Re: ÖBH: Infrastruktur und Liegenschaftsverkäufe
Verfasst: So 7. Aug 2022, 23:45
Erstellung von Potentialanalysen und Masterplänen (11149/J)
1. Für welche Kasernen bzw. mil. Liegenschaften gibt es bereits „Potentialanalysen“?
2. Wie lauten die bereits erstellten „Potentialanalysen“?
3. Wann soll die nächste „Potentialanalyse“ fertig erstellt sein und welche wird das sein?
4. Wann sollen alle derzeit geplanten „Potentialanalysen“ fertig erstellt sein?
- Zu 1 bis 4:
Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10403/J (Nr. 10138/AB) zum Ausdruck gebracht habe, legen Potentialanalysen ihren Fokus auf Regionen, Garnisonen und militärische Einzelstandorte. Dabei handelt es sich um interne strategische Analysen, bei denen sämtliche relevante Kriterien militärischer Immobilien im Kontext des Erhalts und der Weiterentwicklung von militärischen Fähigkeiten betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2021 für alle Bundesländer sogenannte Grobpotentialanalysen erstellt, die die Grundlage für weitere Beurteilungen im Rahmen der Potentialanalysen bilden sollen. Konkret liegen derzeit für die aus der militärischen Nutzung entlassene Martinek-Kaserne und für das Amtsgebäude Vorgartenstraße Potentialanalysen auf. Nach Verfügbarkeit entsprechender Bearbeitungsressourcen ist vorgesehen, alle Potentialanalysen bis zum Jahr 2024 fertig zu stellen.
5. Wie lautet der bereits erstellte „Masterplan“ der Kaserne Flugfeld in Wiener Neustadt?
- Zu 5:
Der Masterplan sieht vor, dass das derzeit in der Maximilian Kaserne und der Kaserne Flugfeld – beide Liegenschaften befinden sich in der Garnison Wiener Neustadt – dislozierte Jagdkommando, am Standort Kaserne Flugfeld zusammengezogen wird. Dafür muss eine adäquate bauliche Infrastruktur hergestellt werden. Diesen Vorgaben folgend wurde der Bedarf mit den konkreten sicherheitstechnischen, einsatzbezogenen, waffensystem-technischen, logistischen und arbeitsprozessbezogenen Anforderungen in erforderlichen Infrastrukturkomponenten konzipiert und im Rahmen einer Stellprobe von möglichen maßstabsgetreu dargestellten Baufeldern auf einer Planskizze räumlich aufeinander abgestimmt. Für weitere Abstimmungen wurde der Masterplan in 3 Teile aufgeteilt. Teil 1 beinhaltet die für den Nutzer in sicherheitstechnischer und prozeduraler Hinsicht optimale Gebäudekonfiguration und ist als Planungsdokument und als Entscheidungsgrundlage aufbereitet. Parallel dazu wurde, ausgewiesen im Teil 2, eine Prioritätenreihung, nach welcher die Gebäude errichtet werden sollen, gemeinsam mit dem Jagdkommando erarbeitet. Im Teil 3 des Masterplans wurden für sämtliche zu errichtende bzw. zu adaptierende Infrastrukturkomponenten Raum- & Funktionsprogramme erstellt, in denen der tatsächliche Flächen- bzw. Raumbedarf als Grundlage für eine spätere Bauplanung konkretisiert wurde.
6. Wann soll der nächste „Masterplan“ fertig erstellt sein und welcher wird das sein?
7. Wann sollen alle die „Masterpläne“ für alle Kasernen bzw. mil. Liegenschaften fertig erstellt sein?
- Zu 6 und 7:
Der nächste zu erarbeitende Masterplan bezieht sich auf den militärischen Luftfahrtbereich des Fliegerhorstes Vogler in Hörsching. Unter Berücksichtigung meiner vorstehenden Ausführungen bildet das dargestellte Verfahren zur Erstellung eines Masterplans nur den groben Rahmen für die jeweils standortsspezifische Erfüllung der Aufgaben. Bei der Kaserne Flugfeld wurden erstmals Erfahrungswerte generiert, die zwar einen enormen Gewinn an Know-How darstellen, sich jedoch hinsichtlich des Kalküls des Planungsaufwands nicht 1:1 auf andere Planungsvorhaben umlegen lassen. Zur besseren Umsetzung wurde bei der Flugfeldkaserne ein Nutzervertreter für die Masterplanung bestimmt und für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr als Projektmitarbeiter verwendet. Im Bereich der in Hörsching stationierten Fliegerkräfte gibt es zur Situation in Wiener Neustadt einige Ähnlichkeiten. Es mussten bei der Masterplanung jedoch weitere, umfassendere Faktoren, wie luftfahrttechnische und sonstige technische bzw. rechtliche Vorgaben, beachtet werden, wodurch sich der Komplexitätsgrad erhöhte. Die Fertigstellung des Masterplans hängt zum Großteil von der allgemeinen Auftragslage und den zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Personalressourcen ab. Mit einer Vorlage eines Entwurfs zu Teil 1 und Teil 2 des Masterplans ist mit Anfang des Jahres 2023 zu rechnen. Der 3. Teil des Masterplans soll größtenteils von den Bedarfsträgern erstellt werden und sollte im zweiten Quartal 2023 vorliegen. Wann für alle Liegenschaften Masterpläne vorhanden sein werden, lässt sich auf Grund des damit verbundenen enormen Arbeitsaufwands zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen.