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				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 13:46
				von Milizler
				Ein STG ist nicht mehr oder weniger gefährlich als eine Pistole und es ist nun mal die Standardwaffe des österreichischen Soldaten. Im Gegenteil bei der vorliegenden Einsatzsituation auf sehr kurze Distanzen, ist meiner Meinung nach, die Pistole die gefährlichere der beiden Waffen, weil sie schneller zum Einsatz gebracht werden kann und viel führiger ist. 
Bzgl. Verhältnismäßigkeit sehe ich da auch kaum einen Unterschied, die potentielle Konsequenz ist bei Einsatz beider Wirkmittel die gleiche.
Weiters habe ich auch noch nicht verstanden, wer sich nun schämen soll. Der Pressesprecher des Bundesheers oder wen meinst du?
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 17:13
				von Milizler
				Das Bundesheer wird evtl. mit Ärzten und Sanitätspersonal in der Slowakei helfen.
https://orf.at/#/stories/3201889/ 
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 14:38
				von theoderich
				Jahresbericht 2020
Parlamentarische Bundesheerkommission
VI. 2. Prüfbesuch bei Einsatzpräsenzdienst leistenden Soldaten des MilKdo W
Am   19.   Juni   2020   führte   die   Parlamentarische   Bundesheerkommission   einen Prüfbesuch bei Einsatzpräsenzdienst leistenden Soldaten in Wien durch.
Aufbietung
Der Einsatzpräsenzdienst begann am 4. Mai 2020. Einem Großteil der Anregungen von Firmen  auf  Befreiungder  betroffenen  Arbeitnehmer  oder  entsprechende  Anträge  von einberufenen    Wehrpflichtigen     aus     persönlichen    Gründen     wurde     von     den Militärkommanden   oder   dem   BMLV   Rechnung   getragen.   Eine   Einbindung   der Kommandanten   der   aufgebotenen   Milizeinheiten   in   die   Beurteilung   bezüglich militärischer    Rücksichten    erfolgte    nicht.    Die    Vielzahl    an    Befreiungen    vom Einsatzpräsenzdienst bewirkte,   dass   bei   der   eingerückten   Truppe nicht   nur   die Personalreserve erschöpft war, sondern einige Funktionen erst gar nicht besetzt werden konnten.
Zusätzliche  Anlaufschwierigkeiten  traten  durch  die  geringe  Übungsdauer  der  letzten Jahre  (lediglich  eine  Woche  alle  zwei  Jahre)  und  durch  die  Eingliederung  befristet beorderter   Soldaten   ein,   die  keine   Verpflichtung   zur   Leistung   von   Milizübungen aufwiesen.   Darüber   hinaus   wurde   auf   die   Notwendigkeit   einer   vorgestaffelten Einberufung  des  Schlüsselpersonals  (Kdt  in O-und  UO-Funktionen)  hingewiesen,  um die Vorbereitung für den Einsatz optimieren zu können.
https://bibisdata.bmlv.gv.at/199676.pdf
Spätestens in vier Wochen müsste der 
Evaluierungsbericht zur Aufbietung der Miliz dem Nationalrat vorgelegt werden.
 
