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- Österreich muss erklären, wie es sich im EU-Angriffsfall verhalten würde (Kommentar)
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„Da geht es um die Überlebensfähigkeit“: Milizverband drängt auf acht Monate Wehrdienst
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/ ... art-636910Wenn es zu einem absoluten Ernstfall kommt, könnten Sie also unter Umständen einberufen werden. So sehe es das Gesetz vor, sagt Armin Richter, Präsident des Milizverbandes: „Die Verfassung besagt: Wenn wir militärische Landesverteidigung brauchen, sind alle männlichen Staatsbürger dafür zuständig, diese Aufgabe zu übernehmen.“ Die Zukunft des Heeres betreffe also nicht bloß 18-jährige Männer. „Der Grundwehrdienst ist eigentlich nur die Vorbereitung auf den eigentlichen Wehrdienst, der sich im Erwachsenenleben abspielt.“
Armin Richter ist hauptberuflich Unternehmer, im Zweitjob Milizoffizier, aber zuletzt entwickelte er sich immer mehr zum Rechtsexperten. Denn Richter war Teil der Kommission, die der Koalition dringend eine Verlängerung des Präsenzdienstes nahelegt. Um die Empfehlung zu argumentieren, muss er oft aus Gesetzestexten zitieren.
Im Ernstfall rückt die Miliz ein
Zum Beispiel eben aus der Verfassung: Dort ist festgeschrieben, dass das Heer nach „den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten“ ist. Es baut also auf Soldatinnen und Soldaten mit zivilem Job, die nur für bestimmte Anlässe einrücken. „Das heißt, dass nach einem Grundwehrdienst Wiederholungsübungen folgen, und wenn nötig eben auch ein Einsatzpräsenzdienst.“ Berufssoldaten seien unter anderem dafür da, um das Ausbildungssystem am Laufen zu halten und einen etwaigen Einsatz vorzubereiten. Im Notfall müsse die Miliz das Land verteidigen.
Allerdings übt nur ein sehr kleiner Teil der Milizsoldaten einen Einsatz – nämlich jene, die sich freiwillig dazu verpflichtet haben. Auch Führungsposten in der Miliz sind offen: 8000 Offiziere und Unteroffiziere werden dringend gesucht. Das Heer hat in seinem jährlichen Bericht aus all diesen Gründen festgehalten, dass man bei einem Angriff zwei Monate Übungszeit einplanen müsste.
„Damit das Erlernte nicht verlernt wird“
Nun zitiert Richter aus dem Regierungsprogramm: Dort hat sich die Koalition darauf verständigt, „die volle Einsatzbereitschaft des mobilgemachten Bundesheeres“ wiederherzustellen. Deswegen pocht Richter – wie die gesamte Kommission – auf die Wiedereinführung von verpflichtenden Milizübungen. Damit „das Erlernte nicht verlernt wird“, sollen erwachsene Männer immer wieder üben, was sie im Grundwehrdienst gelernt haben. Dann müsste man im Ernstfall keine zwei Monate abwarten. Außerdem, und der Punkt sei mindestens genauso wichtig: Neben der Übungspflicht sollte unbedingt die Verlängerung des Grundwehrdienstes kommen.
Denn die ersten sechs Monate, die jetzt schon bestehen, würden bloß für eine Basisausbildung reichen: Die Grundwehrdiener lernen dort im Idealfall, wie sie ein Gewehr oder anderes Gerät benutzen, wie sie sich selbst notverarzten können. „Da geht es um die Feldverwendungsfähigkeit und Überlebensfähigkeit. Alles andere wäre ja unverantwortlich aus Sicht des Staates, wenn es seine Bürger in den Einsatz schickt.“ Nach diesen sechs Monaten plädiert die Kommission für zwei weitere Monate Wehrdienst. „Nach einem halben Jahr ist der Einzelsoldat ausgebildet, aber dann geht es in die Truppenausbildung.“ Er soll also lernen, wie man sich in einer militärischen Formation bewegt, zusammenarbeitet und agiert. „Das Ziel ist, dass das österreichische Bundesheer alle Soldaten im Rahmen ihrer Kompanien und Bataillone so ausgebildet hat, dass wir binnen Tagen einsatzfähig sind“, sagt Richter. Weil die wöchentliche Ausbildungszeit im Vergleich zu früher geringer ist und die militärischen Systeme und Angriffsarten viel komplexer geworden sind, brauche es einen längeren Dienst.
Dass die Österreicherinnen und Österreicher in einer Volksbefragung über diesen Vorschlag entscheiden könnten, sieht die Wehrdienstkommission kritisch. Um das zu argumentieren, zitiert Richter noch einmal aus dem Gesetz. Laut Verfassung gelten für solche Befragungen zwei Bedingungen: dass sie grundsätzliche und gesamtösterreichische Bedeutung haben. „Dass die Wehrpflicht österreichweite Bedeutung hat, ist ja unstrittig. Aber ob die Fragestellung von grundsätzlicher Natur ist – das bezweifle ich.“ Die Entscheidung 2013 zwischen Wehrpflicht und Berufsheer sei jedenfalls grundsätzlich gewesen. Nun würde es aber um zwei Monate zusätzlichen Wehrdienst und 60 Übungstage gehen.
Besser wäre es, die Politik würde rasch aktiv werden, findet Richter. Jeden Monat, in dem sie keine Entscheidung fällt, verzögert auch die Verteidigungsfähigkeit der Gesellschaft. „Und ich glaube nicht, dass wir uns das leisten sollten. Wenn wir Pech haben, können wir uns das gar nicht leisten.“
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So überwacht das Bundesheer den Luftraum vom Kolomansberg aus
https://www.sn.at/salzburg/chronik/so-u ... art-636700
