat sich die mittlere Einsatzbereitschaft des Kampfhubschraubers Tiger in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Klarstand am Soll-Bestand und am tatsächlichen Verfügungsbestand der Truppe gespiegelt darstellen)?
Nach Abschluss der Produktion und Auslieferung der Kampfhubschrauber TIGER im Jahr 2018 sank die mittlere Einsatzbereitschaft bis Ende des Jahres 2021 auf einen Tiefststand. Seitdem ist ein stabiler Aufwärtstrend nachweisbar. Die weitere Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.*
4. Inwiefern ist innerhalb der Bundesregierung eine Entscheidung über die Teilnahme am Projekt Tiger Mark III als Midlife-Upgrade getroffen und gegenüber den internationalen Partnern und der Industrie kommuniziert worden?
[...]
Die Bundesregierung wägt die weitere Teilnahme sorgfältig im Hinblick auf die weiteren europäischen Rüstungskooperationen ab. Eine Entscheidung zur deutschen Teilnahme an der Weiterentwicklung des Kampfhubschraubers TIGER im trinationalen Projekt TIGER Mark III wird im gegenseitigen Einvernehmen mit den Partnern angestrebt.
7. Ist ungeachtet der o. g. Fragestellung das Mark-III-Upgrade aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die materielle Einsatzbereitschaft der Tiger-Flotte der Bundeswehr signifikant zu erhöhen und die verfügbaren Flugstunden deutlich zu steigern?
Die Weiterentwicklung zu TIGER Mark III wird die Komplexität des Systems nicht maßgeblich verringern. Die Ursachen der Defizite bei der materiellen Einsatzbereitschaft können damit nicht beseitigt werden.
11. Bis wann ist nach Bewertung der Bundesregierung eine Entscheidung zum Fähigkeitserhalt und zur Fähigkeitserweiterung des Kampfes im bodennahen Luftraum und speziell des Fähigkeitsträgers Kampfhubschrauber nötig, und wann ist die Entscheidung geplant?
Die Bundesregierung wird die notwendige Entscheidung zeitgerecht treffen. Die Voraussetzungen werden noch im Jahr 2023 geschaffen.
14. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung von Partnerländern wie Frankreich, Polen, Spanien oder Australien die Anschaffung der Kampfhubschrauber AH-64E Apache Guardian von Boeing oder AH-1 Viper von Bell prüfen lassen (https://www.swp-berlin.org/publikation/ ... or-dem-aus)?
a) Falls ja, mit welchem Ergebnis insbesondere hinsichtlich der Anschaffungs-, Investitions- und Betriebskosten sowie Einsatzbereitschaft und Flugstunden im Vergleich zum Weiterbetrieb des Kampfhubschraubers Tiger ohne Mark-III-Upgrade?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu TIGER Mark III im Jahr 2020 eine mögliche Anschaffung von AH-64E APACHE und AH-1Z VIPER unter Einbezug indikativer Kosten geprüft. Abschätzungen hinsichtlich potentieller künftiger Betriebskosten, Einsatzbereitschaft und Flugstunden sowohl des potentiellen TIGER Mark III als auch AH-64E APACHE und AH-1Z VIPER sind aufgrund des hoch spekulativen Charakters nicht herangezogen worden.
17. Hat die Bundesregierung geprüft, welche Nutzungsdauer das Waffensystem Tiger unter Nutzung der jeweiligen Lenkflugkörper HOT 2, HOT 3 und bei einer Neuintegration des Lenkflugkörpers Spike hätte, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Für die Produktfamilie der Lenkflugkörper HOT wurde die Machbarkeit einer längeren Verwendung geprüft. Die Nutzung ist nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse bis in das Jahr 2032 verlängerbar. Eine Neuintegration des Lenkflugkörpers Spike stellt eine umfangreiche Maßnahme dar und wird gegenwärtig hinsichtlich Risiken, zu erwartender Kosten und Implikationen auf die Nutzungsdauer bewertet.
18. Hat die Bundesregierung geprüft, welche Kosten, welcher Zeitrahmen und welcher Fähigkeitsaufwuchs bei einer Integration des Lenkflugkörpers Spike in das Waffensystem Tiger entstehen würden, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Die Integration des Lenkflugkörpers Spike in den Kampfhubschrauber TIGER würde dessen Abstandsfähigkeit vergrößern. Die Kosten hierfür werden auf ca. 700 Mio. Euro geschätzt. Aufgrund des voraussichtlich umfangreichen Entwicklungsaufwandes könnte der Lenkflugkörper erst ab dem Jahr 2030 sukzessive in die TIGER-Flotte eingerüstet werden.
27. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob der Fähigkeitsverlust durch die abschmelzende Tiger-Flotte über die Einführung eines Leichten Kampfhubschraubers auf Basis des H145M von Airbus gleichwertig zu ersetzen ist, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung prüft die Kompensation möglicher Fähigkeitsdefizite des Kampfhubschraubers TIGER durch die Einführung eines Leichten Kampfhubschraubers. Unterschiedliche Gewichtsklassen und Grundkonzeptionen beider Hubschrauber lassen keinen direkten Vergleich zu. Die Bewaffnungsoptionen marktverfügbarer Leichter Kampfhubschrauber weisen im Vergleich zum TIGER bessere Leistungsdaten auf.
29. Plant die Bundesregierung, den Hubschrauber Airbus H145M zu beschaffen, und wenn ja, wie sind die Planungen der Bundesregierung zur Finanzierung der Beschaffung des Airbus H145M?
a) Werden die im Sondervermögen hinterlegten Mittel für die Zielgröße (nach Kenntnis der Fragesteller 84 Leichte Kampfhubschrauber) inklusive der Simulatoren, der Infrastruktur, der Munition und logistischer Austauschteile ausreichen?
b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, dies aufzufangen?
Die Fragen 29 bis 29b werden zusammen beantwortet.
Die Beschaffung eines Leichten Kampfhubschraubers ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Ziel ist die vordringliche Finanzierung durch das Sondervermögen Bundeswehr. Sollte der finanzielle Vorhalt des Sondervermögens Bundeswehr nicht auskömmlich sein, wären die verbleibenden Anteile über den
Einzelplan 14 zu finanzieren.
https://dip.bundestag.de/vorgang/zukunf ... ber/297134