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: So 14. Mär 2021, 23:12
				von theoderich
				Assistenz- und Unterstützungseinsätze (4899/J)
Einleitend ist im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik festzuhalten, dass eine Anforderung  des  Bundesheeres  zu  Assistenzleistungen  durch  zivile  Behörden  und  Organe  gemäß  Art. 79  Abs. 2  B-VG und § 2  Abs. 6  WG 2001  als  Weisung  im  Sinne  des  Art. 20 B-VG  anzusehen  ist.  Eine  Verweigerung  einer derartigen  Assistenzanforderung  kommt  zusammenfassend  lediglich  in  Betracht,  wenn  die  Anforderung  von  einem  unzuständigen  Organ  ausgegangen  ist  oder  die  Erfüllung  der  Assistenzanforderung  gegen  strafgesetzliche  Normen  verstoßen  würde  oder  zwingende  Erfordernisse  eines  Einsatzes  des  Bundesheeres  zur militärischen  Landesverteidigung  die  Befolgung  der  Anforderung  faktisch  unmöglich  machen  oder  ganz  eindeutig  und  offensichtlich  (im  Sinne  einer  „Denkunmöglichkeit“)  zu  erkennen  ist,  dass  bei  der  Anforderung  die  entsprechenden  gesetzlichen  Voraussetzungen  nicht vorliegen. Diese Voraussetzung zu einer Verweigerung eines Assistenzeinsatzes liegt insbesondere  dann  vor,  wenn  eine  Hilfeleistung  des  Bundesheeres  nicht  dem  „ultima  ratio  Prinzip“  unterliegt  und  die  zuständige  staatliche  Einrichtung  eine  konkrete  Aufgabe  auch  mit    eigenen    Mitteln    oder    unter    Heranziehung    kurzfristig    aufgebotener    sonstiger    Unterstützungen (etwa durch Abschluss privatrechtlicher Verträge) bewältigen kann. 
2.    Einsatz zur Bewachung ausländischer Vertretungen beginnend August 2016 bis Ende 2018:
a. Das ÖBH steht als strategische Reserve für Krisenfälle unter klar gesetzlich geregelten Kriterien zur Verfügung. Die Gesetzeslage erlaubt keine Assistenzleistungen, wenn diese nicht eine ultima ratio zur Wahrung der nationalen Sicherheit darstellen. Spezifisch ausgeschlossen sind Assistenzeinsätze aus Kostengründen (weil das ÖBH eine billigere Lösung bietet als die zuständige zivile Autorität). Ebenso muss die zuständige zivile Autorität schnellstmöglich versuchen, ihrerseits Kapazitäten zur Abwehr der Bedrohung zu schaffen. Warum beinhaltet das Ansuchen für den Assistenzeinsatz zur Bewachung ausländischer Vertretungen ab 1. Juli 2016 keine Begründung für die dringliche Notwendigkeit?
b. In Anbetracht der Gesetzeslage, warum hat das BMLV keine solche Begründung verlangt? 
c. Warum beinhaltet das Ansuchen für den Assistenzeinsatz zur Bewachung ausländischer Vertretungen ab 1. Juli 2016 keine zeitliche Begrenzung? 
i. In Anbetracht der Gesetzeslage, warum hat das BMLV keine solche zeitliche Begrenzung verlangt? 
d. Das BMLV ist sich der Gesetzeslage bewusst, hat aber weder Begründung für die Notwendigkeit noch zeitliche Begrenzung urgiert. 
i. In Anbetracht der Gesetzeslage, unter welchen Gesichtspunkten hat das ÖBH im August 2016 dem Assistenzeinsatz zugestimmt?
ii. In Anbetracht der Gesetzeslage, unter welchen Gesichtspunkten hat das ÖBH ab 2017, als die Lage an der Grenze etwa Vorkrisenniveau erreicht hatte, den Assistenzeinsatz nicht beendet?
iii. Warum gab es trotz der bestehenden Gesetzeslage keine Evaluierung der Notwendigkeit des Einsatzes bzw. der Weiterführung des Einsatzes unter dem ultima ratio Prinzip?
Zu 2 bis 2d: 
Der diesbezügliche Beschluss der Bundesregierung vom 12. Juli 2016 führt als Begründung die  Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren an. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen. 
e.    Ist es zutreffend, dass die Landespolizeidirektion Wien als Begründung für den Einsatz von Bundesheersoldat_innen das Argument der Kostenersparnis im Vergleich zu Polizeieinheiten angegeben hat? 
i.Wenn ja, war es dem BMLV nicht bewusst, dass dieses Argument keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen Assistenzeinsatz darstellt? 
ii.Welche Parameter wurden seitens der LPD Wien zur Beendigung des Assistenzeinsatzes definiert?
Zu 2e: 
Unabhängig  davon,  dass  im  Bundesministerium  für  Landesverteidigung  (BMLV)  keine  Informationen zur  genannten,  angeblichen  Begründung  aufliegen,  bilden  diese  Fragen  keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLV. 
Wieso schreibt man nicht einfach 
"Nein."?
4.    Für den Zeitraum zwischen dem 23. September 2020 und dem 7. Jänner 2021 hat das BMI erneut eine Assistenzanforderung zum Objektschutz gestellt. Laut AB 3648 vom 14.12.2020 (Reifenberger et al.: "Neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften und internationalen Institutionen") stehen rund 80 Berufssoldat_innen und einberufene Milizionäre im Einsatz. Laut Ministerin Tanner sind keine Kosten bekannt. 
a.    Wird das BMLV Kosten für diesen Einsatz in Rechnung stellen?
i.Wenn ja, nach welchen rechtlichen Voraussetzungen oder Abmachungen?
Zu 3, 4 und 4a: 
Für  die  im  Rahmen  dieses  Einsatzes  entstandenen  budgetwirksamen Kosten  wird  eine  Refundierung aus dem Krisenbewältigungsfond COVID-19 beantragt. 
b.    Wie konnte das BMI rechtfertigen, dass die Bewachung dieser Objekte durch das Bundesheer die vom Gesetz geforderte ultima ratio zur Gefahrenabwendung darstellt?
Zu 4b: 
Diese Frage fällt nicht in den   Vollziehungsbereich des BMLV.
a.    Unterstützungseinsätze sind von Assistenzeinsätzen zu unterscheiden und unterliegen dem Erlass „Unterstützungsleistungen durch das Österreichische Bundesheer“ aus dem November 2007 des BMLV. Unterstützungsleistungen können in Form von Leistungen im Rahmen der Ausbildung oder durch die Beistellungen von Heeresgut gegen den Ersatz der Kosten durchgeführt werden. Auch müssen sie einen beträchtlichen wehrpolitischen Nutzen mit sich bringen, wie zum Beispiel eine ergänzende Ausbildung. 
i.Welchen wehrpolitischen Nutzen brachte der Unterstützungseinsatz für Supermärkte beim Verladen von Waren auf Lastwagen, oder der Einsatz bei der Post?
Zu 6 und 6a.i: 
Die  Unterstützungsleistungen  des  Österreichischen  Bundesheeres  (ÖBH)  für  Supermärkte und  Post  stellten  wesentliche  Beiträge  des  ÖBH  zur  Sicherstellung  einer  bundesweiten Versorgung  der  österreichischen  Bevölkerung  im  Rahmen  der  gesamtstaatlichen  Maßnahmen  zur  Bewältigung  der  COVID-19 Pandemie  dar.  Damit  konnte  das  Leistungsvermögen des ÖBH dargestellt und ein hoher wehrpolitischer Nutzen erzielt werden. 
"Damit konnte ... ein hoher wehrpolitischer Nutzen erzielt werden" ... Das ist ein bisschen sehr abstrakt.
iii. Welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch diese Unterstützungseinsätze erlangt?
iv. Welche budgetären Auswirkungen haben diese Einnahmen?
1. Verbleiben diese Einnahmen im Regelbudget?
2. Müssen diese Einnahmen dem Finanzministerium überwiesen werden?
Zu 6a.iii und iv: 
Mit   Unterstützungsleistungen   werden   Bundeseinnahmen   erzielt,   die   an   das   Bundesministerium für Finanzen abzuführen sind. 
v. Kann Notwendigkeit, in der Ansicht des juridischen Dienstes des ÖBH, einen Unterstützungseinsatz auch in Abwesenheit des "wehrpolitischen Nutzens" rechtfertigen?
7.    Empfehlungen des Rechnungshofs:
a.    Empfehlung: Das BMI und das BMLV sollten den Assistenzeinsatz zum Grenzmanagement einer gesamthaften, umfassenden Evaluierung der Wirkungen und des Nutzens im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen unterziehen. Gegebenenfalls wären Art und Umfang des Assistenzeinsatzes anzupassen.
i. Hat das BMLV eine Untersuchung durchgeführt?
d. Empfehlung: Das BMLV sollte bei der gesamthaften, umfassenden Evaluierung des Assistenzeinsatzes auch die Auswirkungen des Einsatzes auf die militärische Ausbildung sowie auf die Aufbringung von Soldat_innen für den Auslandseinsatz berücksichtigen.
i. Hat das BMLV diese Empfehlung implementiert und eine Evaluierung durchgeführt? 
Zu 7, 7a und 7d: 
In  diesem  Zusammenhang  ist  an  zumerken,  dass  die  Federführung  für  die  empfohlene  Evaluierung beim  Bundesminister  für  Inneres  (BMI)  als  Bedarfsträger  bzw.  anforderndes  Organ gesehen wird. Das BMLV wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden gemeinsamen Konzeptes  diese  bestmöglich  unterstützen.  Demzufolge  kann  zu  einem  möglichen  Fertigstellungstermin keine Aussage getroffen werden.
e.    Empfehlung: Das Bundesministerium für Landesverteidigung sollte eine Evaluierung der Unterstützungsleistungen durchführen.
i. Hat das BMLV diese Empfehlung implementiert und eine Evaluierung durchgeführt?
1.    Wenn ja, bitte um Übermittlung des Ergebnisses.
Zu 7e, 7e.i. und 7e.i.1: 
Ja.  Die  entsprechenden  Maßnahmen  wurden  mit  einem  sogenannten  Grundsatzerlass  für  Unterstützungsleistungen im ÖBH verfügt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml 
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Di 16. Mär 2021, 15:59
				von theoderich
				Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres im Jahr 2020 (5019/J)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml 
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 24. Mär 2021, 13:25
				von theoderich
				
