Re: Medienberichte 2024
Verfasst: Do 29. Aug 2024, 09:35
Ist das STG am Foto über dem Artikel das neue vom JaKo?
Forum für Österreichs Militärgeschichte
https://www.doppeladler.com/da/forum/
https://www.diepresse.com/18807006/fpoe ... _aufmacherIst Russland für Sie, wie die Regierung in ihrer Sicherheitsstrategie meint, auch ein Sicherheitsrisiko?
Ich halte die Änderung der Sicherheitsstrategie, die uns mehr und mehr in die Nato führt, für hochgradig bedenklich. Wenn Österreich seine Sicherheitsdoktrin auf die Höhe der Zeit bringt, dann ist ein zentrales Element die Neutralität. Wir haben selbstverständlich den russischen Angriffskrieg verurteilt. Aber ein Neutraler muss überall mit den gleichen Maßstäben messen. Das ist das, was mir fehlt. Wenn wir weiter in einer Eskalationsspirale unterwegs sind, werden wir Teil dieser Spirale sein. John F. Kennedy wusste schon im Kalten Krieg: Wir können diesen Konflikt militärisch möglicherweise gewinnen, aber nur um den Preis, dass wir selber verlieren.
Das heißt, die Ukraine sollte nachgeben.
Es könnten auch die Russen sein. Irgendeiner von den beiden wird den Schritt machen müssen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass das auf dem Schlachtfeld erledigt werden kann.
Sie beharren auf der Neutralität und lehnen die Teilnahme an Sky Shield ab. Wie soll sich ein Neun-Millionen-Einwohner-Land wie Österreich alleine verteidigen? Selbst die Schweiz übernimmt Sky Shield.
In der Schweiz ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Was sich dort formiert, ist eine ganz massive Volksinitiative, mit dem Ziel, aufgrund dieses mit der Neutralität nicht kompatiblen Sky-Shield-Projekts die Neutralität noch stärker in der Verfassung zu verankern.
Was ist die Alternative zu Sky Shield?
Dass wir diese Aufgabe selbst übernehmen.
Das ist aber nicht finanzierbar.
Dann werden wir es auf einem anderen Niveau machen, aber alles andere bedeutet den Beitritt zu einem militärischen System, das nicht von uns gesteuert wird.
Wären Sie für eine Volksabstimmung über Sky Shield?
Wenn wir über Sky Shield eine Volksabstimmung machen, dann ist das eine Abstimmung über unsere Neutralität. Ich bin auch nicht dafür, dass man einen gemeinsamen Luftabwehrschild gegen Russland hat. Das ist ebenso nicht kompatibel mit der Neutralität. Man muss mit den Leuten ehrlich sein. Was bedeutet es dann, in der Nato zu sein? Im Norden Europas gibt es neue Länder, die bei der Nato sind. Wenn da irgendetwas passiert und wir sind im Verbund der Nato, dann sind wir Angriffsziel.
https://www.diepresse.com/18805563/sich ... iel-vorbeiWenige Wochen vor der Wahl brennt die Regierung vor Reformeifer. Das ist wahlkampftechnisch verständlich. Projekte wie die Sicherheitsstrategie aber im Eiltempo durchzuwinken, offenbart eine Geringschätzung des Parlaments.
Die letzten Wochen vor der Nationalratswahl brechen an, das Ende der Legislaturperiode naht: Das ist in Österreich eine heikle Phase. Davon zeugen aus vergangenen Jahren die teuren Wahlzuckerln, die im Nationalrat wenige Tage vor dem Urnengang beschlossen wurden.
So etwas droht heuer zwar nicht. Stutzig macht aber die Eile, in der ÖVP und Grüne derzeit Reformen und Projekte vorstellen. Da wird plötzlich eine Novelle des Staatsschutzgesetzes in Begutachtung geschickt. Eine Reform der privaten Sicherheitsbranche wird angekündigt. Die neue Sicherheitsstrategie nach langem Ringen vorgelegt. Das Bundesheer prüft den Kauf italienischer Kampfjets. Die Grünen drängen auf den Beschluss des Erneuerbare-Gase-Gesetzes.
Wahlkampftaktisch ist das verständlich. Das Sicherheitsthema wird heuer die Wahl mitentscheiden – und die Koalition will vermitteln, dass sie bis zum letzten Tag arbeitet. Bei manchen der Projekte wirkt der Reformeifer aber nicht nur unernst. Er zeigt auch eine Nonchalance der Regierung gegenüber dem Parlament. So bekennen sich ÖVP und Grüne bereits im Regierungsprogramm von Jänner 2020 zu strengeren Regeln für private Sicherheitskräfte. Erst unter dem Eindruck der Terrorgefahr legten ÖVP-geführte Ministerien aber diese Woche einen Entwurf vor und kündigten einen „zeitnahen Beschluss“ an. Wohlwissend, dass das bis zur Wahl niemals mit einer ordentlichen Begutachtung und parlamentarischen Debatte möglich ist.
Die Grünen wiederum flüchteten in einer für sie heiklen Frage in die Gesetzesbegutachtung. Stets hatten sie die Überwachung von Messenger-Diensten durch den Staatsschutz abgelehnt. Als aber nach der jüngsten Anschlagsgefahr der Druck stieg und die Grünen im Wahlkampf nicht als Blockierer in Sicherheitsfragen gelten wollten, stimmten sie der Begutachtung eines Entwurfes zu. Wohlwissend, dass das Gesetz nicht mehr in dieser Regierung beschlossen werden kann.
Bei der Sicherheitsstrategie wird der Nationalrat überhaupt übergangen. Dass diese vorliegt, ist erfreulich. Aber der Zeitpunkt könnte nicht unglücklicher sein: einen Monat vor der Wahl, mitten im Intensivwahlkampf, ohne Möglichkeit, sich damit sachlich und ausführlicher im Parlament zu befassen. Die Opposition hat das Papier bisher auch noch nicht gesehen.
Es hatte schon seinen Grund, dass die vormalige Strategie aus dem Jahr 2013 nach einer breiten Debatte vor Beginn des Wahlkampfes im Nationalrat angenommen wurde – von ÖVP, SPÖ, FPÖ und dem Team Stronach. Eine breite parlamentarische Debatte und ein Beschluss vor dem Wahlkampf waren heuer ja auch das Ziel von ÖVP und Grünen, nur hielten sie sich nicht an den Zeitplan.
Jetzt ist diese Strategie kein Allheilmittel, aber das Grundlagendokument für die heimische Sicherheitspolitik. Es ist über Jahre gültig und sollte darlegen, wie die Sicherheitspolitik organisiert wird und wie der Staat rasch auf neue Situationen reagieren und vorausschauend planen kann. Gerade deshalb wäre eine Einbindung des Parlaments als Volksvertretung und der Opposition wichtig.
Wenn es ÖVP und Grüne nicht schaffen, zweieinhalb Jahre nach Beginn des Ukraine-Krieges in einem parlamentarischen Prozess die Strategie zu erarbeiten: Dann wäre es besser gewesen, dies der nächsten Koalition zu überlassen. Und sich in der Endphase auf Reformen wie die Handysicherstellung zu konzentrieren, bei der es letztlich eine ordentliche Begutachtung und Debatte gab. Eine Regierung hat fünf Jahre für Reformen Zeit. Schnellschüsse in den letzten fünf Wochen mögen in alle Richtungen fliegen, treffen aber nur in seltenen Fällen ein Ziel.
https://kurier.at/pammesbergerBleibt erhalten.
02.09.2024
https://www.krone.at/3512391Die Stadt Wien will die Kompetenzen der Polizei übernehmen, die FPÖ im Kampf gegen Messerstecher & Co. wiederum das schwer bewaffnete Militär durch unsere Straßen patrouillieren lassen. Letzteres eine Maßnahme, die wir eher aus politisch instabilen Ländern kennen.
Aber der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp bleibt dabei: „Die jüngsten Vorfälle von Bandenkriminalität in Wien haben gezeigt, dass die öffentliche Ordnung teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Zusätzlich wurden Polizeistationen in der Nacht geschlossen.“
Rechtlich sei das gedeckt. Die FPÖ-Juristen erklären: „Der Landeshauptmann hat über den Polizeipräsidenten der LPD Wien die Möglichkeit, einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in Wien anzuordnen, wenn die öffentliche Ordnung und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden können.“
Das Verteidigungsministerium erklärt: Die Initialzündung müsse aus dem Innenministerium kommen. Es ist Bundesmaterie.
Nepp will, dass die Stadt über diesen Umweg 100 Soldaten anfordert. Die neuen Einsatzorte nach Sicht der Freiheitlichen: Reumannplatz, Handelskai, Praterstern, Am Spitz in Floridsdorf, entlang der Linie U6.
