muck hat geschrieben: ↑Do 25. Aug 2022, 01:19
Die Abstimmung kann das Ergebnis also gar nicht rückgängig machen? Obwohl GSoA und Co. das Verbot, das Flugzeug bis 2040 zu beschaffen, in der Verfassung (!) verankern wollen?
Eine schweizerische Volksinitiative besteht immer aus einem Verfassungsartikel. Aber auch ein neuer Verfassungsartikel macht bereits beschlossene Verträge nicht rückgängig.
Ganz wichtig sind auch:
1. Die zustande gekommene Initiative (mehr als 100'000 Unterschriften) hat keine Rechtswirkung.
2. Die politischen Prozesse laufen normal weiter, es gibt keinen Aufschub. Das Parlament kann das Rüstungsgeschäft beschliessen, die Regierung den Vertrag unterzeichnen.
3. Das Initiativrecht wurde nicht für diesen Fall geschaffen (Verfassungsänderung!). In der Schweiz kann man Initiativen aber nur für ungültig erklären, wenn sie die zwingenden Menschenrechte verletzen (Einführung Todesstrafe, Folter, Sklaverei ...) oder sachfremde Themen verknüpfen, z.B. keine Kampfjets aber gratis Kitas. Falls die Initiative nicht zurückgezogen wird, werden wir darüber abstimmen.
Voraussichtlicher Termin ab Herbst 2023.