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 09:14
				von Acipenser
				Das ÖBH leistet  seit über einem  Jahr großartige Arbeit bei der CoV Bewältigung, leider kann man das von den Politikern nicht sagen die dem ÖBH Ihr nötiges Regelbudget weiterhin verwehren. Nein sie machen die gleichen Fehler wie zuvor schon im militärischen Sanitätsbereich: Schon vor Jahren hatten die Politiker es in der Hand die militärischen Intensivbetten insbesondere für Krisenzeiten auszubauen und taten auf geheiss des Rechnungshofes das Gegenteil: Reduzierung der Kapazitäten gegen null!
Und im zivilen Bereich? In Wien wurden die letzten Jahre 4 oder mehr Spitäler geschlossen und nur eines eröffnet. Gut eingespielte Teams wurden zerrissen und Strukturen zerstört statt für Krisenzeiten aufzubauen. In der schwarzen Steiermark passiert gerade ähnliches da werden ebenso viele Krankenhäuser zu Arztpraxen heruntergefahren und ein neues Krankenhaus bei Liezen in den Sumpf gebaut, na die Gelsen werden sich freuen, Blutspenden für die Ennsauen!
Die Intensivstationen sind schon bei Friedenszeiten stark ausgelastet und nun fordern genau die Politiker die schon vor Jahren die Medizinische Unterversorgung in Krisenzeiten im zivilen und militärischen Bereich (mit-)Verursacht haben das sich die Bevölkerung einschränkt? War Rendi Wagner nicht Gesundheitsministerin und ist für das heutige Schlamassel mitverantwortlich? Hat der gesunde Minister Anschober nicht ein Jahr Zeit gehabt Intensivbettkapazitäten auszubauen, nun gut für das Impfchaos ist ja auch ein Beamter verantwortlich gewesen, weil der so wenig geredet hat!
Faktum ist das es leider viele Tote gegeben hat. Aber auch der Tourismus ist beinahe tot, die Gastwirtschaften, die kleinen Händler,....alles Opfer die die gemeine Bevölkerung bringen muss, nicht die Politiker
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 16:26
				von theoderich
				
