Re: "Bundesheerreform": Militärische Landesverteidigung wird abgeschafft
Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 12:47
Wir werden von dieser Regierung nach Strich und Faden für dumm verkauft.
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
Die Opposition kann nichts tun und wird auch nichts tun. Das Bundes-Verfassungsgesetz sieht nämlich nur folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:
Beim ÖBH gibt es ein einzelnes Erprobungssystem, den Jammer HP 47, der im Rahmen des Projektes "C-EAT" angeschafft wurde, ein Drohnendetektionssystem Aaronia AARTOS DDS und ein Rohde & Schwarz ARDRONIS-D. Für eine Implementierung auf höherem Niveau gibt es auf Jahre hinaus keine Mittel.
Wieso man das macht, ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen. Ich sage nur: § 13 (2) WG 2001 ...
Auch wenn ich jetzt hier Prügel beziehe, aber ich stimme diesen Überschriften zu 90% zu.theoderich hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 22:45
- Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024
Das bedeutet, die Einsatzfähigkeit unseres Bundesheeres im In- und Ausland zielorientiert zu verbessern und den Grundwehr- und Zivildienst attraktiver zu machen. Darüber hinaus wollen wir Schwerpunkte auf die Bereiche Krisen- und Katastrophenmanagement sowie neue Bedrohungsbilder wie etwa Cyber-Attacken legen.Rahmenbedingungen der österreichischen Sicherheitspolitik
- Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union Teil eines erfolgreichen Friedensprojekts (mit Vorbildcharakter) und an unseren unmittelbaren Landesgrenzen von keinen Feinden umgeben. Österreichs Stellung mitten in der EU bietet eine umfassend geänderte Sicherheits- und Friedensperspektive. Gleichzeitig müssen neue Bedrohungen ernst genommen werden.
- Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheers erfordern neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu gestaltet werden.
Eine zukunftsfähige Struktur für das Bundesheer
[...]
[...]
- Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenzialen außerhalb der Truppe
- Sicherstellung der Militärkommando- und Brigadestruktur als Träger der Landesverteidigung
Neue Aufgaben mit neuer Struktur
- Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Österreichischen Bundesheers unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten von Bedrohungsszenarien
- Weiterentwicklung aller Teilstreitkräfte Land, Luft, Spezialeinsatzkräfte und der Cyberkräfte
- Das Bundesheer soll in Anbetracht der neuen Herausforderungen im 21. Jahrhundert weiterentwickelt werden und sich, über die Kernkompetenzen hinaus, auf konkrete Schwerpunkte fokussieren:
- ABC-Einheiten zum Schutz bei atomaren, biotoxischen und chemieverursachten Katastrophen
- Erhalt der Eigenständigkeit der militärischen Nachrichtendienste
- Cyber Defense
- Internationale Friedenseinsätze nach Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats
- Assistenzleistungen, insbesondere Katastrophenschutz und -hilfe
- Nutzung von Drohnen (Schutzoperation bis zur Katastrophenhilfe) und Drohnenabwehr
- Reaktion auf mit militärischen Mitteln ausgeführte Terrorangriffe
- Blackout-Vorbereitung (Sicherung und Wiederherstellung kritischer Infrastruktur in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern)
- Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf diese Aufgaben ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden.
- Verstärkter Einsatz des ÖBH im Rahmen von Assistenzeinsätzen nach geltender Rechtslage zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
- Anpassung des ÖBH an aktuelle Bedrohungslagen, wie z. B. Cyber Defense und hybride Bedrohungen
- Prioritärer Ausbau der Cyber- und Drohnenabwehrfähigkeiten und Ausbau einer Cyber-Truppe unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungserfordernisse für Cyber-Defense-Personal
- Verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen, um zusätzliches Know-how aufzubauen, und Rekrutierung von IT-Fachkräften im Rahmen der Miliz
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... m-lang.pdf
- Bekenntnis zur Luftraumüberwachung und zum Schutz des österreichischen Luftraums durch das Österreichische Bundesheer und Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen aktiven und passiven Luftraumüberwachung
- Weiterhin Sicherstellung der Luftraumüberwachung durch das Österreichische Bundesheer durch eine adäquate und kosteneffizienteste Lösung
Das Problem ist etwas anderes:Tribun hat geschrieben: ↑So 28. Jun 2020, 14:04Alle anderen Einsätze, die militärisch ausgerüstete Soldaten am Plan rufen, sind eigentlich Assistenzeinsätze für das Innenrossort. Terrorangriffe auf weiche Ziele oder der kritischen Infrastruktur oder einen Bevölkerungsaufstand.
Für alle anderen Einsätze bedarf es keiner schweren militärischen Bewaffnung - LRÜ/LRS abgesehen.
