Verteidigungsbudget 2023 ff

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Alexander-Linz
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von Alexander-Linz »

Eine andere Frage habe ich noch zum Budget:

Es ist z.b vorgesehen:
9 Mio für Pioniere und 176 Mio gepanzerte Fahrzeuge.

Ist das der Betrag der max. ausgegeben wird/kann/darf?
Weil teilweise ziemlich genaue € Beträge stehen
Oder sind das die Beträge die z.b 2023 fix zu bezahlen sind, und dann kommt oben drauf hald das neu bestellte Gerät.

Also so z.b 2023
Muß 176 Mio für schon bestellte Pandur Evo's bezahlen.
Dann kommen hald noch x Mio € für eventuell weitere 100 zusätzliche Evo's zu den 176 Mio dazu
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von theoderich »

Das sind die Höchstbeträge, die im Finanzjahr 2023 auf dem Papier jeweils für bestimmte Bereiche zur Verfügung stehen. Real ist natürlich ein Teil davon durch Vorbelastungen gebunden - aber in der Regel nicht alles. Im DB 14.05.02.02 Zentrale Beschaffung gab es für 2023 Vorbelastungen von mindestens 272.078.726,70 € (Stand: 31.12.2021; "dank" der Umgliederung in Direktionen ist das praktischerweise nicht mehr vergleichbar).
Zuletzt geändert von theoderich am Mo 17. Okt 2022, 19:27, insgesamt 2-mal geändert.
Alexander-Linz
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von Alexander-Linz »

Ok.

Können diese Beträge auch verändert werden?

Wie z.b
Aus diesem vorhandenen Betrag sind x Stücke Evo's oder was auch immer möglich zu kaufen.
Nun bekommt man aber ein gutes Angebot und erhält für 3 Mio € mehr z.b 3 San Evo's dazu.
Jetzt wird aber der gesamt Betrag von z.b 100 Mio überschritten.(76 Mio vorbelastet?

Fallen z.b San-Dingo's unter gepanzerte Fahrzeuge oder Bereich San.

Lg
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von theoderich »

Alexander-Linz hat geschrieben: Mo 17. Okt 2022, 15:44Jetzt wird aber der gesamt Betrag von z.b 100 Mio überschritten.(76 Mio vorbelastet?
Vorbelastungen sind Zahlungen in künftigen Finanzjahren. Bei einer Überschreitung der veranschlagten Mittel im laufenden Finanzjahr spricht man von Mittelverwendungsüberschreitungen - das ist etwas anderes.
Alexander-Linz
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von Alexander-Linz »

Ok....
Ist diese "Überschreitung" Zulässig?

Naja bin gespannt was da alles gekauft wird...
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von theoderich »

Alexander-Linz hat geschrieben: Mo 17. Okt 2022, 16:51 Ok....
Ist diese "Überschreitung" Zulässig?
Nur, wenn sie begründet und vom BMF genehmigt sind.

Mittelverwendungsüberschreitungen

Durchführung eines künftige Finanzjahre belastenden Vorhabens; Vorbelastungen
theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von theoderich »

Ukraine conflict: Austria plans to invest in GBAD, personal equipment, and mobility

Bild
Austrian Ministry of Defence planners are seeking parliamentary approval of a 10-year state defence financing act to give more predictability in planning and avoid future governments from cancelling projects, Janes learnt during a briefing at the ministry on 13 October. This will increase defence spending to EUR5.25 billion (USD5.16 billion) by 2027 for a total of EUR16 billion over the four years until then, as announced by the ministry on 6 October. In addition, the planners are seeking a political commitment to increase funding of the Bundesheer's budget by another EUR16.6 billion until 2032.
The planners described GBAD as the biggest ticket item, possibly costing up to EUR2 billion. Austria's existing 24 GDF-005 35 mm anti-aircraft guns need new advanced hit efficiency and destruction (AHEAD) air burst munitions, while the Mistral short-range air defence system and target acquisition radars require replacement. Austria is seeking a medium-range system with a range of up to 40 km such as the IRIS-SL (Surface Launched) or the National Advanced Surface-to-Air Missile System (NASAMS). At the lower level is counter-unmanned aerial system equipment with jammers and other EW capabilities, with the results of the six-month evaluation and testing of a Rheinmetall system described as "encouraging".

