Re: Holpriger Weg für den Wiederaufbau der Bundeswehr
Verfasst: So 31. Dez 2023, 18:39
D: Söder für Wehrpflicht von mindestens sieben Monaten
https://orf.at/stories/3344370/
Bayern-Ministerpräsident Markus Söder im Interview
Wehrpflicht für alle Männer!
Die Forderung nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland kann ich nachvollziehen, aber was Söder hier von einer "Drohnenarmee mit 100 000 Drohnen für unsere Streitkräfte" und einem "EU-Flugzeugträger" daherfaselt ...
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
https://orf.at/stories/3344370/
Bayern-Ministerpräsident Markus Söder im Interview
Wehrpflicht für alle Männer!
https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.htmlWas macht Ihnen mit Blick auf 2024 am meisten Sorgen?
Söder: „Die Herausforderung zum Thema Krieg und Frieden. Um unsere Sicherheitslage ist es nicht gut bestellt. Seit 1990 war es für Deutschland nie so unsicher wie jetzt. Bei der Zeitenwende ist bisher nicht viel passiert – es ist leider eher ein „Zeitenwendchen“.“
Kein Vertrauen in die Bundeswehr?
Söder: „Bei der Bundeswehr sind sogar Generäle besorgt, ob man überhaupt eine kampfkräftige Brigade für Litauen aufstellen kann. Und gleichzeitig räumt man ein, wie sehr man Russlands Durchhaltevermögen unterschätzt habe. Klar ist: Sollte Russland in der Ukraine gewinnen und sich die USA aus Europa zurückziehen, wird es ernst für uns. Daher müssen wir die Bundeswehr endlich massiv stärken. Deutschland steht vor einer Generationenaufgabe. Es braucht einen Masterplan zur Landesverteidigung für die nächsten zehn Jahre.“
Die Bundeswehr soll nach Aussage von Verteidigungsminister Pistorius in wenigen Jahren kriegsfähig sein. Wie soll das funktionieren?
Söder: „Wir müssen unser Land zu 100 Prozent verteidigungsfähig machen. Das bedeutet erstens: volle Ausrüstung, volle Munitionsdepots, volle Ausbildungsmöglichkeiten. Bei uns funktionieren selbst die einfachsten Dinge in der Beschaffung nicht. Das muss sich ändern. Wir müssen unser Beschaffungswesen revolutionieren. Zweitens: neue Technologien gegen neue Bedrohungen! Wir brauchen deshalb eine Drohnenarmee mit 100 000 Drohnen für unsere Streitkräfte. Drittens: eine moderne Infrastruktur mit neuen Kasernen, neuen Depotstrukturen und neuen Verwaltungseinheiten. Nur so bekommen wir bei wachsender Bedrohungslage eine größere und stärkere Bundeswehr hin.“
Nach einem Machtwechsel in den USA könnte sich die Sicherheitslage weiter verschärfen. Was dann?
Söder: „Wir müssen vorsorgen für den Fall, dass die USA mit Trump uns allein lassen. Putin lässt sich nur von militärischer Stärke beeindrucken. Wir sollten deshalb neben unserem funktionierenden US-Abwehrschirm auch über einen europäischen Atom-Abwehrschirm nachdenken. Präsident Macron hat angeboten, dass Deutschland unter den französischen Atomschirm kommen könnte. Warum antwortet die Ampel nicht? Nicht für die Bundeswehr, aber für die Europäische Union könnte auch der Bau eines gemeinsamen Flugzeugträgers eine Option sein. Ein EU-Flugzeugträger sichert die Weltmeere für Europa und beeindruckt mehr als 30 Resolutionen des EU-Parlaments.“
CSU-Verteidigungsminister Guttenberg hat die Wehrpflicht ausgesetzt. Brauchen wir sie zurück?
Söder: „Die Aussetzung war aus heutiger Sicht ein Fehler. Das ist nicht einfach zu korrigieren. Das Argument war damals, dass wir in Europa keine Bedrohung mehr haben. Das ist jetzt anders. Bei wachsender Bedrohungslage macht die Wiedereinführung der Wehrpflicht Sinn.“
Wie schnell kann das gehen und wie lange soll die Wehrpflicht dauern?
Söder: „Dies geht nicht über Nacht. Wir reden über eine Umsetzung in einem Zeitraum von frühestens fünf Jahren, um die notwendigen Strukturen anzupassen. Um eine vernünftige Grundausbildung zu gewährleisten, sollte diese mindestens sieben Monate dauern. Mit dem Grundwehrdienst würden wir auch die Bindung junger Menschen an Staat und Gesellschaft stärken. Als Alternative könnte man auch an eine allgemeine Dienstpflicht denken, die aber verfassungsrechtlich schwierig durchzusetzen ist.“
Wie soll der Wehrdienst konkret aussehen?
