8. Besitzt der Heeresforstverwaltung TÜPL Allentsteig gehärtete Harvester?
9. Wurden gehärtete Harvester in Form von Leihgeräten angemietet?
- Wenn ja, wieviele und wann wurden diese angekauft?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist der Ankauf von diesen geplant und wann?
- Zu 8, 8a bis 8c und 9:
Der TÜPl A besitzt aktuell keine splittergeschützten Forstmaschinen (gehärtete Harvester), da die Fremdvergabe an spezialisierte Dienstleister derzeit auf Grund der intensiven Schadholzbearbeitung aus zeitlichen, wirtschaftlichen und forstschutztechnischen Faktoren im Vordergrund steht. Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) beabsichtigt jedoch, den TÜPl A mit solchen Maschinen auszustatten; eine Beschaffung ist bereits in Planung und Umsetzung.
10. Kamen bzw. kommen Fremdfirmen mit gehärteten Harvestern zum Einsatz?
- Wenn ja – welche Firmen mit wie vielen gehärteten Harvestern?
- Wenn nein – warum nicht?
- Zu 10, 10a und 10b:
Die PMG Holzhandels GmbH in Villach hat nach rechtskonformer Ausschreibung den Auftrag erhalten. Ausschreibungskriterium waren zwei Harvester und zwei Forwarder. Die Dienstleistung für die PMG Holzhandels GmbH erbringt die Holz Klade GmbH in Wolfsberg.
Truppenübungsplatz Allentsteig (Reihe Bund 2015/13)
https://www.rechnungshof.gv.at/berichte ... steig.htmlUm eine sichere Betretbarkeit zu gewährleisten und Ausbildungs– und Arbeitsunfälle durch Blindgänger zu verhüten, galten für die Zonen A und B u.a. folgende Sicherheitsbestimmungen:
- In der Zone A (Kernzone) waren militärische sowie land– und forstwirtschaftliche Nutzungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Vor Durchführung von Arbeiten (insbesondere Holzschlägerungen) war die Erdoberfläche nach Kampfmitteln abzusuchen und erforderlichenfalls zu räumen bzw. war eine Tiefensuche1 mit allfälliger Beseitigung von Kampfmitteln erforderlich. Dahingehende Arbeiten durften nur mit splittergeschützten Maschinen durchgeführt werden.
- Für die Zone B lagen ebenfalls Einschränkungen der militärischen oder zivilen Nutzung vor. Diese waren aber weniger umfassend.
- Die Flächen der Zone C konnten sowohl militärisch als auch land– und forstwirtschaftlich ohne Einschränkung genutzt werden.