Beschlussprotokoll des 59. Ministerrates vom 12. Mai 2021
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bund ... -2021.html
- Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung, Zahl S91000/1-ELeg/2021, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden
Allfällige Mehrkosten sind vom einbringenden Ressort aus dessen laufendem Budget zu bedecken.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 14_mrv.pdf
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... erlaeu.pdf
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Einführung eines einheitlichen Einsatzmonatsgeldes für alle Anspruchsberechtigten nach dem HGG 2001, welche nicht den Grundwehrdienst leisten, kommt es über die verschiedenen Präsenzdienstkategorien hinweg zu einer einheitlichen Abgeltung der Leistung "Einsatz (im Inland)". Für die meisten Präsenzdienst leistenden Personen bedeutet das eine Anpassung nach oben (an die bisher günstigste Gruppe der freiwillig Waffenübenden bzw. Funktionsdienste). Unter Zugrundelegung eines angenommenen Einsatzszenarios ergibt sich dadurch ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von rd. 0,46 Mio. €.
Ein deutlich höherer finanzieller Mehraufwand erwächst aus der Absicht, künftige Assistenzeinsätze gemäß § 2 lit. b WG – neben Kaderangehörigen – mit Funktionsdienst anstelle von Grundwehrdienst leistenden Soldaten zu beschicken. Diese Maßnahme, die über die Anspruchsvereinheitlichung hinauswirkt, ist mit jährlich 11,26 Mio. € zu beziffern.
Darüber hinaus ist die Schaffung eines neuen Anreizinstrumentariums für eine Milizverwendung in Form einer Freiwilligenprämie sowie einer Kaderausbildungsprämie mit einem jährlichen Mehraufwand von netto rd. 2,95 Mio. € verbunden. Beides zusammen soll die Heranbildung einer ausreichenden Zahl neuer, einsatzfähiger Milizkräfte gewährleisten helfen. Die bisherige Erfolgsprämie, die als Einmalzahlung ebenfalls für die erfolgreich absolvierte vorbereitende Milizausbildung ausbezahlt wurde entfällt im Gegenzug. In Summe wird es aber für jeden einzelnen an einer Miliztätigkeit grundsätzlich interessierten Grundwehrdienst leistende Soldaten jedenfalls attraktiver, sich aktiv in diese Richtung hin zu engagieren.
Sämtliche Mehraufwendungen sind aus Budgetmitteln der Untergliederung 14 Militärische
Angelegenheiten im Rahmen der jährlichen Zuweisungen zu bedecken. Für das Rumpfjahr 2021 sind die Werte aliquot (mit rd. einem Drittel) anzusetzen.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 4_vwfa.pdf
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... xtggue.pdf
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... gesetz.pdf 
 
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Do 13. Mai 2021, 23:37
				von theoderich
				
O tempora, o mores ...
			 
			
					
				Re: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) & Bundesheer
				Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 23:18
				von theoderich
				Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 26.05.2021
 Neu im Landesverteidigungsausschuss
Novelle der Heeresbesoldung soll Miliz attraktiver machen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml