Entwicklungen Luftraumüberwachung

Flächenflugzeuge, Hubschrauber, Großgerät, Fliegerhorste, ...
hakö
Beiträge: 204
Registriert: So 13. Mai 2018, 17:37

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von hakö »

Wurscht was wir haben oder auch nicht,wir haben durch die aktuellen Ereignisse eine ernste Situation am Östlichen Rand Europas.
Schon werden Stimmen laut, was wir alles hätten kaufen und machen sollen, und damit beweist der Spruch der Römer "si vis pacem, parabellum" seine allgemeine Richtigkeit.
Bis wir und auch manch andere Länder in der EU sich darauf besonnen haben, wie wir uns für solche Fälle rüsten, hat Putin die osteuropäischen Landkarten schon längst umgeschrieben.
Vielleicht lernen unsere Politiker dann, daß kein Frieden auf ewig festgeschrieben ist.
Wenn es stimmt, daß Lügen kurze Beine haben, dann haben Politiker Eier aus Bodenhaltung.
theoderich
Beiträge: 20945
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

Aktuell nach fünf
ORF2
Sa., 26.2.2022 | 17.06 Uhr

Stefan Gehrer: „Damit ein Themenwechsel. Morgen beginnen wir in ,Aktuell nach fünf‘ mit einer neuen Serie. Wir zeigen Ihnen geheime oder nur sehr schwer zugängliche Orte, sowie Personen, die Sie so noch nie gesehen haben.

Ein Ort, an den man niemals einfach so gelangt, ist der militärisch abgeriegelte Eurofighter-Flughafen in Zeltweg, in der Steiermark. Schon lange geplant, war ich gestern dort. Ein Lokalaugenschein – überschattet vom Krieg in der Ukraine.“

[Flugeinsatzboxen mit Bodenpersonal und aus der Box rollendem Eurofighter] Die Planung für unseren Lokalaugenschein am Militärflughafen beginnt schon Wochen vor diesem Drehtag. Nach penibelsten Sicherheitschecks rollen mehr als hundert Millionen Euro auf uns zu [Eurofighter beim Herausrollen aus dem Sicherheitsbereich; Eurofighter beim Start] In den ohrenbetäubenden Lärm mischen sich Gedanken an den neuen Krieg in Europa.

GEHRER [in der Flugeinsatzbox; Eurofighter im Hintergrund]: „Der Ukraine-Krieg ist zwar gefühlt weit weg. Aber von der Ostgrenze Österreichs aus betrachtet ist Innsbruck ja schon weiter entfernt als die Ukraine. Und da kann man sich schon berechtigt die Frage stellen, ob so ein Krieg direkt vor unserer Haustüre nicht irgendetwas am Arbeitsalltag der Eurofighter-Piloten ändert?“

[Pilot bei der Sichtkontrolle des Flugzeugs] Diese Frage wird hier nicht so gerne gehört. Aber wir bekommen eine Antwort eines Eurofighter-Piloten mit Codenamen „Otto“.

Codename „Otto“ (Eurofighter-Pilot): „Wir haben nach wie vor die ganz normale Einsatzbereitschaft. So wie wir sie auch davor, vor der Ukraine-Krise hatten. Dementsprechend sind wir ohnehin jederzeit bereit, mit dem Eurofighter zu starten und Luftfahrzeuge abzufangen.“

[Pilot beim Flug im Simulator] Alarmstart, Aufsteigen, das unbekannte Flugzeug identifizieren – wie hier im Simulator. Immerhin einmal pro Woche kommt das in Österreich vor.

GEHRER: „Aber darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man mit 15 Kampfflugzeugen überhaupt einen Luftkampf führen könnte? Ja,wir wissen, die Eurofighter sind politisch umstritten – wir verfolgen alle natürlich die Nachrichten.

