Entwicklungen Luftraumüberwachung
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Natürlich wird die Schweiz das nicht gratis machen - abgesehen davon, dass ich die Chancen für so ein Abkommen realiter für gering erachte (in AT herrscht ja die Meinung vor, weil man "neutral" sei, brauche man das alles ohnedies nicht).
Rein geographisch macht es aber Sinn, wenigstens den Vorarlberger Luftraum von der Schweiz aus zu schützen. Mit Eurofightern in Zeltweg und Linz kann man da gar nichts ausrichten. Der Westen Österreichs wird ja militärisch noch stiefmütterlicher behandelt, als der Rest des Landes.
Rein geographisch macht es aber Sinn, wenigstens den Vorarlberger Luftraum von der Schweiz aus zu schützen. Mit Eurofightern in Zeltweg und Linz kann man da gar nichts ausrichten. Der Westen Österreichs wird ja militärisch noch stiefmütterlicher behandelt, als der Rest des Landes.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
In meinen Augen wäre das völkerrechtlich mit der nach wie vor gültigen Neutralität gar nicht vereinbar.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Was heißt hier völkerrechtlich? Unsere "Neutralität" ist nicht völkerrechtlich verankert, sondern eine einseitige, nationale Willenserklärung des österreichischen Gesetzgebers, die jederzeit modifiziert oder aufgegeben werden kann. Etwas anders ist das bei der Schweiz.
Nun: Es wird sowieso nicht dazu kommen. In der Schweiz wird man auf der bewaffneten Neutralität beharren, in österreich auf der unbewaffneten "Wir-sind-von-der-NATO-umgeben-Neutralität".
Nun: Es wird sowieso nicht dazu kommen. In der Schweiz wird man auf der bewaffneten Neutralität beharren, in österreich auf der unbewaffneten "Wir-sind-von-der-NATO-umgeben-Neutralität".
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Der Begriff Neutralität ist im Völkerrecht definiert, und zwar in dem Sinne in dem Österreich für sich deren Bedeutung zur Zeit der Deklaration gesehen hat und offiziell noch immer sieht. Die Neutralität wird im Falle Österreichs auch international anerkannt, sprich es gibt kein Volk das behaupten würde Österreich wäre nicht neutral sondern heimlich Teil eines militärischen Bündnisses. Ich denke also sehr wohl, dass die Verwendung des völkerrechts-begriffs hier zulässig ist.
Ich bin aber vermutlich kein solch ausgewiesener Völkerrechtsexperte wie sie.
Ich bin aber vermutlich kein solch ausgewiesener Völkerrechtsexperte wie sie.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Wir müssen ja nicht streiten, mein Beitrag war nicht als Angriff gemeint. Ich bin auch kein Völkerrechtsexperte und habe das nie behauptet. Unstrittig scheint mir - und so habe ich das gelernt - dass unsere "Neutralität" eben nicht in einem internationalen Vertrag oder einem Abkommen festgelegt ist, im Gegensatz etwa zu jener der Schweiz. Natürlich hat das Neutralitätsgesetz Auswirkungen auf das Verhältnis Österreichs zu anderen Staaten, aber eben nur aufgrund unserer einseitigen Erklärung und nicht weil wir einen Vertrag mit diesen geschlossen haben. Ob wir nicht doch Teil eines militärischen Bündnisses seien wird übrigens nicht so eindeutig gesehen (Artikel 42 Abs. 7 EU-V), wie Sie jetzt schreiben. In Österreich wird das meist unter Verweis auf die sog. "irische Klausel" dahingehend interpretiert, dass wir weiterhin "neutral" seien. Diese Interpretation ist aber nirgendwo vertraglich und rechtlich bindend verankert (das ist im Prinzip österreichisches Wunschdenken). Es ist sogar fraglich, ob die anderen EU Staaten das auch so sehen, wie die diversen österreichischen Juristen, die uns das in der ZIB usw. immer so verkaufen.
