Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
iceman
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von iceman »

Das wwußte ich nicht, dann hoffe ich zumindest auf einige Dingo und Husar.
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

Das Jägerbataillon 12 in Amstetten hätte vor 20 Jahren, im Rahmen der HG STRAN (Strukturanpassung der Heeresgliederung 92), Radpanzer "Pandur" erhalten sollen, mit denen eine Kompanie ausgestattet worden wäre.
Milizler
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von Milizler »

Übrigens gut erkennbar am Kompaniepatch einer der Kompanien des JgB 12, dort ist ein Pandur abgebildet.
iceman
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von iceman »

...der dann nie kam. Außer dem Patch.
Geplant war:
1. Kp gehärtet mit Pandur
2. Kp luftbewglich
3. Kp gebirgsbewegl.
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

Bgdr Mag. Christian Habersatter (7. August 2018), in: Der Legionär. Truppenzeitung des Stabsbataillons 3, H 3 (2018), p. 4 hat geschrieben:Organisationsentwicklung beim Bundesheer

Im Zusammenhang mit dem Wechsel der Ressortführung wurden durch den Herrn Bundesminister Mario Kunasek im ersten
Halbjahr 2018 zur Weiterentwicklung des Bundesheeres verschiedene Organisationsmaßnahmen angeordnet. Die wesentlichen Vorgaben für die Landbrigaden und damit das KSE lauten:
  • Die Landstreitkräfte werden auch weiterhin über vier Landbrigaden, nämlich die 3. Brigade (Kommando Schnelle
    Einsätze) mit Kommando in Mautern, die 4. Brigade mit Kommando in Hörsching, die 6. Brigade mit Kommando in Absam und die 7. Brigade mit Kommando in Klagenfurt, verfügen.
  • Die Landbrigaden sollen noch stärker an den Einsatzbedürfnissen orientiert werden.
  • Alle vier Landbrigaden sollen Strukturen erhalten, welche den Kampf der verbundenen Waffen stärken.
  • Die erforderlichen Einsatz- und Kampfunterstützungselemente sollen – wo noch erforderlich – den jeweiligen Verbänden zugeordnet werden und
  • die Zuordnung der Milizbataillone zu je einem präsenten Verband der Streitkräfte soll aufrecht bleiben.
Die aktuellen Planungen sehen für das KSE strukturelle Veränderungen vor, die v.a. das Kommando Militärstreife & Militärpolizei sowie das Kommando ABC-Abwehr betreffen.

Der Generalstab ist nun beauftragt, die notwendigen Detailplanungen durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass erste Anpassungen der Strukturen noch im 3. Quartal 2018 vorgenommen werden.
https://www.diedritte.at/index.php/logi ... lon-3.html
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

AKTUELLES ZUR HEERESGLIEDERUNG
Aus dem „Kommando Logistik“ wird zukünftig das „Kommando Streitkräftebasis“ gebildet, das seit 2017 aufgestellte „Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence“ wird aufgelöst und verliert somit in weiterer Folge seine Eigenschaft als Dienstbehörde.

Als Nachfolgeorganisation wird ein „IKT- und Cyber-Sicherheitszentrum“ (IKT&CySihZ) gebildet, welches zu den bisherigen Bereichen und Abteilungen um die Abteilung IKT-Nutzungsmanagement erweitert werden soll, welche für die Aufrechterhaltung des Normbetriebs notwendigen Vorgaben für IKT-Systeme und die Bereitstellung und Koordinierung der IKT-Services nach definierten „Service Levels“ vorgesehen ist.

Die zentralen Aufgaben der IKT- und Cybersicherheit, welche bisher dem Bereich IKT-Technik zugeordnet waren, sollen zukünftig ebenfalls in einem eigenen Bereich abgebildet und wesentlich erweitert werden.

Das IKT&CySihZ wird bei Einnahme der neuen Kommandostruktur dem Kommando Streitkräftebasis unterstellt.

Die Einnahme der Struktur der Streitkräfte und der Streitkräftebasis ist grundsätzlich bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorgesehen.
Die Stabsbataillone der Brigaden sind vorerst in die ursprüngliche Gliederung zurückzuführen. Dies umfasst die Auflösung des Jägerbataillons 6, welches bisher dem Militärkommando Tirol unterstellt war, und die Reaktivierung des Stabsbataillons 6.