Fakt ist aber: Wir haben nur 15 Flugzeuge. Zum Vergleich: Die neutrale Schweiz schafft jetzt gerade 36 Kampfjets – amerikanische Kampfjets – des Typs F-35A an. Die Frage ist also: Würde eine echte Gegenwehr gegen einen Aggressor mit nur 15 Flugzeugen überhaupt Sinn machen?“

OTTO: „Ja, für die aktuellen Bedrohungsszenarien, die es gibt für Österreich, sind wir mit unseren 15 Eurofightern und den dementsprechend ausgebildeten Piloten definitiv dazu in der Lage, die österreichische Lufthoheit zu verteidigen und die Souveränität im österreichischen Luftraum zu wahren und damit die österreichische Bevölkerung zu schützen.“

[Pilot beim Einstieg in das Cockpit] Mehr erfahre ich heute nicht mehr. Aber wer hat schon damit gerechnet, dass vor laufender Kamera militärische Geheimnisse gelüftet werden? Geübt wird hier fast täglich.

GEHRER: „Zweimal pro Tag [GEHRER im hinteren Bereich des Flugzeugs stehend] gehen die Eurofighter, so wie dieser hier, förmlich in die Luft. Vormittags und Nachmittags jeweils drei Stück, zu Übungszwecken, von Montag bis Freitag. Bereitschaft ist natürlich rund um die Uhr. Eine Flugstunde kostet 60.000 Euro.“

[Cockpithaube beim Schließen, laut quietschend] Mit einem Höllenlärm schließt sich das Cockpit. [Rolltor beim Öffnen und Eurofighter beim Verlassen der Flugeinsatzbox] Jetzt heißt es: Startbahn frei. Für die einen – Geldverschwendung. Und für die anderen – ein Minimum an Vorbereitung für ein Kriegsgeschehen in Europa, das uns nie betreffen möge.“

Bericht: Stefan Gehrer

Kamera: Gerald Gottlieb
https://tvthek.orf.at/profile/Aktuell-n ... n/15113982
theoderich
Beiträge: 20945
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »



Und jetzt versuchen wir das mal durchzusetzen, mit 15 Flugzeugen, 16 Piloten, Betrieb lediglich in der "Tageslichtphase" von der "bürgerlichen Morgendämmerung" bis zu "bürgerlichen Abenddämmerung" und bei "extremen Wetterbedingungen" überhaupt keiner aktiven LRÜ ...

Als die Volksanwaltschaft diesen verfassungs- und völkerrechtswidrigen Zustand 2015 aufgezeigt hat, hat man sie einfach ignoriert:

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
2015

3.11.2 Lückenhafte Luftraumüberwachung

Neben der passiven Luftraumüberwachung durch technische Anlagen ist die aktive Komponente durch Militärflugzeuge ein zentraler Bestandteil der Ausübung der Lufthoheit. Die auf bestimmte Tageszeiten beschränkte Einsatzbereitschaft der Militärflugzeuge bedeutet einen Verfassungs- und Völkerrechtsbruch. Das BMLVS behält die lückenhafte Überwachungspraxis dennoch bei.


"Pausen" in der Luftraumüberwachung

Diversen Medienberichten war zu entnehmen, dass die österreichischen Luftstreitkräfte nicht rund um die Uhr einsatzbereit seien. Daher leitete die VA ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein.

Das BMLVS vertrat die Auffassung, bei der Einsatzbereitschaft der Luftstreitkräfte bestehe ein Ermessensspielraum, welcher nach militärfachlichen Gesichtspunkten auszunützen sei. Bestimmte Situationen im Luftraum und daher auch mögliche Luftraumverletzungen seien von der Tageszeit abhängig. Es sei legitim, die aktive Luftraumüberwachung auf Zeiten zu beschränken, in denen eine relativ höhere Wahrscheinlichkeit von Luftraumverletzungen bestehe.

Nach überwiegender Auffassung ist Österreich aus völkerrechtlicher Perspektive trotz des UNO-Beitritts und in der Folge v.a. der Einbindung in die GASP der EU nach wie vor ein neutraler Staat. Durch die Einbindung in die genannten Organisationen hat die ursprüngliche Form der österreichischen Neutralität zwar bedeutsame Modifikationen bzw. Einschränkungen erfahren. Außerhalb der Systeme von UNO und EU ist Österreich aber nach wie vor als neutral anzusehen.

