Gleichzeitig wurde der L200 in den Jahresberichten der Parlamentarischen Bundesheerkommission mehrfach kritisiert - ohne Konsequenzen:
Jahresbericht 2013
Fahrzeuge
Aus Gründen der Kostenminimierung wurde das Ausscheiden des geländegängigen Heereskraftfahrzeuges „Pinzgauer“ (etwa 600 Stück mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 40 Jahren) forciert. Die Beschaffung eines entsprechenden Ersatzes für die Truppe ist ausstehend. Die vor kurzem zugewiesenen Mitsubishi L200 decken den Transportbedarf der Truppe weder quantitativ noch qualitativ ab. Infolge des Fehlens von Gerät kann auf Lageszenarien nur unzureichend reagiert werden bzw. wird das Alleinstellungsmerkmal des Bundesheeres schrittweise aufgegeben.
Die Heeres-Kraftfahrzeuge sind veraltet und stehen nur in ungenügender Anzahl zur Verfügung. Die Reparaturen sind langandauernd, teuer und häufig.
Für Ausbildungszwecke werden 30 HKfz benötigt. Die zugewiesenen HKfz L-200 sind kein vollwertiger Ersatz für Ausbildungszwecke (fehlende Gelände-Tauglichkeit, zu geringe Transportkapazität für eine Gruppe).
Ein Problem mag auch die folgende Verordnung sein:
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind
§ 1. Die nachstehend angeführten Güter und Dienstleistungen sind nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschaffen:
Achleitner baut lediglich Geländewägen von Toyota und VW um. Diese Umbauten bekommt man nicht über die BBG und das BMLV ist gesetzlich dazu verpflichtet, deren Rahmenabrufverträge zu benutzen.
Man hätte höchstens Basisfahrzeuge bei der BBG ordern und dann einen gesonderten Vertrag mit Achleitner zur Modifikation abschließen können. Die Anforderungen aus der aktuellen Ausschreibung der BBG kann quasi jeder x-beliebige Autohersteller erfüllen.
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020
Zahlenteil: UG 14 Militärische Angelegenheiten
313 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
80.271.147,34
Die Mehrauszahlungen in der Mittelverwendungs- und Aufbringungsgruppe aus der operativen Verwaltungstätigkeit sowie aus der Investitionstätigkeit sind auf Sondermittel aus dem Covid-19 Krisenbewältigungsfonds der UG 45 zurückzuführen.
Die Schwerpunkte der Investitionen lagen 2020 in den Bereichen Gepanzerte Fahrzeuge (138,5 Mio. €; z. B. Pandur 6x6, ATF Dingo), Sonstige Kraftfahrzeuge (82,2 Mio. €; z. B. MAN Berge-, Abschub- und Transportfahrzeuge bzw. geländegängige LKW) - diese werden für die meisten aktuellen Einsatzszenarien benötigt - sowie Luftzeuggerät (35,7 Mio. €; z. B. Ersatz von Avionikkomponenten bei S-70 Black Hawk).
Lieferung von Kastenwagen, Pritschenwagen, Fahrgestell und Hubarbeitsbühnen sowie Pick-up Fahrzeugen
Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH, sowie alle weiteren Auftraggeber, gemäß Punkt 2 der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH
f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung
MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH
f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung
IVECO Austria Gesellschaft mbH
f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung
Der Kommandant der Garde, Oberstleutnant Thomas Güttersberger (in der Mitte), hat den beiden Wiener Miliz-Jägerbataillonen jeweils 13 Mannschaftstransportwagen der Marke MAN übergeben.
„Zur Erhöhung der Mobilität wurde die Kompanie mit zusätzlichen HKfz ausgestattet“:
Der materielle Organisationsplan der betroffenen Einheit sieht keine anspruchsbegründende Zuordnung von im System Bundesheer verfügbaren Fahrzeugen vor. Im Organisationsplan sind Fahrzeuge nur als Ergänzungsgerät angeführt. Die Erfüllung des Behördenauftrages, zusätzlich unter Berücksichtigung der speziellen Covid–19 Maßnahmen, hat die Ausstattung mit zusätzlichen Heereskraftfahrzeugen durch Militärkommando WIEN und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwingend erfordert.
