Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Wehrtechnik & Rüstung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Die neue deutsche Regierung wird, anonymen Quellen bei den Sondierungsgesprächen zufolge, die deutschen Militärausgaben drastisch steigern. In Rede steht eine Verdoppelung des regulären Verteidigungsetats auf €100 Mrd. pro Jahr, sowie eine einmalige Aufwendung von €200 Mrd. für Beschaffungsmaßnahmen. (Quelle)

Sollte es so kommen, beliefen sich die Aufwendungen für die kommende Legislaturperiode bei insgesamt €600 Mrd. Zum Vergleich: Während der letzten "Vorkriegslegislatur" 2017-2021 beliefen sich die Ausgaben auf knapp €200 Mrd.
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Airbus-Rüstungschef: Es muss ein Ruck durch Europa gehen

https://www.augsburger-allgemeine.de/wi ... -106658233
cliffhanger
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von cliffhanger »

VW überlegt in die Panzerfahrzeugproduktion einzusteigen.....das wäre jetzt echt eine "Zeitenwende".

https://www.bild.de/politik/inland/um-f ... 17b0ba19ae
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

D: Union, SPD und Grüne einig über Finanzpaket

In Deutschland haben sich die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen nach langen Diskussionen über ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket geeinigt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa heute in Berlin.
https://orf.at/stories/3387652/
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit Ja
Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung.

Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ng-1056916


Hier wird die neue Mogelpackung erklärt:

Die Zusammensetzung des 500 Milliarden Schuldenpakets
Doch von den nun beschlossenem 500 Milliarden Euro Schuldenpaket sehen die Streitkräfte nichts, außer sie können ihre Vorhaben als Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur oder zur Förderung von CO2-Neutralität begründen. Denn nur hierfür stehen die Mittel im Schuldenpaket zur Verfügung.
Für die Bundeswehr greift hingegen ein weiterer, ebenfalls heute im Rahmen der Grundgesetzänderung beschlossener Passus: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“

Sprich, alle Verteidigungsausgaben, die höher sind als ein Prozent des BIP (ca. 43 Milliarden Euro), können trotz Schuldenbremse finanziert werden, da diese bei einer entsprechenden Kreditaufnahme nicht greift. Was allerdings als Verteidigungsausgaben gilt ist nicht näher definiert und lässt dementsprechend Spielraum für die Politik, neben der Bundeswehr könnten dies auch Hilfen für die Ukraine, Mittel für den Katastrophenschutz oder die Nachrichtendienste sowie – ganz weit gefasst – auch für die Polizeien sein.
https://defence-network.com/zusammenset ... ldenpaket/


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Art 109

(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.

(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.

(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.

(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.

(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_109.html

NEU
Art 109

(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.

(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.

(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Die Gesamtheit der Länder entspricht Satz 1, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme nach Satz 6 auf die einzelnen Länder regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft

(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.

(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

ALT
Art 115

(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.

(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.
NEU
Art 115

(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.

(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 4 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und um Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 7 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115.html
Phoenix
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von Phoenix »

Einw F127 ohne US Technik wird wohl eher nix!?
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Präsident des Reservistenverbands
"Leute werden haufenweise weggeschickt"

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... legt-.html
muck
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von muck »

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Die relevanten Eckpunkte zum Thema, in aller Kürze:
  • Rückkehr zur Wehrpflicht, zunächst auf freiwilliger Basis
  • Verteidigungsausgaben gemäß NATO-Kriterien
  • mehrjährige Investitionsbudgets
  • Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (Übernahme ausländischer Zertifizierungen, vereinfachte Genehmigungsverfahren, forcierte Infrastrukturprojekte)
  • Abbau von bürokratischen Hürden für die Rüstungsindustrie (einschließlich des Mittelstands), Vereinfachung ihres Zugangs zum Kapitalmarkt, ggf. Beteiligung an Rüstungsunternehmen
  • Herstellung von langfristiger Planbarkeit für die Industrie durch Vorhalteverträge, Abnahmegarantien und Einführung eines nationalen Reglements für G2G-Geschäfte; Drittstaaten sollen in Zukunft bei der BRD einfach Rüstungsgüter bestellen und sich in deutsche Beschaffungsprojekte einklinken können
  • Erhöhung des Schwellenwerts für Beschaffungsvorlagen (Parlamentsbeteiligung) von derzeit €25 Mio.
  • forcierte Forschung, Entwicklung und Beschaffung im Bereich Satellitensysteme, Künstliche Intelligenz, bewaffnete Drohnen, EloKa, Cyber-Kriegsführung, Hyperschallwaffen
  • Erarbeitung einer Weltraumstrategie
  • Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates
  • materielle Vollausstattung der aktiven und inaktiven Truppenteile, beginnend bei den Verbänden für die NATO-Ostflanke
  • mehr Beschaffung von der Stange; mehr Beschaffungsvorhaben gemeinsam mit europäischen Partnern zur Standardisierung und Mitnahme von Skaleneffekten
  • Struktur, Mittel, Mindset der Streitkräfte und Wehrverwaltung sind konsequent auf den Kernauftrag auszurichten: Kampf
  • Stärkung von Heimatschutz und Reserve, sowie deren besserer Verankerung in Armee und Gesellschaft
  • Universitäten sollen militärische Forschung nicht mehr verbieten; Jugendoffiziere* sollen an allen Schulen präsent sein
  • flexible Dienstzeit- und Laufbahnmodelle, um den Dienst attraktiver zu machen
  • Abkehr von der bisherigen Anwendung der EU-Arbeitszeitverordnung
  • Ausbau der Infrastruktur Deutschlands als Logistik-Hub
*) Besuchen die weiterführenden Schulen, um über Sicherheitspolitik zu unterrichten; obwohl Jugendoffizieren die Nachwuchswerbung verboten ist, sperren viele Schulen sie mit dem Argument aus, sie würden zum Wehrdienst "verführen"
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

Carlo Masala und Sönke Neitzel
Militär-Experten gegen Freiwilligkeit bei Wehrpflicht: "Musste mich ärztlich versorgen lassen“
„Wir müssen die Wehrpflicht wieder einführen“, sagte der Militärhistoriker der Universität Potsdam, Neitzel, im "ntv-Salon". Es gehe dabei nicht um das Wiedereinsetzen der alten Wehrpflicht, also darum, alle jungen Männer eines Jahrgangs einzuberufen. Denn dies wären einfach zu viele. Aber fünf Prozent eines Jahrgangs, so Neitzel, sollten zur Bundeswehr beordert werden – nach dem schwedischen Modell.

Auf freiwilliger Basis, wie nun im Koalitionsvertrag festgehalten, werde das nicht gelingen, „das muss man ganz einfach so sagen“, sagte Neitzel. „Diese Sache mit der Freiwilligkeit, die die SPD das da reingeschrieben hat - da musste ich mich erst mal ärztlich versorgen lassen.“

Es sei bedauerlich, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits in der letzten Legislaturperiode daran gescheitert sei, die Einführung der Wehrpflicht nach dem schwedischen Modell auf den Weg zu bringen. Schuld daran sei Olaf Scholz gewesen. „Weil Bundeskanzler Scholz es offensichtlich besser weiß und sagte: 'Wir haben kein Personalproblem.' Das war gelogen. Der Mann hat, leider, muss man sagen, dem Land schweren, schweren Schaden zugefügt. Denn wir haben einfach ein Jahr Zeit verloren." Neitzel geht davon aus, dass Pistorius für Scholz "zu erfolgreich" wurde und deshalb ausgebremst werden sollte. "Das war in einer politischen Logik wichtiger, als zu sagen: right or wrong, my country - wir müssen diese Zeitenwende umsetzen'.“
Warum die SPD im Koalitionsvertrag die Freiwilligkeit bei der Wehrpflicht eingefügt habe, sei ihm unklar, sagte Neitzel weiter. „Dieser Vorschlag geht ja hinter Boris Pistorius zurück. Und er saß mit im Verhandlungsteam. Da sieht man, wie die SPD tickt.“ Ohne Pflicht funktioniere das schwedische Modell schlicht nicht, so Neitzel, „und wer das nicht begreift, sollte auch kein Regierungsamt übernehmen“. Abschließend kommentierte Neitzel: „Jetzt ist die SPD offenbar ein Sicherheitsrisiko.“

Der Politologe Carlo Masala wies darauf hin, dass mit der Freiwilligkeit bei der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht die erwünschte und notwenige Truppenstärke nicht erreicht werde. „Wir kriegen die Lücke zwischen 183.000 Soldatinnen und Soldaten, die aktuell dienen, und den 203.000, die eigentlich dienen sollten, jetzt schon seit zehn Jahren nicht geschlossen“, sagte Masala. Wenn man bedenke, dass nach dem Nato-Treffen im Juni noch einmal neue Anforderungen an die Bundeswehr gestellt würden, werde diese Lücke noch größer. „Das heißt, Pi mal Daumen, noch mal 30.000 Männer und Frauen mehr.“
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 63657.html


"Sieht man, wie die SPD tickt"
Militärexperte fällt beim Blick in den Koalitionsvertrag fast um

https://www.n-tv.de/politik/Militaerexp ... wtab-de-de





Verantwortung für Deutschland

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

21. Legislaturperiode

Wir schaffen einen neuen attraktiven Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit basiert. Für die neue Ausgestaltung dieses Dienstes sind die Kriterien Attraktivität, Sinnhaftigkeit und Beitrag zur Aufwuchsfähigkeit leitend. Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern. Wir orientieren uns dabei am schwedischen Wehrdienstmodell. Wir werden noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung schaffen.
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/ ... 2025-1.pdf
theoderich
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Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr

Beitrag von theoderich »

NATO fordert 395.000 Soldaten von Deutschland
Im Juni ist es so weit, die neuen Verteidigungsplanungen der NATO werden vorgelegt. Wie CPM Defence Network aus gut informierten militärischen Kreisen erfahren konnte, wird die Forderung der Allianz an Deutschland bei 395.000 Soldaten liegen. Aktuell verfügt die Bundeswehr – laut der letzten offiziellen Zahl aus dem BMVg vom 28. Februar 2025 – allerdings nur über 182.667 Soldaten.
https://defence-network.com/nato-forder ... utschland/


Jahresbericht 2024 (66. Bericht)
Genügend und vollständig einsatzbereites Personal ist der Schlüssel zur Verteidigungsfähigkeit. Dem ursprünglich bis zum Jahr 2025 gesteckten, jedoch später zeitlich angepassten Ziel, eine Personalstärke von 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2031 zu erreichen, ist die Bundeswehr im Berichtsjahr erneut nicht nähergekommen. Bereits jetzt steht in Frage, ob diese Anzahl für die zukünftigen Herausforderungen überhaupt ausreichend ist. Zum Ende des Jahres 2024 betrug die Stärke des militärischen Personals 181.174 aktive Soldatinnen und Soldaten. Gleichzeitig wird die Bundeswehr immer älter. Während das Durchschnittsalter Ende 2019 noch 32,4 Jahre betrug, ist es bis Ende 2024 auf 34 Jahre gestiegen.
https://dip.bundestag.de/drucksache/jah ... cht/279004
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