The planners consider soldier protection the most urgent requirement, seeking the procurement of additional modern, modular protective vests and a substantial increase in night-vision goggles, including for helicopter pilots and special forces. There are also plans to upgrade the AUG (StG77) assault rifle to the A2 version, and the procurement of a light anti-tank weapon is being discussed.

After the production of 100 Pandur Evolution (EVO) armoured personnel vehicles is completed, another 100 are planned. There are plans for a three-digit number of lighter vehicles for the rapid deployment of eight soldiers each to replace Steyr Pinzgauer trucks and special forces buggies as well as a requirement for 20 new engineering and recovery vehicles to replace the M88 recovery vehicle. More BvS10 all-terrain vehicles are also planned if their winter assessment trials are successful.

There are plans to upgrade Austria's 56 Leopard 2A4 tanks, with the modernisation of their optical systems considered to be urgent. Austria's Ulan infantry fighting vehicles are also being modernised, although the planners gave no details at the time of publication.

Impressed by how artillery "rules the battlefield" in Ukraine, the planners identified a requirement for laser- or GPS-guided munitions for Austria's M109A5Ö self-propelled howitzers.
https://www.janes.com/defence-news/land ... d-mobility
Zuletzt geändert von theoderich am Do 20. Okt 2022, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
Verweigerer
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von Verweigerer »

Ich hoffe die Regierung hält noch und beschließt bis Mitte November 2022 das Verteidigungsbudget und Streitkräftefinanzierungsgesetz im Parlament. Den Ministerrat hat es ja wenigstens schon passiert. Kriselt ja schon wieder bei dem ganzen Zirkus ;-)
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Doppeladler
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von Doppeladler »

Budget 2023 – Zeitenwende auch beim Bundesheer?

Am 12. Oktober 2022 wurde das Verteidigungsbudget 2023 bis 2026 vorgestellt. Wir zeigen die nackten Zahlen und vergleichen sie mit den Ankündigungen.

Weiterlesen: https://www.doppeladler.com/da/news/bun ... dget-2023/
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theoderich
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Re: Verteidigungsbudget 2023 ff

Beitrag von theoderich »

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 04.11.2022
Budgetausschuss billigt neuen Fördertopf für Industrie und weitere Investitionszuschüsse für Gemeinden
Im Budgetausschuss des Nationalrats stimmten heute nicht nur die Koalitionsparteien, sondern auch die FPÖ für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem einen neuen milliardenschweren Umwelt-Fördertopf für die Industrie und weitere Investitionszuschüsse für die Gemeinden in der Höhe von 500 Mio. € bringt.
Zudem wird mit dem Gesetzespaket (1744 d.B.) die in Aussicht genommene deutliche Budgetaufstockung für das Bundesheer rechtlich abgesichert.
5,25 Mrd. € mehr für das Heer

Konkret werden mit dem Budgetbegleitgesetz 18 Gesetze novelliert und vier neue Gesetze geschaffen. So sieht etwa ein neues Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz vor, die geltenden Budgetobergrenzen für das Heeresbudget im Zeitraum von 2023 bis 2026 um insgesamt 5,2 Mrd. € anzuheben. Damit sollen im Sine einer Stärkung der Landesverteidigung militärisches Gerät, Betrieb und Personal finanziert werden. Auch ein grundsätzliches Bekenntnis für einen weiterhin ansteigenden Budgetpfad in den Folgejahren wird mit dem Gesetz abgegeben. Geknüpft ist die Budgeterhöhung für das Militär an einen jährlichen Bericht der Verteidigungsministerin über sicherheitspolitische Strategien und konkrete Beschaffungsvorhaben, zudem ist im Verteidigungsministerium eine Kontrollkommission für Beschaffungen einzurichten.

Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz sei "etwas Großartiges" gelungen, sagte dazu Grünen-Wehrsprecher David Stögmüller im Ausschuss. Es komme nicht nur zu einer Budgeterhöhung für das Bundesheer, das Gesetz stelle auch mehr Transparenz bei Beschaffungen sicher. So müsse künftig dem Parlament gegenüber offengelegt werden, welche Beschaffungen getätigt werden und wo die Schwerpunktsetzungen des Ressorts liegen. Zudem seien schon im Vorfeld klare Kriterien und Richtlinien durch eine unabhängige Kommission zu erarbeiten. Es sei wichtig, die militärischen Fähigkeiten Österreichs zu verbessern, hielt ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer fest.

Auch FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs begrüßte die geplante Erhöhung des Heeresbudgets, sah im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz aber noch einige Fragen offen, die zum Teil von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner beantwortet wurden. So versicherte Tanner etwa, dass für Beschaffungen Budgetvorbelastungen über das Jahr 2026 möglich sein werden. Mit dem Gesetz sei es gelungen, das Heeresbudget mittel- und langfristig abzusichern, bekräftigte sie. Konkret sieht sie für die kommenden zehn Jahre, bis 2032, Planungssicherheit gegeben. Damit habe man "etwas Historisches" erreicht.

Auch die Kritik des Rechnungshofs werde vom Ressort sehr ernst genommen, betonte die Verteidigungsministerin. Künftig seien alle Beschaffungsvorhaben im Landesverteidigungsbericht sichtbar. Zudem sei vorgesehen, sämtliche Beschaffungen an einem klaren Streitkräfteprofil auszurichten. Einiges sei aber auch schon in der Vergangenheit gelungen, erklärte die Ministerin und verwies etwa auf die jüngste Hubschrauber-Beschaffung und Fortschritte bei der Autarkie von Kasernen. Auf eine Frage von Abgeordnetem Stögmüller hielt Tanner fest, dass die vorgesehene Kontrollkommission unmittelbar nach Beschlussfassung des Gesetzes eingerichtet werde.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml


Analyse des Budgetdienstes
Budgetanalyse 2023
Die Aufstockung des Budgets „orientiert sich ab 2023 an einem jährlichen Zielwert von 1 % des zuletzt festgestellten BIP inkludierend die Pensionen des Verteidigungsbereichs (international übliche Ausweisung)“. Nähere Ausführungen zur Berechnung, Vergleichsbasis und Ableitung der Zielerreichung aus den konkreten Budgetzahlen finden sich im Gesetz bzw. den Erläuterungen nicht. In die Berechnung der Militärausgaben laut PESCO bzw. der NATO wird zusätzlich der Pensionsaufwand der Heeresbediensteten eingerechnet. Aus den Budgetunterlagen und dem Budgetdienst vorliegenden Unterlagen können diese jedoch nicht abgeleitet werden. Der BVA-E 2023 der UG 14-Militärische Angelegenheiten ohne Pensionsauszahlungen für Heeresangehörige beträgt 0,7 % des erwarteten BIP 2023. Selbst unter Einrechnung der Pensionsausgaben wird der Wert von 1 % des BIP wohl nicht erreicht werden. Bis 2026 erhöht sich das Budget der UG 14 jährlich nominell und würde 2026 ohne Pensionsausgaben 0,9 % des prognostizierten BIP 2026 betragen.
Ab 2027 bis 2032 werden keine konkreten Beträge angeführt, sondern ein allgemeines Bekenntnis der Republik Österreich zu weiterhin ansteigenden Budgets der UG 14-Militärische Angelegenheiten, um die Zielsetzung gemäß § 1 Abs. 1 LV-FinG erfüllen zu können. Laut Erläuterungen zum Gesetz könnte unter Einrechnung von Vorbelastungen aus Zusatzinvestitionen ein 1,5 %-iger Anteil des Verteidigungsbudgets am BIP erreicht werden.
Neu geschaffen wird die Verpflichtung zur Vorlage eines Landesverteidigungsberichts durch die Bundesministerin für Landesverteidigung. Dieser ist jährlich zeitgleich mit dem jeweiligen BFRG und dem jeweiligen BFG rollierend aktualisiert vorzulegen. Er soll durch den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses diskutiert werden und dient als Fortschrittsbericht, der entsprechende budgetäre Anpassungen begründet und erläutert. Der erste Bericht, der laut Erläuterungen mit dem Gesetzesentwurf hätte vorgelegt werden sollen, wurde bisher noch nicht an Nationalrat übermittelt.
https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET ... e_2023.pdf

