Re: Bundesheerreform - Beitrag Kunasek
Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:20
Forum für Österreichs Militärgeschichte
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Nunmehr sind wesentliche Maßnahmen – zB Umstrukturierung der JgB/Miliz, Übergabe der Mobverantwortung von den Militärkommanden direkt zu kleinen Verbänden, Neuaufstellung von 12 selbstständig strukturierten JgKp – bereits erfolgt bzw. gerade in der Komplettierung.
Aktuell wird der weitere Milizaufwuchs in den Phasen 2 (bis 2022) und 3 (bis 2026) beurteilt und anschließend an ChGStb vorgetragen.
http://www.tuepl.at/cms/fileadmin/downl ... 1_2019.pdfUmfang der Miliz
Der quantitative und qualitative Umfang der Masse der selbstständig strukturierten Miliz in der HG 2019 wurde konsequent von den Einsatzwahrscheinlichkeiten, nämlich vorwiegend „stationärer SCHUTZ VON OBJEKTEN“ in den Anlassfällen „Militärische LV und sihpol AssE“ mit Fokus auf den Schutz von zivilen Schutzobjekten mit nationaler Wichtigkeit und Schutz von wichtigen militärischen Schutzobjekten außerhalb militärischer Liegenschaften abgeleitet.
Daher wurden als Konsequenz der Aufgabe „Schutz“ bei den JgB/Miliz auch alle schweren Waffen – PAL und GrW – aus den Gliederungen genommen, die Anzahl der PAR66 wesentlich reduziert und dafür zur Erhöhung der „boots on the ground“ zusätzliche Jägerzüge (JgKp/JgB/Miliz mit 4 JgZg, sbststrukt JgKp mit 5 JgZg) und Scharfschützengruppen (je Kp 1 mittlere Scharfschützengruppe) geschaffen.
Der Sonderinvestrahmen deckt insbesondere die wesentlichen Bereiche Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit nur in sehr geringem Rahmen ab.
Aufgrund der geringen Dotierung dieser wesentlichen Bereiche und dem v.a. im Bereich der geschützten Mobilität und der Mobilität der Miliz (insgesamt rund € 425 Mio.) gestiegenen Anforderung verstärken sich die Bedarfe noch erheblich.
Die Herausforderung beim „Vorziehen“ von Mitteln aus dem Sonderinvest 2. Tranche sei am Beispiel Miliz dargestellt:
Bei der Miliz ist gemäß Endbericht ÖBH 2018 in der Aufwuchsphase bis 2018 ein Investitionsbedarf von € 83 Mio. gegeben, wobei davon € 26 Mio. den Minimalbedarf darstellen. In der ersten Tranche des Sonderinvest wurden bis 2019 € 29 Mio. zugewiesen, in der zweiten Tranche € 48 Mio. (Diese Summen umfassen die, aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen als notwendig beurteilte Deckung des Mobilitätsbedarfs der Miliz nicht). Damit müssten die Mittel der 2. Tranche des Sonderinvest eigentlich schon dazu eingesetzt werden, um die volle Einsatzfähigkeit der bis 2018 zu strukturierenden Miliz (ohne Sicherstellung der erforderlichen Mobilität!) herzustellen, obwohl die Zielstruktur der Miliz in einem stufenweisen Aufbau bis 2026 zu erreichen ist. Dabei ist noch hinzuweisen, dass der Aufbau der Miliz aufgrund des aktuellen Umfeldes tatsächlich zu beschleunigen wäre.
4.6 Mobilität
Beschreibung/Begründung:
[...]
Zusätzlicher Bedarf ergibt sich zur Sicherstellung der Mobilität der Miliz. Die Jägerbataillone (Miliz) sind derzeit mit einer Transportkapazität von 50% der Kampfelemente strukturiert. Diese zugeordneten Fahrzeuge sind jedoch vorläufig nicht beschaffungsrelevant und sind im Anlassfall durch das Militärbefugnisgesetz (Requirierung von zivilen Fahrzeugen aus Privatbesitz) aufzubringen.
Da der Einsatz der Miliz auch für Assistenzeinsätze als zunehmend wahrscheinlich angenommen wird, sind diese Kfz jedoch auch außerhalb von Maßnahmen des Militärbefugnisgesetzes zu berücksichtigen.
[...]
Zusätzlicher Ressourcenbedarf
Aus den ursprünglichen Forderungen zum Sonderinvest sowie dem zusätzlichen Bereitstellungsbedarf ergibt sich ein Investitionsbedarf von etwa € 425 Mio. und der damit einhergehende jährliche Betriebsaufwand von ca. € 42,5 Mio.
