Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung, Zahl S91150/6-PMVD/18, betreffend Errichten von Sicherheitsinseln im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge; Bericht über die geplanten Kasernenstandorte.
Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung, Zahl S91150/-PMVD/18, betreffend Errichtung von Sicherheitsinseln im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge
Bekenntnis zu einem starken Österreichischen Bundesheer
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Autarkie der Kasernen stärken
Festlegung von Standorten für „Sicherheitsinseln“ mit dem Ziel einer bundesweiten Abdeckung, um im Krisen- und Katastrophenfall eine regionale Durchhaltefähigkeit zu gewährleisten
Eine Reihe wichtiger militärischer Anlagen sind bereits notstromversorgt. Diese Aggregate stehen jedoch nicht für die Fremdversorgung (Versorgung außerhalb des Militärs) zur Verfügung. Das Ziel ist es, auch für die Kommanden der oberen Führung Autarkie zu erreichen, was die Stromversorgung miteinschließt. Aktuell ist eine vollständige Autarkie in diesem Bereich nicht gegeben ist. Diese zu erreichen ist deshalb der Gegenstand eines derzeit laufenden Projektes. Ein Teil dieses Projektes ist das Sicherstellen der Kraftstoffversorgung durch Tankstellen des Bundesheeres im Falle eines Blackouts, die ohne die Stromversorgung mit Notstromaggregaten nicht möglich ist. Für die Fremdversorgung verfügt das ÖBH derzeit nur über eine geringe Anzahl von Stromaggregaten.
Bei einem längeren Blackout ist zu vermuten, dass es zu einem Verteilungskampf um Kraftstoff kommt, der in einer solchen Situation zu einer wertvollen Handelsware auf dem Schwarzmarkt werden würde. Eine ausreichende Anzahl von notstromversorgten Tankstellen (etwa 30 Prozent) würde im Fall eines Blackouts den Druck aus der potenziell kriminellen Situation im Kampf um Kraftstoff nehmen, und die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Das würde jedoch nur funktionieren, wenn auch die Tanklager notstromversorgt werden und dadurch die Anschlussversorgung sichergestellt werden kann.
Es wurde zwar als "Projekt" ins Budget geschrieben, ist aber nirgends budgetiert. Die "Auszahlungen aus Gebäuden und Bauten" sind bei 20 Mio. EUR eingefroren:
Projekte und Vorhaben 2018
Verbesserung der geschützten Mobilität
Verbesserung der Mannesausrüstung
Verbesserung der Ausrüstung für die Miliz
Sanierung ausgewählter Kasernen für die Unterbringung von Grundwehrdienern
Aufrechterhaltung des Übungswesen
Unterstützung der EU-Ratspräsidentschaft
Planung und Initierung der Leuchtturmprojekte (Sicherheitsinseln, Rekrutenschule, Militärrealgymnasium, Cyber Defence-Zentrum)
Sicherheitsinseln: Verteidigungsminister Kunasek und Innenminister Kickl unterzeichnen Abkommen zur "Krisenbetankung"=
Verteidigungsminister Mario Kunasek und Innenminister Herbert Kickl unterzeichneten ein Verwaltungsübereinkommen zur Kraftstoffversorgung von Fahrzeugen des Innenministeriums (BMI) im Krisenfall. Ab sofort können Polizeifahrzeuge an allen Tankstellen des Österreichischen Bundesheeres im gesamten Bundesgebiet tanken, wenn ein Befüllen bei öffentlichen oder BMI-eigenen Tankstellen nicht mehr möglich ist.
Das Übereinkommen umfasst die Betankung von Fahrzeugen des Innenministeriums und dessen nachgeordneter Dienststellen bei über 50 Bundesheertankstellen. Zusätzlich garantiert das Bundesheer die Belieferung der Tankstellen des BMI und die Treibstoffversorgung durch mobile Tankanlagen im Krisenfall. Die Kosten werden dem BMI verrechnet.
Das Verwaltungsübereinkommen ist eine der Maßnahmen in Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von insgesamt zwölf Sicherheitsinseln im gesamten Bundesgebiet. Die Kasernen an den zwölf Standorten werden derzeit einer Detailanalyse in Bezug auf notwendige logistische, technische und infrastrukturelle Adaptierungsmaßnahmen unterzogen. Hier ist die geforderte Eigenständigkeit, insbesondere in Bezug auf Energie- und Wasserversorgung sowie Lagerkapazität und Anforderungen für die Bevorratung mit relevanten Versorgungsgütern ein wesentliches Kriterium. Nach abgeschlossener Analyse werden notwendige Adaptierungen zum Erreichen der geforderten Autarkie Schritt für Schritt umgesetzt. Die diesbezüglich erforderlichen Aufwendungen werden aus dem laufendem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung der nächsten Jahre bedeckt.