Abgesehen von der ebenfalls neutralen Schweiz und dem über keine nennenswerte militärische Macht verfügenden Liechtenstein sind alle Nachbarstaaten Österreichs Mitglieder der EU. Auch die Schweiz und Liechtenstein sind eng mit der EU verflochten. Angesichts der damit einhergehenden vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Verbindungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass in näherer Zukunft ein Krieg oder bewaffneter Konflikt zwischen den unmittelbaren Nachbarstaaten Österreichs ausbricht. Allerdings sind – abgesehen von der Schweiz und Liechtenstein – alle Nachbarstaaten auch Mitglieder der NATO. NATO-Mitgliedsstaaten waren in jüngerer Zeit bzw. sind nach wie vor in zum Teil massive bewaffnete Konflikte verwickelt.

Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen

An diesen Konflikten beteiligte NATO-Staaten verwende(te)n dabei v.a. ihre Luftstreitkräfte als Kampfmittel. In den meisten dieser Auseinandersetzungen erschien bzw. erscheint es zumindest zweifelhaft, ob eine Berufung auf Ausnahmen vom Gewaltverbot im Rahmen der UNO oder im Sinne der GASP der EU legitim war bzw. ist. Österreich hat diesem Umstand wiederholt Rechnung getragen, sich auf seine Neutralität berufen und den betroffenen Konfliktparteien Überflüge von Militärflugzeugen verboten. Beispiele dafür sind die Angriffe von NATO-(Luft-)Streitkräften auf Serbien 1999 und den Irak 2003. Die Luftangriffe erfolgten dabei auch zu Zeiten, in denen das BMLVS nunmehr vermeint, die aktive Luftraumüberwachung aussetzen zu können.

Bruch neutralitätsrechtlicher Verpflichtungen

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit geht somit hervor, dass ausländische Mächte durchaus nennenswerte militärische Interessen an der Nutzung des österreichischen Luftraumes haben. Angesichts aktueller militärischer Konflikte, in welche NATO-Staaten verwickelt sind, hat sich diese Interessenlage nicht wesentlich geändert. Damit ist Österreich verpflichtet, (auch) die aktive militärische Luftraumüberwachung rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Überflüge fremder Luftstreitkräfte sind jederzeit zu verhindern bzw. ist im Vorfeld glaubhaft die Bereitschaft zur Verhinderung zu bekunden.

Die aktive militärische Luftraumüberwachung grundsätzlich täglich für bestimmte Zeiten auszusetzen, bewirkt ein praktisch täglich wiederkehrendes Zeitfenster, in dem Neutralitätsverletzungen möglich sind. Dies stellt einen Bruch anerkannter völkerrechtlicher Verpflichtungen eines neutralen Staates dar und zugleich einen Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht (Neutralitätsgesetz).

Gemäß Art. 79 B-VG ist die Kernaufgabe des Bundesheeres die militärische Landesverteidigung. Daneben besteht insbesondere die Verpflichtung zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz, der gegebenenfalls auch ohne Anforderung ziviler Behörden zu leisten ist. Die Einsatzbereitschaft des Heeres ist somit an der jeweils aktuellen militärischen bzw. sicherheitspolizeilichen Bedrohungslage zu orientieren.

Verfassung sieht Einsatzbereitschaft des Heeres vor

Die Verpflichtung zur ständigen Einsatzbereitschaft des Heeres, angepasst an die jeweilige Bedrohungslage, hat auch Niederschlag in einfachgesetzlichen Bestimmungen gefunden. So normiert § 2 Abs. 3 WG explizit die Verpflichtung zur ständigen Einsatzbereitschaft des Bundesheeres. Diese Bestimmung gilt selbstverständlich auch für die Luftstreitkräfte als Teil des Heeres.