Mein Punkt: Österreich war schon bisher extrem flexibel, was die Auslegung der "Neutralität" anging. Vom UN bis zum EU Beitritt. Es gab auch nie einen Einspruch anderer Staaten gegen diese Auslegung und Veränderung der "Neutralität", bspw. durch die Vertragsparteien des österreichischen Staatsvertrags. Das heißt, diese Modifikation des österreichischen "Neutralität" wurde immer international akzeptiert. Das hat wohl auch den Grund, dass sie eben nicht Teil des Völkerrechts, also Teil eines internationalen Vertrags ist. Insofern konnte auch niemand wirklich eine Verletzung geltend machend. Warum und auf welcher Basis sollte also jemand einen Einspruch dagegen erheben, wenn wir ein Abkommen mit der Schweiz über die Luftraumüberwachung schließen? Auf welcher Rechtsgrundlage könnte da überhaupt ein fremder Staat vorgehen? Wenn überhaupt wäre das eine rein innerstaatliche Frage, die der VfGH zu klären hätte.
Mein Punkt: Österreich war schon bisher extrem flexibel, was die Auslegung der "Neutralität" anging. Vom UN bis zum EU Beitritt. Es gab auch nie einen Einspruch anderer Staaten gegen diese Auslegung und Veränderung der "Neutralität", bspw. durch die Vertragsparteien des österreichischen Staatsvertrags. Das heißt, diese Modifikation des österreichischen "Neutralität" wurde immer international akzeptiert. Das hat wohl auch den Grund, dass sie eben nicht Teil des Völkerrechts, also Teil eines internationalen Vertrags ist. Insofern konnte auch niemand wirklich eine Verletzung geltend machend. Warum und auf welcher Basis sollte also jemand einen Einspruch dagegen erheben, wenn wir ein Abkommen mit der Schweiz über die Luftraumüberwachung schließen? Auf welcher Rechtsgrundlage könnte da überhaupt ein fremder Staat vorgehen? Wenn überhaupt wäre das eine rein innerstaatliche Frage, die der VfGH zu klären hätte.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Bei den Ausführungen gebe ich ihnen auch durchwegs recht, ich meinte meine ursprüngliche Aussage auch eher im Sinne von "dann kann selbst der letzte Tatsachenverdreher nicht mehr behaupten das wir neutral sind", denn die Abtretung einer solchen Hoheitsaufgabe steht dem einfach diametral entgegen.
BTW: alles gut, wir streiten nicht.
BTW: alles gut, wir streiten nicht.
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Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Die völkerrechtliche "Verankerung" der Schweizer Neutralität beruht auf einem Übereinkommen aus dem Jahr 1815, der Akte betreffend die Anerkennung und Gewährleistung der immerwährenden Neutralität der Schweiz und der Unverletzlichkeit ihres Gebietes vom 20. November 1815. Sie ist selbst gewählt, es handelt sich um keine völkerrechtliche Verpflichtung zur dauernden Neutralität und sie kann einseitig aufgehoben werden.
Dasselbe gilt praktisch auch für Österreich, da das "Moskauer Memorandum" kein völkerrechtlicher Vertrag war, die Neutralität im Staatsvertrag nie erwähnt worden ist und im Neutralitätsgesetz ausdrücklich von einer Erklärung "aus freien Stücken" die Rede ist. Die Anerkennung der österreichischen Neutralität war aber an die Aufstellung von Streitkräften zur Verteidigung des neutralen Staatsgebietes gebunden:
5. Telegram From the Embassy in Austria to the Department of State
Vienna1 , June 28, 1955—6 p.m.
https://history.state.gov/historicaldoc ... 5-57v26/d5In view of these reports I called on Raab and Schaerf this morning to emphasize our interest in Aust defense plans. I said that Aust Army was not only technical and internal political question, but it had wide international significance. If for instance Aust did not undertake creation of defense forces which would appear reasonable and adequate in eyes of world, they would be leaving military vacuum here which would make nonsense of neutrality policy and would vitiate Austria’s voice in world councils.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Wenn die Schweiz die LRÜ im Westen von Ö (Tirol, Vlbg) übernehmen sollte, was steht dann im Weg dass D bzw CZ im Norden und Italien bzw Ungarn den Süden unseres Staatsgebietes die LRÜ übernehmen. Wie kann man nur auf so eine Idee kommen?? Dann wären wir dort angelangt, wovon so manche heimische Politiker (Tanner etc) träumen unsere LRÜ an fremde Staaten auszulagern. Aufgrund der Neutralität unseres Landes ganz zu schweigen.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Schweizer Neutralität: Die Diskussion entgleist.
