Sieht aus wie ein SAAB Barracuda - aber nicht auf das Fahrzeug zugeschnitten, sondern improvisiert. Möglicherweise gefertigt aus einem Restposten von irgendeiner jahrzehntealten Erprobung:
Ich verstehe auch nicht, was das eigentlich soll. Angenommen man kratzt genug Geld zusammen, um dem Leopard 2A4 eine Bugpanzerung und eine Keilpanzerung an der Turmfromt zu verpassen - dann ist dieses improvisierte Netz völlig nutzlos.
Das ist einfach nur ein Tarnnetz. Die vielen Löcher im Netz (siehe drittes Bild vom panzerhort-Instagramm-Post) weisen daraufhin, dass es keine multispektrale Tarnwirkung haben kann, da keine isolierende Luftschicht zwischen dem warmen Fahrzeug und der - vergleichsweise kalten - Umgebung existiert.
Was ich nicht ganz verstehe beim BH ist folgendes:
Es wird z.b das Barracuda Netzt zum Testen gekauft. Danach x lange getestet und da und dort angepasst, und am Ende verläuft das alles im Sand.
Nicht nur bei diesem Artikel !
So einen riesen großen Kostenpunkt kann das aber auch nicht ausmachen.
Natürlich weiß Ich nicht was so ein Netzt kostet
Für Erprobungsmuster reicht es üblicherweise. Für alle Beschaffungen über 1 Mio. EUR (wenn sie nur eine Belastung von 1 Jahr bedeuten) bzw. über 3 oder über 5 Mio. EUR (wenn sie eine Belastung von mehr als 1 Jahr bedeuten) benötigt man aber laut § 6 der Vorhabensverordnung eine Einvernehmensherstellung mit dem BMF.
Alexander-Linz hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 10:40Ist das nur in Österreich so oder in anderen Ländern ähnlich?
In Deutschland gibt es ein ähnliches Gesetz:
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
§ 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
Der Erlaß von Verwaltungsvorschriften, der Abschluß von Tarifverträgen und die Gewährung von über- oder außertariflichen Leistungen sowie die Festsetzung oder Änderung von Entgelten für Verwaltungsleistungen bedürfen der Einwilligung des für die Finanzen zuständigen Ministeriums, wenn diese Regelungen zu Einnahmeminderungen oder zu zusätzlichen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren führen können. Satz 1 ist auf sonstige Maßnahmen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung anzuwenden, wenn sie zu Einnahmeminderungen im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren oder zu zusätzlichen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr führen können.
(1) Baumaßnahmen dürfen nur begonnen werden, wenn ausführliche Entwurfszeichnungen und Kostenberechnungen vorliegen, es sei denn, daß es sich um kleine Maßnahmen handelt. In den Zeichnungen und Berechnungen darf von den in § 16 bezeichneten Unterlagen nur insoweit abgewichen werden, als die Änderung nicht erheblich ist; weitergehende Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des für die Finanzen zuständigen Ministeriums.
(2) Größeren Beschaffungen und größeren Entwicklungsvorhaben sind ausreichende Unterlagen zugrunde zu legen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
theoderich hat geschrieben: ↑Do 5. Aug 2021, 23:34
Ich verstehe auch nicht, was das eigentlich soll. Angenommen man kratzt genug Geld zusammen, um dem Leopard 2A4 eine Bugpanzerung und eine Keilpanzerung an der Turmfromt zu verpassen - dann ist dieses improvisierte Netz völlig nutzlos.
Viel zu teuer. Dieses Fahrzeug würde alle budgetären Möglichkeiten des BMLV sprengen. Und da wäre noch die Frage, auf welcher konzeptionellen Grundlage das Bundesheer ein Panzerfahrzeug mit einer 105 mm L52-Kanone einsetzen sollte (Leopard 2A4: 120 mm L44)?