Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz 2001 und das Meldegesetz 1991 geändert werden; 63/11
Die Basis für das "Krisensicherheitsgesetz", inkl. gesamtstaatlichem Lagezentrum, hätte eigentlich schon unter der Regierung Kern geschaffen werden sollen. Dazu ist es aber nie gekommen:
14/10 Vortrag an Ministerrat 27.9.2016 Arbeitsgruppen der Bundesregierung -
Bericht AG Sicherheit – Österreichs Sicherheit neu gestalten
Unter Vorsitz des Bundeskanzlers wird innerhalb der Bundesregierung ein „Sicherheitskabinett“ eingerichtet, das im Fall einer besonderen Lage auf Beschluss der Bundesregierung zusammentritt. Die Bundesregierung hat dies regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern. Die Zuständigkeiten der Ressorts bleiben davon unberührt.
Dem Sicherheitskabinett wird eine „Organisationseinheit für Umfassende Sicherheitsvorsorge“ zugeordnet, in der alle relevanten Informationen zusammengeführt und Handlungsoptionen für vorausschauende Gestaltung sowie die Bewältigung sicherheitspolitischer Krisen im In- und Ausland aufbereitet werden.
Auf operativer Ebene wird der Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement-Ausschuss (SKKM-Ausschuss) mit einem weiterentwickelten Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) zur Bewältigung ziviler Krisenlagen gesetzlich etabliert. In einem Sicherheits- und Krisenmanagementgesetz des Bundes werden die erforderlichen organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet bzw. näher konkretisiert.
2. Rollen und Aufgaben des ÖBH im Inneren sowie Zusammenwirken mit zivilen Behörden
Schaffung einer neuen originären Aufgabe des ÖBH in der Bundesverfassung zur Vorbereitung auf Einsätze im Rahmen der Umfassenden Inneren Sicherheit. Solche Einsätze sind: die militärische Gefahrenabwehr aus der Luft und Beiträge zur Katastrophenvorsorge inklusive Rettungswesen. Auf Ermächtigung der Bundesregierung können die Bewachung von Botschaften und der Schutz kritischer Infrastrukturen als originäre Aufgabe im Rahmen der erteilten sicherheitsbehördlichen Ermächtigung durch das ÖBH übernommen werden. Alle vom ÖBH zusätzlich übernommenen Aufgaben müssen selbst bzw. von der jeweils zuständigen Stelle finanziert werden. Daraus können keine Ansprüche auf eine zusätzliche budgetäre Bedeckung abgeleitet werden.
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung
2013 – 2018
Sicherheitspolitik
[...]
Maßnahmen:
[...]
Weiterentwicklung und verbesserte Nutzung des sicherheitspolitischen Lagebildes sowie Einrichtung eines gesamtstaatlichen Lagezentrums;
Zusammen.
Für unser Österreich.
Regierungsprogramm 2017 – 2022
Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen
[...]
Die Strukturen und Verfahren des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements sollen gesetzlich abgesichert werden
Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Verantwortungsbereiche des Bundes und der Länder im Bereich des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
Schaffung konkreter Zuständigkeiten, Aufgabenverteilungen, Informationsverpflichtungen und Befugnisse für die Bewältigung andauernder und/oder komplexer (bundesländerübergreifender und internationaler) Krisen- und Katastrophensituationen, in denen eine enge Kooperation aller zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie Einsatzorganisationen erforderlich ist
Entwicklung straffer Strukturen (Bundessicherheitsrat) für die Bewältigung komplexer Störungen des öffentlichen Bereiches unter Einbindung des Parlaments mit konkreter Aufgaben- und Befugniszuweisung
Weiterentwicklung des Ständigen Unterausschusses des Innenausschusses zu einem interdisziplinären Ausschuss zu staatspolitischen Sicherheitsfragen
Einrichtung eines Beratungsgremiums für die Bundesregierung zur Bewältigung von Katastrophen unter Einbeziehung ziviler Personen, insbesondere der Vertreter der nationalen Infrastrukturen sowie Blaulichtorganisationen
Parlamentskorrespondenz Nr. 714 vom 21.06.2023 Krisensicherheitsgesetz: Innenausschuss spricht sich für strukturelle Weiterentwicklung des staatlichen Krisenmanagements aus