Speziell auf die Luftstreitkräfte bezogen, verpflichtet § 26 Abs. 1 Militärbefugnisgesetz (MBG) zur ständigen Wahrung der Lufthoheit. Die Gesetzesmaterialien zum MBG betonen die Pflicht, auch im Frieden sofort einsatzfähige Verbände, darunter auch die erforderlichen Fliegerverbände bereitzuhalten. Es müssen im Frieden Vorkehrungen getroffen werden, womit unabhängig von den Anlassfällen durch eine ständige Einsatzbereitschaft unautorisierte Flugbewegungen in den österreichischen Luftraum festgestellt und auch verhindert werden können.

Realistische Bedrohungsszenarien

Der Eintritt des Verteidigungsfalles im klassischen Sinne des Angriffs eines Nachbarstaates erscheint vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Nachbarschaftslage derzeit wenig wahrscheinlich. Grundsätzlich kann aber auch die Erforderlichkeit der Abwehr von Angriffen im Rahmen einer „asymmetrischen Kriegsführung“ den Verteidigungsfall begründen. Hier kann die Abgrenzung zur bloßen sicherheitspolizeilichen Gefahrenlage im Einzelfall schwierig sein. So wird diskutiert, ob ein mit den Ereignissen vom 11. September 2001 vergleichbarer Angriff bereits den Verteidigungsfall oder bloß die Pflicht des Heeres zur sicherheitspolizeilichen Assistenz begründet.

Die Verpflichtung zur ständigen Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gilt aber selbstverständlich nicht nur für die militärische Landesverteidigung, sondern auch für sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze. Terroranschläge, auch mithilfe von Luftfahrzeugen, sind möglich. Für sie darf durch temporäre Aussetzung der aktiven Luftraumüberwachung genausowenig ein „Zeitfenster“ geschaffen werden wie für Neutralitätsverletzungen durch Überflüge fremder Luftstreitkräfte.

Mangelhafte Reaktion des BMLVS

Die Reaktion des BMLVS auf die Ausführungen der VA ist als Negativbeispiel für die Zusammenarbeit zwischen der VA und überprüften Verwaltungsorganen zu nennen. Die VA begründete ihre Kritik ausführlich und versah sie mit zahlreichen Belegen aus der juristischen Literatur. Diese Belege stammen überdies zu einem bedeutenden Teil von wissenschaftlich ausgewiesenen Mitarbeitern des BMLVS. Das BMLVS hat es dennoch nicht als angemessen erachtet, auf die Argumente der VA einzugehen. Vielmehr begnügte es sich bloß mit der Feststellung, der Kritik der VA nicht folgen zu können.

Einzelfall: VA-BD-LV/0044-C/1/2014, S91154/22-PMVD/2015
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel ... debattiert

Analyse des Budgetdienstes
UG 14-Militärische Angelegenheiten

17. Februar 2022
3.2 Eurofighter – Verlängerung der logistischen Verträge für Luftfahrzeug und Triebwerk

[...]

3.2.1 Ziele und Maßnahmen

Das Kernziel des Vorhabens ist die Sicherstellung der Luftraumüberwachung mit dem Waffensystem Eurofighter, das „zur Gänze“ erreicht wurde. Es werden dazu jedoch keine konkreten Kennzahlen definiert, wie etwa Ausfallszeiten bei den Eurofighter oder Abdeckung der Luftraumüberwachung. Somit wird der Erfolg der Zielerreichung nicht mit entsprechenden quantitativen oder qualitativen Argumenten unterlegt.
So umfangreiche Vorhaben, wie das vorliegende, rechtfertigen durchaus eine eigenständige WFA, eine Gesamtevaluierung des Vorhabens Eurofighter würde dem Nationalrat jedoch wichtige Zusatzinformationen liefern.
https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET ... _Foerd.pdf
Zuletzt geändert von theoderich am So 27. Feb 2022, 14:36, insgesamt 2-mal geändert.
theoderich
Beiträge: 20945
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

propellix
Beiträge: 502
Registriert: Mo 30. Apr 2018, 09:37

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von propellix »

NOTAM Austria hat geschrieben:Q)LOVV/QAFXX/IV/NBO/E/000/999/4743N01319E159
B)2202271242 C)2205272359 EST
E)UKRAINIAN CRISIS:
AS FROM 27.02.2022 1500 CET ALL AIRCRAFT OWNED, CHARTERED OR OPERATED
BY CITIZENS OF THE RUSSIAN FEDERATION, HOLDERS OF OPERATING LICENCE
(OR SIMILAR AUTHORIZATION) ISSUED BY THE RUSSIAN FEDERATION AND ACFT
WITH REGISTRATION IN RUSSIAN FEDERATION ARE PROHIBITED TO ENTER,
EXIT OR OVERFLY THE SOVEREIGN AIRSPACE OF REPUBLIC OF AUSTRIA, EXCEPT
HUMANITARIAN FLIGHTS AND SAR FLIGHTS WITH SPECIAL PERMISSION OF
REPUBLIC OF AUSTRIA (AACCC(AT)BMK.GV.AT) AND AIRCRAFT IN EMERGENCY.
Gilt einmal bis 27. Mai.
iceman
Beiträge: 1603
Registriert: Do 17. Mai 2018, 21:05

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von iceman »

Ob man den Eurofighter jetzt immer noch loswerden will?
innsbronx
Beiträge: 361
Registriert: Mo 4. Jun 2018, 18:04

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von innsbronx »

Mit den zwei Dutzend IRIS-T wird halt der Luftraum auch nicht gerade lange verteidigt werden können. Und wieviel Stück Mistral haben wir überhaupt? Da wird man auch stark nachrüsten müssen in Zukunft.

Wobei: In Österreich würde man eh wieder wie im März 1938 kampflos aufgeben. Die fünfte Kolonne haben wir ja - damals wie heute beinahe die selbe Truppe - auch schon überall festgesetzt.
theoderich
Beiträge: 20945
Registriert: So 29. Apr 2018, 18:13

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von theoderich »

innsbronx hat geschrieben: Di 1. Mär 2022, 11:02 Mit den zwei Dutzend IRIS-T wird halt der Luftraum auch nicht gerade lange verteidigt werden können. Und wieviel Stück Mistral haben wir überhaupt? Da wird man auch stark nachrüsten müssen in Zukunft.
Von der IRIS-T wurden vor 16 Jahren "etwa 20 Stück beschafft".

Und was die "Mistral" betrifft: Offiziell gibt es nur noch 30 Werfer. Munition dürfte es jedenfalls noch mehr geben, aber bei wie vielen Lenkwaffen der Tausch der Gefechtsköpfe erfolgt ist, ist unbekannt. Spätestens 2025 wird das System jedenfalls ausgeschieden.
öbh
Beiträge: 477
Registriert: Sa 21. Jul 2018, 12:12

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von öbh »

mit IRIS-T kann man maximal Gegner bekämpfen, welche mit IR/LW bewaffnet sind, damit herrscht aber bei solchen Luftkampf bereits eine Patt-Stellung zwischen eigenen EF und Gegner. Wegen fehlenden Selbstschutz unserer EF wären wir dahingehend bereits unterlegen. Ein Aggressor würde auf seinen Jagdflugzeugen aber auch weiter reichende radargelenkte LW tragen, die unsere EF aus weiter Distanz vom Himmel holen würden.
Das Märchen von Luftverteidigung mit unseren EF mit dem derzeitigen Ausrüstungstand glauben nur unsere Politiker und Personen die keine Ahnung haben!
souverän AT
Beiträge: 140
Registriert: Mi 12. Sep 2018, 09:50

Re: Entwicklungen Luftraumüberwachung

Beitrag von souverän AT »

Kommentar: Wieso unser Bundesheer mindestens 75 Abfangjäger und deutlich mehr Geld braucht

https://www.austrianwings.info/2022/03/ ... r-braucht/
Antworten