Grundsätzlich hätte sich die Ausstattung der Milizverbände an der Notwendigkeit einer beweglichen Einsatzführung zu orientieren. Diese Zielvorstellung muss in der Festlegung der SOLL-Ausstattung der Organisationspläne dargestellt werden und ist Voraussetzung zur Sicherstellung der konkreten materiellen Ausstattung („IST-Stand“).
„Für Übungen oder Einsätze der Milizverbände bedarf es zeitaufwändiger Dispositionen, weil sich das militärische Gerät im Auslandseinsatz, bei Akademien oder Schulen befindet“:
Grundsätzlich wird die Ausbildung mit Einsatzgerät durchgeführt. Einsatzverbände verwenden – ebenfalls grundsätzlich - ihr Gerät, Dienststellen ohne Einsatzgerät (wie z.B. Akademien und Schulen) führen die Ausbildung mit dem Einsatzgerät nicht mobilgemachter Milizverbände und Milizeinheiten durch, das im Wege langfristiger Leihen dauerhaft den ausbildenden Dienststellen zur Verfügung steht.
Langfristige Auslands- und Inlandseinsätze haben den Dispositionsaufwand vervielfacht, zumal insbesondere Engpassgeräte (Geräte ohne maßgebliche Reserven) fast wöchentlich umverteilt werden müssen, um alle Vorhaben sicherstellen zu können.
Bei Milizverbänden kommt zur Verleihung ihres militärischen Geräts ein weiterer Faktor dazu, der den Dispositionsaufwand erhöht: Milizverbände sind nur zum Teil mit militärischem Gerät ausgerüstet, der Rest ist sogenanntes ziviles Ergänzungsgerät, welches bei Einsätzen (§ 2a Wehrgesetz 2001 – „militärische Landesverteidigung“) gemäß dem Militärbefugnisgesetz von den privaten Eigentümern dem Bundesheer gegen finanziellen Ersatz überlassen werden muss. Das Militärbefugnisgesetz greift aber nur bei Einsätzen zur militärischen Landesverteidigung, bei Übungen und Einsätzen zu anderen Zwecken steht das zivile Ergänzungsgerät nicht zur Verfügung. Gerät, das der Milizverband für die Übung oder den Einsatz unbedingt benötigt, muss vorausschauend von anderen Verbänden zum übenden Milizverband disponiert werden.
Der hohe Dispositionsaufwand ist daher aktuell und zumindest mittelfristig als systemimmanent zur Kenntnis zu nehmen.
„Bei Ausrüstung und Gerät ist ein dramatischer Fehlbestand. Die Mobilität der Miliz fehlt beinahe zur Gänze“
Das genehmigte Milizpaket 2019 umfasst die Anschaffung von 200 LKW (in Summe 52 Mio. Euro).
Ein weiteres Sonderpaket Miliz in der Höhe von € 200 Mio. wurde mit dem Bundesfinanzgesetz 2021 sowie dem Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 dem Bundesheer zugeordnet.
Aus diesen Mitteln sollen Investitionen für die Jägerbataillone der Miliz, für Teile Versorgungsbataillon/ Miliz und für die Spezialeinsatzkräfte/Miliz getätigt werden. Inhaltlich umfasst diese Investition ungeschützte Mobilität, Kommunikationsmittel (Funkgeräte, Headsets, etc.), Soldatenausrüstung (Kampfhelme, modulare ballistische Schutzwesten) und Wirkmittel (Modifikation StG77).
Salzburger Nachrichten vom 1. 9. 2021, p. 14 hat geschrieben:Palfinger AG liefert Krane an das Heer
Lengau. Die Palfinger AG liefert seit den 1970er-Jahren Krane an das Bundesheer. Im Vorjahr hat Palfinger vier neue Bergefahrzeuge des Bundesheeres mit dem Ladekran PK 41002-EH ausgerüstet. Bis 2023 werden weitere 20 Fahrzeuge damit ausgestattet.
Derzeit seien Palfinger und das Bundesheer in Gesprächen, um den Bedarf der Truppe an weiteren Kran- und Wechselladersystemen zu diskutieren, hieß es bei einem Werksbesuch von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner am Standort Lengau.
Hier geht es offenbar um die "mittleren Bergefahrzeuge". Ein Foto des Referenzfahrzeugs war bei der Pressekonferenz im Februar kurz zu sehen: