Re: Verteidigungsbudget 2023 ff
Verfasst: Do 10. Nov 2022, 13:24
Diese einzurechnenden "Vorbelastungen aus Zusatzinvestitionen" müssen gewaltig sein! *Ironie off*
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET ... E_2023.pdfLaut Aufbauplan des Österreichischen Bundesheers 2023-2026 [Vgl.: Aufbauplan Bundesheer 2032] gliedern sich die Investitionen in drei Kernbereiche und beziehen sich auf die vier Jahre des BFRG-E 2023-2026:
- Verbesserung der Mobilität der Einsatzkräfte (geschützte Mobilität, etwa Mannschaftstransportpanzer Pandur aus österreichischer Produktion, hochbewegliche Fahrzeuge für die Spezialeinsatzkräfte und für die Infanterie sowie geschützte Pionier- und Sanitätsfahrzeuge; taktische Luftmobilität insbesondere der Ersatz der C-130-Hercules-Transportflugzeuge und die Erneuerung der Hubschrauberflotte; aktive Luftraumüberwachung): 1.686 Mio. EUR.
- Erhöhung des Schutzes und der Wirkung für unsere Soldatinnen und Soldaten (insbesondere wirksamer Bewaffnung und zeitgemäße Kommunikationsmittel, Wiederaufbau einer Panzergrenadierbrigade zur Sicherstellung der Gegenangriffsfähigkeit speziell im offenen Gelände, bodengebundene Luftabwehr, Aufklärungssysteme): 1.833 Mio. EUR.
- Autarkie und Nachhaltigkeit zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft (einschließlich Bevorratung, Cyberabwehr, funktionierende Sanitäts- und Logistikorganisation: 1.020 Mio. EUR.
"Das Ziel der Kommission ist es, bis Sommer 2023 einen Kriterienkatalog zu erstellen, der die internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung für die Bundesregierung beinhaltet, um korrupte Rüstungsgeschäfte zu verhindern. Damit soll ein nachvollziehbarer und transparenter Beschaffungsprozess ermöglicht werden."theoderich hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 14:26 OTS0181, 15. Nov. 2022, 14:14
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz von Nationalrat beschlossen
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... eschlossen
Wahrscheinlich, damit man Gründe erfinden kann, um Investitionen zu verzögern oder abzubrechen. Außerdem gibt es im BMLV einen unverbindlichen "Verhaltenskodex", es gibt den § 59 und §§ 91-93 BDG und die §§ 302-310 StGB. An Rechtsvorschriften mangelt es wirklich nicht.