Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Landesverteidigung, Einsätze & Übungen, Sicherheitspolitik, Organisation, ...
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Acipenser hat geschrieben: Fr 9. Dez 2022, 12:44
theoderich hat geschrieben: Fr 9. Dez 2022, 12:36 Dann hätte die letzten 20 Jahre alles wunderbar funktionieren müssen, als man das Ministerium nach jedem Ministerwechsel in eine neue "Zentralstellenreform" oder "Bundesheerreform" gestürzt hat ...
Da haben Sie sicher recht, bloß hat die "Gegenseite" immer schweres Geschütz aufgefahren, in einem Papierkrieg wohlgemerkt
Noch einmal: Meinen Sie das ernst?!?
Acipenser
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Acipenser »

Die Kunst der Politik ist es Vertraute in Schlüsselpositionen zu bringen um etwas voranzubringen und gleichzeitig das Gegenüber nicht zu verprellen und eben auch in Positionen zu setzen,

aber Sie haben Recht diese Kunst scheint die letzten 30 (?) Jahre verloren gegangen zu sein, darum auch zuletzt mein Pesimismus auf den "einen oder anderen Bein"

Ohne diese Kunst hätten wir keinen Staatsvertrag, keine immerwährende Neutralität und wären vielleicht noch ein geteiltes Land: Die Russen bis zur Lafnitz im Osten, die Tomys rund um Graz und die Armys in Salzburg, wo waren eigentlich die Franzosen? UPS!
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »


theoderich hat geschrieben: Fr 9. Dez 2022, 11:38Miliz nicht voll einsatzbereit

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... ereit.html

OTS0116, 9. Dez. 2022, 13:37
Bundesheer zum veröffentlichten Rechnungshofbericht „Einsatzbereitschaft der Miliz“

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... -der-miliz
BMLV hat geschrieben:Fakt ist, die Miliz muss wieder mehr zum Üben kommen.
BMLV hat geschrieben:Um den Milizsoldaten auch künftig mehr Übungsmöglichkeiten einzuräumen und diese noch attraktiver zu gestalten, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner den Generalstab bereits damit beauftragt, diesbezügliche Konzepte zu erstellen und vorzulegen.
Als ob das Problem bei fehlenden "Übungsmöglichkeiten" und "Konzepten" liegen würde ...

Dieser Satzbaustein wird auch seit Monaten vom Ministerium gebraucht, ohne dass er irgendeinen Sinn ergeben würde:
  • OTS0005, 21. Juni 2022, 07:02
    Bundesheer: Verteidigungsministerin Tanner dankt besten Milizwerbern
    Um den Milizsoldaten auch künftig mehr Übungsmöglichkeiten einzuräumen und diese noch attraktiver zu gestalten, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bereits den Generalstab damit beauftragt, diesbezügliche Konzepte zu erstellen und vorzulegen.
    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... rbern-bild
  • OTS0100, 15. Juli 2022, 14:16
    Bundesheer: Tanner legt Schwerpunkt in Aufrüstung der Miliz
    Um den Milizsoldaten auch künftig mehr Übungsmöglichkeiten einzuräumen und diese noch attraktiver zu gestalten, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner den Generalstab bereits damit beauftragt, diesbezügliche Konzepte zu erstellen und vorzulegen.
    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... miliz-bild
Eine Presseaussendung mit dem "Götz-Zitat" wäre aussagekräftiger ...
BMLV hat geschrieben:Im Zeitraum 2019 bis 2022 konnte vieles beschafft werden, unter anderem Schutzbrillen, Nachtsichtbrillen, geländegängige LKW, Bergefahrzeugsysteme mit Anhänger, Scharfschützensysteme, Soldatenfunkgeräte, Headsets mit integriertem Gehörschutz, Truppenfunkgeräte oder Kurzwellensysteme.
Man sollte einmal darüber diskutieren, was von den zitierten Beschaffungen tatsächlich bei der Truppe angelangt ist!


