Das Szenario ist unwahrscheinlich und wenn man Pakistan/Indien schaut ist long range air/air ein komplexes Themaöbh hat geschrieben: ↑Di 20. Mai 2025, 00:30 Warum sollte eine modern ausgestattete FA mit C8 oder Meteor im BVR-Bereich gegen feindliche Überschallkampfflugzeuge in der Luftverteidigung oder mittels modernen Abstandswaffen wie zB. Brimstone3 oder die weiterreichende SPEAR im Bodenangriff keine Chance haben?
(
Luftraumsicherung in den mittleren Stockwerken im Frieden.
Luftraumsicherung in der Tiefe des Raumes im Konfliktfall (Drohnen, Cruise Missiles).
Luftraumverteidigung eher weniger.
Und für Luft/Boden wäre jedenfalls Standoff mindestens Äquivalent gegen IRIS-T SLM erforderlich....und zwar aus dem Low level.
Meiner Meinung nach ist "jemandem", falls er wirklich ein EU/NATO Land angreift - und sei es auch nur "mit begrenzten Zielen" (z.B. Test der Beistandsklauseln, Art 5 NATO, 42/7 EU) - die Neutralität Ö. völlig egal. Und wir würden dem politischen Druck innerhalb der EU auch nicht standhalten, das heißt mindestens Durchmarsch, Überflüge würden jedenfalls stattfinden. Auch "Unterstützungsleistungen" ohne, dass dabei Soldaten/Personal entsendet wird, wären dann Handlungen die jedenfalls der klassischen Neutralität widersprechen.Mit Art. 23j B-VG wurde eine besondere Rechtsgrundlage für die Mitwirkung an der GASP geschaffen, die auch die Beteiligung des Nationalrates sicherstellt. In der Verfassungsrechtslehre herrscht Übereinstimmung, dass damit die Reichweite des Neutralitätsgesetzes eingeschränkt wurde. Österreich kann daher an polizeilichen und militärischen Aktivitäten der EU ebenso wie an Wirtschaftssanktionen mitwirken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Art. 42 Abs. 2 EUV die sogenannte „irische Klausel“ enthält: Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) darf „den besonderen Charakter […] bestimmter Mitgliedstaaten“ nicht berühren. Anlässlich der Neuregelung von Art. 23j B-VG im Jahr 2010 (anlässlich der Umsetzung des Vertrags von Lissabon) hat der Nationalrat dazu festgehalten, dass Österreich „auch in Zukunft selbst darüber entscheiden [könne], ob sowie auf welche Weise Unterstützung geleistet“ werde. In Bezug auf die Beistandsverpflichtung, wenn ein EU-Staat Ziel eines bewaffneten Angriffs wird (Art. 42 Abs. 7 EUV), betonte Österreich, dass auch dann die (militärische) Neutralität respektiert werden müsse. Österreich entscheidet also selbst, in welchem Umfang und auf welche Weise (z. B. Lieferung von Hilfsgütern) es Beistand leistet. Da EU-Beschlüsse im Rahmen der GASP und der GSVP immer einstimmig erfolgen müssen, wird davon ausgegangen, dass der besondere Status neutraler Staaten immer Berücksichtigung findet.
Unsere jämmerliche Sicherheitspolitik zerreists jetzt schon wieder vor der Unterschrift unter zwölf Jettrainer...
So wie das derzeit aussieht ist der AJT mit AESA, Litening V und RecceLite auch ein Sensorträger denn wir so noch gar nicht haben. Denke nicht, dass wir hier ein Szenario in Reichweite haben werden wo Jagdbomber Gleitbomben werfen wo man mit der M-346 in eine praktikable Reichweite käme ohne mit dem Jagdschutz dieser Jagdbomber Probleme zu bekommen.
Viel realistischer ist unbemannter Schei... gebastelt aus leicht und Kleinflugzeugen, dass durch die Gegen schwirrt. Dafür hast du ausreichend Speed, Bewaffnung, Sensoren.
Das ist sicher kein Gerät wo man head on in Luftkämpfe mit first tier Forces gehen kann...