Wenn ich das richtig interpretiere, hat Nehammer lediglich zum Ausdruck gebracht, dass Art. 42 (7) EUV, also die militärische Beistandsverpflichtung, für alle EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat. Das ist kein "indirekter Schutz durch die Nato", wie in der Einleitung fälschlicherweise angedeutet.Der Standard hat geschrieben: ↑So 13. Mär 2022, 23:03Die Bündnisverpflichtung des Nato-Vertrags, der berühmte Artikel 5, sei unbestritten gültig. Jedem Nato-Land, das angegriffen wird, dem wird von der Nato geholfen. Es wurde aber der Zusatz gebracht, und es steht auch in der Erklärung von Versailles, dass darüber hinaus Artikel 42 (7) gilt für die EU-Mitgliedstaaten. Davon profitieren jene EU-Länder, die nicht Mitglied der Nato sind.
Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs in Versailles, 10./11. März 2022
https://www.consilium.europa.eu/de/meet ... /03/10-11/
Erklärung von Versailles, 10. und 11. März 2022
https://www.consilium.europa.eu/de/pres ... 1-03-2022/Eine stärkere und fähigere EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird einen positiven Beitrag zur globalen und transatlantischen Sicherheit leisten und bildet eine Ergänzung zur NATO, die das Fundament der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bleibt. Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten findet in Artikel 42 Absatz 7 EUV Ausdruck.