Söder: „Bei dem Grundwehrdienst bekommt jeder junge Mann einen Einblick in die Strukturen der Bundeswehr und die Handhabung von Waffen. Da dies erst für die Zukunft gilt, sollten wir aber jetzt schon den freiwilligen Wehrdienst stärken. Damit können wir sofort anfangen. Das bisherige Angebot ist nicht attraktiv genug. Alle, die freiwillig ein Jahr dienen, sollten einen Bonus erhalten: zum Beispiel die Reduzierung des Numerus clausus fürs Studium, den Erlass von Praxissemestern oder eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Außerdem sollte der Dienst besser alimentiert werden. All das muss natürlich auch bei einem Grundwehrdienst gelten.“
Aber es gibt zu wenig Kreiswehrersatzämter für Musterungen und kaum noch Kasernen für Zehntausende neue Soldaten ...
Söder: „Wir reden von einem langfristigen Stufenplan. Zuerst müssen wir die Bundeswehr einsatzfähig machen und daneben langfristig neue Strukturen aufbauen.“
Glauben Sie wirklich, dass eine mehrmonatige Dienstpflicht mit Ausbildung an der Waffe gesellschaftlich zu vermitteln ist?
Söder: „Es geht um die Sicherheit und Freiheit Deutschlands in schwierigen Zeiten.“
Warum soll die Wehrpflicht nicht für Frauen gelten?
Söder: „Die Wehrpflicht würde für Männer gelten. Eine soziale Dienstpflicht für alle. Wobei natürlich die Bundeswehr offen für Frauen ist.“
Die Forderung nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland kann ich nachvollziehen, aber was Söder hier von einer "Drohnenarmee mit 100 000 Drohnen für unsere Streitkräfte" und einem "EU-Flugzeugträger" daherfaselt ...
Die Änderungen aus dem Referentenentwurf wurden nur teilweise in das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 übernommen:theoderich hat geschrieben: ↑Mi 16. Aug 2023, 15:25 Das Bundeswehr-Sondervermögen wird verwässert
Bundeskabinett – Ergebnisse (16. August 2023)Um die Durchführung des Bundeshaushalts 2024 zu ermöglichen, müssen zahlreiche Gesetze angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu – wie angekündigt – den Referentenentwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht, der die aus ihrer Sicht notwendigen Gesetzesänderungen enthält.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... se-2213154
- Veröffentlicht wurde noch überhaupt nichts:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... haben.html
Bearbeitungsstand: 10.08.2023 17:24
Referentenentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
Darüber hinaus wird mit der Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes ein flexiblerer Einsatz der Mittel des Sondervermögens Bundeswehr ermöglicht, um die materielle Ausstattung der Bundeswehr noch besser zu befördern. Daneben ist die auch gegenüber der NATO getätigte Zusage, dauerhaft jährlich mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Verteidigung aufzuwenden, zu erfüllen.Artikel 9
Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes
Das Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz vom 1. Juli 2022 (BGBl. I S. 1030) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren“ durch die Wörter „ab 2024 jährlich“ ersetzt.
2. In § 1 Absatz 3 werden das Wort „die“ gestrichen, das Wort „finanziellen“ durch das Wort „finanzielle“ ersetzt und nach dem Wort „Mittel“ die Wörter „in Höhe von jährlich mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts“ eingefügt.
3. In § 2 Satz 2 wird das Wort „Ausrüstungsvorhaben“ durch das Wort „Vorhaben“ ersetzt.
4. In § 5 Absatz 2 werden die Sätze 1 und 2 aufgehoben.Gegenstand des vorliegenden Haushaltsfinanzierungsgesetzes sind die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027 berücksichtigten Änderungen beim Elterngeld, im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch II (SGB II), des Dritten Buches Sozialgesetzbuch III (SGB III), des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), des Elften Buches Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), die Änderungen der Festpreise im nationalen Brennstoffemissionshandel, die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ sowie Änderungen bei den Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen Bundeswehr.https://berliner-zeitung.de/blz-public/ ... 1407ba.pdfII. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
[...]