Darin enthalten sind der Bedarf für eine Teilausstattung der Miliz mit militärischen Fahrzeugen für 10 Jägerbataillone + 12 selbständige Jägerkompanien (sbstJgKp) von rund € 103 Mio. und der jährliche Betriebsaufwand von ca. € 10,3 Mio.
Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von zumindest € 425 Mio., sowie die Budgetierung des Betriebsaufwandes von ca. € 42 Mio pro Jahr.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml4.10 Ausstattung der Miliz
Beschreibung/Begründung:
Im Rahmen der Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz wurde die Ausrüstung der Miliz mit zeitgemäßem Gerät beurteilt, wobei aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen eine vollwertige Ausstattung der Milizkräfte erforderlich ist. Der Aufwuchs der Miliz erfolgt phasenweise bis zur geplanten Erreichung der Zielstruktur im Jahr 2026.
Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:
Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren zur Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz in der Aufwuchsphase bis 2018 Investitionen von € 83 Mio.21 vorgesehen, die im Sonderinvest der 1. Tranche tatsächlich mit € 29 Mio. berücksichtigt sind. Im Bereich der 2. Tranche sind € 48 Mio. für den weiteren Aufwuchs der Miliz vorgesehen.
Zusätzlicher Ressourcenbedarf
Zusammengefasst ergibt sich für die Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz bis 2018 ein zusätzlicher Bedarf von € 54 Mio. Mit Ergänzungsvorhaben wurden im Jahr 2015 bereits 20.000 Kampfhelme mit € 16,7 Mio. sowie das „Behördenfunksystem für Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben“ (BOS) mit € 0,2 Mio. bedeckt. Der Folgebedarf für die beschafften Kampfhelme im Jahr 2016 beträgt weiterhin € 1,7 Mio. Damit konnte der Fehlbetrag von € 54 Mio. bereits auf etwa € 39 Mio. reduziert werden.
Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 39 Mio. Ein Vorziehen von Mitteln aus der 2. Tranche hätte jedenfalls positive Auswirkungen für eine rasche Verbesserung der Ausstattung der Miliz in der ersten Aufwuchsphase. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebskosten von ca. € 3,9 Mio. zu budgetieren.
https://de-de.facebook.com/groups/jgb12 ... 217470242/Im Zuge der Heeresgliederung 2019 wurde das Jägerbataillon 12, letzten Herbst der 7.Jägerbridae unterstellt. Diese neue Gliederung hat auch Auswirkungen bei den Einheiten im JgB12. So wird aus der alten 3.Jägerkompanie die neue Kampfunterstützungskompanie (KUKp)!
http://web.archive.org/web/200302250246 ... nien.shtmlJägerbataillon 12 - Die Kompanien
Das JgB12 gliedert sich in:
- Stabskompanie: Die Versorger - in deren Verantwortung die Bereiche Fernmeldedienst, Versorgung, Instandsetzung, Wirtschaft und Sanitätsdienst liegen
- 1. Jägerkompanie: Die Luftbeweglichen - mit Hauptaugenmerk der Ausbildung auf Luftbeweglichkeit und Luftlandung
- 2. Jägerkompanie: Die Gehärteten - vorgesehen für die Erstausstattung mit dem Mannschaftstransportpanzer (MTPz) Pandur und Zusammenarbeit mit mechanisierten Truppen
- 3. Jägerkompanie: Die Alpinbeweglichen - vorgesehen für den Einsatz vorwiegend im alpinen Gelände
- schwere Kompanie: Die Kampfunterstützer - Rückrat des Bataillon im Bezug auf Panzerabwehr, Steilfeuer und Pionierdienst
Das hat man noch dem damaligen Verteidigungsminister Klug zu verdanken. Damals wurden die PAL- und GrW-Züge der Miliz-Jägerbataillone aufgelöst und die dazugehörigen Waffen verschrottet bzw. verkauft. Dafür hat man behauptet, die Miliz würde im Orgplan "sowieso" "mittlere Scharfschützengruppen" erhalten - Geistereinheiten mit Waffen, deren Beschaffung nie geplant war.
Die meisten Verteidigungsminister haben in erster Linie Projekte umgesetzt, von denen ihre Landesparteien profitieren konnten bzw. um sich die Grundlage für eine weitere Karriere nach dem Rückzug aus der Bundespolitik zu legen (Platter: Beschaffung von Aufbauten für Lkw und gepanzerte Fahrzeuge bei EMPL; Darabos: "Musterkaserne" Güssing, verfassungswidrige Verlängerung des Assistenzeinsatzes zur Schengenerweiterung).