Etikettenschwindel wohin man sieht ...

Und wozu sollte der "Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses" jährlich einen "Landesverteidigungsbericht" diskutieren? Das ist einfach nicht dessen Aufgabe:

Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975)
§ 32b. (1) Zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung wählen die zuständigen Ausschüsse des Nationalrates je einen Ständigen Unterausschuß. Jedem Unterausschuß muß mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen Partei angehören.

(2) Die Klubs machen die auf sie entfallenden Mitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft; diese gelten damit als gewählt.

(3) Ist ein Ausschussmitglied verhindert, so wird es durch ein gewähltes Ersatzmitglied desselben Klubs vertreten.

(4) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Ständigen Unterausschüsse behalten ihre Funktion so lange, bis die zuständigen Ausschüsse andere Mitglieder gewählt haben oder bis ein anderes Mitglied gemäß § 36 Abs. 2 namhaft gemacht wurde.

§ 32c. (1) Jedes Mitglied des Ständigen Unterausschusses im Sinne des § 32b kann vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung im Zuge einer Sitzung des Unterausschusses einschlägige Auskünfte verlangen. Das Verlangen auf Einsicht in Unterlagen bedarf eines Beschlusses des Unterausschusses.

(2) Eine Verpflichtung zur Erteilung einschlägiger Auskünfte oder zur Gewährung der Einsicht in Unterlagen besteht nicht, wenn dies dem befragten Mitglied der Bundesregierung nicht möglich ist oder wenn dadurch die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Personen gefährdet werden könnten.
Der tatsächliche Grund findet sich wohl in § 32d (4) GOG 1975
§ 32d (1) Für die Ständigen Unterausschüsse gemäß § 32b gelten die Bestimmungen über Organisation und Verfahren der Unterausschüsse, sofern in den folgenden Absätzen nicht anderes normiert wird.

(2) Die Unterausschüsse sind vom Vorsitzenden grundsätzlich einmal im Vierteljahr einzuberufen. Darüber hinaus ist eine Sitzung des betreffenden Unterausschusses vom Vorsitzenden so einzuberufen, daß dieser binnen zwei Wochen zusammentreten kann, wenn dies von einem Viertel seiner Mitglieder, vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung, vom Rechtsschutzbeauftragten, der für den in den Kontrollbereich des Unterausschusses fallenden Aufgabenbereich gesetzlich eingerichtet ist, oder vom Vorsitzenden der Kontrollkommission, die für den in den Kontrollbereich des Unterausschusses fallenden Aufgabenbereich gesetzlich eingerichtet ist, verlangt wird.

(3) Die Unterausschüsse können auch außerhalb der Tagungen zusammentreten, wenn sich die Notwendigkeit hiezu ergibt.

(4) Die Sitzungen der Unterausschüsse sind, sofern nicht anderes beschlossen wird, geheim gemäß § 37a Abs. 4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Unterausschusses sind vom Präsidenten des Nationalrates auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflichten zu vereidigen.

(5) An den Sitzungen eines Ständigen Unterausschusses gemäß § 32b können sowohl der Rechtsschutzbeauftragte (Abs. 2) als auch der Vorsitzende der Kontrollkommission (Abs. 2) mit beratender Stimme teilnehmen. Über die Teilnahme von weiteren Personen, die nicht dem Unterausschuss als Mitglieder oder Ersatzmitglieder angehören oder deren Teilnahmerecht sich nicht aus Art. 75 B-VG ergibt, entscheidet für jede Sitzung der Ständige Unterausschuss durch Beschluss.