Mit der Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes soll ein flexiblerer Einsatz der Mittel des Sondervermögens Bundeswehr ermöglicht werden, um die materielle Ausstattung der Bundeswehr noch besser zu befördern. Zudem sollen die in den zu ändernden Paragraphen des Bundeswehrsondervermögensgesetzes enthaltenen Beschränkungen zur Umsetzung der nationalen Zielvorgabe und der international getätigten Zusagen, dauerhaft mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Verteidigung aufzuwenden, angepasst werden.https://esut.de/2023/08/fachbeitraege/4 ... rwaessert/Im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Bundeswehr sollen substanzielle Änderungen vorgenommen werden, die mit dem Entwurf des Haushalts 2024 nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Durch die Neuformulierung von § 1 Abs (2) werden die Jahre 2022 und 2023 aus der Berechnung für das Erreichen des Ziels, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben aufzuwenden, herausgenommen. Damit fehlen die in den Jahren nicht bereitgestellten Mittel für die Ausrüstung der Bundeswehr dauerhaft. Die der NATO gegenüber eingegangene Verpflichtung wird also erst ab 2024 mit Hilfe des Sondervermögens erfüllt. Sobald das Sondervermögen aufgebraucht ist, werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin finanzielle Mittel in Höhe von jährlich mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereitgestellt, heißt es im Absatz (3). Nach Berechnung von Experten ist das ab 2027 der Fall, wird also Aufgabe der Regierung nach der nächsten Bundestagswahl.
Der neuformulierte § 2 des Errichtungsgesetzes soll die Finanzierung von bedeutsamen Vorhaben und nicht mehr nur Ausrüstungsvorhaben zulassen. Das würde die ursprünglich geplante enge Zweckbindung erheblich erweitern. Forschung könnte aus dem Sondervermögen finanziert und z.B. die Auffüllung logistischer Vorräte mit Munition.
Im § 5, der u.a. den Wirtschaftsplan regelt, sollen die Einzelveranschlagung der Vorhaben und die feste Zuordnung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu den bestimmten Vorhaben aufgehoben werden. Es können also jederzeit Haushaltsmittel umgewidmet werden. Die ursprünglich vorgesehene Transparenz geht damit verloren.
Mit den geplanten Änderungen geht die klare Linie des Sondervermögens Bundeswehr verloren. Ziel war die Finanzierung „bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen“. So war es mit der Opposition abgestimmt, deren Stimmen man für die Grundgesetzänderung brauchte, um das Sondervermögen errichten zu können.
Schwerer wiegt, dass die Bundesregierung das Zwei-Prozent-Ziel nur vordergründig und für kurze Zeit erreichen will. Durch das Herausnehmen der Jahre 2022 und 2023 aus der Berechnung fehlen bereits rund 20 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Bundeswehr. Durch das Festschreiben des Verteidigungshaushalts in der mittelfristigen Finanzplanung auf 51,8 Milliarden Euro ist nicht erkennbar, dass die Regierung für den Einzelplan 14 des Verteidigungsministeriums einen Weg aufzeigen will, wie nach Aufbrauchen des Sondervermögens der Verteidigungshaushalt auszustatten ist, damit dass Zwei-Prozent-Ziel dauerhaft erfüllt wird.
Einen „Wortbruch der Bundesregierung beim Sondervermögen Bundeswehr“ nennt der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Einzelplan 14 im Haushaltsausschuss, Ingo Gädechens, das Vorgehen. „Erst führt die Bundesregierung die Öffentlichkeit und unsere Verbündeten mit dem angeblichen Erreichen des 2%-Ziels im kommenden Jahr hinters Licht. In Wahrheit erreichen wir dieses Ziel nämlich gar nicht – denn es wird alles nur schön gerechnet. Jetzt kommt der nächste Schlag: Mit der geplanten Änderung beim Sondervermögen Bundeswehr bricht die Bundesregierung nicht nur die damaligen Zusagen, ohne die die Union niemals dem Vorhaben zugestimmt hätte – sondern macht einmal mehr offenbar, was hier in Wahrheit vor sich geht.“
Schon vor einer Woche hatte Gädechens dargelegt, dass für das Erreichen des Zwei-Prozent-Ziels neben dem Kernhaushalt und dem Sondervermögen auch die immer stärker wachsenden „Verteidigungsausgaben“ anderer Ressorts herangezogen werden. Auf seine Nachfrage konnte die Bundesregierung diese Aufwendungen nicht spezifizieren.
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/412/VO.htmlArtikel 8
Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes
Das Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz vom 1. Juli 2022 (BGBl. I S. 1030) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird das Wort „bedeutsamer“ durch das Wort „von“ ersetzt und werden die Wörter „, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen,“ gestrichen.
b) Folgender Satz wird angefügt:
„Dies umfasst insbesondere bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und zur Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr.“
2. § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 wird aufgehoben