Seine Schwester Betsy DeVos (65) war US-Bildungsministerin im Kabinett von Donald Trump. Erik Prince selbst gilt als Intimus und Berater des ehemaligen amerikanischen Präsidenten. Schwer in Verruf gekommen war der Gründer der berüchtigten Söldnerarmee Blackwater, nachdem Kämpfer 2007 in Bagdad ein Massaker an Zivilisten angerichtet hatten.
Das internationale Medieninteresse wird dementsprechend groß sein, wenn der 54-jährige Amerikaner kommenden Donnerstag auf der Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt Platz nehmen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft Prince sowie vier anderen Männern im Umfeld des Wiener Neustädter Flugzeugausstatters Airborne Technologies vor, harmlose Agrarflugzeuge illegal zu Kriegsfliegern umgebaut und zu Kampfzwecken in ein Krisengebiet in den Südsudan gebracht zu haben.
UNO-Embargo
Und das wäre nicht nur ein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz, sondern auch gegen das UN-Waffenembargo. Denn im Südsudan herrscht Bürgerkrieg.
Neben Prince auf der Anklagebank werden die beiden Airborne-Geschäftsführer und ein australischer Ex-Royal-Airforce-Pilot, der in Salzburg lebt, Platz nehmen. Erstangeklagter ist der Chefpilot von Airborne, ebenfalls Australier mit Wohnsitz in Tirol.
Laut Ermittlungen des Verfassungsschutzes wollte Airborne die hervorragenden Kontakte des ehemaligen US-Söldnerbosses zu Regierungen, Staatschefs und in Krisenregionen nutzen, um daraus finanziellen Profit zu schlagen – durch den Verkauf von modifizierten Flugzeugen. Die Beteiligung von Prince an Airborne lief bis Februar 2018 über ein Firmenkonstrukt der Frontier Services Group Limited (FSG) mit diversen Tochterfirmen.
In seiner Funktion als FSG-Vorsitzender entschieden sich Prince und die Airborne-Geschäftsführung dazu, zwei ursprünglich für den Agrarbereich entwickelte Flugzeuge der Marke Ayres Thrush anzukaufen und umzubauen.
Panzerung gegen Beschuss
Laut Staatsanwalt war das Ziel, „die günstigen Agrarflugzeuge dahingehend umzubauen, dass diese unter anderem eine Panzerung erhalten und für die Aufnahme von Waffen vorbereitet werden“. Die letztlich als Kriegsmaterial eingestuften Maschinen sollten „möglichst unauffällig“ als zivile Maschinen außer Landes gebracht werden, so der Vorwurf.

© Bild: Airborne Tech.
Laut dem Ankläger fanden sich bei den Ermittlungen und Hausdurchsuchungen des Verfassungsschutzes jede Menge Beweise dafür, dass ein gewisser Tatplan bestand. Sichergestellt wurde eine eMail der Airborne Geschäftsführung an den technischen Leiter, der angewiesen wurde, gegenüber dem Flugzeughersteller Thrush kein Wort „über surveillance (Überwachung) oder gar Waffen“ zu erwähnen, denn dies sei „alles pfui, pfui“, heißt es in der Nachricht.
Für den Fall, dass Thrush stutzig werde, solle man erklären, dass es um „GEO pods und maybe Zusatztanks, oder auch atmosphärische Messungen, blah, blah, blah“ gehe, heißt es in den schriftlichen Interna.
Ein interessanter Eintrag in Bezug auf den unkonventionellen Umbau der Maschine fand sich im Notizbuch eines Airborne-Technikers: „Auftreten gegenüber der Behörde – Thrush wegbringen!“, war als Notiz zu lesen.
Luft-Bodenraketen und Maschinengewehr
In einer Präsentation aus dem Jahr 2015 sind verschiedene Möglichkeiten erwähnt, das Flugzeug mit Waffen zu bestücken. Einschließlich der Möglichkeit zum Einbau von „Maschinengewehr, Raketen, lasergeführten Raketen, Hellfire (Luft-Bodenraketen), lasergeführten Bomben und MK82-Ausrüstung“.

© Bild: Airborne Technologies
Flug in den Südsudan
Eine der modifizierten Trush-Maschinen landete schließlich 2014 im Südsudan und „operierte“ dann auch laut Zeugen bis Ende 2015 in dem Bürgerkriegsland. Der zweite Trush-Flieger mit der Kennung T7-SAX wurde am 25. Juni 2015 vom Chefpiloten an die bulgarische Flugzeugfirma LASA geliefert und von Wr. Neustadt nach Sofia überstellt. Das Modell wurde später mit Raketenwerfern und Maschinengewehren auf der Pariser Flugmesse martialisch zur Schau gestellt.
Von den Beschuldigten werden alle Vorwürfe entschieden zurück gewiesen. Der renommierte Strafverteidiger Norbert Wess verteidigt Eric Prince sowie die beiden australischen Piloten. Laut Wess habe es den von der Staatsanwaltschaft „konstruierten Tatplan, die Maschinen unauffällig außer Landes zu bringen“, nie gegeben. „Die Ausfuhr der beiden Flugzeuge erfolgte vollkommen transparent, unter Einhaltung der geltenden Ausfuhrbestimmungen und unter Beiziehung namhafter Experten auf dem Gebiet der Exportkontrolle“, sagt Wess.