(6) Sitzungen der Ständigen Unterausschüsse gemäß § 32b beginnen in der Regel mit einem Bericht des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung über das aktuelle Lagebild, soweit dieses in den Arbeitsbereich des Unterausschusses fällt, und einer Aussprache darüber. Sofern der Unterausschuss einen entsprechenden Teilnahmebeschluss gemäß Abs. 5 fasst, kann das zuständige Mitglied der Bundesregierung sowohl bei diesem Bericht als auch bei der Aussprache den leitenden Beamten der mit dem Vollzug von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit bzw. von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung eingerichteten Organisationseinheiten beiziehen. Der Obmann hat das Recht, die Aussprache nach einer ausreichenden Erörterung für beendet zu erklären.

(7) Der Obmann eines Ständigen Unterausschusses gemäß § 32b hat das Recht, eine Aussprache sowohl mit dem Rechtsschutzbeauftragten (Abs. 2) als auch mit dem Vorsitzenden der Kontrollkommission (Abs. 2) festzulegen. Eine solche Aussprache hat stattzufinden, wenn zu Beginn einer Sitzung
  1. der Unterausschuss dies beschließt,
  2. ein Viertel der Mitglieder dies verlangt oder
  3. ein Mitglied dies verlangt und eine solche Aussprache seit mehr als zwölf Monaten nicht stattgefunden hat.

Der Obmann hat das Recht, die Aussprache nach einer ausreichenden Erörterung für beendet zu erklären.

(8) Das gemäß § 38 zu führende Amtliche Protokoll hat zusätzlich den Sitzungsverlauf, die in der Sitzung behandelten Themen, sowie Verlangen gemäß Abs. 9 zu verzeichnen. Es ist vom Obmann und einem Schriftführer zu unterfertigen und jener Klassifizierungsstufe zugeordnet, die für die jeweilige Sitzung eines Unterausschusses gemäß Abs. 4 gilt. Der Präsident des Nationalrates hat für eine sichere Verwahrung der Protokolle und der Unterlagen, die in Entsprechung von Berichtspflichten dem Unterausschuss übermittelt werden, zu sorgen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Unterausschüsse und von den Klubs gemäß § 13 InfOG namhaft gemachte Personen können in die jeweiligen Protokolle und Unterlagen Einsicht nehmen.

(9) Ein Unterausschuss kann ein begründetes schriftliches Ersuchen an den Vorsitzenden der Kontrollkommission (Abs. 2) im Wege eines Beschlusses oder eines von einem Viertel der Mitglieder des Unterausschusses unterstützten Verlangens richten. Inhalt eines derartigen Ersuchens ist die Prüfung eines bestimmten Umstandes innerhalb des Aufgabenbereichs der Kontrollkommission. Ein Ersuchen ist jener Klassifizierungsstufe zugeordnet, die für die jeweilige Sitzung eines Ständigen Unterausschusses, in der sie eingebracht wurde, gemäß Abs. 4 gilt.

(10) Jedes Mitglied eines Unterausschusses darf ein Verlangen gemäß Abs. 9 nur zweimal im Jahr unterstützen. Es darf kein weiteres Verlangen gestellt werden, wenn bereits drei Prüfungen aufgrund eines Verlangens anhängig sind. Verlangen sind in einer Sitzung des Unterausschusses einzubringen.

(11) Wird ein Ersuchen gemäß Abs. 9 von einem Ständigen Unterausschuss gemäß § 32b an den Vorsitzenden der Kontrollkommission (Abs. 2) gerichtet, hat die Kontrollkommission im Wege ihres Vorsitzenden dem Ständigen Unterausschuss nach Möglichkeit binnen drei Monaten einen schriftlichen Bericht vorzulegen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000576
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