OTS0110, 9. Dez. 2022, 13:01
RH-Bericht zu Miliz - SPÖ-Laimer: Die Miliz ist das Rückgrat der Landesverteidigung

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... rteidigung


OTS0118, 9. Dez. 2022, 13:39
FPÖ – Reifenberger: RH-Bericht zum katastrophalen Zustand der Miliz bestätigt Kritik an ÖVP-Verteidigungspolitik

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... ngspolitik
Zuletzt geändert von theoderich am Sa 10. Dez 2022, 18:18, insgesamt 3-mal geändert.
Acipenser
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Acipenser »

Na ja, CoV hat ja so oder so dafür gesorgt, dass ÖBH Übungen ob Miliz oder Kader fast nicht möglich sind!
Inzwischen haben Deutschmeister und Strasser (als Beispiel) gezeigt dass es wieder möglich ist und ausbaufähig!
Und die Hessen erst, zeigten dass Panzerschlachten im Marchfeld doch (noch) möglich sind
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Ihrer Ansicht nach hatten wir im Februar 2019 also bereits eine Pandemie?

Das Problem liegt im Wehrgesetz 2001 - und zwar seiner Novelle durch das WRÄG 2005. Vor 2005 waren 60 Tage Truppenübungen für alle Wehrpflichtigen verpflichtend. Außerdem waren für Offiziersfunktionen 90 Tage Kaderübungen und "für die übrigen Kaderfunktionen" 60 Tage Kaderübungen vorgesehen - zusätzlich zu den Truppenübungen:
  • Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - WRÄG 2005 (949 d.B.)

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
    • Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (949 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - WRÄG 2005)
      Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

      I. Allgemeines

      In der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien für die XXII. Gesetzgebungsperiode wird im Kapitel „Äußere Sicherheit und Landesverteidigung“ eine Reform des österreichischen Bundesheeres ins Auge gefasst, damit die militärische Landesverteidigung auch in Zukunft die Möglichkeit hat, auf die „Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ entsprechend reagieren zu können. Die Grundlagen für diese Reform soll eine von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministers für Landesverteidigung eingesetzte Reformkommission auf Basis der Bundesverfassung und der geltenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erarbeiten.

      In diesem Zusammenhang hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 6. März 2003 im Kapitel „Zukunft braucht: Sicherheit“ die notwendigen Reformschritte für das österreichische Bundesheer näher präzisiert und die Einrichtung einer Reformkommission für das österreichische Bundesheer angekündigt. Diese muss sich mit den Fragen beschäftigen: „Was muss ein modernes Heer können, wie groß muss es sein, welche neuen Anforderungen werden künftig in Europa gestellt, wo müssen wir abschlanken, wo muss investiert werden?“.

      In Entsprechung dieser Vorgaben hat der Bundesminister für Landesverteidigung am 16. September 2003 der Bundesregierung über seine Absicht, eine Bundesheerreformkommission einzurichten, berichtet; die Bundesregierung nahm diesen Bericht zur Kenntnis (Pkt. 9 des Beschl.Prot. Nr. 22 vom 16. September 2003).