Ebenso werden die ABC-Abwehrkompanien, welche bisher dem Kommando ABC-Abwehr unterstellt waren, wieder den Unterstellungen vor „LV21.1“ zugeordnet, wodurch jede Landbrigade wieder über eine ABC-Abwehrkompanie innerhalb des Stabsbataillons verfügt.
Den Stabsbataillonen sind dabei die für die Einsatz- und Kampfunterstützung der jeweiligen Brigade erforderlichen Fähigkeiten strukturell zuzuordnen, welche sich an den Einsatzbedürfnissen zu orientieren haben.

Weiterführende Bearbeitungen sind im Jahr 2019 vorgesehen. Ziel ist es, jeder Brigade all jene Elemente zur Verfügung zu stellen, die sie wieder zum Kampf der verbundenen Waffen befähigt.
Mit welchem Material?!? Die meisten Panzerhaubitzen wurden nach Lettland verkauft, ebenso die schweren Granatwerfer. Bei der 6. Brigade gibt es seit der Auflösung des Aufklärungsbataillons 2 (6 Kompanien, davon vier auf Kürassier A2 und eine auf Pinzgauer) in Salzburg im Jahr 2009 keine über rudimentär vorhandene Aufklärungszüge hinausgehende Fähigkeit zur Aufklärung mehr.
  • Militärstrategisches Konzept 2017
    Das ÖBH führt den Kampf der verbundenen Waffen im Gefecht bzw. den Einsatz der verbundenen Kräfte, wenn nicht vorrangig mit Kampf gerechnet wird. Wesensmerkmal beider Formen ist das räumliche und zeitliche Zusammenwirken von Kräften und Mitteln verschiedener Waffengattungen.

    Die Fähigkeit zum Kampf der verbundenen Waffen bleibt strukturell beim großen Verband angesiedelt. Die Abwehr von subkonventionellen Angriffen erfordert jedoch vermehrt die Befähigung kleiner Verbände oder sogar Einheiten, nach entsprechender Verstärkung, militärische Fähigkeiten verschiedener Waffengattungen zum Zusammenwirken zu bringen. Dazu sind aus den großen Verbänden auftragsbezogene Kampfgruppen auf der Ebene kleiner Verband, im Ausnahmefall auch auf Einheitsebene, zu bilden. Das erhöhte Anforderungsprofil an den militärischen Kommandanten der unteren taktischen Führung (kleiner Verband, Einheit und Teileinheit) ist in der Personalauswahl und Ausbildung zu berücksichtigen.
    http://www.bundesheer.at/wissen-forschu ... hp?id=2844
Die Zuordnung von je einem Jägerbataillon zu einem Militärkommando wird aufgehoben. Konkret betrifft dies die Jägerbataillon 6, 8, 12 und 23, da von den zusätzlich geplanten Jägerbataillonen 1, 7 und 15 bisher jeweils lediglich 1 Kompanie aufgestellt bzw. strukturiert wurde.
Das Jägerbataillon 8, welches mit „LV21.1“ aus dem Fliegerabwehrbataillon 3 und der 3. Kompanie des Jägerbataillons 26 entstand, wird bis auf Weiteres dem Kommando Streitkräfte direkt unterstellt und kann als mit Aufgaben als Force Provider bzw. für Aufgaben der oberen taktischen Führung genutzt werden. Die zukünftigen Aufgaben und die Struktur des Jägerbataillons 8 werden einer weiteren Beurteilung unterzogen.
Die ursprüngliche Unterscheidung der Jägerbataillone in drei unterschiedlichen Ausprägungen (Typ A, B und C), wie sie seit „LV21.1“ unterschieden wurden, wird somit aufgehoben und es werden alle Jägerbataillone auf den Typ C mit drei Jägerkompanien (davon eine mobilzumachende Kompanie) sowie einer Kampfunterstützungskompanie vereinheitlicht. Die konkrete Umsetzung ist grundsätzlich ab 2019 geplant.
Selbe Frage: Kampfunterstützungskompanien mit welchem Material und welchem Personal? Und welchen Sinn haben Jägerbataillone mit drei Kompanien, wenn de facto nur zwei Kompanien verfügbar sind? Oder ein Panzerbataillon mit einer "mobilzumachenden vierten Kompanie" ohne Material und Personal - einer reinen Geistereinheit?
Das Panzerbataillon hat zukünftig über drei präsente Kampfpanzerkompanien, den entsprechenden
Führungs- und Aufklärungsanteilen und einer mobilzumachenden vierten Kompanie zu verfügen.

