Manfred Blind: Diese Frage ist sehr komplex zu beantworten (Abg. Krist: Ich habe
Geduld!), weil die Frage aus dem Konnex gesehen schwer zu beantworten ist. Da
müsste ich, wenn es erlaubt ist, kurz die Ereignisse vom 24. Juni wiedergeben. (Abg.
Krist: Bitte darum!)
Am 24. Juni fand eine Bewertungssitzung statt – ich glaube, das war die zwölfte, aber ich habe es mir ohnedies aufgeschrieben –, die hat begonnen so um, ich glaube, 17 Uhr oder 16 Uhr herum. Es war damals die Weisungslage so, dass die Kostenwerte, die wir ermittelt haben, unter Verschluss bei der Kaufmännischen Abteilung auflagen, und die Nutzwertpunkte, die die Kommission ermittelt hat, unter Verschluss bei Brigadier Katter auflagen. Es war dann die Weisung, dass wir uns in das Ministerium zu begeben und die Kosten-Nutzen-Werte zusammenzuführen haben. Da gibt es eine Weisung – Dienstzettel, Zl. 66002402 – durch das Kabinett.
Die Zusammenführung des Kosten-Nutzen-Wertes war dann so, dass mir vor Zusammenführung des Kosten-Nutzen-Wertes Herr Mag. Wall, also mein Chef, eine authentische Interpretation des Finanzministeriums zur Kenntnis brachte. Da werde ich einmal schauen, wo die ist. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.) – Es ist ein AV, der von ihm unterschrieben ist – das war vor der Zusammenführung –, und der lautet, dass laut Aussage des BMF vom 24.6.2002 die Bezahlung in neun Jahren die realistische Zahlungsvariante ist, um das Vorhaben auch im Budget darstellen zu können. Die Bezahlung in fünf Jahren ist eher unwahrscheinlich. Die Zahlungsbelieferung ist eine akademische Variante, die auf Verlangen des BMF angefragt wurde, um im Zuge der Refinanzierungsmöglichkeit das Finanzierungsangebot der Bieter zu prüfen beziehungsweise bei Besserstellung durch Refinanzierung diese zu verwenden.
Es war eine Weisung erteilt worden, dass die Kosten-Nutzen-Wert-Analyse für alle drei Zahlungsvarianten durchzuführen ist, was ich auch getan habe. Und das Ergebnis war, dass bei der fünfjährigen Finanzierung, also bei der Barpreisvariante oder bei der Variante Bezahlung bei Lieferung, der Gripen den Rang 1 hatte, bei der Bezahlung in zehn gleichen Halbjahresraten, also bei fünfjähriger Finanzierung, der Gripen an erster Stelle war und bei der Bezahlung in neun Jahren, also in 18 gleichen Halbjahresraten, der Eurofighter den ersten Rang belegt hatte.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Zur gleichen Zeit ist – um das etwas chronologisch zu gestalten – eine Problematik hinsichtlich des Bieters SAAB aufgetreten. In der dritten Sitzung, also wieder in der dritten Sitzung, sprechen Sie von einem Angebot der Firma Eurofighter, und bei Gripen sprechen Sie von einem vorliegenden Gegenangebot. – Hat das irgendeine besondere Bewandtnis?
Manfred Blind: Ja, das hat schon einen Sinn. Gripen hat auf unsere Aufforderung zur Angebotslegung eigentlich, wenn man es so sieht, ein Gegenangebot eingereicht. Das muss man jetzt in drei Ebenen oder drei Fällen sehen.
Erstens hat Gripen zu fast jeder Angebotsbestimmung anderslautende oder nicht verständliche, muss ich ehrlich sagen, Ausführungen getätigt.
Das Zweite: Es war ja ein Festpreis verlangt.
Und das Dritte: Er hat die Preisgestellung so formuliert, dass ich mit meinem Fachwissen nicht mehr in der Lage war zu beurteilen: Was liegt da eigentlich vor?
Dann habe ich gesagt: Da es mir laut Erlasslage erlaubt ist, für meine Entscheidungsfindung in meinem eigenen Bereich Fachleute noch heranzuziehen, habe ich meinen Abteilungsleiter gebeten, habe ihm das vorgetragen, weil meine Kommission – auch Mag. Matus (phonetisch!) und alle, die da mitgetan haben – eigentlich diesem Papier ratlos, muss ich sagen, gegenübergestanden ist. Wir wussten nicht: Was ist das eigentlich?