Neue Tankanlage in der Salzburger Schwarzenberg-Kaserne eröffnet
"Durch ein Aggregat für den Notstrombetrieb kann die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet werden. Die Betankung von Heeresfahrzeugen ist somit an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche rund um die Uhr möglich", beschreibt der Militärkommandant von Salzburg, Brigadier Anton Waldner, das Leistungsvermögen der Tankanlage.
2 Anlagen in der größten Kaserne Österreichs
Somit stehen in der Schwarzenberg-Kaserne, der größten Bundesheer-Kaserne Österreichs, nun insgesamt zwei Tankstellen und ein Großtanklager für Heeresfahrzeuge zur Verfügung. Sie sorgen dafür, dass die Fahrzeuge des Bundesheeres mobil bleiben.
Tanken für Fahrzeugen des Bundesheeres und der Polizei im Einsatzfall
Zusätzlich erfolgte im Juli des heurigen Jahres auch ein Schulterschluss zwischen Bundesheer und Polizei: Damit die Einsatzkräfte der Exekutive auch in Krisenfällen rund um die Uhr im Einsatz stehen können, öffnet das Bundesheer seine Kasernen. Sollte ein Nachtanken an öffentlichen oder Polizei-eigenen Tankstellen nicht möglich sein, können Polizeifahrzeuge in Krisenfällen an den Tankstellen des Heeres Treibstoff nachfüllen.
Folgeanfrage: Vom BMLV geplante Sicherheitsinseln (2799/J)
1. Welcher finanzielle Betrag wurde seit Anfang 2018 bis zur Beantwortung dieser Anfrage in diese sogenannten Sicherheitsinseln investiert und aus welchen Budgettöpfen stammten diese Mittel? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.
a) Wenn bisher keine Mittel dafür aufgewendet wurden, warum verhält sich das so?
4. Wann ist mit Fortschritten in diesem Bereich zu rechnen?
Zu 1 und 4:
Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 929/J (Nr. 873/AB) und Nr. 1205/J (Nr. 1261/AB) ausgeführt habe, befindet sich das Projekt „Sicherheitsinseln“ derzeit noch in der Planungsphase; Investitionen in diesem Bereich wurden noch keine getätigt. Um jedoch den Anforderungen einer autarken Kaserne gerecht zu werden, werden die auserwählten Standorte im Rahmen der verfügbaren, finanziellen Mittel weiterentwickelt.
Es verhält sich genauso wie mit dem "Leuchtturmprojekt" Rekrutenschule. Eine Überschrift und ein paar vage Formulierungen im Regierungsprogramm, im Budget wirds aber nicht abgebildet. Irgendwo wird jemand mit der Planung beauftragt. Dann verschwindet es wieder in der Schublade.
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um Kasernen, die zu den sogenannten „Sicherheitsinseln“ gehören, auf einen potenziellen Blackout vorzubereiten?
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um Kasernen, die nicht zu den sogenannten „Sicherheitsinseln“ gehören, auf einen potenziellen Blackout vorzubereiten?
Zu 1 und 2:
Zur Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit und Herstellung der Autarkie militärischer Infrastruktur hat das Bundesministerium für Landesverteidigung einen Realisierungsplan erstellt, um 100 militärische Liegenschaften in den Bereichen elektrische Energie-, Wärme-, Wasser-, Betriebsmittel-, Verpflegs- und Sanitätsversorgung auf eine Autarkie von zu mindest 14 Tagen auszurichten. Die Herstellung der Autarkie erfolgt nach einer Prioritätsreihung. Die Versorgung der Kasernen mit elektrischer Energie während eines Stromausfalls (Blackout) soll mittels Notstromaggregaten und gegebenenfalls durch Nutzung von alternativen, nachhaltigen Energieformen erfolgen. Die Realisierung des Vorhabens ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Jahr 2021,vorgesehen.
3. Verfügt die Hessenkaserne in Wels über Aggregate zur Stromerzeugung?
4. Können die Zapfanlagen der kaserneneigene Tankstelle der Hessenkaserne Wels mit Handpumpen im Falle eines Stromausfalls betrieben werden?
5. Betreibt die Hessenkaserne einen eigenen Trinkwasserbrunnen, um eine autarke Wasserversorgung zu gewährleisten?
6. Verfügt die Hessenkaserne über Nahrungsmittelreserven?
Zu 3 bis 6:
Im Hinblick darauf, dass eine Beantwortung dieser Fragen in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der bestehenden Infrastruktur und somit auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würden, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.