Die „Militärstreife und Militärpolizei“, welche seit Herbst 2016 dem „Kommando Schnelle Einsätze“ unterstellt war, wird künftig vom „Kommando Streitkräfte“ unmittelbar geführt. Ein möglicher Aufwuchs um zwei weitere Kompanien wird weiter verfolgt, allerdings sind konkrete Umsetzungsmaßnahmen noch nicht in Planung.

Jedem Militärkommando wird jeweils eine präsente Pioniersicherungskompanie zur Wahrnehmung der Fähigkeitsanforderung regionaler Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe zugeordnet, wobei in den Bundesländern, in welchen ein Pionierbataillon disloziert ist, das Schwergewicht grundsätzlich auf den Bereich Sicherung zu legen sein wird.
Mit der Auflösung des „Kommandos Führungsunterstützung und Cyber Defence“ werden die Führungsunterstützungsbataillone 1 und 2 mit Einnahme der geänderten Kommandostruktur dem „Kommando Streitkräfte“ direkt nachgeordnet.
Die Spezialeinsatzkräfte werden als militärstrategischer Fähigkeitsträger direkt dem Generalstab unterstellt. Das Jagdkommando besteht weiterhin aus zwei präsenten Task Groups.
Im Bereich der „Miliz“ ist anzumerken, dass die Grundidee der bisherigen Zuordnung der Milizverbände an präsente Verbände als „militärische Heimat“ aufrecht erhalten bleibt. Der geplante Aufwuchs gemäß „LV 21.1“ über den derzeit bereits realisierten Stand wird vor einer weiteren Realisierung hinsichtlich der ressourcenmäßigen Machbarkeit geprüft. Die Mobverantwortungen bleiben grundsätzlich (mit geringen strukturellen Anpassungen) unverändert.
http://www.bundesheer.at/pdf_pool/miliz ... be0418.pdf
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

Kurskorrektur in Richtung des Machbaren
TRUPPENDIENST (TD): Mit dem Ministerratsvortrag vom 19. Juni 2018 wurde durch Herrn Bundesminister Kunasek eine Strukturänderung bei den operativ führenden Kommanden eingeleitet. Was hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren so grundlegend verändert, dass wir jetzt wieder eine Strukturreform brauchen?

Robert Brieger (RB): Es hat sich in den eineinhalb Jahren von den Rahmenbedingungen her wenig verändert. Die vorgefundenen Organisationsziele haben aber das Maß des Realisierbaren überschritten, sodass eine Anpassung an gegebene Rahmenbedingungen notwendig erscheint. Ich gehe davon aus, dass diese Strukturanpassung für einen mittelfristigen Zeitraum aufrechterhalten werden kann, um endlich die dringend notwendige, erwünschte Ruhe für die Truppe zu gewährleisten.

TD: Die Militärische Landesverteidigung wieder als Kernaufgabe zu sehen, bedeutet einen Paradigmenwechsel gegenüber der Verteidigungspolitik der vergangenen 15 Jahre. Das verlangt, sich wieder verstärkt mit dem Kampf der verbundenen Waffen auseinander zu setzen. Ist das trotz der deutlichen Schwäche bei den schweren Waffensystemen und unter diesen Rahmenbedingungen realistisch?