Wir haben zum Beispiel eindeutige Garantiebestimmungen, und da antwortet er mit zwei Seiten, die zwar dem Wortlaut nach verständlich sind, aber dem Sinn nach – ich weiß nicht, was das bedeutet.
In der Preisgestellung war es so, dass er Gleitpreise angeboten hat, wobei er aber die Indizes nicht festgeschrieben hat. Den Index hat er genannt, er hat aber nicht gesagt, giltst du zum Zeitpunkt der Angebotseinholung, giltst du zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Vertrages oder giltst du zum Zeitpunkt, wenn ich die Rechnung lege.
Was den Preisinhalt selbst betrifft, habe ich lange Zeit darüber nachdenken und andere Fachleute heranziehen müssen: Was ist das eigentlich? – Und zwar hat er gesagt: Der Euro-Preis, den ich angegeben habe ... – Ich kann es nur mehr aus der Erinnerung zitieren, denn die Unterlagen haben wir ja abgeben müssen; wir haben uns ja auch verbürgen müssen, dass wir keine Kopien haben. Also die einzige Projektdokumentation liegt bei der LZA auf; ich verfüge nicht darüber.
Und da hat er gesagt: Dieser Preis, der Euro-Preis besteht aus vier Währungen – ich kann es nur so aus der Erinnerung sagen –: aus Dollar, aus Pfund, aus Euro und Schweden Krone. Es war dann zu entnehmen, dass er zum Zeitpunkt, wenn er Rechnung legt, es sich aussuchen kann, wie er die Paritäten macht. Er hat nicht gesagt: 40 Prozent sind Dollar, 60 Prozent sind das und so weiter, sondern er hat gesagt, das bestimmt er. Also hätte er die Möglichkeit gehabt, bei der Rechnungslegung zu sagen: Der Euro-Preis besteht aus 80 Prozent Dollar und aus 5 Prozent der und der Währung. Das hätte, wenn ich es so sehe, zu 100 Millionen zum Nachteil der Republik sein können.
Und beim Gleitpreis, wenn ich nicht sage, wann fängt mein Index an, wann giltst du, wann ruhst du, wann hast du irgendetwas, ist es genau dasselbe. Ich habe dann meinen Abteilungsleiter ersucht, er soll sich das auch anschauen. Er hat dann eine Expertise abgegeben darüber – die ist ja auch dem Antrag auf Ausscheidung des SAAB-Angebotes beigeschlossen –, und er ist auch zum Schluss gekommen, dass auch nach internationalen Normen diesem Angebot an der Unbestimmtheit des Preises mangelt, dass es ein unbehebbarer Mangel ist, weil es dann, wenn ich ihn beheben würde, die Gleichbehandlung der Bieter enorm verletzen beziehungsweise ihr entgegenstehen würde.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht; es ist auch jede Forderung der Angebotsbestimmung auf der linken Spalte, und auf der rechten ist jede Antwort der Firma. Es war für uns sehr enttäuschend, muss ich sagen, dass ein Unternehmen, das mit uns jahrzehntelang Geschäftsbeziehungen hat, das unsere Usancen kennt, das eigentlich Vorteile hat gegenüber den anderen – mit denen sind wir ja noch nie in einem Wettbewerb gestanden –, auf eine Angebotseinholung, wo es selbst Ausschreibungen, alles gewonnen hat, mit solch einer Unterlage antwortet, wo man am Anfang nicht erkennen kann: Was bist du eigentlich?
Diesen Antrag habe ich dann an die Kommission gestellt. Dann wurde die Sitzung unterbrochen. Ich nehme an, dieser Antrag wurde dann von anderen Experten, die wir haben, noch überprüft. Und in der nächsten Sitzung wurde dann dem Antrag stattgegeben, aber mit der Maßgabe, dass die Unterlagen, die ausgefertigt sind, bei den Leitern der Unterkommissionen verbleiben, wobei ich den Antrag gestellt habe, sie sollen sie wieder abgeben. Es wurde gegen den Antrag gestimmt. Sie sind dann bei den Leitern der Unterkommissionen verblieben.
Und gleichzeitig in dieser Sitzung hat dann der Leiter der Operation festgestellt: Alle drei Bieter erfüllen die Anforderung der Überbrückungslösung nicht.