Für die Schweizer Neutralität ist die Akte von 1815 faktisch unbedeutend. Die Schweiz kann jederzeit einem militärischen Bündnis beitreten, sofern die Mitglieder dieses Bündnisses zustimmen. Um die Form zu wahren kann man die Akte von 1815 dann nichtig erklären.
Viel wichtiger ist, dass sich neutrale Staaten völkerrechtlich an das Haager Abkommen von 1907 halten müssen. Das wurde auch von Österreich unterzeichnet, damals noch vom Kaiser.
Sogenannt "neutrale" Staaten, die sich nicht an das Haager Abkommen oder Teile davon halten wollen, erklären sich wie Schweden und Finnland für "allianzfrei". Das hat keine völkerrechtliche Bedeutung.
Für die Schweizer Neutralität ist die Akte von 1815 faktisch unbedeutend. Die Schweiz kann jederzeit einem militärischen Bündnis beitreten, sofern die Mitglieder dieses Bündnisses zustimmen. Um die Form zu wahren kann man die Akte von 1815 dann nichtig erklären.
Viel wichtiger ist, dass sich neutrale Staaten völkerrechtlich an das Haager Abkommen von 1907 halten müssen. Das wurde auch von Österreich unterzeichnet, damals noch vom Kaiser.
Sogenannt "neutrale" Staaten, die sich nicht an das Haager Abkommen oder Teile davon halten wollen, erklären sich wie Schweden und Finnland für "allianzfrei". Das hat keine völkerrechtliche Bedeutung.
Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung
Das Haager Abkommen ist längst überholt durch spätere Entwicklungen, darunter die UN Charta. Leider ist die "Neutralität" hierzulande ein Fetisch: Jeder projiziert darauf was er will und sich wünscht. So wie Albert eben.
@ öbh: Was spricht dagegen in Friedenszeiten, gemeinsames Air Policing zu betreiben? Nichts! Es ist klar, dass der Luftraum in Vorarlberg und vermutlich auch Tirol von Zeltweg (oder Linz) aus, auch wenn man dort 24/7 Betrieb und entsprechende Ausrüstung hätte, nicht ordentlich geschützt werden kann und deshalb derzeit mehr oder weniger ungeschützt ist. Einen dritten Standort bspw. in Innsbruck wird man nie und nimmer installieren. Da macht es Sinn, diesen Teil des Luftraums im Verbund mit Nachbarländern zu schützen. Das kann von Bayern aus geschehen oder von der Schweiz. Andererseits könnte Österreich auch Slowenien unterstützten (als Beispiel).
Noch einmal: In Friedenszeiten hat das Air Policing sowieso nichts mit der "Neutralität" zu tun. Die gibt es, wenn man hier schon Haager Abkommen zitiert, nur im Kriegsfall bzw. betrifft keinen der zwei Punkte im österreichischen Neutralitätsgesetz.
@ öbh: Was spricht dagegen in Friedenszeiten, gemeinsames Air Policing zu betreiben? Nichts! Es ist klar, dass der Luftraum in Vorarlberg und vermutlich auch Tirol von Zeltweg (oder Linz) aus, auch wenn man dort 24/7 Betrieb und entsprechende Ausrüstung hätte, nicht ordentlich geschützt werden kann und deshalb derzeit mehr oder weniger ungeschützt ist. Einen dritten Standort bspw. in Innsbruck wird man nie und nimmer installieren. Da macht es Sinn, diesen Teil des Luftraums im Verbund mit Nachbarländern zu schützen. Das kann von Bayern aus geschehen oder von der Schweiz. Andererseits könnte Österreich auch Slowenien unterstützten (als Beispiel).
Noch einmal: In Friedenszeiten hat das Air Policing sowieso nichts mit der "Neutralität" zu tun. Die gibt es, wenn man hier schon Haager Abkommen zitiert, nur im Kriegsfall bzw. betrifft keinen der zwei Punkte im österreichischen Neutralitätsgesetz.