RB: Ja, es geht mir darum, die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Streitkräfte zu schaffen und zu verbessern. Das Regierungsprogramm schreibt uns die Bildung von vier einsatzfähigen Landbrigaden vor. Innerhalb der vergangenen 15 Jahre wurden viele schwere Waffensysteme veräußert oder verwertet.Jetzt geht es darum, wieder die Voraussetzungen zu schaffen, konzeptiv, aber auch in der Ausbildung und Ausrüstung, die Kernaufgabe Militärische Landesverteidigung gesetzeskonform vollziehen zu können. Das geht nicht von heute auf morgen. Es sind von allen Waffengattungen noch Referenzgrößenordnungen verfügbar, sodass der Einsatz der verbundenen Waffen wieder geübt werden kann. Ich denke, dass der Truppenübungsplatz Allentsteig beste Voraussetzungen bietet, Übungen im großen Verband wieder durchzuführen. Es werden auch wieder Übungen im freien Gelände zu beurteilen sein.Insgesamt kommt es darauf an, einen Umdenkprozess einzuleiten. Natürlich hat das Bundesheer subsidiäre Aufgaben: der Schutz der Bevölkerung durch Katastropheneinsätze und sicherheitspolizeiliche Assistenzen sollen nicht gefährdet werden, aber es muss in den Köpfen und letztlich auch in den Strukturen die Kernaufgabe wieder ihren Platz finden.Ich fühle mich durch die internationalen Entwicklungen bestätigt, da nicht zuletzt konventionelle Einsatzmittel wiederaufgebaut, reaktiviert und modernisiert werden.

TD: Das Bundesheer engagiert sich umfangreich in Auslandseinsätzen. Zunehmend ist dabei die Befähigung zu robusten Mandaten gefragt, was „high value assets“ erfordert. Sind wir in diesem Bereich nicht zu „infanterielastig“?

RB: Es ist richtig, dass „high value assets“ Infanterieeinheiten, die mehr quantitativ zu messen sind, ausgleichen können. Die Entsendung von Spezialkräften oder von Luftelementen kann einen höheren Mehrwert erbringen - ohne jetzt die Infanterie herabmindern zu wollen - als eine Infanterieeinheit, die vorwiegend Sicherungs- und Patrouillendienste macht.

Mein Bestreben geht dahin, bei den Auslandseinsätzen eine breite Aufgabenpalette abzudecken. Allerdings hat unser Engagement am Westbalkan gezeigt, dass wir dort truppenstark auftreten müssen. Die „Infanterielastigkeit“ ist hier gerechtfertigt, weil diese Aufgaben zur Stabilisierung unseres Umfelds nur mit einer bestimmten Anzahl an Soldaten vollzogen werden können.
TD: Die Bundesregierung ist u. a. mit dem Ziel angetreten, mehr Geld für den Sicherheitsbereich, also auch für das Bundesheer, bereit zu stellen. Nach wie vor liegt das Verteidigungsbudget bei unter 0,6 Prozent des BIP, und man muss sich mit Sonderbudgets behelfen, um die dringendsten Investitionen tätigen zu können. Warum ist es so schwierig, klarzumachen, dass die vom Bundesheer gesetzlich geforderten Normaufgaben durch das Regelbudget abgedeckt werden müssen?

RB: Der Herr Bundesminister und ich haben es uns zum Ziel gesetzt, hier vermehrt die notwendigen Fakten in den Diskussionsprozess einzubringen, um den Entscheidungsträgern, die auf der politischen Ebene zu suchen sind, die militärischen Notwendigkeiten vor Augen zu führen.

Es ist richtig, dass für die Planungssicherheit im Bereich der Streitkräfteentwicklung ein adäquates Regelbudget dauerhaft unabdingbar ist. Nun ist es in Österreich jahrzehntelang nicht gelungen, den Streitkräften solche Voraussetzungen zu schaffen. Daher muss die Ressortleitung und der Generalstabschef innerhalb der jeweiligen Möglichkeiten und mit Klarheit darauf hinweisen, dass wir in diese Richtung arbeiten müssen, weil Sonderbudgets zwar eine gewisse Mangellage kurzfristig beheben, aber nicht das Problem lösen. Diese sind zweckgebunden und unflexibel. Um der Komplexität der Planungs- und Beschaffungsprozesse Rechnung zu tragen, brauchen wir ein besseres Regelbudget. Sicherheit kostet Geld und es ist nicht ungebührlich, für das Militär eine entsprechende budgetäre Voraussetzung einzumahnen.
https://www.truppendienst.com/themen/be ... machbaren/
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

