Re: EuroMALE - Drohne (europäisches MALE-RPAS)
Verfasst: So 30. Jun 2024, 22:08
Drohne darf nicht schießen – trotz Bewaffnung (27. Juni 2024)theoderich hat geschrieben: ↑Mi 6. Apr 2022, 08:09Die Regierungsfraktionen wollen an diesem Mittwoch im Haushaltsausschuss des Bundestages den Weg dafür freimachen, dass die Bundeswehr ihre Drohnen vom Typ Heron TP auch bewaffnen kann. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben sich SPD, Grüne und FDP auf die Beschaffung der entsprechenden Munition verständigt. Das Rüstungsvorhaben kostet 152 Millionen Euro. Der Einsatz der Kampfdrohnen soll aber an strenge Vorgaben gekoppelt werden.
Bundestagsabgeordneter Ingo Gädechens fragte bereits mehrfach bei der aktuellen Regierung nach dem Sachstand. Beständige Antwort: Die verbindlichen Einsatzgrundsätze für den Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr seien „Gegenstand ministerieller Abstimmungen“. Gädechens letzte Anfrage beantwortete die parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Siemtje Möller, Ende Mai 2024 immerhin mit dem Hinweis, dass der Entwurf mittlerweile „finalisiert“ sei.
Doch bis auf Weiteres gilt: Die Drohne darf nicht schießen. Auf cpm-Nachfrage beim Verteidigungsministerium, warum die Einsatzgrundsätze nicht längst aufgestellt sind, sagte ein Ministeriumssprecher: „Die Zeitlinien der Umsetzung der Maßgabebeschlüsse ergeben sich unter anderem aus den einschneidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen seit der Formulierung der Maßgabebeschlüsse.“
Gemeint sind die Maßgabebeschlüsse des Haushaltsauschusses von Juni 2028 und April 2022, in denen eben jene Einsatzgrundsätze als Bedingung für die Bewaffnung der Drohne beschlossen wurden.
- Bundestag billigt neue Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu: Vertrag) (13. Juni 2018)
https://augengeradeaus.net/2018/06/dron ... ewaffnung/Der Haushaltsausschus des Bundestages stimmte am (heutigen) Mittwoch dem Plan der Streitkräfte zu, für die nächsten neun Jahre unbemannte Flugsysteme des israelischen Typs Heron TP zu leasen. In einem so genannten Maßgabebeschluss wurde der Kauf von Waffen für das System und die Ausbildung deutscher Soldaten an diesen Waffen allerdings von einem neuen Parlamentsbeschluss abhängig gemacht.
- Parlamentarier billigen Drohnen-Bewaffnung für die Bundeswehr – unter strengen Auflagen (6. April 2022)
Mit der nun gefallenen Entscheidung darf die Bundeswehr für die vorerst nur zu Ausbildungszwecken in Israel stationierten Heron TP -Drohnen zwar die Bewaffnung kaufen und das Training auch mit den Waffen beginnen. Zugleich gaben die Abgeordneten der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP jedoch scharfe Regeln für einen möglichen Einsatz vor. In einem so genannten Maßgabebeschluss legte die Ausschussmehrheit fest:
1.) Verfassungsrechtlich bedarf jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages (Parlamentsvorbehalt).
2.) Bewaffnete Drohnen können nur dann eingesetzt werden, wenn diese explizit im vorgelegten Bundestagsmandat gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen sind.
3.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen unterliegt völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat.
4.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist nur zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts zulässig.
5.) Die verbindlichen Einsatzgrundsätze für bewaffnete Drohnen müssen durch die Bundesregierung erstellt und vom Verteidigungsausschuss und dem Auswärtigen Ausschuss beschlossen werden. Leitgedanke ist hierbei der Schutz der Soldatinnen und Soldaten. Genauso ist bei Veränderungen der verbindlichen Einsatzgrundsätze zu verfahren. Der operationelle Einsatz des bewaffneten Systems der German Heron TP außerhalb der Ausbildung darf erst nach Beschluss der Einsatzgrundsätze durch den Verteidigungsausschuss und den Auswärtigen Ausschuss erfolgen.
6.) Die Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen und deren Einsatz sollen im mandatierten Einsatzgebiet stationiert sein;
7.) Gleichzeitig verstärkt die Bundesregierung ihren Einsatz, um bewaffnete Drohnen in internationale Kontrollregime einzubeziehen und unterstützt die internationalen Bemühungen zur verbindlichen Regulierung von Autonomie in Waffensystemen und zur Ächtung von Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen.
https://augengeradeaus.net/2022/04/parl ... -auflagen/Mit ihrem Beschluss folgte die Koalitionsmehrheit im Haushaltsausschuss den Vorgaben des Koalitionsvertrags vom Dezember 2021, in dem SPD, Grüne und FDP vereinbart hatten:
Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.
https://defence-network.com/drohne-darf ... ewaffnung/Ministeriumssprecher rudert zurück
Anders als bei Staatssekretärin Möller, die noch von „finanlisiert“ sprach, klang es in dieser Woche bei der Regierungspressekonferenz am 24. Juni. Im Moment stünde zum Thema Einsatzgrundsätze „nichts Akutes an Entscheidungen an“, erklärte der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums Oberst i.G. Arne Collatz, „weil wir mit der Eurodrohne ohnehin noch nicht so weit sind, sondern uns im Konzeptionsstadium auch mit anderen Nationen befinden, und sich die Heron TP mit ihrer möglichen Bewaffnung derzeit in der Einführung und in der Ausbildung befindet.“
„Kriegstüchtigkeit mit Leben füllen“
Verteidigungsminister Pistorius und sein Ministerium müssten schnellstmöglich die geforderten Einsatzgrundsätze dem Parlament vorlegen, fordert der CDU-Bundestagsabgeordneter, „damit unsere bewaffneten Drohnen endlich einsatzbereit“ sind.
„Es passiert aber absolut nichts“, so Gädechens weiter. „Wenn Pistorius von Kriegstüchtigkeit redet, sollte er auch dringend sein eigenes Ministerium daran messen. Die Erfahrung mit der Bewaffnung unserer Drohnen zeigt, dass nicht mal Pistorius‘ eigenes Ministerium seinen Anspruch der Kriegstüchtigkeit mit Leben füllt.“
Die German Heron TP sei allerdings nur bedingt für die Landes- und Bündnisverteidigung gedacht, ergänzte Ministeriumssprecher Collatz, da „sie im Wesentlichen für IKM designt [wurde], also für internationale Krisenprävention, Einsätze und Missionen. […] Ich will es nicht ausschließen, aber [LV/BV] ist nicht der ideale Anwendungsfall.“ Das klingt nach: Die Drohne darf nicht schießen und soll es auch gar nicht.
Ich habe noch ein, aus militärischer Sicht, völlig irres Dokument aufgestöbert:
Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen
vom 12. Oktober 2021
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... rohnen.pdf