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- Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird fünf Jahre dauern. Insgesamt läuft die Umsetzung der WEA wie geplant. Die verbesserte Kaderausbildung, die regionale Verankerung und ein Teil der Formationen mit höherer Bereitschaft haben den angestrebten Stand bereits erreicht. Mit der WEA wird die Armee wieder fähig sein, bei überraschend eintretenden Ereignissen (z. B. bei einer Naturkatastrophe oder einer Terrorbedrohung) rasch grosse Truppenteile aufzubieten, auszurüsten und in den Einsatz zu bringen. Dazu wurden neue Mobilmachungsabläufe geschaffen, die nun eingeübt werden. Die im Bereich Ausbildung mit der WEA erreichte Verbesserung hat bereits positive Effekte. Dies zeigt sich in den Rekrutenschulen und wird sowohl vom Berufsmilitär als auch von jenen Milizkadern bestätigt, die ihre Ausbildung im neuen Modell absolviert haben. Die angestrebte regionale Verankerung der Armee verbessert die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen. Dazu wurden zusätzliche Formationen in die Territorialdivisionen eingegliedert. Damit werden die Mittel für subsidiäre Einsätze und die Kommandostrukturen in Übereinstimmung gebracht. Die Umsetzung der WEA verläuft bisher nach Plan.
Bei gewissen Formationen bestehen Ausrüstungslücken. Diese werden bis zum Ende der Umsetzung der WEA reduziert. Sie werden indes nicht vollständig beseitigt, und dies anzustreben wäre auch nicht sinnvoll. Trotz bestehender Lücken wird die Armee in der Lage sein, die wahrscheinlichen Einsätze ohne Leistungsabstriche zu erfüllen. Mittelfristig bleibt es das Ziel des Bundesrates, die Armee so auszurüsten, dass sie ihre Aufgaben auch bei Einsätzen höchster Intensität erfüllen kann.
Bestehende personelle Unterbestände führen in allen Einsatzformen dazu, dass die Verbände die geforderte Leistung nicht oder nur reduziert erbringen können und insbesondere die Durchhaltefähigkeit eingeschränkt ist. Dies gilt vor allem in der Verteidigung und teilweise auch bei der Unterstützung von zivilen Behörden und in der Katastrophenhilfe. Eine unzureichende personelle Alimentierung der Formationen hat in der Ausbildung zur Folge, dass die Einheiten nicht ihr volles Einsatzspektrum trainieren können.
Eine Ursache sind die zahlreichen Abgänge aus der Armee, insbesondere in den Zivildienst. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat eine Revisionsvorlage des Zivildienstgesetzes an die eidgenössischen Räte überwiesen.3 Umsetzungsstand der WEA
Mit der WEA soll die Armee heute und in absehbarer Zukunft in der Lage sein, die Armeeaufträge gemäss Artikel 1 MG und gemäss dem in der Botschaft zur WEA beschriebenen Leistungsprofil zu erfüllen, das heisst die Kriegsverhinderung, die Verteidigung von Land und Bevölkerung, die Wahrung der Lufthoheit, die Unterstützung der zivilen Behörden und die militärische Friedensförderung im internationalen Rahmen. Die WEA zielt darauf ab, die Bereitschaft zu erhöhen, den Ausrüstungsgrad der Formationen so auszugestalten, dass diese in der Lage sind, ihre Leistungen zu erbringen, die Ausbildung, insbesondere diejenige der Kader, zu verbessern und die Armee wieder stärker regional zu verankern. Neben einer Reduktion des Sollbestandes und einer Änderung des Ausbildungsmodells (u. a. jährlich zwei statt bislang drei Rekrutenschulen) bringt die WEA unter anderem eine Anpassung der Armeeorganisation vom 18. März 20167 (AO) einschliesslich der Führungsstrukturen mit sich. Grosse Verbände (Brigaden) und Truppenkörper (Bataillone sowie Abteilungen), die in der neuen Struktur nicht mehr vorgesehen sind, wurden bereits im Verlauf des Jahres 2017 aufgelöst. Wenn die Umsetzung der WEA abgeschlossen ist, wird die Armee, gegliedert in 109 Truppenkörper, über einen Effektivbestand von knapp über 140 000 Militärdienstpflichtigen verfügen. Dieser ist, wie in der Botschaft zur WEA dargelegt, notwendig, um den in der Armeeorganisation festgelegten Sollbestand von 100 000 zu erreichen.
Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird fünf Jahre dauern. Insgesamt läuft die Umsetzung wie geplant. Die verbesserte Kaderausbildung, die regionale Verankerung und ein Teil der Formationen mit höherer Bereitschaft haben den angestrebten Stand bereits erreicht. Herausforderungen bestehen insbesondere bei der personellen Alimentierung und bei der Ausrüstung – beides wesentliche Voraussetzungen für die höhere Bereitschaft. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet, die allerdings teilweise erst nach einigen Jahren greifen werden.Grundsätzliches zur höheren Bereitschaft
Mit der Erhöhung ihrer Bereitschaft wird die Armee in der Lage sein, die im Leistungsprofil geforderten Aufgaben zu erfüllen. Seit Beginn der Umsetzung der WEA werden wichtige Grundlagen für die höhere Bereitschaft geschaffen. Ist der Einsatz von umfangreichen militärischen Mitteln erforderlich, wird die Armee nach einem politischen Entscheid in der Lage sein, rechtzeitig die notwendigen Truppen zur Verfügung zu stellen. Zuerst kommen die Mittel der ersten Stunde (Berufsorganisation und Durchdienerformationen) aus dem Stand zum Einsatz. Danach folgen innert 24 bis 96 Stunden die sogenannten Milizformationen mit hoher Bereitschaft. Anschliessend können bei Bedarf weitere Formationen – falls notwendig bis hin zur Mobilisierung der gesamten Armee – innert Tagen aufgeboten, ausgerüstet und in den Einsatz gebracht werden. Mit diesem abgestuften Bereitschaftssystem ist die Armee in der Lage, voraussehbare Einsätze flexibel durchzuführen, wie beispielsweise subsidiäre Sicherungseinsätze zum Schutz einer Konferenz oder im Fall einer schweizweiten Terrorbedrohung. Sie kann aber auch unvorhersehbare Einsätze infolge eines überraschend eintretenden Ereignisses leisten, etwa die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Naturkatastrophen unterstützen.3.3 Vollständige Ausrüstung
Erreichung der Zwischenziele gemäss Standbild 2018
Die mit den Standbildern WEA für 2018 beschriebenen Zwischenziele der vollständigen Ausrüstung wurden nur teilweise erreicht. Die Mittel der ersten Stunde und die Milizformationen mit hoher Bereitschaft haben einen besseren Ausrüstungsgrad erreicht, aber sie können ihre Leistungen nur unter der Voraussetzung erbringen, dass in einem Einsatzfall Material aus den Schulen zurückgezogen wird. Verschiedene Beschaffungen zur schrittweisen Schliessung von Ausrüstungslücken sind im Rahmen von Rüstungsprogrammen und Rahmenkrediten für Armeematerial vorgesehen oder wurden bereits bewilligt.
Trotz der bestehenden Mängel bei der Ausrüstung konnte den Schulen und Kursen der Armee für das Erreichen der Ausbildungsziele seit Umsetzungsbeginn der WEA ausreichend Material bereitgestellt werden.
https://www.newsd.admin.ch/newsd/messag ... /57232.pdfUm einen stetig steigenden Betriebsaufwand zu vermeiden und die erforderlichen Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, müssen Systeme, die ans Ende ihrer technischen und operationellen Nutzungsdauer gelangt sind, ausser Dienst gestellt werden. Wo entsprechende Fähigkeiten nach wie vor erforderlich sind, müssen sie durch neue Systeme ersetzt werden. Werterhalt und Kampfwertsteigerungen über das Ende der technischen und operationellen Nutzungsdauer hinaus sind nur dann angezeigt, wenn die zu investierenden Mittel für Neubeschaffungen zu gering sind und Fähigkeitslücken infolge einer ersatzlosen Ausserdienststellung nicht in Kauf genommen werden können.
Kurzfristig wird die Armee so ausgerüstet sein, dass sie die derzeit absehbaren und wahrscheinlichen Aufgaben erfüllen und die dazu notwendige Ausbildung sicher-stellen kann. Dafür ist es nicht erforderlich, dass sämtliches Material für die Ausrüs-tung aller Formationen und gleichzeitig auch für die Grundausbildung in den Rekru-ten- und Kaderschulen umfassend und permanent zur Verfügung stehen muss. In gewissen Materialbereichen ist eine Vollausrüstung sogar wirtschaftlich unsinnig. So lassen sich beispielsweise bei Radfahrzeugen Standschäden vermeiden, wenn sie nicht in einem Umfang beschafft werden, der alle Einsätze und die Grundausbildung gleichzeitig abdeckt. Um eine zweckmässige, auf eine adäquate Leistungserfüllung und Bereitschaft ausgerichtete Materialzuteilung zu gewährleisten, hat die Armee Ausrüstungsgrundsätze festgelegt. Deren Ziel ist es, die Materialzuteilung so zu steuern, dass sowohl Einsatzformationen als auch Rekruten- und Kaderschulen über genügend Systeme verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wo es nötig und sinnvoll ist, umfasst dies auch eine logistische Umlaufreserve. Bei mechanisierten Formationen und Mitteln der Luftwaffe ist nicht ausreichend Material vorhanden, um eine Umlaufreserve auszuscheiden. Für die Ausbildung in den Schulen wiederum wird das Material der Einsatzformationen verwendet. Müssten alle mechanisierten Formationen gleichzeitig aufgeboten werden, so würde dieses Material aus den Schulen verwendet. Die Ausbildung in den Rekrutenschulen müsste dann stärker auf Simulatoren abgestützt werden.
Neben diesen Ausrüstungsgrundsätzen ist die Reduktionen der Zahl der Formationen im Rahmen der WEA zu berücksichtigen. Das in den Formationen vorhandene Material wurde neu zugeteilt. Dadurch konnte der Ausrüstungsgrad der einzelnen WEA-Formationen im Vergleich zur Armee XXI verbessert werden. Zudem wurden mit der Armeebotschaft 2016 vom 24. Februar 201612 und der Armeebotschaft 2018 vom 14. Februar 201813 Nachbeschaffungen von Material beschlossen, das den Formationen nun laufend zufliesst. Verschiedene Ausrüstungslücken bestehen aber seit längerer Zeit, auch bei einzelnen Hauptsystemen. Seit den 1990er-Jahren mussten bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial aus finanziellen Gründen in verschiedenen Bereichen mengenmässig Abstriche gemacht werden. So wurde zum Beispiel beim Schützenpanzer 2000 auf die Beschaffung einer ursprünglich geplanten zweiten Tranche verzichtet. Diese Abstriche haben dazu geführt, dass heute bei diversem Material Ausrüstungslücken bestehen. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Lücken in den kommenden Jahren zu schliessen. Dies soll durch Nachbeschaffung von noch zeitgemässem Material oder durch Neubeschaffungen nach Massgabe der künftig verfügbaren finanziellen Mittel erfolgen.
- Schweiz: Weiterentwicklung der Armee
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