Reaktionsmiliz?
Verfasst: Mi 19. Apr 2023, 18:11
Gerade hab ich vom Aufbau einer Reaktionsmiliz in Österreich gelesen. Was verbirgt sich hinter dieser neuen Wortkreation, ich bitte um Aufklärung
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
https://service.bmf.gv.at/Budget/Budget ... t_2023.pdfKennzahl 14.2.1 Bereitgestellte Reaktionskräfte für Einsätze des ÖBH
Berechnungsmethode Soldatinnen und Soldaten werden als Reaktionskraft designiert und gezählt, wenn sie die geforderten Fähigkeiten nachweislich erbringen.
[...]
Neue Kennzahl – Da es sich um designierten Kräfte der Generaldirektion Landesverteidigung (GDLV)
für eine militärische Erstreaktion in unterschiedlichen Szenarien handelt, wird die Reaktionsfähigkeit zeitlich auf 24 bis 72 Stunden festgelegt. Diese bilden grundsätzlich die strukturierte militärische Erstreaktionskraft bei überraschend auftretenden Krisensituationen.
Die Designierung der Kräfte für eine militärische Erstreaktion aus dem gesamten ÖBH ist angeordnet. In Folge dessen werden ein infanteristisches Bataillonsäquivalent, mit den ergänzenden Fähigkeiten „Führungselement, Aufklärungskräfte, Militärpolizeikräfte, ABC-Abwehrkräfte, Pionierkräfte, Cyber-Kräfte, Informationskräfte, Luftunterstützungselemente“ sowie zusätzlich eine verminderte Special Operation Task Group (ca. 50 Personen mit speziellen Fähigkeiten im Bereich Terrorbekämpfung) im Umfang von zumindest 1.000 Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt. Die Reaktionskräfte erfordern
für die Bereitstellung einen Befüllungsgrad von zumindest 90%.
Ab 2024 ist eine Integration von zumindest 2 Kompanien aus der Reaktionsmiliz geplant, wodurch der Umfang auf zumindest 1.200 Soldatinnen und Soldaten erhöht wird.
Übungen
13.1 (1) Laut Ministerium war die Erreichung der Einsatzbereitschaft der Miliz u.a. von regelmäßigen und strukturellen Übungstätigkeiten abhängig. Infolgedessen entwickelte das Ministerium einen Plan für Milizübungen, um damit die Bedarfe der Übungstätigkeit der Miliz mit den dafür benötigten budgetären Mitteln planbar in Einklang zu bringen. Dieser Plan sah im Wesentlichen drei Übungstypen vor (mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichem Inhalt), wobei alle zwei Jahre eine Übung der Truppe und dazwischen eine Kommandanten– und Stabsausbildung – jeweils in der Dauer von einer Woche – vorgesehen waren.
Aus Sicht des Ministeriums wären jedoch jährlich Übungen im Ausmaß von zehn bis vierzehn Tagen sowie Kommandanten– und Fachpersonalschulungen im Ausmaß von bis zu einer Woche nötig, um die Einsatzbereitschaft der Miliz auf einen höheren Stand zu bringen und Einsatzvorbereitungszeiten zu reduzieren. Dies würde jedoch zu einem höheren Budgetbedarf und einer annähernden Halbierung der Verwendungsdauer von Wehrpflichtigen in der Einsatzorganisation führen. Für Mannschaftsfunktionen mit einer Verpflichtung zu 30–Tage–Milizübungen würde sich im Falle eines jährlichen Übungsrhythmus die Verwendungsdauer bei Übungen im Ausmaß von zwei Wochen statt auf fünf auf drei Jahre und bei Übungen im Ausmaß von einer Woche statt auf neun auf fünf Jahre erstrecken.
21.2 Der RH hielt fest, dass sowohl der Aufschubpräsenzdienst als auch die Teilmobilmachung in Summe weniger als 5.000 Personen umfassten und daher innerhalb der Verfügungsbefugnis der Bundesministerin lagen. Er wies jedoch darauf hin, dass zwischen der erstmaligen medialen Ankündigung der Überlegungen zu einer Teilmobilmachung Mitte März 2020 bis zur tatsächlichen Einberufung Mitte April und Formierung Anfang Mai 2020 ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen lag. Der vom Ministerium definierte Zeitrahmen für eine Teilmobilmachung von fünf bis maximal sieben Tagen (Dauer Auslösung, Einberufung und Formierung) war aus Sicht des RH aufgrund der pandemiebedingten besonderen Situation nicht umsetzbar. Weitere Rückschlüsse auf die zeitliche und organisatorische Umsetzbarkeit des Normablaufs waren aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens der Teilmobilmachung nicht möglich.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... _Miliz.pdf25.2 Der RH hielt fest, dass das Ministerium im Zuge der Teilmobilmachung vom Normablauf der Mobilmachung abwich; so entfielen u.a. die Vorstaffelung des Mobilmachungsschlüsselpersonals und die Aufbietung nach Truppennummern.
Weiters wies der RH kritisch auf die Personalreserve von 5 % hin, die im Hinblick auf die durchschnittlichen Ausfallsquoten bei Milizübungen von 26 % nicht nachvollziehbar war.
Der RH empfahl dem Ministerium, seine Mobilmachungsabläufe hinsichtlich aktueller Bedrohungsszenarien zu evaluieren, um einen störungsfreien Ablauf sicherzustellen und arbeitsaufwändige Verfahrensschritte hintanzuhalten.