Günther Tafeit Irritiert hat die Antwort von BM Kunasek zur Frage ob die Auflösung des Kommando Luftstreitkräfte Auswirkung auf die AP19 hat: "...ich habe nicht etwas aufgelöst, was es noch nicht gegeben hat,........."
Und wer Herr BM hat die letzten 7 Luftraumsicherungsoperationen geleitet?
Ein harter Schlag ins Gesicht für das Personal!
https://www.facebook.com/bundesheer/pos ... 22R0%22%7D

Das Kdo LuSK und das Kdo LaSK waren die einzigen, deren Organisationspläne nach einem ganzen Jahr überhaupt vom BKA abgesegnet wurden!
Flieger aktuell, Ausgabe 1/2016 hat geschrieben:Eine Betriebsaufnahme des KdoLuSK ohne verfügten OrgPlan – Wie soll das funktionieren?

Bgdr Karl Gruber: In personeller Hinsicht hat sich der Teilstab Luft nun bereits verdoppelt und wird sich schließlich mehr als verdreifachen. Das funktioniert im Wege von Dienstzuteilungen, u.a. über die zwei Verbände und die FlFlATS. Etliche Mitarbeiter wie z.B. der künftigen G2-Abteilung werden derzeit für die kommenden Aufgaben geschult. Der Wissenstransfer ist also voll im Gang und es besteht seitens des Stabes in Graz das Angebot, uns auch über den Jänner hin-aus in fachlicher Hinsicht zu unterstützen. Die Organisation der unterstellten Verbände wird belassen, damit unverändert an die neuen Herausforderungen herangegangen.
http://flieger.bundesheergewerkschaft.c ... _01_16.pdf
Flieger aktuell, Dezember 2017 hat geschrieben:Organisationsplan KdoLuSK: Nach einem Jahr temporärer Truppeneinteilung wurde der OrgPlan KdoLuSK verfügt. Der ohnehin straff entworfene OrgPlan-Rahmen mit moderaten Wertigkeitsvorschlägen scheiterte großteils an den Einsprüchen des Bundeskanzleramtes. Nicht nachvollziehbare Streichungen, Abwertungen aber vor allem Änderungen der Personengruppen bringen die Kolleginnen und Kollegen im Kommando berechtigterweise zum Schäumen. Die Mitwirkung am OrgPlan durch die Personalvertretung wurde durch eine „geschickte“ Interpretation des PVG seitens der Zentralstelle verhindert. Jetzt geht es daran, bis April 2018 die Besetzung im Wege eines ePEPs sicherzustellen. Hinsichtlich Arbeitsplatzidentität und Wertigkeit werden einige Verfahren mit Hilfe des Rechtsschutzes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu führen sein.
http://flieger.bundesheergewerkschaft.c ... dez_17.pdf

Aussetzung der weiteren Umsetzung der Heeresstruktur Reform LV BH 21.1 auf unbestimmte Zeit (670/AB)
Zu 1:

Der Organisationsplan für das Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK) wurde mit 24. November 2017, jener für das Kommando Luftstreitkräfte (KdoLuSK) mit 29. November 2017 verfügt.

Zu 2:

Die Verfügung von Organisationsplänen setzt ein beendetes Bewertungsverfahren durch das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS), ehemals Bundeskanzleramt (BKA) voraus. Für das Kommando Landstreitkräfte und das Kommando Luftstreitkräfte waren die entsprechenden Verhandlungen abgeschlossen. Anfang 2018 habe ich angeordnet, die gesamte Kommandostruktur zu evaluieren und die von meinem Amtsvorgänger gestartete, aber nicht umgesetzte Strukturreform zu stoppen sowie das Inkrafttreten der Organisationspläne auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Es waren daher auch keine weiteren Personalmaßnahmen zu setzen.

Zu 3:

Der Organisationsplan des Kommandos Logistik (KdoLog) steht nicht in Bearbeitung, weswegen es keine Verhandlungen gab. Der Organisationsplan des Kommandos Führungsunterstützung & Cyber Defence (KdoFüU&CD) wurde erarbeitet und war seit 28. Juli 2017 zur Bewertung im BKA, nunmehr im BMöDS. Am 18. Dezember 2017 übermittelte das BKA einen Erstentwurf der Bewertung.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml


Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres (1672/AB)
Zu 2:

Die Organisationspläne der in Salzburg befindlichen Teile des Kommandos Landstreitkräfte und des Kommandos Luftstreitkräfte enthalten nachstehende Arbeitsplätze:
Zu 3:

Der neue Organisationsplan für das „Kommando Streitkräfte“ ist derzeit in Bearbeitung. Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, die bereits bewerteten Arbeitsplätze zu erhalten.
Zu 10:

Das Streitkräfteführungskommando hatte insgesamt 457 Arbeitsplätze.

Zu 11:

Nach derzeitigem Planungsstand sind für das Kommando Streitkräfte 430 systemisierte Arbeitsplätze vorgesehen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
theoderich
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von theoderich »

EGGER Bernhard: Neues von der Heeresreform, in: Unser Auftrag, H 4 (2018), p. 11
Die Grundidee der neuen Heeresgliederung ist wieder vier echte einsatzfähige Brigaden zu haben: Die 3. JgBrig (Pandurbrigade) mit Sitz in Mauern bei Krems (ehemalige 3. PzGrenBrig) inkl. JgB 17 in Strass. Dadurch wird eine vernünftige Bündelung der Ausrüstung erreicht. Ein Artilleriebataillon wird der 3. Brigade wieder zugeteilt, indem das AufklB 3 wieder zu einem AAB3 (Art/AufklB) wird. Die 4. PzGrenBrig mit Sitz in Linz-Hörsching, bestehend u.a. aus zwei Grenadierbataillonen und einem Panzerbataillon, jedoch ohne Pionierbataillon, da das Bundesheer derzeit nur über drei Pionierbataillone verfügt. Jedoch wird für die 4. PzGrenBrig eine PzPi-Kompanie aufzustellen sein. Die restlichen Brigaden erhalten jeweils ein Pionierbataillon. Die 6. GebBrig in Innsbruck mit den bestehenden Jägerbataillonen im Westen. Darüber hinaus wird das StB 6 in Innsbruck wieder aufgestellt. Die 6. GebBrig wird jedoch über kein AAB verfügen; hier wird die Steilfeuerunterstützung primär durch schwere Granatwerfer abzubilden sein.
In den Brigaden sollte es langfristig auch wieder Fliegerabwehr geben. Man brauche generell wieder mehr Fliegerabwehr. Mit der derzeitigen Fliegerabwehrkapazität könne man nur die Luftwaffe selbst schützen. Darüber hinaus soll auch jedes Jägerbataillon wieder eine Kampfunterstützungs-Kompanie bekommen. Generell werde derzeit an einem Norm-Org-Plan für alle Jägerbataillone gearbeitet. Das Ziel ist es, dass alle Jägerverbände wieder gleich strukturiert sind.
Folgende Neuerungen wird es in den Militärkommanden geben: Jedes Militärkommando wird eine Pionier-Sicherungskompanie als Ersatz für die Jägerbataillone bekommen. Diese Pionier-Sicherungskompanien werden aus zwei Pi-Zügen und einem Sicherungszug bestehen. Grundsätzlich werde es weiterhin 11 Milizbataillone geben, die weiterhin an einen Partnerverband angedockt sind. Das JgB 8 (ehemaliges Fliegerabwehrbataillon in Salzburg) bleibt so bestehen, unmittelbar beim Kommando Streitkräfte.

Zeitplan: Mit 1. Oktober 2018 wurden formal die Brigadestrukturen eingenommen. Bis 31. Dezember 2018 sind die OrgPläne für das Kommando Streitkräfte und die Streitkräftebasis auszuarbeiten. Bis Ende März 2019 ist die oberste Kommandenorganisation abgeschlossen.
http://www.ogwien.at/?wpdmdl=988

Das macht Sinn - nur wird man die Verbände niemals materiell befüllen können.
iceman
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Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek

Beitrag von iceman »

Anmerkung: Die Pzpikp bitte in OÖ, das JgBat 8 hätte ich, rein geografisch gesehen, der 7. Brig, das JgBat. 12 der 4. Brig. unterstellt.
Das liest sich alles ganz nett, nur wird das sicher nicht die letzte Heeresgliederung gewesen sein.
Fla: der Ausdruck "langfristig" ist ja schon bezeichnend...
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