SPÖ-Laimer an Tanner: „Weniger Inszenierung dafür mehr Schutz der österreichischen Bevölkerung“
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... voelkerungDie SPÖ wird daher in der heutigen Sitzung einen Antrag einbringen, der eine echte Reform des Bundesheeres zum Ziel hat und dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel verlangt. Konkret will die SPÖ „die Zusicherung der bereits angekündigten Mittel für eine moderne, den Bedürfnissen entsprechende Ausstattung des Bundesheeres zum Zwecke der militärischen Landesverteidigung“. Damit soll „ehestmöglich mit der zeitgemäßen Ausrüstung des Bundesheeres“ begonnen werden, um so „für die möglichen Lagebilder, die unter den gegenwärtigen Umständen vorliegen, gerüstet zu sein“. Abschließend fordert der SPÖ-Antrag „die Aufhebung der Vertraulichkeit hinsichtlich des gegenständlichen Beschlusses laut § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates“.
- Antrag
der Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates Robert Laimer, Stefan Schennach
Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 22. April 2022 betreffend Sicherung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres
https://www.spoe.at/wp-content/uploads/ ... itsrat.pdf
- Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates
vom 22. April 2022 betreffend die
„Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und der oberen Führung des Österreichischen Bundesheeres“
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... e_bmlv.pdf„Der Nationale Sicherheitsrat empfiehlt der Bundesregierung die rasche Umsetzung der mit 8. April 2022 durch die Bundesregierung beschlossene Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und der oberen Führung des Österreichischen Bundesheeres, um die Landesverteidigung insgesamt – materiell, personell und strukturell – auf die aktuellen Bedrohungen ausrichten zu können.
Darüber hinaus wird der Bundesregierung eine Evaluierung der Reorganisation der Zentralstelle mit einer Zweijahresfrist empfohlen. Weiters beschließt der Nationale Sicherheitsrat die Aufhebung der Vertraulichkeit hinsichtlich des gegenständlichen Beschlusses laut § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates.“