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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Verfasst: Mi 7. Okt 2026, 12:24
von theoderich
Beschlussprotokoll des 65. Ministerrates vom 7. Oktober 2026
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bund ... 7-okt.html
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Verfasst: Mi 7. Okt 2026, 13:53
von theoderich
Größte Wehrdienstreform seit 20 Jahren: Österreich stärkt Bundesheer, Miliz und Zivildienst
https://services.bundeskanzleramt.gv.at ... -2026.html
Wehrdienstreformgesetz – WDRG (142/ME)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/142
Mal sehen wie die Finanzierung sichergestellt wird. Die
wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Entwurfs rechnet mit über 208 Mio. EUR im Jahr 2028, die sich bis 2031 auf über 267 Mio. EUR pro Jahr erhöhen.
Ein weiterer interessanter Punkt aus der WFA:
Der Kalkulation zur Wehrdienstreform wurden folgende Basisannahmen zu Grunde gelegt:
- Aufwuchs der Mobilmachungsstärke auf zunächst 75.000 Personen bis zum Jahr 2032
- unterstelltes durchschnittliches Wehrpflichtigenaufkommen von 15.500 Personen pro Jahr
- davon 2.500 Personen als „Durchdiener“ (geblockter Wehrdienst von 9 Monaten) ohne vorgesehener Verwendung in der Miliz (insb. Funktionssoldaten und Leistungssportler) sowie 1.300 Personen als „Durchdiener“ in der Bereitschaftstruppe Inland (geblockte Ausbildung bei bestimmter Waffengattung ohne anschließende Milizverpflichtung) zur Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit
- davon 11.700 Personen als "Einsatzsoldaten" (Grundwehrdienst von 6 Monaten, unmittelbar anschließende Truppenausbildung von 1 Monat sowie weitere 60 Tage an verpflichtenden Milizübungen, zu leisten zu jeweils ca. 12 Tagen im Abstand von jeweils 2 Jahren)
- Aus dem Pool der Einsatzsoldaten ist der Berufs- und Milizkader zu rekrutieren. Der jährliche Bedarf beträgt ca.: 150 Berufsoffiziere, 650 Berufsunteroffiziere, 1.000 Milizoffiziere, 2.300 Milizunteroffiziere. Daraus ergibt sich ein maximaler Mehrbedarf von 2.600 Kaderanwärtern pro Jahr.
- Für die 3.300 Kaderanwärter für Milizfunktionen ist von einer jährlichen Übungsverpflichtung von 14 Tagen bis zum Abschluss der jeweiligen Grundausbildung auszugehen (2-3 Jahre).
- Geldansprüche von € 1.000,-- im Monat als Grundwehrdiener (erste 6 Monate) sowie als Zeitsoldat (7. Monat bzw. 7. bis 9. Monat für Durchdiener)
- Individueller Geldanspruch als Milizübender nach dem HGG (8. und 9. Monat für Einsatzsoldaten)
- Durch die Einführung des Wehrdienstes als Zeitsoldat wird erwartet, dass das Gesamtaufkommen für den Ausbildungsdienst aufkommensneutral bleibt.
- Ein Prämiensystem greift für Leistungen, die über das verpflichtende Maß hinausgehen. Erklärtes Ziel ist es, den zwingenden Bedarf an Milizkader insbesondere durch Freiwillige zu decken.
- Beginn der Reform mit 01.01.2027, erstmals anzuwenden auf Personen, die nach diesem Datum zur Stellung gelangen)
- Intensivierung der Ausbildung mit dem Ausbildungsziel "Militärische Landesverteidigung"
- Mehraufwendungen lassen sich einerseits auf die erhöhte Dauer einer Wehrdienstleistung (Zeitfaktor) und andererseits auf eine Erhöhung der Ausbildungsintensität (grundsätzlich alle, insbes. aber die Monate einer Truppenausbildung bzw. der Milizübungen) zurückführen (Intensitätsfaktor)
- In den ursprünglichen Berechnungen der Wehrdienstkommission wurden einzelne Kostengrößen (z. B. Ausbildungsmunition, Instandsetzung, Bekleidung) nicht berücksichtigt, da diese als Teilpakete des Aufbauplans ÖBH2032+ als gesondert finanziert angesehen wurden. Ohne Ausbildungsmunition etc. können aber die in dieser WFA ausgewiesenen Ziele nicht erreicht werden.
Zivildienstgesetz 1986, Änderung (141/ME)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/141
Auch hier gibt es aufschlussreiche Punkte in der
WFA:
Die Berechnung stellt die voraussichtlichen Mehraufwendungen pro Jahr infolge der Verlängerung des Wehrersatzdienstes von zwei Monate auf elf Monate dar. Grundlage der Berechnung ist eine Bedarfsdeckung von 95 % mit insgesamt 141.446 Zivildienstleistenden-Monaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die Schwelle von 13.875 Grundwehrdienern durchgehend ab dem Jahr 2027 unterschritten wird. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass aufgrund der bisherigen Entwicklung davon ausgegangen wird, dass der Zivildienst für einen größeren Anteil der Wehrpflichtigen attraktiver ist als die Ableistung des Grundwehrdienstes und es zu einem starken Zustrom zum Zivildienst kommen wird.
Sobald die Wehrdienst-Garantie - und damit die verpflichtende Verlängerung - in Kraft tritt (voraussichtlich mit 2029) entfällt die freiwillige Verlängerung um 2 Monate.
Mir erscheint die Lösung beim Zivildienst wenig praktikabel. Den hätte man gleich ab 2027 verpflichtend auf elf Monate verlängern sollen, das wäre sowohl legistisch als auch praktisch einfacher.
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Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Verfasst: Do 8. Okt 2026, 11:56
von theoderich
Re: Wehrpflicht NEU - Wehrdienstkommission
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 00:54
von theoderich