Die Assistenzleistung des Bundesheeres zur Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Zollwacheorgane bei der Überwachung der Staatsgrenze wurde mit Beschluß der Bundesregierung vom 4. September 1990 befristet angeordnet und mehrmals, zuletzt bis Ende 1994, verlängert.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XVIII/III/175Das Wehrgesetz berechtigt die Behörden und Organe der Gebietskörperschaften, die Mitwirkung des Bundesheeres zu diesem Zweck unmittelbar in Anspruch zu nehmen, sofern sie diesem Zweck ohne Mitwirkung des Bundesheeres nicht zu entsprechen vermögen.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... renzgebietLeistungen und Erfolge des Assistenzeinsatzes
Seit der Schengenerweiterung im Dezember 2007 führten die von den Assistenzkräften bis Ende April 2009 gemeldeten Vorfälle u.a. zu 70 Strafanzeigen, davon 60 wegen (Einbruchs–)Diebstählen und Sachbeschädigungen. Dies entsprach weniger als 1 % der im Einsatzgebiet insgesamt angezeigten Fälle (11.361) bei diesen Delikten. In 23 Fällen führten die Wahrnehmungen der Assistenzkräfte über Straftaten zur Ausforschung von verdächtigen Personen, was einen Beitrag zur Aufklärungsrate von weniger als 1 % darstellte. Aufgrund von Beobachtungen der Assistenztruppen wurden 19 Personen illegalen Aufenthalts festgestellt. (TZ 12)
Der Nutzen des Assistenzeinsatzes im Verhältnis zum Ressourceneinsatz war daher insgesamt nur als gering einzuschätzen. Der Einsatz von Kräften des Bundesheeres erschien für die Erfüllung des gestellten Ziels — Bekämpfung grenzüberschreitender Delikte — nicht adäquat. Für die Beurteilung möglicher präventiver Wirkungen des Assistenzeinsatzes fehlten Messgrößen. (TZ 12)
Die Bundesregierung beschloss dennoch im Dezember 2009, den Assistenzeinsatz bis 31. Dezember 2010 zu verlängern. (TZ 2)
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/ ... res_z.html(3) Gemäß den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der Wehrgesetz–Novelle 2001 ist dabei eine Hilfeleistung des Bundesheeres nur als Ultima Ratio und damit nur dann zulässig, „wenn die […] originär zuständigen staatlichen Einrichtungen eine konkrete Aufgabe weder mit eigenen Mitteln noch unter Heranziehung kurzfristig aufgebotener Unterstützungen (etwa im Wege der Anmietung gewerblicher oder gemeinnütziger Hilfs– und Rettungskräfte) bewältigen können. Die zivilen Einrichtungen werden daher alle ihnen zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen haben, um diese Aufgabe ohne die Heranziehung des Bundesheeres zu erfüllen; eine Anforderung militärischer Assistenzleistungen ohne unabdingbare Notwendigkeit (gleichsam unter Günstigkeits– bzw. Bequemlichkeitsaspekten oder unter dem Gesichtspunkt einer Kostenersparnis) wird daher […] nicht rechtmäßig sein.“
(4) Dieselben Grundsätze gelten für die Dauer bzw. für die Aufrechterhaltung des Assistenzeinsatzes: Dieser ist auf das unbedingt notwendige zeitliche Ausmaß zu beschränken und zu beenden, sobald die Gründe für die Inanspruchnahme des Bundesheeres weggefallen sind. Die Aufrechterhaltung des Einsatzes darf nur erfolgen, wenn und solange die Mittel der zivilen Einrichtung auch bei Anspannung aller Kräfte nicht ausreichen, um der Gefahr zu begegnen.
Zeichnet sich nach einer (ursprünglich) zulässigen Inanspruchnahme der Assistenzleistung des Bundesheeres eine mittel– oder langfristige Fortdauer des den Einsatz bedingenden Ereignisses ab, besteht für die zivile Einrichtung die Verpflichtung, organisatorische Maßnahmen – wie etwa im personellen, materiellen und finanziellen Bereich – für eine künftige Bewältigung durch zivile anstelle militärischer Kräfte zu setzen, und insoweit eine Ablösung des im Assistenzeinsatz stehenden Bundesheeres vorzubereiten.
Zu von Beginn an unbefristeten Anforderungen von Assistenzleistungen durch zivile Einrichtungen beim Bundesheer halten die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der Wehrgesetz–Novelle 2001 schließlich fest, dass diese „jedenfalls dem Grunde nach unzulässig“ sind und dass „ein völlig unlimitiertes Abstützen auf militärische Assistenzleistungen […] die von der Rechtsordnung vorgesehene Verteilung staatlicher Aufgaben in überschießender Weise unterwandert, insbesondere auch bei gleichzeitigem Fehlen eigener Anstrengungen der anfordernden Einrichtung zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Aufgabenerfüllung mit eigenen Kapazitäten“.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... tz-in-wientheoderich hat geschrieben: ↑Mo 2. Sep 2024, 19:22
An Schnapsideen zur Zweckentfremdung der Streitkräfte mangelt es in Österreich nie ...