Selbst bei Auslandseinsätzen kommt unser Bundesheer nur ein robuster Polizeieinsatz zu, mehr wird von Politik und Bevölkerung nicht zugelassen.
https://www.bundesheer.at/wissen-forsch ... hp?id=28444.1.1 Schutzoperation
Das operative Einsatzverfahren Schutzoperation wird im Rahmen der militärischen Landesverteidigung durchgeführt. Es dient der Abwehr überwiegend subkonventioneller souveränitätsgefährdender Angriffe auf Staat, Bevölkerung oder Lebensgrundlagen am Land, im Luft- sowie Cyber-Raum und Informationsumfeld, welche nur mit militärischen Mitteln abgewehrt werden können. Die Aufgaben und benötigten Fähigkeiten beinhalten das volle Spektrum des Kampfes der verbundenen Waffen und des Einsatzes der verbundenen Kräfte im Rahmen der Teilstreitkräfte übergreifenden Einsatzführung.
Die Bedrohung geht überwiegend von irregulären Kräften aus, welche vorwiegend subkonventionelle Kampfweise anwenden. Sie sind mit Faust- und Handfeuerwaffen, tragbaren leichten Panzer- und Fliegerabwehrlenkwaffen sowie teilweise auch mit gehärteten Fahrzeugen ausgerüstet. Irreguläre Kräfte werden oftmals von regulären Kräften verdeckt unterstützt (z.B. Luftunterstützung, Spezialeinsatzkräfte, Ausbildung, Versorgung mit Waffen, Munition und sonstigen Versorgungsgütern etc.).
Für die Abwehr souveränitätsgefährdender subkonventioneller Angriffe sowie Angriffe im Cyber-Raum kann der Einsatz militärischer Kräfte bereits binnen weniger Stunden erforderlich sein. Dies erfordert eine lageangepasste abgestufte und dezentrale Reaktionsfähigkeit des ÖBH mit seinen ständig präsenten Organisationselementen zum Wirksamwerden in allen Domänen im gesamten Bundesgebiet mit Schwergewicht im urbanen Umfeld.
Für die Land- und Luftstreitkräften sowie die Cyber-Kräften sind folgenden Vorgaben zu berücksichtigen:
Landstreitkräfte:
- Die Haupteinsatzart der Landstreitkräfte ist die Einsatzart Schutz mit allen ihren Einsatzformen, wobei der Einsatz gleichzeitig in mehreren territorialen Verantwortungsbereichen erfolgen kann
- Die Hauptträger des Einsatzes im Schutz sind kleine Verbände und Einheiten
- Die Verteidigung ist vor allem auf Gruppen-, Zugs- und Kompanieebene zu beherrschen
Luftstreitkräfte:
- Im Rahmen der offensiven Einsatzführung ist der Angriff bis auf Brigadeebene zu beherrschen
- Die Verfahren der Luftunterstützung (Lufttransport, Luftaufklärung und Feuerunterstützung aus der Luft) entweder selbstständig oder in Zusammenarbeit mit Landstreitkräfte (mit Schwergewicht auf den Ebenen Gruppe, Zug und Kompanie), mit Spezialeinsatzkräften und mit zivilen Einsatzorganisationen sind im vollen Umfang zu beherrschen
Cyber-Kräfte:
- Der taktische Lufttransport ist auf den Transport einer verstärkten infanteristischen Einheit in einem Lift zur schnellen Verlagerung des Schwergewichts bzw. zum Einsatz von Reserven auszurichten
- Die Cyber-Kräfte müssen den Schutz der IKT-Systeme des ÖBH sicherstellen und bei Cyber-Angriffen aufrechterhalten können
- Die Cyber-Kräfte müssen bei Bedarf auch den Schutz der IKT-Systeme der verfassungsmäßigen Einrichtungen oder kritischer Infrastrukturen unterstützen oder auch eigenständig übernehmen können
- Die Cyber-Kräfte müssen das volle Spektrum des Kampfes in Computernetzwerken beherrschen (Verteidigung, Ausnützung und Angriff)
Außerdem geht man selbstverständlich davon aus, dass man sich im Falle der Aktivierung der militärischen Beistandsverpflichtung der EU "ausklinken" könne - der Präzedenzfall von 2015 spricht da aber sehr stark dagegen:Ein konventionell geführter militärischer Angriff ist daher - ausgenommen auf dem Luftweg - als sehr gering einzuschätzen. Bedrohungen durch nukleare Mittelstreckenraketen können war nicht ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall würde jedoch der Schutz über den NATO-Verbund auch für Österreich gewährleistet werden.
Man verunmöglicht also auch die Zielsetzungen des eigenen Regierungsprogramms. Und verweigert sich gleichzeitig der eigentlich notwendigen Debatte zur definitiven Abschaffung des Neutralitätsgesetzes vom 26. Oktober 1955.1.3.1. Konventionell geführter militärischer Angriff gegen ein Mitgliedsland der Europäischen Union
Ein militärischer Angriff gegen ein Mitgliedsland der EU erscheint unwahrscheinlich, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Da die Mehrheit der Mitgliedsländer an den EU-Außengrenzen auch Mitglieder der NATO sind, würde hier primär die Beistandsverpflichtung nach Art. 5 NATO-Vertrag zum Tragen kommen. Für den Fall der Auslösung der Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 EUV durch ein Mitgliedsland würde für Österreich die irische Klausel und damit eine Beistandsmaßnahme unter Berücksichtigung der österreichischen Neutralität schlagend werden.