      Nach der vom Bundesminister für Landesverteidigung am 15. Oktober 2003 erlassenen Geschäftsordnung für die Bundesheerreformkommission hatte diese folgende Zielsetzungen:
      • Erarbeitung der Grundlagen für die Bundesheerreform (ÖBH 2010);
      • Klärung aller Fragen, die im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der österreichischen Souveränität stehen;
      • Berücksichtigung der nachfolgend angeführten zusätzlichen Vorgaben:
        • Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategie, sowie Empfehlungen an den Verfassungskonvent;
        • Definition des Umfanges und der Leistungsfähigkeit des militärischen Beitrags Österreichs zum internationalen Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der ESVP, einschließlich der Aspekte der euro-atlantischen Sicherheitsstruktur; weiter führende Überlegungen im Sinne einer gemeinsamen europäischen Verteidigung;
        • Fortsetzung der Redimensionierung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen im Ressort Landesverteidigung auf Grundlage der Ergebnisse der Reorganisation 2002 (REORG 2002);
        • Sicherstellung der notwendigen Personalstärken durch Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen;
        • Erstellung eines Beitrages zu einem gesamtstaatlichen CIMIC Konzept.
      Im Rahmen dieser Zielsetzungen nahm die Bundesheerreformkommission am 16. Oktober 2003 ihre Arbeiten auf. Die Übergabe des Endberichtes an den Bundesminister für Landesverteidigung erfolgte am 14. Juni 2004. Darin hat die Bundesheerreformkommission unter anderem folgende Maßnahmen empfohlen:
      • Die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate unter der Voraussetzung entsprechender Rahmenbedingungen, vor allem für die Rekrutierung und Ausbildung der erforderlichen Anzahl von befristeten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in den Mannschaftsdienstgraden (Punkt 3.2.4. des Endberichtes).
      • Im Falle einer Verkürzung des Grundwehrdienstes bzw. einer Änderung des Wehrsystems die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Wehrpflichtige und Frauen mit absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen wird, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht (Punkt 3.2.3. des Endberichtes).
      • Alle Funktionen in der zukünftigen Miliz für Frauen zu öffnen (Punkt 3.2.3. des Endberichtes).
      • Einführung eines einheitlich anwendbaren Anerkennungssystems mit Geld- oder Sachleistungen (Punkt 3.5.1.1. des Endberichtes).
      • Setzung von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Dienstleistungen im Bundesheer unter dem Aspekt der internationalen Vergleichbarkeit auch unter Berücksichtigung des individuellen Nutzens (Punkt 3.5.2.4. des Endberichtes).
      Mit dem vorliegenden Antrag sollen nunmehr die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der genannten Empfehlungen geschaffen werden, wobei die ins Auge gefasste Reduzierung der Dauer des Grundwehrdienstes im Sinne der Empfehlung der Bundesheerreformkommission eine gleichzeitige ersatzlose Aufhebung der Truppenübungen impliziert, die zusammen mit dem Grundwehrdienst eine untrennbare Einheit bilden. Weiters sollen die seitens der Bundesheerreformkommission empfohlenen Freiwilligenmeldungen für militärische Übungen durch die Einführung von „Milizübungen“ anstelle der bisherigen Kaderübungen realisiert werden. 

      II. Änderungen im Wehrgesetz 2001

      [...]

      In Entsprechung dieser Vorgaben hat die Bundesheerreformkommission am 16. Oktober 2003 ihre Arbeiten aufgenommen und am 14. Juni 2004 ihren Endbericht an den Bundesminister für Landesverteidigung übergeben. Als ein wesentlicher Punkt dieses Endberichtes empfiehlt die Bundesheerreformkommission in Punkt 3.2.4 (Grundwehrdienst), unter der Voraussetzung entsprechender Rahmenbedingungen, die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate vorzusehen.

      Mit einer bloßen Reduzierung des Grundwehrdienstes wäre jedoch nach den Intentionen der Bundesheerreformkommission noch nicht das Auslangen gefunden, da in diesem Fall alle Wehrpflichtigen mit weniger als acht Monaten geleisteten Grundwehrdienst ex lege zu Truppenübungen in der auf acht Monate fehlende Zeit verpflichtet wären. Eine vollinhaltliche Umsetzung dieser Empfehlung unter Zugrundelegung der materiellen Absichten der Bundesheerreformkommission müsste neben dieser Maßnahme darüber hinaus auch die ersatzlose Aufhebung der derzeit verpflichtenden Truppenübungen, die zusammen mit dem Grundwehrdienst eine untrennbare Einheit bilden, umfassen. Mit dem vorliegenden Antrag soll daher die derzeit im § 20 Abs. 1 letzter und vorletzter Satz vorgesehenen Möglichkeiten der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst in der Dauer von mehr als sechs Monaten, höchstens jedoch in der Dauer von acht Monaten, ebenso ersatzlos entfallen wie die in § 20 Abs. 2 geregelte Heranziehbarkeit von Wehrpflichtigen zu Truppenübungen.

      Nach der derzeit geltenden Regelung des § 28 Abs. 5 dritter Satz können Wehrpflichtige, die aus dem Grundwehrdienst vorzeitig entlassen wurden, nach Wegfall des Entlassungsgrundes entweder zur Leistung dieses Präsenzdienstes in seiner restlichen Dauer oder, sofern sie nach Ablauf des sechsten Monates entlassen wurden, zu Truppenübungen in der noch offenen Dauer dieses Präsenzdienstes neuerlich einberufen werden. Im Hinblick auf die in § 20 vorgesehenen Änderungen ist diese Regelung obsolet und soll daher ebenfalls ersatzlos entfallen. Zukünftig wird daher auch für diese Fälle die im geltenden § 28 Abs. 5 zweiter Satz normierte Regelung anzuwenden sein. Wehrpflichtige, die aus dem Grundwehrdienst vorzeitig entlassen wurden, werden daher nach Wegfall des Entlassungsgrundes nur zur Leistung des Grundwehrdienstes in der auf sechs Monate fehlende Dauer neuerlich einberufbar sein. Die in § 28 Abs. 5 vierter Satz geltende Regelung hinsichtlich des Überganges in den Milizstand von Wehpflichtigen, die nach Ablauf des sechsten Monats vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen wurden, ist im Hinblick auf die in § 20 vorgesehene Änderung ebenfalls obsolet und soll ersatzlos entfallen.
      3. Zur Ablösung der bestehenden Kaderübungen durch Milizübungen (siehe Z 9c betreffend § 21):

      [...]

      Dieses System von vorbereitender Kaderausbildung, freiwilliger Meldung zu Kaderübungen sowie Verpflichtung zu Kaderübungen entweder ex lege oder mittels Auswahlbescheid ist bis dato materiell unverändert in Kraft.

      Ausgangspunkt für die nunmehr ins Auge gefasste Änderung ist die im Endbericht der Bundesheerreformkommission unter Punkt 3.2.3. (Miliz) enthaltene Empfehlung, „im Falle einer Verkürzung des Grundwehrdienstes bzw. einer Änderung des Wehrsystems die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Wehrpflichtige und Frauen mit absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen wird, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht“. Auf Grund der geplanten Abschaffung der Truppenübungen einerseits und dem derzeit stark beschränkten Zugang zu Kaderübungen (ausschließlich für Kommandanten- und Fachfunktionen) andererseits, erfordert eine Umsetzung dieser Empfehlung eine entsprechende gesetzliche Anpassung. Mit dem vorliegenden Antrag sollen daher durch eine Adaptierung des § 21 die bestehenden Kaderübungen für alle Wehrpflichtigen mit einer Verwendung in der Einsatzorganisation des Bundesheeres geöffnet werden. Da an diesen in Rede stehenden militärischen Übungen auch Wehrpflichtige ohne eine Kaderfunktion in der Einsatzorganisation teilnehmen sollen, sind die Bezeichnungen „Kaderübungen“ und „vorbereitende Kaderausbildung“ nicht mehr zutreffend und sollen jeweils durch die Bezeichnungen „Milizübungen“ bzw. „vorbereitende Milizausbildung“ ersetzt werden. Im Übrigen soll der Zugang zu diesen Milizübungen unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Kaderübungen und daher auch weitgehend freiwillig erfolgen können. Um den bestehenden militärischen Ausbildungsstand auch weiterhin erhalten zu können, soll die Gesamtdauer der geplanten Milizübungen für Offiziere und Unteroffiziere der jeweiligen Summe aus Truppen- und Kaderübungstagen nach der geltenden Rechtslage entsprechen. Hinsichtlich der übrigen Milizsoldaten soll die Gesamtdauer der geplanten Milizübungen 30 Tage betragen.
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Demnach wurden die Truppenübungen für alle Wehrpflichtigen ersatzlos abgeschafft - ohne Chance auf Wiedereinführung -, die Übungsverpflichtung für Kaderpersonal auf gleichem Niveau belassen und die auf freiwilliger Meldung durch Mannschaften zu leistenden Milizübungen um 50 % reduziert - und das bei einem zweijährigen Übungsrythmus:

Wehrgesetz 2001 – WG 2001
Milizübungen und vorbereitende Milizausbildung

§ 21. (1) Milizübungen sind auf Grund freiwilliger Meldung oder einer Verpflichtung sowie nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zu leistende Waffenübungen. Sie haben der Heranbildung von Wehrpflichtigen für eine Funktion in der Einsatzorganisation sowie der Erhaltung und Vertiefung der erworbenen Befähigungen zu dienen. Die Gesamtdauer der Milizübungen beträgt

1. für Offiziersfunktionen 150 Tage,

2. für Unteroffiziersfunktionen 120 Tage und

3. für die übrigen Funktionen 30 Tage.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001612

Miliz-Handbuch
Aktuelle Bestimmungen für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres
(12. Auflage, 1. Juli 2020)
5.2. BWÜ-Rhythmus

Den Kommanden der oberen Führung sind die Festlegung des BWÜ-Rhythmuses und die Dauer der Beorderten-Waffenübung der ihnen unterstellten Kommanden, Truppen und Dienststellen innerhalb des nachstehend beschriebenen Rahmens in Eigenverantwortung freigestellt. Die Festlegung findet in der Waffenübungsplanung ihren Niederschlag.

[...]

Grundsätzlich sind Beorderten-Waffenübungen im Abstand von jeweils zwei Jahren durchzuführen. Um ausbildungsspezifischen und organisatorischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, ist ein Abweichen von der Norm des Zweijahresrhythmus zulässig.

Beispiele für geringere Abstände sind der jährliche Wechsel zwischen Gefechtsübung, Stabs-/FüSim-Übung und Schießausbildung im Verband bei der mechanisierten Kampftruppe, der jährliche Wechsel zwischen Stabs- und Führungsunterstützugsrahmenübung sowie fachspezifischer Ausbildung bei der Führungsunterstützungstruppe, Teilnahme geschlossener Kampfelemente/Jagdkommando an Übungen in unmittelbar aufeinander folgenden Jahren.

In solchen Fällen sind die Beorderten in der Regel im Wechsel jeweils so heranzuziehen, dass für den einzelnen Waffenübungspflichtigen der Zweijahresrhythmus erhalten bleibt. Milizkader in gepanzerten Einheiten (Kampfteile) können, entsprechend der auf sie zutreffenden Laufbahn und den geplanten Ausbildungsvorhaben, jährlich zur Beorderten-Waffenübung herangezogen werden.

Beispiele für größere Abstände sind Truppen und Dienststellen mit einem begrenzten gleichbleibenden Kampfauftrag, wie zum Beispiel Elemente der territorialen Wachorganisation, der Versorgungstruppe
oder der Sanitätstruppe.

5.3. Dauer

Entsprechend den gegebenen Ausbildungserfordernissen im Einklang mit den Erfordernissen zur Erhaltung der Mobstärken ist die Dauer der Beorderten-Waffenübung - ohne Vorstaffelung - innerhalb des Zeitrahmens von vier bis zwölf Tagen festzulegen.
https://www.milizverband.at/.cm4all/upr ... &cm_odfile
Zuletzt geändert von theoderich am Fr 9. Dez 2022, 17:42, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Acipenser »

Nein eher der Schlendrian in der Politik, verbreitet sich aber auch wie ein Virus!
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »



"Eingeschränkte Strategiefähigkeit Österreichs" - aktuell, Gefahr für Gesamtsystem
Acipenser
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Acipenser »

Klarer Fall da müssen ein paar Systemerhalter ran!

Die größte Gefahr fürs ÖBH - und damit die Sicherheit Österreichs - ist und bleibt aber die notorische Unterfinanzierung, bei all den Jubelmeldungen zu trotz
theoderich
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von theoderich »

Acipenser
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Re: Bundesheer-Reform - Beitrag Tanner

Beitrag von Acipenser »

Terminhinweis: Freitag ab 16 Uhr kleine Leistungsshow mit Angelobung Rekruten Garnision Melk in Kartause Gaming mit Beitrag Tanner
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